Home Login- Hilfe
Inhalt
- Allgemeine Hinweise zum Login
- Hinweise zu den einzelnen Feldern
Allgemeine Hinweise zum Login
Die Anmeldeseite dient zur Identifikation des Benutzers. Für die Arbeit mit dem System ist es erforderlich, dass sich jeder Benutzer ausweisen kann. Nur so wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen abgeben und Informationen abrufen dürfen.
Felder
Betriebsnummer
Die Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) wird von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des jeweiligen Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt. Bei der Meldung wird automatisch die Betriebsnummer des angemeldeten Betriebs verwendet. Wenn Sie eine Anmeldung für ihren Mandanten vorgenommen haben, wird dessen Betriebsnummer für die Meldung verwendet. Bei Abfragen können Veterinäre oder Regionalstellen beliebige Betriebsnummern für die sie Kompetenz zum Anzeigen eintragen.
Sofern ein Melder nur für seinen eigenen Betrieb meldet, benötigt er nur die Standardanmeldung. Bei der "Standardanmeldung" ist beim der Anmeldung in das Meldeprogramm nur die Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung (Betriebsnummer) und die zugehörige Persönliche Identifizierungs-Nummer (PIN) bzw. das persönliche Passwort.
Dieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder
Nr | Land | Nr | Land | |
---|---|---|---|---|
01 | Schleswig-Holstein | 09 | Bayern | |
02 | Hamburg | 10 | Saarland | |
03 | Niedersachsen | 11 | Berlin | |
04 | Bremen | 12 | Brandenburg | |
05 | Nordrhein-Westfalen | 13 | Mecklenburg-Vorpommern | |
06 | Hessen | 14 | Sachsen | |
07 | Rheinland-Pfalz | 15 | Sachsen-Anhalt | |
08 | Baden-Württemberg | 16 | Thüringen |
Für die Länder 01 bis 07 sind die Plausibilitätsprüfungen schwächer eingestellt.
Anzeige- und Meldekompetenz
Für jeden Betrieb wird ein sogenannter Betriebstyp vergeben, der über die Zugangsrechte zur Datenbank entscheidet. So kann zum Beispiel ein Betrieb mit Typ 1 (=Landwirt) nur seine eigenen Daten anzeigen und die Meldung einer Schlachtung ist nur dem Betriebstyp 4 (=Schlachtbetrieb) vorbehalten. Verwaltungsstellen wie die Veterinärbehörde besitzen im Rahmen der Überwachung des Viehverkehrs und der Tierseuchenbekämpfung weit mehr Datenzugriffsrechte (landesweit).
In der Testdatenbank definiert die letzte Ziffer der Betriebsnummer den
Betriebstyp, analog hierzu die zugehörige PIN.
Zum Testen von Masken, die nur für spezielle Benutzergruppen (z.B.
Veterinäre oder Labore) zur Verfügung stehen, ist für die Anmeldung die
entsprechende Betriebsnummer mit PIN zu auszuwählen.
Testbetriebe am Beispiel von Land 01 (Schleswig-Holstein)
Betriebsnummer | PIN | Betriebstyp |
---|---|---|
01 000 000 0001 | 900001 | Landwirtschaftlicher Rinderhalter |
01 000 000 0002 | 900002 | sonstiger Tierhalter (z.B. Zuchtverband) |
01 000 000 0003 | 900003 | Viehhändler |
01 000 000 0004 | 900004 | Schlachtbetrieb |
01 000 000 0005 | 900005 | Transporteur |
01 000 000 0031 | 9000031 | Landwirtschaftlicher Schweinehalter |
01 000 000 0126 | 9000126 | Schafhalter |
Spezielle Benutzergruppen
Anmeldung als Landwirtschaftsverwaltung |
||
01 000 000 0006 | 900006 | Landwirtschaftsverwaltung |
01 000 000 0007 | 900007 | Landwirtschaftsverwaltung (erweiterte Rechte) |
Anmeldung als Veterinärverwaltung |
||
01 000 000 0008 | 900008 | Veterinärverwaltung |
01 000 000 0080 | 900080 | Veterinärverwaltung, Sonderaufgaben Tierseuchenbekämpfung |
Anmeldung als Labor |
||
01 000 000 0081 | 900081 | privates Untersuchungslabor |
01 000 000 0082 | 900082 | Landeslabor |
Anmeldung als Tierarzt |
||
01 000 000 0084 | 900084 | amtlicher Tierarzt (insbesondere für BSE-Probennahme) |
01 000 000 0085 | 900085 | privater Tierarzt, Hoftierarzt, z.B. für BVD/BHV1-Probennahme, Impfungen |
Ohrmarken zum Testen |
|
DE 03 000 00001 | DE 09 810 00000 |
DE 03 000 00002 | DE 09 810 00001 |
DE 03 000 00003 | DE 09 810 00002 |
DE 03 000 00004 | DE 09 810 00003 |
ggf. Mitbenutzer/Mitbenutzer
Behörden und sonstige Verwaltungsstellen die innerhalb einer Betriebsnummer mehrere Mitbenutzerkennungen haben, geben diese i.d.R. im Feld "Mitbenutzer" ein oder durch Schrägstrich getrennt hinter der Betriebsnummer z.B. : 09 123 456 7890 / 1234
Die Mitbenutzernummer dient dazu, mehrere Personen innerhalb des selben Betriebes identifizieren und eine eigene PIN zuordnen zu können. Im Anmeldebild wird das Feld zur Eingabe der Mitbenutzernummer nur angezeigt wenn im "Benutzer- und Programm-Profil" als Anmeldeart 1 oder 2 gewählt ist.
Tierhalter haben in der Regel nur eine Betriebsnummer und keine Mitbenutzerkennungen. Damit sollte das Feld leer bleiben oder 0 angegeben werden. Falls in einem Betrieb verschiedene Personen einen getrennten Zugang mit eigener PIN erhalten sollten, kann bei der Adressdatenstelle des Landes um Einrichtung von Mitbenutzernummern angefragt werden.
PIN
Die PIN ist der Schlüssel für den Online-Zugang zu den eigenen Daten in der Datenbank. Die PIN, die auf Antrag von der dafür zuständigen Landesstelle zugeteilt wird, berechtigt nur zur erstmaligen Anmeldung im System.
Nach dem ersten erfolgereichen Anmelden wird der Benutzer sofort vom System aufgefordert, die PIN zu ändern. Damit ist sichergestellt, dass nur noch er selbst die PIN kennt.
Wenn Probleme mit der PIN auftreten, wenden Sie sich bitte immer an die zuständige Stelle in Ihrem Land, Adresse siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.
Bitte kontaktieren dafür Sie nicht die HIT-Datenbank - wir sind nur der zentrale Betreiber von HI-Tier und vergeben keine PIN!
Betriebsinhaber mit Zahlungsansprüchen, die in der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) ihre ZA-Übertragungen online buchen oder das ZA-Konto abfragen, werden vom System gezwungen ihre PIN nach 24 Monaten erneut zu ändern. Für reine tierhaltende Unternehmen wie z.B. Viehhändler oder Schlachtbetriebe (ohne Vollmacht) ist die Nutzung der selben PIN unbefristet. Betriebe, die von Dritten bevollmächtigt wurden (wie z.B. Meldevollmacht oder Hoftierarztvollmacht) müssen nach Ablauf von drei Monaten ihre PIN ändern.
Grundsätzlich kann die PIN jederzeit vom Anwender geändert werden, dazu ist auf der HI-Tier Menüseite unter den Allgemeinen Funktionen der Punkt "PIN ändern" aufzurufen.
PIN vergessen und Anorderung
Falls die PIN vergessen wurde oder bei der PIN-Änderung Probleme auftraten, ist bei der zuständigen Landesstelle eine neue PIN zu beantragen, Adresse siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.
Bitte kontaktieren dafür Sie nicht die HIT-Datenbank - wir sind nur der zentrale Betreiber von HI-Tier und vergeben keine PIN!
Mit Hilfe der Option "PIN vergessen - PIN-Anforderung" kann der Anwender prüfen, welche Anforderungsmöglichkeiten in seinem Bundesland zur Verfügung stehen.
Bislang war eine PIN nur direkt bei der zuständigen Stelle anzufordern.
Diese Maske bietet verschiedene Hilfestellungen zu einer neuen PIN zu gelangen. Welche Funktionen für Sie zur Verfügung stehen, erfahren Sie, wenn Sie Ihre Betriebsnummer eingeben und die Schaltfläche "Weiter zur Anzeige der Möglichkeiten" drücken.
Es wird immer direkt angezeigt, welche Stelle im Land für die Ausgabe der PIN zuständig ist
Hier werden in Zukunft (abhängig vom Bundesland) verschiedene Möglichkeiten der PIN-Anforderung über HIT zur Verfügung stehen, wenn diese Funktionen von Ihrer zuständigen Stelle unterstützt wird:
- Anforderung per Post: Die PIN wird automatisch von der zuständigen Stelle (kostenpflichtig) per Post zugeteilt. Eine zusätzliche Anforderung per Formular oder Telefon ist nicht notwendig.
- Anforderung per SMS: Die PIN wird auf eine vom Nutzer angegebene Mobilfunknummer übermittelt. Hierzu muss der Nutzer diese VORHER im Programm unter dem Punkt;bestätigter Kommunikationskanal eingetragen und bestätigt haben.
- Anforderung per E-Mail: Die PIN wird auf eine vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Hierzu muss der Nutzer diese VORHER im Programm unter dem Punkt "bestätigter Kommunikationskanal" eingetragen und bestätigt haben.
Sie müssen explizit die gewünschte Art der Zustellung auswählen. Nur die aktuell Ihnen zur Verfügung stehenden Arten werden zur Auswahl angeboten. Nicht zur Verfügung stehende Arten werden grau dargestellt. Die Ursache dafür ist, dass entweder diese Art vom Land nicht zugelassen ist oder, dass die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben ist - also z.B. keine Mobilfunknummer oder Mailadresse von Ihnen im System eingetragen wurde.
Abfrage PIN-Änderung
Der Anwender selber kann im alte Meldeprogramm HIT V.1 unter dem Menüpunkt <Betriebsdaten, erweiterte Übersicht> abfragen, wer (Betriebsnummer) wann die PIN geändert hat.
Vorsicht bei der Weitergabe der PIN
Vor allem unter Tierhaltern ist es häufig noch üblich, dass Zu- und Abgänge über Internet nicht selbst gemeldet werden. Einige Landwirte geben daher die PIN, die sowohl für den Zugang zur die HIT- und die ZID-Datenbank berechtigt, mit der Betriebsnummer an Dritte (z. B. Viehhändler, Schlachtbetriebe) weiter, die dann für sie die Meldungen vornehmen.
Sofern die PIN mit der Betriebsnummer an einen Dritten weitergegeben wurde, kann dieser das vorhandene ZA-Konto einschließlich aller dazu gespeicherten Informationen einsehen und unbefugt auch ZA aus dem ZA-Konto abbuchen und damit Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämie blockieren. Deshalb sollte die PIN niemals an Dritte weitergegeben werden.
Soll ein Dienstleister zum Melden beauftragt werden, ist stattdessen eine Vollmacht zu erteilen. Informationen zur Vollmachtvergabe finden Sie hier. Der Vollmachtgeber darf für die Ausübung der Vollmacht keinesfalls seine PIN aushändigen. Der Bevollmächtigte benötigt zur Wahrnehmung seiner Vollmacht eine eigene Registriernummer und eine PIN.
Sperren der PIN
Hat ein Betrieb seine PIN an einen Dritten weitergegeben, kann er den Zugang für diese Person jederzeit selbst sperren, indem er die PIN ändert . Verfügt der Betrieb nicht über einen Internetzugang, kann er schriftlich über die zuständige Landesstelle die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für den Dritten beantragen. Adresse siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.
PIN in Browser gespeichert?
Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich, aber der Browser selbst merkt diese Änderung nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. Sofern das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt wird, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/.
Nachfragen, ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren. Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben.
Mandant
Wenn Sie hier als Unternehmen für eine ihrer Betriebsstätten oder als Bevollmächtigter mit HIT-Gesamtvollmacht für einen ihrer Vollmachtgeber melden wollen, müssen Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer und der eigenen PIN anmelden und im Feld Mandant die Registriernummer des Betriebes angeben für den Sie jetzt melden wollen. Im Anmeldebild wird das Feld zur Eingabe der Mandantennummer nur angezeigt wenn im "Benutzer- und Programm-Profil" als Anmeldeart 2 gewählt ist.
Timeout
Standardmäßig wird der Benutzer nach 20 Minuten automatisch von der
Zentralen Datenbank (ZDB) abgemeldet. Die Abmeldung erfolgt, wenn innerhalb
dieser Zeitspanne in der ZDB keine Anfrage vom Browser eintrifft.
Arbeitet der Benutzer nur lokal auf einer Programmseite, kann er dort zwar Daten
eingeben, aber keine Schaltflächen bedienen oder über Links andere Seiten
aufrufen. Es werden keine Anfragen an die ZDB übermittelt.
Sie haben oben in der Anmelderleiste die Möglichkeit die Sitzung zu verlängern. Außerdem sehen Sie zeitgenau wieviele Minute für Ihre aktuelle Sitzung verbleibend sind.
Die Zeitspanne, bis der Benutzer automatisch abgemeldet wird, kann von 20 auf 40 bzw. 60 Minuten erhöht werden. Das kann sinnvoll sein, wenn der Benutzer länger als 20 Minuten auf einer Seite verweilt, dann aber weiter arbeiten möchte. Normalweise sollte der Standardwert von 20 Minuten jedoch beibehalten werden.
Nachteil: Wenn der Benutzer die Programmseite oder den
Browser schließt, ohne ausdrücklich im Programm Abmelden
zu drücken,
besteht die Arbeitssitzung in der ZDB weiter. Möchte der Benutzer sich dann
erneut anmelden, erhält er eventuell den Hinweis "
Sie sind bereits im
System angemeldet, zweite Anmeldung nicht möglich...
". In diesem Fall
muss der Benutzer warten, bis die Zeit abgelaufen ist und die ZDB von sich aus
die Sitzung beendet.
Umgebung
Diese Option muss bei der Anmeldung ausgewählt werden. Dabei kann zwischen zwei Optionen gewählt werden.