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Tierarzneimittel (TAM) -Datenbank

Version 2023 (ab Halbjahr 2023/I) - für Tierärzte und von diesen benannte Dritte
zur Eingabe der Mitteilungen nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) und Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV)

Der Vorteil dieser Version 2023 ist die einfachere 'modernere' Auswahl von Arzneimittel durch automatische Suche und Vervollständigung direkt beim Eintippen des Arzneimittelnamens.

Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen (TAMG)

bulletAllgemeine Hinweise zur Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen (TAMG) 
bulletHinweise zu den einzelnen Feldern
bulletSchlüsselfelder
bulletBetriebsnummer Betrieb/Dritter (Urheber)
bulletBetriebsnummer Halter
bulletBetriebsnummer Tierarzt
bulletDatum
bulletMaximale Anzeige
bulletLeerzeilen
bulletNutzungsart
bulletAnzahl behandelte Tiere
bulletName Arzneimittel
bulletGesamtanwendungsmenge
bulletDatum Anwendung bzw. Abgabe
bulletLaufende Nummer
bulletBehandlungstage
bulletWirkungstage
bulletPackungs-Id
bulletUPD-package-ID
bulletMax.Anzeige
bulletLeerzeilen
bulletHinweise zum Data Dictionary

Allgemein

NEU ab 2026 Antibiotikameldungen für weitere Tierarten:

Das Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Mit ihm gehen einige wichtige Änderungen hinsichtlich der Antibiotikameldungen für Hunde und Katzen und weitere Tierarten einher:

1. Verschiebung der Meldefrist für Antibiotikaverwendungen bei Hunden und Katzen (Stufe 3) auf 2030 - für die Daten aus 2029 (§ 95 Nr. 2 geändertes TAMG)

2. Die Datenerhebung für die Tierarten Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen, Pferde (einschließlich Nicht-Schlachttiere) und Kaninchen (ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung)
– die sogenannte Stufe 2 - beginnt ab dem 1. Januar 2026, die erste Meldung muss bis zum 14. Januar 2027 erfolgen (§ 95 Nr. 1 geändertes TAMG).

Die Meldung ist unabhängig von der Bestandsgröße der jeweiligen Tierart notwendig - also für alle bei der Tierart durchgeführten Behandlungen mit Antibiotika.
Ein Benchmarking wie für Stufe 1 (Antibiotikamonitoring ABM) ist nicht geplant.
D.h. die Meldepflicht betrifft ausschließlich die behandelnden Tierärzte (Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung ABV), nicht die Halter.

3. Für die Daten von 2026 ist eine Zuordnung zum jeweiligen Kalenderhalbjahr erforderlich

4. Ab 2027 wird die Mitteilungspflicht für alle Tier- und Nutzungsarten von halbjährlich auf jährlich geändert, so dass dann lediglich eine Zuordnung zum Kalenderjahr erforderlich ist
.

Fazit:
Die Meldefrist - für die neuen Stufe 2-Tierarten - ist grundsätzlich jeweils der 14. Januar des Folgejahres.
Die Daten werden in 2026 jedoch noch für bzw. auf Halbjahre gemeldet.
D.h. die Daten für die beiden Halbjahre des Jahres 2026 sind bis 14.01.2027 zu melden.

Eine kontinuierliche oder blockweise Meldung während des Erhebungszeitraumes - also dem Halbjahr (2026) oder Jahr (ab 2027) ist jedoch möglich.

Nutzungsarten und Fristen siehe untenstehende Tabelle.

Für die Datenerhebung zuständig ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) -
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des BVL: www.bvl.bund.de/verbrauchsmengenerfassung und im BVL-Newsticker: www.bvl.bund.de/tam-antibiotika-news

Meldeinhalte für Stufe 2 Tierarten

Folgende Daten müssen von Tierärztinnen, Tierärzten oder von ihnen beauftragten Dritten bei der Meldung für die Tierarten der Stufe 2 ab 2026 mitgeteilt werden (§ 61a Nr. 2 geändertes TAMG).
 
bulletBetriebsnummer Tierarzt (Angabe voreingetragen, wenn TA selber angemeldet)
bulletKalenderhalbjahr (für 2026) oder Jahr (ab 2027)
bulletTierart (entspricht in TAM "Nutzungsart" - betroffene Nutzungsarten siehe untenstehende Tabelle)
bulletName des angewendeten Arzneimittels, alternativ Zulassungsnummer (oder Eingangsnummer)
bulletinsgesamt angewendete, abgegebene oder verschriebene (Rezept) Menge – Achtung: Hier bitte insbesondere achten auf die passende Einheit zur eingesetzten Menge
bulletUnion Product Database Package Identifier (UPD-PI), alternativ Packungs-ID

Folgende Daten können optional mitgeteilt werden und helfen sehr, die Daten besser validieren zu können und die Datenqualität zu erhöhen (auch für die Überprüfung der eigenen Meldungen):

bulletAnzahl behandelte Tiere
bulletAnzahl der Behandlungstage
bulletDatum der ersten Anwendung, Abgabe oder Verschreibung (Rezept)

Diese Daten werden i. d. R. bei der Eintragung der Behandlung erhoben (insbesondere durch die Verschreibungspflicht) und liefern, wenn vorliegend, für die Datenvalidierung einen entscheidenden Mehrwert. Versehentlich falsch eingetragene Werte, z. B. durch Auswahl der falschen Einheit, können somit erkannt und ggf. korrigiert werden. Die Übermittlung des Datums ist zur Erkennung einzelner Datensätze essenziell (u. a. bei Korrekturen).

Es gilt weiterhin grundsätzlich:
Es ist keine Tierhalter-Erklärung für den Tierarzt zur Antibiotika-Meldung (mehr) notwendig, da der Tierarzt zu dieser Meldung gesetzlich verpflichtet ist.
Auch nicht bei Meldungen für einen konkreten Tierhalter (Stufe 1 Nutzungsarten)

Der Tierarzt kann einen Dritten mit der Durchführung der vorgeschriebenen Arzneimittel-Mitteilungen beauftragen (technisch per Eintragung einer entsprechenden "Tierarzt-Erklärung")

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ab 2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG)! Also für Meldungen ab dem Kalenderhalbjahr 2023/I

Version 2023 (ab Halbjahr 2023/I) - für Tierärzte und von diesen benannte Dritte
zur Eingabe der Mitteilungen nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) und Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV)

Der Vorteil dieser Version 2023 ist die einfachere 'modernere' Auswahl von Arzneimittel durch automatische Suche und Vervollständigung direkt beim Eintippen des Arzneimittelnamens und der Packungs-ID .

Die zur Verfügung stehende Liste wird von BVL zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt.

Bezüglich der Kategorisierung der Präparate für die Ermittlung der Wirkungstage und anderer Parametern, wie der Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe oder der Zuweisung von Wichtungsfaktoren sind die Bearbeitungen durch die zuständigen Stellen der Länder vorläufig abgeschlossen (kleinere Änderungen und Anpassungen sind noch möglich).
Die Parameter werden auch für bereits vorliegende Mitteilungen angewendet.

Die Parameter Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe und die Zuweisung von Wichtungsfaktoren wurden zum Mai 2023 aktualisiert und hinterlegt.

Allgemeine Hinweise für Tierärzte

Tierärzte müssen im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzept (ABM)  und der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln.

Ab 2023:
Es ist keine Tierhalter-Erklärung für den Tierarzt zur Antibiotika-Meldung für den Tierhalter mehr notwendig, da der Tierarzt zu dieser Meldung gesetzlich verpflichtet ist.
Der Tierarzt kann jedoch einen Dritten mit der Durchführung der vorgeschriebenen Arzneimittel-Mitteilungen beauftragen (Tierarzt-Erklärung);

Jede Behandlung mit Antibiotika im Kalenderhalbjahr ist vom Tierarzt (oder von diesem benannten Dritten) mit folgenden Angaben zu melden:

bulletBetriebsnummer Tierhalter
bulletArt (optional) - Abgabe, Anwendung, Verschreibung, keine Angabe
bulletNutzungsart
bulletAnzahl behandelte Tiere
bulletBezeichnung des angewendeten Arzneimittels, alternativ Zulassungsnummer
(oder Eingangsnummer - nur per Schnittstelle)
bulletUnion Product Database Package Identifier (UPD), Alternative hier in der Erfassungsmaske: Packungs-ID (UPD wird später systemseitig zugeordnet)
bulletinsgesamt angewendete Menge Antibiotika
bulletDatum der Anwendung, ab 2023 Datum der ersten Anwendung/das Abgabedatum
bulletBehandlungstage
bulletWirkungstage (nicht mehr verpflichtend) - ob optional möglich und für Sonderfälle sinnvoll noch in Diskussion

 

Start Meldefrist  
1. Juli 2014
1. Januar 2023 (für Änderungen TAMG)
halbjährlich spätestens am 14. Tag desjenigen Monats, der auf den letzten Monat des Kalenderhalbjahres folgt (=>14. 1. bzw. 14.7.)  

Die Daten können aber freiwillig jederzeit ab Beginn des Halbjahres gemeldet werden.Eingabe von Arzneimittelverwendungen

1. Schritt:
ANZEIGEN klicken =>Eingabetabelle mit ggf. vorhandenen Daten erscheint 
Um die Anzeige bereits gespeicherter Antibiotikagaben auf einem bestimmten Behandlungszeitraum einzuschränken, kann zusätzlich ein Datum bzw. ein Zeitraum angegeben werden.

2. Schritt
Für die jeweilige Nutzungsart sind die Angaben zu den einzelnen Behandlungen zu erfassen und mit ÄNDERN/SPEICHERN abschließend zu speichern.

Für Meldungen per CSV-Datei stehen Musterdateien zum Download zur Verfügung.

Bearbeiten von Arzneimittelverwendungen

Zunächst Daten mit Button ANZEIGEN

Korrigieren
=> Betreffendes Datenfeld überschreiben und ÄNDERN/SPEICHERN

Stornieren (Auswahl)

 Alle Arzneimittelverwendungen stornieren => In Spalte "Auswahl" das Häkchen bei alle setzen und Button STORNIEREN

Einzelne Arzneimittelverwendungen stornieren => In Spalte "Auswahl" das Häkchen in die betreffende Datenzeile setzen und Button STORNIEREN
=> stornierte Datenzeile ist grau markiert; durch erneuten Klick auf ANZEIGEN werden die aktuellen Daten angezeigt.

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Hinweise zu den einzelnen Feldern

KEY - Schlüssel-Felder

Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind in der jeweiligen Online-Meldemaske mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet; in den Datenstrukturen werden sie als PK-x (Primary Key, fortlaufende Nummer x=1) bezeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. Die Speicherung zweier Meldungen mit identischen Key-Feldern ist nicht möglich!

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Betriebsnummer Betrieb/Dritter - als Urheber der Meldung

Diese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder weitere Hinwese zu Schlüsselfeldern

Ab 2023

Ab 1. Halbjahr 2023 liegt die Mitteilungspflicht der Antibiotika-Verwendung beim Tierarzt.

Wenn der Tierarzt selbst die Daten eingibt, ist er der Urheber der Meldung und seine Betriebsnummer wird im Hintergrund automatisch in dieses Feld eingefügt und das Feld wird in der Regel nicht angezeigt.

Der Tierarzt kann einen Dritten per Tierarzt-Erklärung ermächtigen die Mitteilungen für ihn zu übernehmen. In diesem Fall ist der Dritte der Urheber der Meldung und seine Betriebsnummer wird im Hintergrund automatisch in dieses Feld eingefügt und das Feld wird in der Regel nicht angezeigt.

Falls Regionalstelle oder Verwaltungsstellen die Daten ansehen oder eingeben, müssen sie den in das Feld "Betrieb/Dritter" entsprechend den Tierarzt oder den Dritten eintragen.

Grundsätzlich kann eine Meldung nur vom Urheber selbst storniert oder geändert werden. Wenn der Dritte im Auftrag des Tierarztes die Daten eingegeben hat, kann der Tierarzt diese nicht selbst bearbeiten oder stornieren. Für Regionalstellen gibt es spezielle Regelungen.

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Betriebsnummer Halter

Diese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder weitere Hinwese zu Schlüsselfeldern

Ab 2023

Die Betriebsnummer des Tierhalters muss deshalb vom Tierarzt, oder einem von diesem benannten Dritten, eingegeben werden.

Die Daten zur angegebenen Betriebsnummer werden angezeigt, wenn der Halter für den meldenden Tierarzt eine Tierhalter-Erklärung (in TAM) oder eine (Hoftierarzt-)vollmacht eingetragen hat. In allen anderen Fällen nicht. Sollen die Daten vom Halter für Anzeige bei Meldungen freigegeben werden, kann er in TAM eine "Tierhalter-Erkläung" eintragen. Details siehe Hilfeseite dort.

Wenn mehrere Arzneimittel-Verwendungen für den gleichen Halter eingegeben werden sollen, ist es sinnvoll die Betriebsnummer des Halters oben einzugeben. Dann werden beim [Anzeigen] ggf. die letzten vorhanden Daten zu diesem Halter angezeigt und können geändert werden. Oder es können weitere Daten genau zu diesem Halter eingegeben werden.

Wenn Arzneimittel-Verwendungen für unterschiedliche Halter eingegeben werden sollen, ist es sinnvoll die Betriebsnummer des Halters oben leer zu lassen. Dann werden beim [Anzeigen] ggf. die letzten vorhanden Daten zu allen Halter angezeigt und können geändert werden. Oder es können Daten für verschiedene Halter eingegeben werden, indem in der jeweiligen Zeile die Betriebsnummer des individuellen Halters angegeben wird. Falls dabei mehrere Zeilen für denselben Halter eingegeben werden sollen, muss die Betriebsnummer nicht ausgeschrieben werden, sondern es kann das doppelte Hochkomma " als Gänsefüsschen verwendet werden.

Sollte für den Betrieb bislang keine Betriebsnummer vorhanden sein (z. B. bei Hobbyhaltungen, noch nicht beantragt) kann technisch auch eine "0" zur Speicherung des Datensatzes eingetragen werden.

Sofern zu einem Unternehmen mehrere Betriebsstätten mit einer eigenen Registriernummer gehören, so ist für jede Betriebsstätte die Mitteilung zur Arzneimittelverwendung zu melden.

Ab 2026 - Tierarten der Stufe 2

Für die "Nutzungsarten" der Stufe 2 - Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen, Pferde (einschließlich Nicht-Schlachttiere) und Kaninchen (ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung) -
kann die Angabe für "Betriebsnummer Halter" leer bleiben.

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Betriebsnummer Tierarzt

Ab 2023

Ab 1.Halbjahr 2023 ist eine Angabe in diesem Feld verpflichtend. Wenn der Tierarzt selbst angemeldet ist, wird seine Betriebsnummer wird im Hintergrund automatisch in dieses Feld eingefügt.

Wenn ein Dritter oder die Regionalstelle für ihn Daten eingibt, ist dieses Feld auszufüllen.

Die Betriebsnummer des Tierarztes (Registriernummer) muss in HIT als Tierarzt mit entsprechendem Betriebstyp (84, 85, 754) zum Zeitpunkt der Meldung und dem angegebenen Datum registriert sein. Betriebsdaten werden durch die Adressdatenstelle des jeweiligen Bundeslandes gepflegt.

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Datum

Das Datumsfeld dient nur zum Suchen und ist kein Eingabefeld! => Zur Abfrage von bereits erfassten Arzneimitteldaten innerhalb eines bestimmten Behandlungszeitraums.

Dieses Feld verfügt über erweiterte Suchoptionen, erkennbar an dem Fragezeichen mit dem grünen Rand Symbol für Feld mit erweiterten Suchoptionen.

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Max.Anzeige

Hiermit können Sie festlegen, wie viele Ergebnissätze maximal angezeigt werden. Wenn sehr viele Mitteilungen vorliegen, kann diese Einschränkung sinnvoll sein. Bei eingeschränkter Anzeige bitte auch die Sortierung beachten, diese hat ggf. Einfluss auf die angezeigt Miteilungen z.B. wenn Mitteilungen für mehrere Nutzungsarten vorliegen.

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Leerzeilen

Hiermit können Sie festlegen, wie viele Leerzeilen zur Eingabe angezeigt werden. Wenn alle Zeilen befüllt sind und Sie auf "Speichern" klicken, erhalten Sie neue Leerzeilen.

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Nutzungsart

Für die jeweilige Nutzungsart sind die Behandlungen zu melden.
Sie können vor "Anzeige" die Nutzungsart auswählen. Es werden dann nur zu dieser Nutzungsart bereits vorliegende Mitteilungen angezeigt bzw. alle Eingabefelder sind mit dieser Nutzungsart vorbelegt. Es können also auch in diesem Falle nur für die vorgewählte Nutzungsart Mitteilungen gemacht werden. Haben Sie mehrere Nutzungsarten und wollen sich für diese alle bereits vorliegenden Mitteilungen anzeigen lassen, wählen Sie keine bestimmte Nutzungsart aus (<alle, Auswahl b. Eingabe>). Sie können dann pro Eingabezeile die Nutzugsart festlegen.

Diese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder weitere Hinwese zu Schlüsselfeldern

Im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes (ABM) und der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) ergeben sich für den Tierhalter und den Tierarzt verschiedene Meldepflichten.
Für die Meldung der Arzneimittelverwendung in der Antibiotikaminimierung (ABM) sind die Nutzungsarten nicht unterteilt in mitteilungspflichtig/nicht mitteilungspflichtig, da die Meldungen automatisch zugeordnet werden.
Die TAM-Länderüberwachungsbehörden haben Zugriff auf Daten der betroffenen Nutzungsarten Stufe 1.
Der Bund (BVL) als zuständige Behörde für die Erhebung der Daten für die weiteren Tierarten, hat Zugriff auf die Daten für Nutzungsarten der Stufe 2 und 3.

Tabelle Nutzungsarten (Stufen) und Fristen

Tierarten/Nutzungsarten

Mitteilungspflicht für TIERHALTER
Antibiotikaminimierung (ABM)
Mitteilungspflicht für TIERARZT
Mitteilungen
(ABV)
Erhebung der Daten ab Meldeintervall/
Meldefrist
Bis inklusive 2026
Meldeintervall/
Meldefrist
Ab 2027**
Stufe 1
Rinder
Milchkühe x x 2023

Halbjährlich
14 d nach Ende des HJ

Jährlich
14 d nach Ende des Jahres

zugegangene Kälber < 12 Monate x x 2023 " "
Mastrinder x 2023 " "
sonstige Rinder x 2023 " "
Kälber eigene Aufzucht x 2023 " "
Rinder im Transit x 2023 " "
Schweine
Saugferkel x x 2023 " "
(Absatz-)Ferkel unter 30 kg x x 2014/2023 " "
Mastschweine über 30 kg x x 2014/2023 " "
Zuchtschweine x x 2023 " "
Schweine im Transit   x 2023 " "
sonstige Schweine x 2023 " "
Hühner
Masthühner x x 2014/2023 " "
Legehennen x x 2023 " "
Junghennen x x 2023 " "
Hühner Eintagsküken x 2023 " "
Sonstige Hühner x 2023 " "
Puten
Mastputen x x 2014/2023 " "
Puten-Eintagsküken x 2023 " "
sonstige Puten x 2023 " "
 
Stufe 3
Hund   x (2025) -> 2029 -------

Jährlich
ab 14. Januar 2030

Katze x (2025) -> 2029 -------

Jährlich
ab 14. Januar 2030

 
Stufe 2
Schafe   x 2026

Halbjahres-genau*
14 d nach Ende des Jahres

Jährlich
14 d nach Ende des Jahres

Ziegen x 2026

"

"
Pferde (inkl. Nicht-Schlachttiere) x 2026 " "
Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung (Mast) x 2026 " "
Gänse x 2026 " "
Enten x 2026 " "
Regenbogenforelle x 2026 " "
Karpfen x 2026 " "
Atlantischer Lachs x 2026 " "
Wolfsbarsch x 2026 " "
Goldbrasse x 2026 " "

*Die Meldefrist - für die neuen Tierarten - ist grundsätzlich jeweils der 14. Januar des Folgejahres.
Die Meldungen werden in 2026 jedoch noch für das jeweilige Halbjahr getätigt.

**Ab dem Jahr 2027 wird die Mitteilungspflicht für alle meldepflichtigen Tier- bzw. Nutzungsarten von halbjährlich auf jährlich geändert, so dass die Meldung auf Halbjahre entfällt.
Details hierzu werden in 2026 bekanntgegeben.
D.h. ab 2027 werden die Halbjahre nicht mehr unterschieden, sondern nur noch Meldungen für ein gesamtes Jahr getätigt.

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Anzahl behandelte Tiere

Die Anzahl der Tiere bei dieser Behandlung ist anzugeben.

Ab 2026 - Tierarten der Stufe 2

Für die "Nutzungsarten" der Stufe 2 - Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen, Pferde (einschließlich Nicht-Schlachttiere) und Kaninchen (ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung) -
kann die Angabe für "Anzahl behandelter Tiere" leer bleiben.

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Arzneimittel

Die zur Verfügung stehende Liste wird von BVL zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt.
Sie erhält auch Parameter, wie der Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe und Wichtungsfaktoren, welche für die Ermittlung der Therapiehäufigkeit (für Nutzungsarten im Antibiotikamonitoring ABM) Relevanz haben.
Die Kategorisierung der Präparate für die Ermittlung der Wirkungstage wird von den Bundesländern durchgeführt.
Weitere Details siehe unter "Kategorisierung"
 

Eingabe von Arzneimitteln

bulletDer Name des Arzneimittel muss exakt richtig geschrieben eingegeben werden (wenn nicht über die Vorschlagsliste gearbeitet wird).
bulletAlternativ ist die Eingabe der Zulassungsnummer (ebenfalls in exakter Schreibweise) möglich, dann wird automatisch der Name des Arzneimittels zugeordnet. 
bulletBei Behandlungen mit dem gleichen Arzneimittel kann durch Eingabe des Zeichen " (doppeltes Hochkomma oder Gänsefüßchen) das Arzneimittel aus der vorherigen Zeile übernommen werden.
bulletWenn bereits Arzneimittel eingegeben wurden, findet sich unter dem Eingabefeld eine Auswahlliste mit den letzten verwendeten Mitteln.
bullet... andernfalls müssen Sie suchen

Beim Speichervorgang wird automatisch die zugehörige Zulassungsnummer zugeordnet und die Maßeinheit eingetragen - soweit die Maßeinheit nicht angegeben wurde.

Suche von Arzneimitteln - zur Tierart passend / nur aktuelle

Geben Sie den Anfang des Arzneimittelnamens ein, wie z.B. Tetra (i.d.R. genügen 3-5 Buchstaben).

bulletEs werden in einer Auswahlliste alle Präparate angezeigt, bei denen die Angabe gefunden wurde. Durch anklicken ist ein Eintrag aus der Liste zu wählen.
bulletWerden keine Arzneimittel gefunden, können Sie versuchen
bulleteine kürzeren Teil des Namens zu suchen
bulletoder man lässt sich die Gesamtliste durch Klicken auf den Link  "Arzneimittelliste" anzeigen,
markiert das zutreffende Präparat mit der Maus in der Liste, kopiert es in die Zwischenablage (Taste Strg-C) und fügt es in das Eingabefeld ein (Taste Strg-V)

Die Arzneimitteliste umfasst nur Antibiotika.

Bei Auswahl der folgenden Parameter in der Kopfzeile der Tabelle gilt:

bullet"nur zur Tierart passend": die Auswahl der vorgeschlagenen Präparate orientiert sich an der angegebenen Nutzungsart. D.h. wird ein eingesetztes Präparat so nicht gefunden, ist ggfs. diese Voreinstellung zu ändern (Häkchen entfernen). Siehe auch "Tierart"
bullet"nur aktuelle": die Auswahl der vorgeschlagenen Präparate berücksichtigt nur solche mit nicht beendeter Zulassung. Gibt es ein Endedatum der Zulassung (technisch: konkretes Datum bei Endezeitpunkt) und das Präparat soll trotzdem gemeldet werden, muss für den Vorschlag das Häkchen bei dieser Auswahl vorher entfernt werden. Alternativ kann - ohne Vorschlag - das Präparat in der vollständigen "Arzneimittelliste" gesucht und dann mit entsprechender Zulassungsnummer oder korrektem Präparatenamen gemeldet werden.

 

Nicht gelistete Arzneimittel

Die aktuell in Deutschland zugelassenen Antibiotika sind in HI-Tier enthalten. In Ausnahmefällen und sofern explizit vom Tierarzt verordnet  (z.B. in Grenzregionen), können auch nicht gelistete Mittel verwendet werden. Prüfen Sie bitte erst ganz genau, ob das Mittel nicht doch, eventuell mit abweichender Schreibweise vorhanden ist. Nutzen Sie dazu auch die Gesamtanzeige der Arzneimittelliste oder die Möglichkeit direkt die Zulassungsnummer einzugeben.

Wenn das Antibiotikum wirklich "nicht gelistet" ist, muss der Name mit dem Zeichen # (Doppelkreuz) am Anfang eintragen werden, also z.B. "#Rucolin Hustenbonbon mit Antibiotikazusatz", die Angabe "Packungs-ID" bleibt leer. Die Nachfrage "sind Sie sicher ..." muss durch Drücken der Schaltfläche BESTÄTIGEN zum Speichern bestätigt werden.

© - Copyright (restriktive Bedingungen der alten Version sind entfallen)

Diese Arzneimitteliste steht zum Download und zur freien Verwendung im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Verfügung. Sie wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt und hier publiziert. Sie unterliegt nicht mehr den Copyright-Bestimmungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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Menge/Tier/Tag (optionales Feld)

ab 2023 wird das Feld "Menge/Tier/Tag" nicht mehr in der Eingabemaske angezeigt.

Optional kann die Menge pro Tier und Tag erfasst werden; sie dient nur als Rechenhilfe für die Ermittlung der Gesamtmenge für diese Behandlung. Für die Mitteilung der Arzneimittelverwendung nach AMG ist die Gesamtanwendungsmenge relevant! Nur wenn Menge pro Tier und Tag und die Behandlungstage eingetragen werden, kann die Gesamtanwendungsmenge errechnet werden.

Eine anschließende Änderung der Menge/Tier/Tag führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Gesamtmenge! Die Gesamtmenge ist dann manuell zu ändern oder man leert das Feld und speichert dann erneut.

Ohne Angabe der Menge pro Tier und Tag ist die Gesamtanwendungsmenge manuell zu errechnen, bzw. direkt einzutragen.

Die Maßeinheit wird beim Speichervorgang automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen; sie kann auch manuell ausgewählt werden.

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Gesamtmenge

Die Angabe der Gesamtmenge ist Pflicht bei allen Nutzungsarten. Es handelt sich um die insgesamt angewendete, abgegebene oder verschriebene (Rezept) Menge.
ACHTUNG: Bei der Meldung bitte insbesondere achten auf die passende Einheit zur eingesetzten Menge.

Die Maßeinheit wird automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen, kann aber auch manuell ausgewählt werden.

Änderung Mai 2023: Bei einigen Arzneimitteln: zusammengesetzte Präparate - vormals Einheit *, intramammäre Tierarzneimittel (Euterinjektoren) und Sprays,  ist die Angabe der alternativen Einheit "Stück" möglich. Bei den betroffenen Präparaten steht jetzt in der Packungsbeschreibung - sichtbar in der Liste im Feld "Packungs-ID" – „alternative Einheit Stück“. Damit kann die Einheit "Stk" für die Gesamtmenge verwendet werden.

Wichtig: die Angabe Stück bezieht sich auf das kleinste innere Behältnis (siehe auch Ausführungen des BVL hierzu unter: www.bvl.bund.de/verbrauchsmengenerfassung):
Bei Tierarzneimitteln
- in Tablettenform bezieht sich 1 Stück auf eine Tablette.
- zur intramammären Anwendung bezieht sich 1 Stück auf einen Euterinjektor.
- die zusammengesetzt sind, bezieht sich 1 Stück auf eine (Durchstech-)Flasche
 

Es gilt - vom TA zu melden ist gemäß TAMG § 56 Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung: '4. die insgesamt verschriebene, angewendete oder abgegebene Menge der Arzneimittel…'

Dieses Feld kann damit die Menge einer Abgabe, Anwendung oder Verschreibung enthalten.

Dies bedeutet grundsätzlich für die Meldung:

bulletFür das Feld bzw. die Angabe zur "Gesamtmenge": es wird gemeldet, wieviel der TA angewendet oder abgegeben oder verschrieben hat
bulletTeilmengenabgaben sind über die Angabe der Menge darzustellen, mittels "Packungs-ID" Angabe der Packung aus welcher die Teilmenge entnommen wurde
bulletRestmengenverschreibungen können optional an die TAM-Datenbank gemeldet werden und sind darzustellen durch die Gesamtmenge "0" sowie die Anzahl der behandelten Tiere und Angabe des bereits vormals verschriebenen oder abgegebenen Präparates und dessen Packungs-ID
bulletZusatz für das Feld bzw. die Angabe zur "Packungs-ID": Auswahl derjenigen der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw. welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete oder abgegebene (Teil-)Menge entnommen wurde.
bulletEs können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden.

Details und Fälle siehe Tabelle "Use-Cases"

 

Fall Use-Cases Web-Oberfläche oder Schnittstelle Anmerkung
               
    Was (nicht zu melden) Wer P.Id Menge Anz.Tiere  
1 TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 50 an) Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 50 *0
               
               
2 TA gibt 40 der Packung #1 ab (HA wendet 40 an) - Teilmengenabgabe (passend) Abgabe TM TA #1 (50 Stk) 40 40  
               
               
3 TA gibt restliche 10 der Packung #1 ab (HA wendet 10 an) - Teilmengenabgabe (passend) Abgabe TM TA #1 (50 Stk) 10 10  
               
               
4 TA nimmt 40 aus der Packung #1 und wendet 40 an Anwendung TA #1 (50 Stk) 40 40  
               
               
5 TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und es bleibt vor Ort Rest 10 - keine weitere Verwendung) Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 40 *1
               
               
6a TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und es bleibt vor Ort Rest 10 - spätere Verwendung s. 6b) Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 40 *2
               
               
6b TA gibt 0 ab und verschreibt die restlichen 10 (HA wendet 10 an) - Restmengenverschreibung Verschreibung RM TA #1 (50 Stk) 0 10 *2
    (neue Behandlung)          
               
7 TA nimmt 50 von #1 wendet davon 10 selbst an (gibt Rest (40) dem Halter) Anwendung TA #1 (50 Stk) 10 10 *3
  Halter wendet Rest an Abgabe *5 TA #1 (50 Stk) 40 40 *3
               
8a TA gibt 150 als 3 x #1 ab (mehrere gleiche Packungen) Abgabe TA #1 (50 Stk) 150 150 *4
               
               
8b TA gibt 150 als 1 x #1 + 1 x #2 ab (mehrere, verschiedene Packungen) Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 50 *4
      TA #2 (100 Stk) 100 100 *4

Anmerkungen

*0 Annahme: Stück pro Tier            
*1 die tatsächlich angewendeten Mengen werden nicht sichtbar (immer wenn Meldung Abgabemenge und abgegebene Packung > benötigte Anwendungsmenge)
*2 da Fall 6a und b in zeitlicher Abfolge zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander
*3  da die zwei Schritte in Fall 7 direkt zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander (vergleichbar zu *2) 
*4 die angegebenen Packungen ergeben bei unterschiedlicher Stückelung die gleiche Summe 
*5 Hier Abgabe, nicht Verschreibung. In 6b ist anders als hier die Abgabe in 6a dokumentiert

 

weitere Details zur Meldung via Schnittstelle finden Sie hier
 

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Datum Anwendung bzw. Abgabe oder Verschreibung

Zu jeder Eingabe einer Arzneimittelverwendung muss das Datum der ersten Anwendung oder wahlweise das Abgabedatum des Arzneimittels gemeldet werden. Dauert die Behandlung länger als einen Tag, ist entweder die Antibiotikagabe zu jedem Datum der Anwendung einzugeben oder es wird der erste Behandlungstag erfasst und im Feld "Behandlungstage" die Anzahl der Behandlungstage dokumentiert, siehe auch Eingabe der Behandlung.

Werden mehrere Behandlungen am selben Tag durchgeführt, wird durch Eingabe von Gänsefüßchen " das Datum aus der vorherigen Zeile übernommen.

Für Nutzungsarten im Antibiotikamonitorin (ABM): Geht eine Antibiotika-Anwendung über das Ende eines Kalenderhalbjahres hinaus, ist nur eine Mitteilung erforderlich. Die Behandlungstage werden automatisch anhand des Behandlungsdatums (= erster Tag der Anwendung) auf die beiden Kalenderhalbjahre verteilt. Ändert sich während der Behandlung die Nutzungsart (das Mastferkel wird zum Mastschwein), wird die Behandlung vollständig der Nutzungsart zu Beginn der Behandlung zugeordnet.

Erfolgt keine Eingabe des Datums, wird von der Datenbank für diese Behandlung das Dummy-Datum 01.01.1990 abgespeichert und in der Form "(k.A.)" - für keine Angabe angezeigt ! Bei Behandlungen, die über ein Kalenderhalbjahr hinausgehen, müssen in diesem Fall für jedes Kalenderhalbjahr getrennte Eintragungen gemacht werden.

Auf Grund der geänderterten TAMG respektive 17. AMG-Novelle, welche am 01. November 2021 in Kraft trat, ist die Angabe des Datums ab 01.11.21 im Kalenderhalbjahr 2021/II verpflichtend.

Ab 2026 - Tierarten der Stufe 2

Für die "Nutzungsarten" der Stufe 2 - Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen, Pferde (einschließlich Nicht-Schlachttiere) und Kaninchen (ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung) -
kann
die Angabe für "Datum der Anwendung, Abgabe oder Verschreibung" leer bleiben, dann wird das letzte Datum des jeweiligen Halbjahres (ab 2027 Jahres) systemseitig hinzugegeben und abgespeichert.
Es ist jedoch absolut empfehlenswert (zu späteren Nachvollziehbarkeit der Vollständigkeit/Korrrektheit der gemeldeten Daten, aber auch für ggfs. notwendige Korrekturen) ein Datum anzugeben.
Werden Daten aggregiert gemeldet, ist es ratsam z.B. jeweils das Datum des Ende der jeweiligen Aggregationsperiode zu melden (Ende der betreffenden Woche/Monat etc.).

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Laufende Nummer

Kein Eingabefeld; die laufende Nummer wird automatisch vom System gesetzt.
Eine laufende Nummer wird benötigt um den Schlüssel des Datensatzes (Primary Key PK) eindeutig zu machen,
eine Unterscheidung ist insbesondere nötig bei mehreren Verwendungen bei derselben Nutzungsart, des selben Arzneimittels, am selben Datum im Halbjahr bei einer Halterbetriebsnummer.

Soll die laufende Nummer vom Meldenden dezidiert selber angegeben werden, so ist dies möglich in der TAM-Meldung „Antibiotika Verwendung“ der Version V3,
oder bei Meldung per Schnittstelle (per Software-Programm sofern dieses entsprechend vom Hersteller eingerichtet wurde).
 

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Behandlungstage

Pflichtfeld ab 2023. Anzahl Tage, an denen das Arzneimittel verabreicht wurde.
Die angegebene Anzahl der Behandlungstage ist relevant für die Ermittlung der Wirkungstage (für Nutzungsarten im Antibiotikamonitoring ABM).
Je nach Kategorie des eingesetzten Präparates kann die Angabe der Behandlungstage verschiedene Auswirkungen auf die ermittelten Wirkungstage haben.
Details siehe unter "Kategorisierung".

Verschiedene Meldemöglichkeiten siehe Beispiele.

Ab 2026 - Tierarten der Stufe 2

Für die "Nutzungsarten" der Stufe 2 - Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen, Pferde (einschließlich Nicht-Schlachttiere) und Kaninchen (ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung) -
kann
die Angabe der Behandlungstage leer bleiben.

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Wirkungstage

Nur relevant für Nutzungsarten, die dem Antibiotikaminimierungskonzept ABM unterliegen.

Für Tierarten der Stufe 2 und 3 (kein ABM, nur ABV) wird systemseitig der Wert -1 eingetragen.

Ab 2023: Die Wirkungstage müssen nicht (mehr) ausgefüllt/gemeldet werden.
Sie werden (für Nutzungsarten im Antibiotikamonitoring ABM) ermittelt anhand der angegebenen Behandlungstage und der Kategorisierung des eingesetzten Präparates. 
Details siehe unter "Kategorisierung".
Die Zuordnung der Präparate sowie die Kategorien und deren Berechnungsformeln können auch in der Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer... eingesehen werden.

 

Beispiele:

Ist an einem Tag mit einem Antibiotikum behandelt worden, welches noch zwei weitere Tage wirkt, ist dies folgendermaßen einzutragen:

Behandlungs-
tage
Wirkungs-
tage
1 3 (autom. ermittelt ab 2023)

Ist an zwei Tagen mit zeitlichem Abstand behandelt worden, wobei das Antibiotikum in der Zwischenzeit jeweils 2 Tage gewirkt hat, ist dies folgendermaßen einzutragen:

Behandlungs-
tage
Wirkungs-
tage
2 6 (autom. ermittelt ab 2023)

Ein Tierarzt behandelt mit einem Antibiotikum an drei Tagen in Abständen von jeweils zwei Tagen. Das Antibiotikum wirkt am Behandlungstag und noch zwei weitere Tage (= drei Wirkungstage). Am 4. Tag und 7. Tag wird die Behandlung wiederholt:

Die Eingabe der oben aufgeführten Behandlung ist in zwei Varianten möglich:
ACHTUNG: ab 2023 werden die Wirkungstage Anhand der Kategorie des Präparates ermittelt - die Angabe der Behandlungstage kann abhängig von der Kategorie ausschlaggebend sein!!

oder

 

Kategorisierung der Arzneimittel:

Für die Antibiotika wurden verschiedene Kategorien mit unterschiedlich langer Wirkdauer von der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG-TAM) festgelegt.

Die verschiedenen Kategorien werden mit verschiedenen Buchstaben (siehe untenstehende Tabelle) beschrieben.
In die Kategorisierung fließen die jeweiligen Behandlungstage (BT) und Wirkungstage (WT) ein.

Die Buchstaben A - L beschreiben die verschiedenen Kategorien mit den jeweiligen Behandlungstagen (BT) und Wirkungstagen (WT).
 
bulletIst nur ein Buchstabe angegeben, gilt diese Kategorisierung für alle Tierarten, für welche eine Zulassung besteht (Kennzeichnung mit "J" in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika in der Spalte der Tierart für die eine Zulassung besteht,(Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) ) Werden andere als in der Zulassung beschriebene Nutzungsarten gemeldet, wird ebenfalls die bekannte Kategorie herangezogen.
bulletWenn für die verschiedenen Tierarten (in der Reihenfolge: Rind, Schwein, Huhn, Pute) unterschiedliche Empfehlungen gelten, wird das in der Spalte „Wirkungstage Kategeorie“ in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika (Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) als Buchstabenkombination dargestellt, wie z.B. CDAA usw.
bulletUNB bedeutet, dass das Arzneimittel (noch) nicht kategorisiert wurde; entweder weil das Arzneimittel in der Liste neu ist, oder keine Zuordnung gemacht werden soll.

Folgende Tabelle stellt mit Hilfe der hinterlegten Formeln dar, wie sich die Wirkungstage ergeben:
 

Kategorie Beschreibung Formel
A Tägliche Anwendung vorgesehen, Wirktage entsprechen den Tagen mit Verabreichung (Behandlungstage). WT = 1 * BT
B Einmalige Anwendung vorgesehen, Langzeitwirkung. Die Behandlungstage betragen pauschal 5. WT = 5
C Präparat soll entweder einmalig oder zweimal (geringer dosiert) im Abstand von 48 h verabreicht werden. wenn BT = 1: WT = 5, wenn BT = 2: WT = 4
D Wiederholte Anwendung im Abstand von 48 h vorgesehen. WT = 2 * BT
E Wiederholte Anwendung im Abstand von 72 h vorgesehen. WT = 3 * BT
F Wiederholte Anwendung nach 96 h WT = 4 * BT
G Einmalige Anwendung
oder im Abstand von 72 h
WT = 5
WT = 3 * BT
H Einmalige Anwendung
oder im Abstand von 96 h
WT = 5
WT = 4 * BT
I zweimalige Anwendung im Abstand von 48 h oder

tgl. Anwendung, wenn Behandlungstage > 2

WT = 2 * BT

WT = 1 * BT

J Beim Rind Sonderkategorisierung nach Nutzungsart:
Präparat soll entweder einmalig
oder zweimalig im Abstand von 48 h (respiratorische Erkrankungen beim Rind)

oder tgl. an 2 bis 3 Tagen verabreicht werden (Colimastitis)
Nutzungsart Kalb:
WT = 5 (1 BT)
WT = 2 * BT
Nutzungsart Milchkuh:
WT = 1 * BT
K Präparat soll einmalig
oder tgl. ab mind. 3
WT = 5 (1 BT)
WT = 1 * BT
L Präparat soll einmalig
oder zweimalig im Abstand von 48 h
oder tgl. an 3 Tagen
WT = 5 (1 BT)
WT = 2 * BT (2 BT)
WT = 1 * BT
ACAA Kombination Rind/Schwein/Huhn/Pute - ACAA (siehe entsprechende Kategorie oben)
JBAA … Weitere Kombinationen von Tierart-abhängigen Kategorien (siehe entsprechende Kategorie oben)
UNB Unbekannt, (noch) nicht kategorisiert  

Einen Überblick über die Eingruppierung eines bestimmten oder auch aller Antibiotika erhalten Sie im TAM-Menü unter dem Punkt "Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer..."

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Tierart: Rind, Schwein, Huhn, Pute und weitere ab 2025/2026

Relevant bei Suche Arzneimittel "nur zur Tierarten passend":
Für den Vorschlag der Präparate wird auf eine "strikte" Kategorienbildung - wo möglich - und auf eine breitere Kategorienbildung - wo nötig - zurückgegriffen. D.h. z.B. für die Nutzungsarten "Enten" und "Gänse" werden passende Präparate der technischen Kategorie "Geflügel" vorgeschlagen. Für die verschiedenen Nutzungsarten der Fische wird keine strenge Vorselektierung der vorgeschlagenen Präparate vorgenommen, da es nur ein zugelassenes Antibiotikum gibt (Stand Dez. 25).

Die Zulassung eines Präparates kann für eine oder mehrere Tierarten erfolgt sein. Für die Tierarten, für welche eine Zulassung vorliegt, ist ein "J" in der entsprechenden Spalte der Tierart in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika eingetragen - siehe: Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...

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Packungs-ID

Nach Auswahl des Arzneimittelnamens oder die Zulassungsnummer erscheint im Feld zur Packungs-ID nach kurzer Zeit eine zugehörige Auswahl-Liste der verschiedenen Verpackungsvarianten des Arzneimittels. Die Packungs-ID zum verwendeten Arzneimittel kann aber auch mittels Angabe der Ziffer und vorangestelltem "#" angegeben und direkt selektiert werden.
Die Packungs-ID dient gemeinsam mit der Zulassungsnummer der einwandfreien Zuordnung des Arzneimittels zu dem zugehörigen einzigartigen UPD Package Identifier. Dieser ist pro Arzneimittel und der jeweiligen Varianten von (Um)Verpackungen nur einmalig vergeben. Die Zuordnung der Packungs-ID zum dazugehörigen UPD Package Identifier erfolgt nach der Meldung automatisch. .
Alternativ kann beim Übertragen der Daten durch eine Schnittstelle auch die UPD angegeben werden.

bulletAuswahl derjenigen der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw. welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete oder abgegebene (Teil-)Menge entnommen wurde.
bulletEs können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden.

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Union Product Database Package Identifier (UPD- PI)

Der UPD Package Identifier ist ein eindeutiger, einzigartiger Identifizierungscode des Arzneimittels (mit Informationen zu der Packungsgröße und Verpackung), der in der Union Product Data Base zum Vergleich unter den Mitgliedstaaten vergeben wird. Die Angabe ist in der Meldemaske nicht erforderlich, da sie aus den vorliegenden Daten (Packungs-ID) ermittelt wird.
Werden die Daten per Schnittstelle (z. B. über ein Praxisprogramm) an die Datenbank gesendet, kann der UPD-PI oder alternativ die Packungs-ID übermittelt werden, da das System die erforderliche UPD-PI zuordnen, ermitteln und füllen kann.

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Hinweise zum HIT-Data-Dictionary 

Das HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.

bulletÜberblick über die Datenstrukturen erhalten Sie im Data-Dictionary
bulletErklärungen zu den einzelnen Meldungen finden Sie unter HIT-Meldungen
bulletSpeziell die Meldeentität, siehe  TAM_XABAW 
bulletErklärungen zu den numerischen Schlüssel-Werten finden Sie in der zugehörigen Schlüsselliste.

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