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 | Allgemeines und Grundsätzliches - 
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|  | Die Umsetzung der Abgangsmeldung von Schweinen und Schafe/Ziegen wird ab dem 01.08.2023 wirksam. | 
|  | Diese Informationsseite ist noch im Aufbau. | ||||||||
|  | Wir gehen davon aus, dass Softwarehersteller, die nun 
			Datenübermittlung für die neue Meldestruktur im Bereich Schweine und 
			Schafe/Ziegen implementieren wollen mit 
			den Grundlagen der Kommunikation mit HIT vertraut sind - wenn nicht 
			lesen Sie zunächst: 
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|  | Wir gehen ebenfalls davon aus, dass die technischen und 
			fachlichen Grundlagen der Datenübermittlung der bisherigen Version/en 
			bekannt sind - wenn nicht: 
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|  | Falls dann immer noch Teile dieser Dokumentation völlig unverständlich sind, senden Sie uns eine Mail mit konkreten Fragen an die technische Projektleitung unter Helmut.Hartmann@HI-Tier.de | 
|  | Die folgernden Hinweise sind rein 
technischer Natur. Es wird keine Gewähr für fachliche und juristische 
Korrektheit übernommen. Bitte wenden Sie sich bei fachlichen und juristischen Fragen an die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes. | 
|  | Das bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten ist ausschließlich technischer Betreiber der Datenbank einschließlich der ab 2023 neuen Meldestruktur für Bewegungsmeldungen von Schweinen und Schafen/Ziegen. | 
|  | Länder / Regionalstellen ... | 

Nach § 40 der Vieh-Verkehrs-Verordnung ist jeder Schweinehalter verpflichtet die Übernahme von Schweinen der zuständigen Behörde oder der beauftragten Stelle innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der eigenen Registriernummer, der Registriernummer des abgebenden Betriebes (Lieferbetrieb), der Anzahl der übernommenen Schweine und des Datums der Übernahme anzuzeigen.
Auf Grund des in Krafttreten des Tiergesundheitsrechtsaktes VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (auch „Animal Health Law“ - AHL) und der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/2035 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Betriebe, in denen Landtiere gehalten werden, und für Brütereien sowie zur Rückverfolgbarkeit von bestimmten gehaltenen Landtieren und von Bruteiern ergeben sich neue Vorschriften hinsichtlich der Meldetatbestände für Schweine und Schafe/Ziegen.
Dies hat zur Folge, dass auch eine Anpassung der bestehenden Datenbank bzw. die Einführung der Abgangsmeldung notwendig ist.
Die in den alten Datenstrukturen S_BEWEG und SZ_BEWEG gespeicherten Daten werden vor dem Übergang kopiert und auf die Tabellen der neuen Datenstrukturen S_BEWEG2 und SZ_BEWEG2 übertragen. Hierzu gibt es einen zeitlich begrenzten Stopp des Programmes. Danach verweisen die alten Datenstrukturen auf die neuen Strukturen, nur noch dort werden Daten gespeichert. Werden Daten (z.B. per noch nicht angepasster Programme) an die alten Datenstrukturen gesendet, wird intern automatisch die passende, neue Struktur verwendet und die Daten werden dort gespeichert.
Die Datenstruktur S_BEWEG2 und SZ_BEWEG2 ist flexibel (Zugangs- und Abgangsmeldung in einer Maske), die unten dargestellten Details spiegeln den hierfür notwendigen Stand der Umsetzung wider, welcher sich an den rechtlichen Vorgaben ((EU) 2019/2035 Artikel 56) orientiert.
Aus folgenden Meldeelementen setzt sich die Maske S_BEWEG2 bisher zusammen:
Aus folgenden Meldeelementen setzt sich die Maske SZ_BEWEG2 bisher zusammen:
Zur Mitteilung stehen verschiedene Meldewege offen
|  | Online über Web-Formulare im unserem Meldeprogramm unter www.hi-tier.de | 
|  | Per Software-Schnittstelle an unsere zentrale Datenbank HI-Tier. | 
|  | Nach aktuellem Stand: schriftliche Meldungen per Meldekarte über die Regionalstelle sind möglich | 

Betrieb A gibt Tiere an Betrieb B ab (Schweine oder Schafe/Ziegen).
		Bedeutet, dass Betrieb A einen Abgang und Betrieb B einen Zugang melden 
		müssen (beide!).
Betrieb A kann dabei den Zugang von B melden, wenn Betrieb B 
		Betrieb A eine HIT-Meldevollmacht erteilt hat (nur dann).
		Dies kann Betrieb B selbst über die "Selbstverwaltung Vollmachten" 
		im Meldeprogramm vornehmen (Code 
		3, Kürzel HMV).
Spaltenbeschreibungen der beiden Meldetabellen::
|  | Schweine S_BEWEG2 | 
|  | Schafe/Ziegen SZ_BEWEG2 | 
Die alten Meldetabellen S_BEWEG und SZ_BEWEG 
		sind ab dem oben genannten Stichtag nur noch 
		mit Lesezugriff verwendbar.
Relevant sind die Spalten
|  | bei Schweinen: BNR15,BNR15_XB,S_BEW_ARTundS_BEW_ANZ | 
|  | bei Schafe/Ziegen: BNR15,BNR15_XB,SZ_BEW_ART,SZ_BEW_A_SundSZ_BEW_A_Z | 
Weitere Spalten nur bei Bedarf. Die Spalten vom Required-Typ SYS und GUID dürfen/sollten beim Melden nicht angegeben werden!
Die GUID ist nur relevant, wenn man eine eindeutige ID 
		zum Stornieren einer falschen Meldung benötigt.
		Dazu merkt man sich die beim Melden in einer der Antworten 
		zurückgelieferte, automatisch erzeugte GUID und verwendet diese beim 
		Storno.
		Man kann aber auch ohne die GUID Sätze stornieren, wenn man 
		alle PK-Felder (siehe Spaltenbeschreibungen) angibt.
Am Beispiel Schweinebewegung (Schafe/Ziegen ist analog):
*2:XS:S_BEWEG2/BNR15;BNR15_XB;S_BEW_ART;S_BEW_DAT;S_BEW_ANZ:11 000 000 0031;11 000 000 0032;2;01.05.2023;123
Damit werden 123 Schweine vom Betrieb 11 000 000 0031 zum Betrieb 11 
		000 000 0032 verbracht. 
		Der Code 2 für die Art der Bewegung steht für Abgang von 
		BNR15; es kann auch das Kürzel AB angegeben werden.
		(Betrieb 11 000 000 0031 muss sich hierfür anmelden)
Es wird empfohlen, die Spalte S_BEW_LFN leer mit 
		anzugeben, um zu verhindern, dass zuvor gemachte Meldungen 
		
		überschrieben werden, wenn Tierbewegungen am selben Tag
		vom selben Betrieb an 
		den selben Betrieb stattfinden. 
		Dies
		ist mit dem Subcode /S (beim 
		XS) zu bestätigen, dass man das so will:
*2:XS/S:S_BEWEG2/BNR15;BNR15_XB;S_BEW_ART;S_BEW_DAT;S_BEW_LFN;S_BEW_ANZ:11 000 000 0031;11 000 000 0032;2;01.05.2023;;123
Ein Betrieb, der von einem anderen Betrieb Schweine erhält, meldet dies so:
*3:XS:S_BEWEG2/BNR15;BNR15_XB;S_BEW_ART;S_BEW_DAT;S_BEW_ANZ:11 000 000 0032;11 000 000 0031;1;01.05.2023;123
Damit werden 123 Schweine an den Betrieb 11 000 000 0032 vom Betrieb 11 
		000 000 0031 verbracht. 
		Der Code 1 für die Art der Bewegung steht für Zugang von 
		BNR15; es kann auch das Kürzel ZU angegeben werden.
		(Betrieb 11 000 000 0032 muss sich hierfür anmelden)
Betrieb 11 000 000 0031 kann auch für den Betrieb 11 000 000 0032 die 
		zweite Meldung absetzen, 
		wenn der Betrieb 11 000 000 0032 dem Betrieb 11 000 000 0031 vorab 
		eine Meldevollmacht erteilt hat.
MIt REST kann über den Endpunkt /<system>/api/hit/S_BEWEG2 
		und einem POST-Request analog 
		der HIT-Protokoll-Beschreibung ein Abgang von Betrieb 11 000 000 0031gemeldet werden:
|  | entity:S_BEWEG2 | 
|  | values: JSON-Objekt{ | 
|  | Wird im JSON-Objekt S_BEW_LFNleer mit angegeben, dann:subcodes:S | 
|  | Weitere Parameter wie bnr,pinetc. 
			für den LOGON sind natürlich entsprechend mit anzugeben. | 
Bei mehreren Meldungen nacheinander wird aus Performancegründen empfohlen, den 
		Parameter cacheSecret zu verwenden.
		Details für REST-Sessions siehe hier.

Die komplette Funktionalität des HI-Tier-Systems steht in einem Testsystem 
öffentlich zur Verfügung. In diesem System sollten aus Gründen
		des Datenschutzes 
auf keinen Fall reale Daten mit Personen oder Betriebsbezug verarbeitet werden! 
Das System ist explizit nicht für 
		Massentest oder Geschwindigkeitstest 
ausgelegt. Wir behalten uns vor, jederzeit ohne Rücksprache mit den Urhebern 
(die ja i. d. R. gar 
		nicht ermittelbar sind), Daten aus dem Testsystem zu löschen.
Dieses Testsystem ist online erreichbar über die Testversion des 
Meldeprogramms unter www.hi-tier.de/HitTest/, oder 
per HIT-Protokoll 
über der Socket-Port 2223 (weitere Hinweise zu 
verfügbaren Serveradressen und Ports siehe hier).
Details zu Testzugängen finden sich
		hier. Für eine Meldung von 
		Schweinebewegungen sind folgende Betriebstypen (bb steht 
		für die Bundeslandnummer) relevant:
|  | Schweinehalter Typ 31, d.h. Betriebsnummer bb 000 000 0031 | 
|  | Schaf-/Ziegenhalter Typ 162, d.h. Betriebsnummer bb 000 000 0162 | 
|  | Schlachtbetrieb Typ 4, d.h. Betriebsnummer bb 000 000 0004l | 
|  | Viehhändler Typ 3, d.h. Betriebsnummer bb 000 000 0003 | 
Diese Testbenutzer können online im Web, im HIT-Batch-Client oder auch direkt 
im HIT-Protokoll verwendet werden um mit dem HIT-Testsystem zu arbeiten. 
Ein Anmelden im "echten" Produktionssystem ist damit nicht möglich. Von "Tests" 
im Produktionssystem wird dringend abgeraten!

Bewegungsmeldung Schweine
| *1:XS:LOGON/BNR15;PIN;MELD_WG;TIMEOUT:276091280300185;Aaaa$900000;3;1200 | 
| *2:XS:S_BEWEG2/BNR15_XB;S_BEW_ART;S_BEW_DAT;S_BEW_LFN;S_BEW_ANZ;S_BEW_DA2;LAND_URS;BNR15;GUID;MELD_DAT:276090000000032;2;09.05.2023;1;3;09.05.2023;276;276090000000031;;09.05.2023 | 
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