Gliederung
Informationen zur Tierarzneimittel-DatenbankMit Inkrafttreten der Änderungen im Tierarzneimittelgesetz (AMG) sind in Deutschland Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hühner, Puten) die nach der Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung (TAMMitDurchV) festgelegte Bestandsuntergrenzen überschreiten, verpflichtet folgendes an die zentrale Datenbank HI–Tier zu melden:
Fachlich und rechtlich zuständig sind die Veterinärverwaltungen der Länder
bzw. der Kreise. Einige Länder planen für die Durchführung der Aufgaben und der
Mitteilungen zusätzlich
Regionalstellen einzurichten, Adressen siehe
www.hi-tier.de/rs-adress.html.
Informationen zur HI-Tier - RinderdatenbankDas verbesserte Kennzeichnungs- und Registriersystems für Rinder auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 820/97 basiert auf folgenden Elementen:
Das Kennzeichnungs- und Registriersystem wird in Deutschland unter dem Namen Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) geführt und umfasst den Bereich der Rinder. In der elektronischen Datenbank sind alle Rinder in Deutschland einschließlich der Haltungsorte und -zeiträume sowie alle im Hoheitsgebiet ansässigen Rinderhalter mit Name und Anschrift zu speichern. Weitergehende Informationen siehe Informationsbroschüre zur Bewegungsmeldung und Bestandserfassung. Informationen zur SchweinedatenbankMit der Änderung der Viehverkehrsverordnung ist jeder Schweinehalter verpflichtet die Übernahme von Schweinen und den Stichtagsbestand zum 01.01 eines Jahres an die zentrale Datenbank zu melden. Bewegungsmeldung Der übernehmende Betrieb meldet
Stichtagsmeldung Der Schweinehalter hat zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich Saugferkel sowie Mastschweinen zu melden. Beauftragte Stellen (Regionalstellen)Adressen, Telefon und ggf. E-Mail der Regionalstellen finden Sie hier unter RS-Adressen.
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