Tierarzneimittel (TAM) -DatenbankVersion 2023 (ab Halbjahr 2023/I) - für
Tierärzte und von diesen benannte Dritte Der Vorteil dieser Version 2023 ist die einfachere 'modernere' Auswahl von Arzneimittel durch automatische Suche und Vervollständigung direkt beim Eintippen des Arzneimittelnamens. Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen (TAMG)
AllgemeinNEU ab 2026 Antibiotikameldungen für weitere Tierarten:Das Gesetz zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) tritt am 1.
Januar 2026 in Kraft.
Fazit: Eine kontinuierliche oder blockweise Meldung während des Erhebungszeitraumes - also dem Halbjahr (2026) oder Jahr (ab 2027) ist jedoch möglich. Nutzungsarten und Fristen siehe untenstehende Tabelle. Für die
Datenerhebung zuständig ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) - Meldeinhalte für Stufe 2 TierartenFolgende Daten müssen von Tierärztinnen, Tierärzten oder von ihnen
beauftragten Dritten bei der Meldung für die Tierarten der Stufe 2 ab
2026 mitgeteilt werden (§ 61a Nr. 2 geändertes TAMG).
Folgende Daten können optional mitgeteilt werden und helfen sehr, die Daten besser validieren zu können und die Datenqualität zu erhöhen (auch für die Überprüfung der eigenen Meldungen):
Diese Daten werden i. d. R. bei der Eintragung der Behandlung erhoben (insbesondere durch die Verschreibungspflicht) und liefern, wenn vorliegend, für die Datenvalidierung einen entscheidenden Mehrwert. Versehentlich falsch eingetragene Werte, z. B. durch Auswahl der falschen Einheit, können somit erkannt und ggf. korrigiert werden. Die Übermittlung des Datums ist zur Erkennung einzelner Datensätze essenziell (u. a. bei Korrekturen). Es gilt weiterhin grundsätzlich: ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ab 2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG)! Also für Meldungen ab dem Kalenderhalbjahr 2023/I Version 2023 (ab Halbjahr 2023/I) - für
Tierärzte und von diesen benannte Dritte Der Vorteil dieser Version 2023 ist die einfachere 'modernere' Auswahl von Arzneimittel durch automatische Suche und Vervollständigung direkt beim Eintippen des Arzneimittelnamens und der Packungs-ID . Die zur Verfügung stehende Liste wird
von BVL zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt. Allgemeine Hinweise für TierärzteTierärzte müssen im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) und der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln.Ab 2023: Jede Behandlung mit Antibiotika im Kalenderhalbjahr ist vom Tierarzt (oder von diesem benannten Dritten) mit folgenden Angaben zu melden:
Die Daten können aber freiwillig jederzeit ab Beginn des Halbjahres gemeldet werden.Eingabe von Arzneimittelverwendungen 1. Schritt: 2. Schritt Für Meldungen per CSV-Datei stehen Musterdateien zum Download zur Verfügung. Bearbeiten von ArzneimittelverwendungenZunächst Daten mit Button ANZEIGEN Korrigieren Stornieren (Auswahl) Alle
Arzneimittelverwendungen stornieren
=> In Spalte "Auswahl" das Häkchen bei alle setzen und Button
STORNIEREN Einzelne
Arzneimittelverwendungen stornieren =>
In Spalte "Auswahl" das Häkchen in die
betreffende Datenzeile setzen und Button STORNIEREN Hinweise zu den einzelnen FeldernKEY - Schlüssel-Felder
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Tierarten/Nutzungsarten |
Mitteilungspflicht für TIERHALTER Antibiotikaminimierung (ABM) |
Mitteilungspflicht für TIERARZT Mitteilungen (ABV) |
Erhebung der Daten ab |
Meldeintervall/ Meldefrist Bis inklusive 2026 |
Meldeintervall/ Meldefrist Ab 2027** |
|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | |||||
| Rinder | |||||
| Milchkühe | x | x | 2023 |
Halbjährlich |
Jährlich |
| zugegangene Kälber < 12 Monate | x | x | 2023 | " | " |
| Mastrinder | x | 2023 | " | " | |
| sonstige Rinder | x | 2023 | " | " | |
| Kälber eigene Aufzucht | x | 2023 | " | " | |
| Rinder im Transit | x | 2023 | " | " | |
| Schweine | |||||
| Saugferkel | x | x | 2023 | " | " |
| (Absatz-)Ferkel unter 30 kg | x | x | 2014/2023 | " | " |
| Mastschweine über 30 kg | x | x | 2014/2023 | " | " |
| Zuchtschweine | x | x | 2023 | " | " |
| Schweine im Transit | x | 2023 | " | " | |
| sonstige Schweine | x | 2023 | " | " | |
| Hühner | |||||
| Masthühner | x | x | 2014/2023 | " | " |
| Legehennen | x | x | 2023 | " | " |
| Junghennen | x | x | 2023 | " | " |
| Hühner Eintagsküken | x | 2023 | " | " | |
| Sonstige Hühner | x | 2023 | " | " | |
| Puten | |||||
| Mastputen | x | x | 2014/2023 | " | " |
| Puten-Eintagsküken | x | 2023 | " | " | |
| sonstige Puten | x | 2023 | " | " | |
| Stufe 3 | |||||
| Hund | x | (2025) -> 2029 | ------- |
Jährlich |
|
| Katze | x | (2025) -> 2029 | ------- |
Jährlich |
|
| Stufe 2 | |||||
| Schafe | x | 2026 |
Halbjahres-genau* |
Jährlich |
|
| Ziegen | x | 2026 |
" |
" | |
| Pferde (inkl. Nicht-Schlachttiere) | x | 2026 | " | " | |
| Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung (Mast) | x | 2026 | " | " | |
| Gänse | x | 2026 | " | " | |
| Enten | x | 2026 | " | " | |
| Regenbogenforelle | x | 2026 | " | " | |
| Karpfen | x | 2026 | " | " | |
| Atlantischer Lachs | x | 2026 | " | " | |
| Wolfsbarsch | x | 2026 | " | " | |
| Goldbrasse | x | 2026 | " | " | |
*Die Meldefrist - für die neuen Tierarten - ist
grundsätzlich jeweils der 14. Januar des Folgejahres.
Die Meldungen werden in 2026 jedoch noch für das jeweilige Halbjahr
getätigt.
**Ab dem Jahr 2027 wird die Mitteilungspflicht für alle
meldepflichtigen Tier- bzw. Nutzungsarten von halbjährlich auf
jährlich geändert,
so dass die Meldung auf Halbjahre entfällt.
Details hierzu werden in 2026 bekanntgegeben.
D.h. ab 2027 werden die Halbjahre nicht mehr unterschieden, sondern nur
noch Meldungen für ein gesamtes Jahr getätigt.
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Die Anzahl der Tiere bei dieser Behandlung ist anzugeben.
Für die "Nutzungsarten" der Stufe 2 - Enten, Gänse, Schafe, Ziegen,
Fische der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch
und Karpfen, Pferde (einschließlich Nicht-Schlachttiere) und Kaninchen
(ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung) -
kann die Angabe für "Anzahl
behandelter Tiere" leer bleiben.
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Die zur Verfügung stehende Liste wird
von BVL zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt.
Sie erhält auch Parameter, wie der Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe und Wichtungsfaktoren,
welche für die Ermittlung der Therapiehäufigkeit (für Nutzungsarten im
Antibiotikamonitoring ABM) Relevanz haben.
Die Kategorisierung der Präparate für die
Ermittlung der Wirkungstage wird von den Bundesländern durchgeführt.
Weitere Details siehe unter "Kategorisierung"
| Der Name des Arzneimittel muss exakt richtig geschrieben eingegeben werden (wenn nicht über die Vorschlagsliste gearbeitet wird). | |
| Alternativ ist die Eingabe der Zulassungsnummer (ebenfalls in exakter Schreibweise) möglich, dann wird automatisch der Name des Arzneimittels zugeordnet. | |
| Bei Behandlungen mit dem gleichen Arzneimittel kann durch Eingabe des Zeichen " (doppeltes Hochkomma oder Gänsefüßchen) das Arzneimittel aus der vorherigen Zeile übernommen werden. | |
| Wenn bereits Arzneimittel eingegeben wurden, findet sich unter dem Eingabefeld eine Auswahlliste mit den letzten verwendeten Mitteln. | |
| ... andernfalls müssen Sie suchen |
Beim Speichervorgang wird automatisch die zugehörige Zulassungsnummer zugeordnet und die Maßeinheit eingetragen - soweit die Maßeinheit nicht angegeben wurde.
Geben Sie den Anfang des Arzneimittelnamens ein, wie z.B. Tetra (i.d.R. genügen 3-5 Buchstaben).
| Es werden in einer Auswahlliste alle Präparate angezeigt, bei denen die Angabe gefunden wurde. Durch anklicken ist ein Eintrag aus der Liste zu wählen. | |||||
Werden keine Arzneimittel gefunden, können Sie versuchen
|
Die Arzneimitteliste umfasst nur Antibiotika.
Bei Auswahl der folgenden Parameter in der Kopfzeile der Tabelle gilt:
| "nur zur Tierart passend": die Auswahl der vorgeschlagenen Präparate orientiert sich an der angegebenen Nutzungsart. D.h. wird ein eingesetztes Präparat so nicht gefunden, ist ggfs. diese Voreinstellung zu ändern (Häkchen entfernen). Siehe auch "Tierart" | |
| "nur aktuelle": die Auswahl der vorgeschlagenen Präparate berücksichtigt nur solche mit nicht beendeter Zulassung. Gibt es ein Endedatum der Zulassung (technisch: konkretes Datum bei Endezeitpunkt) und das Präparat soll trotzdem gemeldet werden, muss für den Vorschlag das Häkchen bei dieser Auswahl vorher entfernt werden. Alternativ kann - ohne Vorschlag - das Präparat in der vollständigen "Arzneimittelliste" gesucht und dann mit entsprechender Zulassungsnummer oder korrektem Präparatenamen gemeldet werden. |
Die aktuell in Deutschland zugelassenen Antibiotika sind in HI-Tier enthalten. In Ausnahmefällen und sofern explizit vom Tierarzt verordnet (z.B. in Grenzregionen), können auch nicht gelistete Mittel verwendet werden. Prüfen Sie bitte erst ganz genau, ob das Mittel nicht doch, eventuell mit abweichender Schreibweise vorhanden ist. Nutzen Sie dazu auch die Gesamtanzeige der Arzneimittelliste oder die Möglichkeit direkt die Zulassungsnummer einzugeben.
Wenn das Antibiotikum wirklich "nicht gelistet" ist, muss der Name mit dem Zeichen # (Doppelkreuz) am Anfang eintragen werden, also z.B. "#Rucolin Hustenbonbon mit Antibiotikazusatz", die Angabe "Packungs-ID" bleibt leer. Die Nachfrage "sind Sie sicher ..." muss durch Drücken der Schaltfläche BESTÄTIGEN zum Speichern bestätigt werden.
Diese Arzneimitteliste steht zum Download und zur freien Verwendung im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Verfügung. Sie wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt und hier publiziert. Sie unterliegt nicht mehr den Copyright-Bestimmungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
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ab 2023 wird das Feld "Menge/Tier/Tag" nicht mehr in der Eingabemaske angezeigt.
Optional kann die Menge pro Tier und Tag erfasst werden; sie dient nur als Rechenhilfe für die Ermittlung der Gesamtmenge für diese Behandlung. Für die Mitteilung der Arzneimittelverwendung nach AMG ist die Gesamtanwendungsmenge relevant! Nur wenn Menge pro Tier und Tag und die Behandlungstage eingetragen werden, kann die Gesamtanwendungsmenge errechnet werden.
Eine anschließende Änderung der Menge/Tier/Tag führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Gesamtmenge! Die Gesamtmenge ist dann manuell zu ändern oder man leert das Feld und speichert dann erneut.
Ohne Angabe der Menge pro Tier und Tag ist die Gesamtanwendungsmenge manuell zu errechnen, bzw. direkt einzutragen.
Die Maßeinheit wird beim Speichervorgang automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen; sie kann auch manuell ausgewählt werden.
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Die Angabe der Gesamtmenge ist Pflicht bei allen Nutzungsarten. Es handelt
sich um die insgesamt angewendete, abgegebene oder verschriebene (Rezept) Menge.
ACHTUNG: Bei der Meldung bitte insbesondere achten auf die passende Einheit zur
eingesetzten Menge.
Die Maßeinheit wird automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen, kann aber auch manuell ausgewählt werden.
Änderung Mai 2023: Bei einigen Arzneimitteln: zusammengesetzte Präparate - vormals Einheit *, intramammäre Tierarzneimittel (Euterinjektoren) und Sprays, ist die Angabe der alternativen Einheit "Stück" möglich. Bei den betroffenen Präparaten steht jetzt in der Packungsbeschreibung - sichtbar in der Liste im Feld "Packungs-ID" – „alternative Einheit Stück“. Damit kann die Einheit "Stk" für die Gesamtmenge verwendet werden.
Wichtig: die Angabe Stück bezieht sich auf das kleinste innere
Behältnis (siehe auch Ausführungen des BVL hierzu unter:
www.bvl.bund.de/verbrauchsmengenerfassung):
Bei Tierarzneimitteln
- in Tablettenform bezieht sich 1 Stück auf eine Tablette.
- zur intramammären Anwendung bezieht sich 1 Stück auf einen Euterinjektor.
- die zusammengesetzt sind, bezieht sich 1 Stück auf eine (Durchstech-)Flasche
Es gilt - vom TA zu melden ist gemäß TAMG § 56 Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung: '4. die insgesamt verschriebene, angewendete oder abgegebene Menge der Arzneimittel…'
Dieses Feld kann damit die Menge einer Abgabe, Anwendung oder Verschreibung enthalten.
Dies bedeutet grundsätzlich für die Meldung:
| Für das Feld bzw. die Angabe zur "Gesamtmenge": es wird gemeldet, wieviel der TA angewendet oder abgegeben oder verschrieben hat | |
| Teilmengenabgaben sind über die Angabe der Menge darzustellen, mittels "Packungs-ID" Angabe der Packung aus welcher die Teilmenge entnommen wurde | |
| Restmengenverschreibungen können optional an die TAM-Datenbank gemeldet werden und sind darzustellen durch die Gesamtmenge "0" sowie die Anzahl der behandelten Tiere und Angabe des bereits vormals verschriebenen oder abgegebenen Präparates und dessen Packungs-ID | |
| Zusatz für das Feld bzw. die Angabe zur "Packungs-ID": Auswahl derjenigen der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw. welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete oder abgegebene (Teil-)Menge entnommen wurde. | |
| Es können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden. |
Details und Fälle siehe Tabelle "Use-Cases"
| Fall | Use-Cases | Web-Oberfläche oder Schnittstelle | Anmerkung | ||||
| Was (nicht zu melden) | Wer | P.Id | Menge | Anz.Tiere | |||
| 1 | TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 50 an) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 50 | *0 |
| 2 | TA gibt 40 der Packung #1 ab (HA wendet 40 an) - Teilmengenabgabe (passend) | Abgabe TM | TA | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | |
| 3 | TA gibt restliche 10 der Packung #1 ab (HA wendet 10 an) - Teilmengenabgabe (passend) | Abgabe TM | TA | #1 (50 Stk) | 10 | 10 | |
| 4 | TA nimmt 40 aus der Packung #1 und wendet 40 an | Anwendung | TA | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | |
| 5 | TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und es bleibt vor Ort Rest 10 - keine weitere Verwendung) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 40 | *1 |
| 6a | TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und es bleibt vor Ort Rest 10 - spätere Verwendung s. 6b) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 40 | *2 |
| 6b | TA gibt 0 ab und verschreibt die restlichen 10 (HA wendet 10 an) - Restmengenverschreibung | Verschreibung RM | TA | #1 (50 Stk) | 0 | 10 | *2 |
| (neue Behandlung) | |||||||
| 7 | TA nimmt 50 von #1 wendet davon 10 selbst an (gibt Rest (40) dem Halter) | Anwendung | TA | #1 (50 Stk) | 10 | 10 | *3 |
| Halter wendet Rest an | Abgabe *5 | TA | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | *3 | |
| 8a | TA gibt 150 als 3 x #1 ab (mehrere gleiche Packungen) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 150 | 150 | *4 |
| 8b | TA gibt 150 als 1 x #1 + 1 x #2 ab (mehrere, verschiedene Packungen) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 50 | *4 |
| TA | #2 (100 Stk) | 100 | 100 | *4 | |||
Anmerkungen
| *0 | Annahme: Stück pro Tier | ||||||
| *1 | die tatsächlich angewendeten Mengen werden nicht sichtbar (immer wenn Meldung Abgabemenge und abgegebene Packung > benötigte Anwendungsmenge) | ||||||
| *2 | da Fall 6a und b in zeitlicher Abfolge zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander | ||||||
| *3 | da die zwei Schritte in Fall 7 direkt zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander (vergleichbar zu *2) | ||||||
| *4 | die angegebenen Packungen ergeben bei unterschiedlicher Stückelung die gleiche Summe | ||||||
| *5 | Hier Abgabe, nicht Verschreibung. In 6b ist anders als hier die Abgabe in 6a dokumentiert | ||||||
weitere Details zur Meldung via Schnittstelle finden Sie
hier
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Zu jeder Eingabe einer Arzneimittelverwendung muss das Datum der ersten Anwendung oder wahlweise das Abgabedatum des Arzneimittels gemeldet werden. Dauert die Behandlung länger als einen Tag, ist entweder die Antibiotikagabe zu jedem Datum der Anwendung einzugeben oder es wird der erste Behandlungstag erfasst und im Feld "Behandlungstage" die Anzahl der Behandlungstage dokumentiert, siehe auch Eingabe der Behandlung.
Werden mehrere Behandlungen am selben Tag durchgeführt, wird durch Eingabe von Gänsefüßchen " das Datum aus der vorherigen Zeile übernommen.
Für Nutzungsarten im Antibiotikamonitorin (ABM): Geht eine Antibiotika-Anwendung über das Ende eines Kalenderhalbjahres hinaus, ist nur eine Mitteilung erforderlich. Die Behandlungstage werden automatisch anhand des Behandlungsdatums (= erster Tag der Anwendung) auf die beiden Kalenderhalbjahre verteilt. Ändert sich während der Behandlung die Nutzungsart (das Mastferkel wird zum Mastschwein), wird die Behandlung vollständig der Nutzungsart zu Beginn der Behandlung zugeordnet.
Erfolgt keine Eingabe des Datums, wird von der Datenbank für diese Behandlung das Dummy-Datum 01.01.1990 abgespeichert und in der Form "(k.A.)" - für keine Angabe angezeigt ! Bei Behandlungen, die über ein Kalenderhalbjahr hinausgehen, müssen in diesem Fall für jedes Kalenderhalbjahr getrennte Eintragungen gemacht werden.
Auf Grund der geänderterten TAMG respektive 17. AMG-Novelle, welche am 01. November 2021 in Kraft trat, ist die Angabe des Datums ab 01.11.21 im Kalenderhalbjahr 2021/II verpflichtend.
Für die "Nutzungsarten" der Stufe 2 - Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische
der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und
Karpfen, Pferde (einschließlich Nicht-Schlachttiere) und Kaninchen
(ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung) -
kann die Angabe für "Datum der
Anwendung, Abgabe oder Verschreibung" leer bleiben, dann wird das letzte Datum
des jeweiligen Halbjahres (ab 2027 Jahres) systemseitig hinzugegeben und abgespeichert.
Es ist jedoch absolut empfehlenswert (zu späteren Nachvollziehbarkeit der
Vollständigkeit/Korrrektheit der gemeldeten Daten, aber auch für ggfs.
notwendige Korrekturen) ein Datum anzugeben.
Werden Daten aggregiert gemeldet, ist es ratsam z.B. jeweils das Datum des Ende
der jeweiligen Aggregationsperiode zu melden (Ende der betreffenden Woche/Monat
etc.).
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Kein Eingabefeld; die laufende Nummer wird automatisch vom System gesetzt.
Eine laufende Nummer wird benötigt um den Schlüssel des Datensatzes (Primary Key
PK) eindeutig zu machen,
eine Unterscheidung ist insbesondere nötig bei mehreren Verwendungen bei
derselben Nutzungsart, des selben Arzneimittels, am selben
Datum im Halbjahr bei einer Halterbetriebsnummer.
Soll die laufende Nummer vom Meldenden dezidiert selber angegeben werden, so ist
dies möglich in der TAM-Meldung „Antibiotika Verwendung“ der Version V3,
oder bei Meldung per Schnittstelle (per Software-Programm sofern dieses
entsprechend vom Hersteller eingerichtet wurde).
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Pflichtfeld ab 2023. Anzahl Tage, an denen das Arzneimittel
verabreicht wurde.
Die angegebene Anzahl der Behandlungstage ist relevant für die Ermittlung der
Wirkungstage (für Nutzungsarten im Antibiotikamonitoring ABM).
Je nach Kategorie des eingesetzten Präparates kann die Angabe der
Behandlungstage verschiedene Auswirkungen auf die ermittelten Wirkungstage
haben.
Details siehe unter "Kategorisierung".
Verschiedene Meldemöglichkeiten siehe Beispiele.
Für die "Nutzungsarten" der Stufe 2 - Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische
der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und
Karpfen, Pferde (einschließlich Nicht-Schlachttiere) und Kaninchen
(ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung) -
kann die Angabe der Behandlungstage leer bleiben.
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Nur relevant für Nutzungsarten, die dem Antibiotikaminimierungskonzept ABM unterliegen.
Für Tierarten der Stufe 2 und 3 (kein ABM, nur ABV) wird systemseitig der Wert -1 eingetragen.
Ab 2023: Die Wirkungstage müssen
nicht (mehr) ausgefüllt/gemeldet werden.
Sie werden (für Nutzungsarten im Antibiotikamonitoring ABM) ermittelt anhand der
angegebenen Behandlungstage und der Kategorisierung des eingesetzten Präparates.
Details siehe unter "Kategorisierung".
Die Zuordnung der Präparate sowie die Kategorien und deren Berechnungsformeln
können auch in der
Liste der Arzneimittel mit
Zulassungsnummer... eingesehen werden.
Ist an einem Tag mit einem Antibiotikum behandelt worden, welches noch zwei weitere Tage wirkt, ist dies folgendermaßen einzutragen:
|
Behandlungs- tage |
Wirkungs- tage |
| 1 | 3 (autom. ermittelt ab 2023) |
Ist an zwei Tagen mit zeitlichem Abstand behandelt worden, wobei das Antibiotikum in der Zwischenzeit jeweils 2 Tage gewirkt hat, ist dies folgendermaßen einzutragen:
|
Behandlungs- tage |
Wirkungs- tage |
| 2 | 6 (autom. ermittelt ab 2023) |
Ein Tierarzt behandelt mit einem Antibiotikum an drei Tagen in Abständen von jeweils zwei Tagen. Das Antibiotikum wirkt am Behandlungstag und noch zwei weitere Tage (= drei Wirkungstage). Am 4. Tag und 7. Tag wird die Behandlung wiederholt:
Die
Eingabe der oben aufgeführten Behandlung ist in zwei Varianten möglich:
ACHTUNG: ab 2023 werden die Wirkungstage Anhand der
Kategorie des Präparates ermittelt - die Angabe der Behandlungstage kann
abhängig von der Kategorie ausschlaggebend sein!!
oder
Für die Antibiotika wurden verschiedene Kategorien mit unterschiedlich langer Wirkdauer von der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG-TAM) festgelegt.
Die verschiedenen Kategorien werden mit verschiedenen Buchstaben (siehe untenstehende Tabelle) beschrieben.
In die Kategorisierung fließen die jeweiligen Behandlungstage (BT) und Wirkungstage (WT) ein.
Die Buchstaben A - L beschreiben die verschiedenen Kategorien mit den jeweiligen Behandlungstagen
(BT) und Wirkungstagen (WT).
| Ist nur ein Buchstabe angegeben, gilt diese Kategorisierung für alle Tierarten, für welche eine Zulassung besteht (Kennzeichnung mit "J" in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika in der Spalte der Tierart für die eine Zulassung besteht,(Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) ) Werden andere als in der Zulassung beschriebene Nutzungsarten gemeldet, wird ebenfalls die bekannte Kategorie herangezogen. | |
| Wenn für die verschiedenen Tierarten (in der Reihenfolge: Rind, Schwein, Huhn, Pute) unterschiedliche Empfehlungen gelten, wird das in der Spalte „Wirkungstage Kategeorie“ in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika (Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) als Buchstabenkombination dargestellt, wie z.B. CDAA usw. | |
| UNB bedeutet, dass das Arzneimittel (noch) nicht kategorisiert wurde; entweder weil das Arzneimittel in der Liste neu ist, oder keine Zuordnung gemacht werden soll. |
Folgende Tabelle stellt mit
Hilfe der hinterlegten Formeln dar, wie sich die Wirkungstage ergeben:
| Kategorie | Beschreibung | Formel |
|---|---|---|
| A | Tägliche Anwendung vorgesehen, Wirktage entsprechen den Tagen mit Verabreichung (Behandlungstage). | WT = 1 * BT |
| B | Einmalige Anwendung vorgesehen, Langzeitwirkung. Die Behandlungstage betragen pauschal 5. | WT = 5 |
| C | Präparat soll entweder einmalig oder zweimal (geringer dosiert) im Abstand von 48 h verabreicht werden. | wenn BT = 1: WT = 5, wenn BT = 2: WT = 4 |
| D | Wiederholte Anwendung im Abstand von 48 h vorgesehen. | WT = 2 * BT |
| E | Wiederholte Anwendung im Abstand von 72 h vorgesehen. | WT = 3 * BT |
| F | Wiederholte Anwendung nach 96 h | WT = 4 * BT |
| G | Einmalige Anwendung oder im Abstand von 72 h |
WT = 5 WT = 3 * BT |
| H | Einmalige Anwendung oder im Abstand von 96 h |
WT = 5 WT = 4 * BT |
| I | zweimalige Anwendung im Abstand von 48 h
oder
tgl. Anwendung, wenn Behandlungstage > 2 |
WT = 2 * BT
WT = 1 * BT |
| J | Beim Rind Sonderkategorisierung nach Nutzungsart: Präparat soll entweder einmalig oder zweimalig im Abstand von 48 h (respiratorische Erkrankungen beim Rind) oder tgl. an 2 bis 3 Tagen verabreicht werden (Colimastitis) |
Nutzungsart Kalb: WT = 5 (1 BT) WT = 2 * BT Nutzungsart Milchkuh: WT = 1 * BT |
| K | Präparat soll einmalig oder tgl. ab mind. 3 |
WT = 5 (1 BT) WT = 1 * BT |
| L | Präparat soll einmalig oder zweimalig im Abstand von 48 h oder tgl. an 3 Tagen |
WT = 5 (1 BT) WT = 2 * BT (2 BT) WT = 1 * BT |
| ACAA | Kombination Rind/Schwein/Huhn/Pute - ACAA | (siehe entsprechende Kategorie oben) |
| JBAA … | Weitere Kombinationen von Tierart-abhängigen Kategorien | (siehe entsprechende Kategorie oben) |
| UNB | Unbekannt, (noch) nicht kategorisiert |
Einen Überblick über die Eingruppierung eines bestimmten oder auch aller Antibiotika erhalten Sie im TAM-Menü unter dem Punkt "Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer..."
Relevant bei Suche Arzneimittel "nur zur Tierarten passend":
Für den Vorschlag der Präparate wird auf eine "strikte" Kategorienbildung - wo
möglich - und auf eine breitere Kategorienbildung - wo nötig - zurückgegriffen.
D.h. z.B. für die Nutzungsarten "Enten" und "Gänse" werden passende Präparate
der technischen Kategorie "Geflügel" vorgeschlagen. Für die verschiedenen
Nutzungsarten der Fische wird keine strenge Vorselektierung der vorgeschlagenen
Präparate vorgenommen, da es nur ein zugelassenes Antibiotikum gibt (Stand Dez.
25).
Die Zulassung eines Präparates kann für eine oder mehrere
Tierarten erfolgt sein. Für die Tierarten, für welche eine Zulassung vorliegt,
ist ein "J" in der entsprechenden Spalte der Tierart
in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika eingetragen - siehe:
Liste der Arzneimittel mit
Zulassungsnummer...
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Nach Auswahl des Arzneimittelnamens oder die Zulassungsnummer erscheint im Feld zur Packungs-ID nach kurzer Zeit
eine zugehörige Auswahl-Liste der verschiedenen Verpackungsvarianten des Arzneimittels. Die Packungs-ID zum
verwendeten Arzneimittel kann aber auch mittels Angabe der Ziffer und
vorangestelltem "#" angegeben und direkt selektiert werden.
Die Packungs-ID dient gemeinsam mit der Zulassungsnummer der einwandfreien Zuordnung des Arzneimittels zu dem zugehörigen einzigartigen
UPD Package Identifier. Dieser ist pro Arzneimittel und der jeweiligen Varianten von (Um)Verpackungen nur einmalig vergeben. Die Zuordnung
der Packungs-ID zum dazugehörigen UPD Package Identifier erfolgt nach der Meldung automatisch. .
Alternativ kann beim Übertragen
der Daten durch eine Schnittstelle auch die UPD angegeben
werden.
| Auswahl derjenigen der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw. welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete oder abgegebene (Teil-)Menge entnommen wurde. | |
| Es können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden. |
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Der UPD Package Identifier ist ein eindeutiger, einzigartiger Identifizierungscode des Arzneimittels (mit Informationen zu der Packungsgröße und Verpackung),
der in der Union Product Data Base zum Vergleich unter den Mitgliedstaaten vergeben wird. Die Angabe ist in der Meldemaske nicht erforderlich,
da sie aus den vorliegenden Daten (Packungs-ID) ermittelt wird.
Werden die Daten per Schnittstelle (z. B. über ein Praxisprogramm) an die
Datenbank gesendet, kann der UPD-PI oder alternativ die Packungs-ID
übermittelt werden, da das System die erforderliche UPD-PI zuordnen, ermitteln und füllen kann.
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Das HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.
| Überblick über die Datenstrukturen erhalten Sie im Data-Dictionary | |
| Erklärungen zu den einzelnen Meldungen finden Sie unter HIT-Meldungen | |
| Speziell die Meldeentität, siehe TAM_XABAW | |
| Erklärungen zu den numerischen Schlüssel-Werten finden Sie in der zugehörigen Schlüsselliste. |
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