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 |  | HistorieStand 14.10.2025:  
			|  | Korrektur der Betragsgrenzen im "EUDR-Schema 1 - Ablauf der 
			Prüfung der Unternehmensgröße" |  |  | Korrektur des Startdatums Primärproduktion M-G auf 30.12.2025 im 
			"EUDR-Schema 2 - Meldepflichten und Starttermin" |  Stand 23.09.2025:  
			|  | Erste Veröffentlichung des Konzept-Entwurfs |  |  | Diese Seite ist noch im Aufbau - wenn Sie konkrete Fragen haben,
		mailen Sie bitte an
		technik@HI-Tier.de |  Technisches Vorwort
			|  | Wir gehen davon aus, dass Softwarehersteller, die nun 
			Datenübermittlung für die neue Meldestruktur im Bereich EUDR implementieren wollen mit 
			den Grundlagen der Kommunikation mit HIT vertraut sind - wenn nicht 
			lesen Sie zunächst: |  |  | Wir gehen ebenfalls davon aus, dass die technischen und 
			fachlichen Grundlagen der Datenübermittlung der bisherigen Version/en 
			bekannt sind - wenn nicht: 
				|  | nutzen Sie das Testsystem des Online-Meldeprogramms 
				unter www.hi-tier.de/HitTest/ um die Funktionalität zu erkunden |  |  |  | Falls dann immer noch Teile dieser Dokumentation völlig 
			unverständlich sind, senden Sie uns eine Mail mit konkreten Fragen 
			an 
		technik@HI-Tier.de |  
			|  | Die Europäische Union (EU) hat eine neue Verordnung für in der EU 
angesiedelte Unternehmen auf den Weg gebracht: Die "EU-Verordnung für 
entwaldungsfreie Produkte", kurz EUDR (Englisch: EU Deforestation Regulation). |  |  | Für die Umsetzung und Durchführung der Verordnung in Deutschland ist die 
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Lieferketten_node.html.
 |  Information zur möglichen Umsetzung der EUDR-Meldepflicht für Rinderhaltende 
in Deutschland
			|  | Wir bei "HI-Tier" als Betreiber der zentralen 
	Rinderdatenbank, sollen im Falle einer verpflichtenden Umsetzung der 
	EUDR-Meldepflicht für Rinderhaltende in Deutschland ein System 
	bereitzustellen, das für die Wirtschaftsbeteiligten mit möglichst geringem 
	Aufwand nutzbar ist. |  |  | Mit Stand vom 23.09.2025 ist die Einführung dieser 
	Meldepflicht in Deutschland noch nicht endgültig beschlossen. Die 
	Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für die so genannte 
	"Null-Risiko-Variante" ein. Dies könnte bedeuten, dass die Meldepflicht für 
	die Rinderproduktion in Deutschland entweder gar nicht oder erst zu einem 
	späteren Zeitpunkt eingeführt wird. |  |  | Für Interessierte, die sich dennoch über die 
	geplante - jedoch noch nicht final festgelegte - technische Umsetzung 
	informieren möchten, enthält der folgende Konzeptentwurf relevante 
	technische Hinweise. |  |  | Alle darin dargestellten technischen, rechtlichen 
	und organisatorischen Aspekte sind als vorläufige Arbeitsgrundlage zu 
	verstehen und erfolgen ohne rechtliche Gewähr: |  |  | Hier zum Dokument => 
	Konzept/EUDR/Feinkonzept 
	Umsetzung EUDR in HIT V.0.6.pdf |    
 
 Bessere Auflösung und Lesbarkeit hier unter Konzept/EUDR/EUDR-Schema 1 
- Ablauf der Prüfungder Unternehmersgröße.svg - oder hier im
PDF-Format 
 Bessere Auflösung und Lesbarkeit hier unter Konzept/EUDR/EUDR-Schema 2 
- Meldepflichtenund Starttermin.svg - oder hier im
PDF-Format 
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