Informationen zum HIT V.3 - HIT-Meldeprogramm Version 3
FAQ - häufig gestellte Fragen (frequently asked questions)
Allgemein - Fragen und Antworten zu allgemeine Problemen
- Prüfen Sie ob Sie die Betriebsnummer (einschließlich Bundesland) und die PIN richtig angegeben haben.
- Wenn Sie sich nicht anmelden können und/oder die Ihre PIN vergessen haben - siehe unten bei 'PIN vergessen' .
- Bei sonstigen Problemen mit der Anmeldung lesen Sie bitte auch die Informationen im alten Meldeprogramm HIT V.1 unter Anmeldeprobleme.
- Wenn die Anmeldemaske leer ohne Fehlermeldung wieder erscheint, liegt es fast immer an der Einstellung für "Cookies", dazu siehe auch Informationen im alten Meldeprogramm HIT V.1 unter Probleme mit Cookies.
Wenn Sie sich nicht anmelden können und/oder die Ihre PIN vergessen haben, müssen Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle im Land wenden, Adressen siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes ???? oder https://www.hi-tier.de/ads-adress.html#ZustaendigeStelle Oder klicken Sie im Meldeprogramm neben PIN auf „PIN vergessen“ - actionlink pinlost .... https://www.hi-tier.de/HitCom/pinlost.asp Die Ausgabe der PIN erfolgt je nach Land durch die durch beauftragte Regionalstelle oder Adressdatenstelle, siehe Zuständige Stelle des Landes (extern)
Oder klicken Sie im alten Meldeprogramm HIT V.1 neben PIN auf PIN vergessen.
Das Team von HI-Tier, der HIT-Datenbank für Entwicklung, Technik und Betrieb der Zentralen Datenbank zuständig. Für Unterstützung der vielen meldepflichtigen Tierhalter reichen die Kapazitäten leider nicht aus.
Unterstützung zu Fragen rund um die Meldepflicht und zu den Meldemöglichkeiten erhalten Sie in der Regel durch die beauftragte Regionalstelle des Landes, siehe Regionalstelle / Zuständige Stelle des Landes. "
Fehlervorgänge können zur Zeit nur im 'alten' HIT-Meldeprogramm V.1 bearbeitet werden. Zum Prüfen und Bearbeiten hier ins alten Meldeprogramm zur VVVO-Vorgangsliste.
Bei Fragen zu Fehlervorgängen und Hinweisen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihres Landes, siehe Regionalstelle / Zuständige Stelle des Landes.
Betriebsregistrierung, Adressdaten, Betriebstypen, PIN / Passwort
Die Registrierung von Betrieben, verbunden mit der Neuvergabe einer Betriebsregistrierung und Zuteilung eine Betriebsnummer auch Registriernummer anch Vieh-Verkehrs-Verordnung mitteilt werden. Dann wird durch die Behörde bzw. die im Land zuständige Adressdatenstelle der zugehörige 'Betriebstyp' in HIT eingetragen.
Für eine "Betriebsregistrierung" wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Adressdatenstelle Ihres Landes, siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.
Für die Neuausgabe einer PIN, also des Passwortes zur Anmeldung, müssen Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle im Land wenden, Adressen siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes ???? oder https://www.hi-tier.de/ads-adress.html#ZustaendigeStelle
Wenn Sie die PIN vergessen haben, siehe oben [PIN vergessen].
Wenn eine mitteilungspflichtige Tierhaltung betrieben wird, muss dies der Behörde entsprechend mitteilt werden. Dann wird durch die Behörde bzw. die im Land zuständige Adressdatenstelle der zugehörige 'Betriebstyp' in HIT eingetragen.
Nach Eintragung des entsprechenden Betriebstyps hat der Tierhalter dann Rechte / Kompetenzen im Programm die notwendigen Meldungen vorzunehmen.
Um einen Betriebstyp wie z.B. "Rinderhalter" oder "Schweinehalter" zu erhalten, zu ändern bzw. zu beenden, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Adressdatenstelle Ihres Landes, siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.
Programmbedienung, Grundsätzliche Änderungen / Neuerungen im "neuen" HIT V.3 gegenüber dem "alten" HIT V.1
In HIT V.3 wird grundsätzlich folgende Vorgehensweise angeboten. Mit jeweils für eine Meldung
- Übersicht - als Meldungübersicht zur Suche, Anzeige und Download, wie flexiblen Filtermöglichkeiten
- Neue Meldung - zum Einfügen einer einzelnen neuen Meldung
- Anzeigen - um die Details einer einzelnen Meldung nur anzuzeigen oder, dass man ändern kann/möchte
- Ändern - um die Details einer einzelnen abgegebenen Meldung zu ändern
- Löschen - in der Form 'Stornieren' um eine bereits abgegebenen Meldung
Dies ist jetzt Standard bei vielen Programmen, und neuen Benutzer haben sich beschwert, dass HIT da abweicht, also haben wir diesen „einfachere Vorgehen“ umgesetzt.
Zur "alten" komplexeren Vorgehensweise alle Funktionen mehrfach auf einer Seite auszuführen siehe unten bei [Bearbeiten]
Für versierte Benutzer hat die Vorgehensweise im alten HIT, das man in einer Maske immer alle Funktionen wie Einfügen, Ändern, Stornieren und das mehrfach ausführen kann, große Vorteile.
Man findet sie auf der jeweiligen Übersichtsseite rechts neben [neu einfügen] als Link: [Bearbeiten]
Verschiedene Möglichkeiten
- Auf der Übersichtsseite rechts neben [neu einfügen] gibt es [Bearbeiten]
- Auf der Übersichtsseite links gibt es [Tabelleneingabe] - zum tabellarisch eingeben, ändern oder stornieren mehrerer Meldungen.
- [Mehrere melden] für 'Zugang/Mehrere', 'Abgang/Mehrere', 'Tod/Mehrere' mit Ohrmarken aus Datei oder per Kopieren und Einfügen (cut & paste)
- 'Massenmeldungen' - mit einer Datei die alle notwendigen Informationen enthält,
Rinderdatenbank
Wenn eine mitteilungspflichtige Tierhaltung betrieben wird, muss dies der Behörde entsprechend mitteilt werden. Dann wird durch die Behörde bzw. die im Land zuständige Adressdatenstelle der zugehörige 'Betriebstyp' in HIT eingetragen.
Nach Eintragung des entsprechenden Betriebstyps hat der Tierhalter dann Rechte / Kompetenzen im Programm die notwendigen Meldungen vorzunehmen.
Um den Betriebstyp "Rinderhalter" zu erhalten, zu ändern bzw. zu beenden, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Adressdatenstelle Ihres Landes, siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.
Schweinedatenbank
Wenn eine mitteilungspflichtige Tierhaltung betrieben wird, muss dies der Behörde entsprechend mitteilt werden. Dann wird durch die Behörde bzw. die im Land zuständige Adressdatenstelle der zugehörige 'Betriebstyp' in HIT eingetragen.
Nach Eintragung des entsprechenden Betriebstyps hat der Tierhalter dann Rechte / Kompetenzen im Programm die notwendigen Meldungen vorzunehmen.
Um den Betriebstyp "Schweinehalter" zu erhalten, zu ändern bzw. zu beenden, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Adressdatenstelle Ihres Landes, siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.
Wenn eine mitteilungspflichtige Tierhaltung dauerhaft beendet wird, muss dies der Behörde entsprechend mittgeteilt werden. Dann wird durch die Behörde bzw. die im Land zuständige Adressdatenstelle der zugehörige 'Betriebstyp' in HIT beendet.
Solange der Betriebstyp 'Schweinehaltung' nicht beendet ist, wird der Halter zu Beginn eiens jeden Kalenderjahres aufgefordert eine Stichtagsmeldung vorzunehmen. Eine Meldung mit Anzahl 0 Tieren führt nicht automatisch zur Beendigung des Betriebstyps.
Um den Betriebstyp "Schweinehalter" zu beenden, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Adressdatenstelle Ihres Landes, siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.
Tierarzneimittel-Datenbank (TAM)
FAQ´s für Tierärzte
Um die Daten an die TAM- Datenbank zu melden, müssen Sie eine Betriebsnummer und PIN bei der zuständigen Adressdatenstelle beantragen. Die Ansprechpartner finden Sie hier: Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes. Die Adressdatenstelle ist auch zuständig für die Eintragung der Betriebstypen (Kompetenz zur Meldung der Tierärzte haben die Typen 84, 85 oder 754). Bei Problemen mit Melde-Kompetenzen wegen fehlender Betriebstypen sind daher ebenfalls die Adressdatenstellen die Ansprechpartner. Die Authentifizierung bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN.
Es ist keine Tierhalter-Erklärung und keine Vollmacht für den Tierarzt zur Antibiotika-Meldung für den Tierhalter mehr notwendig, da der Tierarzt zu dieser Meldung gesetzlich verpflichtet ist. Die Betriebsnummer (VVVO-Nummer) des Tierhalters reicht zur Meldung aus. Trotzdem empfiehlt sich eine Vollmacht, da damit die Daten (Name, Anschrift) des Tierhalters bei der Eingabe der Meldung angezeigt werden und somit sichergestellt ist, dass die Arznneimittel für den richtigen Halter gemeldet werden.
FAQ´s für alle Benutzergruppen
Grundsätzlich ist für die Vergabe von PINs jeweils eine Stelle im Bundesland bestimmt, die Ansprechpartner finden Sie hier: Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes Auf der Anmeldeseite kann über den Link „PIN vergessen – Anforderung“ eine Anforderungsseite für die PIN geöffnet werden. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Optionen die PIN anzufordern, diese werden dort dargestellt. Eine neue PIN kann dem Nutzer nur direkt per Mail an die vom Benutzer hinterlegte E-Mailadresse zugeteilt werden, wenn dieser zuvor den bestätigen Kommunikationskanal aktiviert hat. Eine Anleitung für den „Bestätigten Kommunikationskanal“ ist hier zu finden.
Mitteilungen können ab 2023 nur noch elektronisch durchgeführt werden. Für die Meldungen über Software-Programme werden an dieser Stelle noch ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Technische Einzelheiten zum Programm und Schnittstellenbeschreibungen finden sich hier Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.2 / Arzneimittel.
Die Mitteilungen können täglich oder auch gesammelt eingegeben werden. Wichtig ist, dass alle Mitteilungen des 1. Haljahres bis zum 14.1. des Folgejahres und für das 2. Halbjahr bis zum 14.7. des selben Jahres eingegeben werden. Für den automatischen Vorschlag für Rinder und Schweine ist es sinnvoll diesen erst gegen Ende des entsprechenden Halbjahres vorzunehmen.
In der Menüleiste können entweder alle Menüpunkte unter Menü -> "alle Menüpunkte" ausgewählt werden, oder für TAM -> Symbol alle, weitere Punkte ... ausgewählt werden. Es erscheinen dann alle TAM-Menüs für die der Benutzer eine Berechtigung über den Betriebstypen oder die Erklärung besitzt.