Login - Hilfe

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Allgemeine Hinweise zum Login

Die Anmeldeseite dient zur Identifikation des Benutzers. Für die Arbeit mit dem System ist es erforderlich, dass sich jeder Benutzer ausweisen kann. Nur so wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen abgeben und Informationen abrufen dürfen.

Felder

Betriebsnummer

Die Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) dient zur eindeutigen Identifikation eines Betriebes oder einer Organisation.

Wenn Sie keine Betriebsnummer haben, oder die aktuelle Betriebsnummer nicht kennen wenden Sie sich bitte direkt an die in Ihrem Land zuständige Stelle, Adressen siehe Stellen der Länder

Liste der Bundesländer

Nr Land Nr Land
01 Schleswig-Holstein   09 Bayern
02 Hamburg   10 Saarland
03 Niedersachsen   11 Berlin
04 Bremen   12 Brandenburg
05 Nordrhein-Westfalen   13 Mecklenburg-Vorpommern
06 Hessen   14 Sachsen
07 Rheinland-Pfalz   15 Sachsen-Anhalt
08 Baden-Württemberg   16 Thüringen

Anzeige- und Meldekompetenz

Für jeden Betrieb wird ein sogenannter Betriebstyp vergeben, der über die Zugangsrechte zur Datenbank entscheidet. So kann zum Beispiel ein Betrieb mit Typ 1 (=Landwirt) nur seine eigenen Daten anzeigen und die Meldung einer Schlachtung ist nur dem Betriebstyp 4 (=Schlachtbetrieb) vorbehalten. Verwaltungsstellen wie die Veterinärbehörde besitzen im Rahmen der Überwachung des Viehverkehrs und der Tierseuchenbekämpfung weit mehr Datenzugriffsrechte (landesweit). 

In der Testdatenbank definiert die letzte Ziffer der Betriebsnummer den Betriebstyp, analog hierzu die zugehörige PIN. 
Zum Testen von Masken, die nur für spezielle Benutzergruppen  (z.B. Veterinäre oder Labore) zur Verfügung stehen, ist für die Anmeldung die entsprechende Betriebsnummer mit PIN zu auszuwählen.

ggf. Mitbenutzer/Mitbenutzer

Behörden und sonstige Verwaltungsstellen die innerhalb einer Betriebsnummer mehrere Mitbenutzerkennungen haben, geben diese i.d.R. im Feld "Mitbenutzer" ein oder durch Schrägstrich getrennt hinter der Betriebsnummer  z.B. : 09 123 456 7890 / 1234

Die Mitbenutzernummer dient dazu, mehrere Personen innerhalb des selben Betriebes identifizieren und eine eigene PIN zuordnen zu können. Im Anmeldebild wird das Feld zur Eingabe der Mitbenutzernummer nur angezeigt wenn im "Benutzer- und Programm-Profil" als Anmeldeart 1 oder 2 gewählt ist.

Tierhalter haben in der Regel nur eine Betriebsnummer und keine Mitbenutzerkennungen. Damit sollte das Feld leer bleiben oder 0 angegeben werden. Falls in einem Betrieb verschiedene Personen einen getrennten Zugang mit eigener PIN erhalten sollten, kann bei der Adressdatenstelle des Landes um Einrichtung von Mitbenutzernummern angefragt werden.

PIN

Die PIN ist der Schlüssel für den Online-Zugang zu den eigenen Daten in der Datenbank. Die PIN, die auf Antrag von der dafür zuständigen Landesstelle zugeteilt wird, berechtigt nur zur erstmaligen Anmeldung im System.

Nach dem ersten erfolgereichen Anmelden wird der Benutzer sofort vom System aufgefordert, die PIN zu ändern. Damit ist sichergestellt, dass nur noch er selbst die PIN kennt.

Wenn Probleme mit der PIN auftreten, wenden Sie sich bitte immer an die zuständige Stelle in Ihrem Land, Adresse siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.

Bitte kontaktieren dafür Sie nicht die HIT-Datenbank - wir sind nur der zentrale Betreiber von HI-Tier und vergeben keine PIN!

  • Aufgrund verschärfter Sicherheitsanforderungen muss jeder Benutzer einmal jährlich (spätestens alle 400 Tage) seine PIN ändern. Für Verwaltungsstellen kann diese Frist, je nach Vorgabe des Landes, auch kürzer sein.
  • Falls Sie eine PIN von Ihrer zuständigen Stelle im Land erhalten haben (per Post oder einem anderen zulässigen Weg) muss diese bei der ersten Verwendung sofort geändert werden. Sie werden daher automatisch vom System dazu aufgefordert.

Grundsätzlich kann die PIN jederzeit vom Anwender geändert werden, dazu ist auf der HI-Tier Menüseite unter den Allgemeinen Funktionen der Punkt Pin ändern aufzurufen.

PIN vergessen und Anorderung

Falls die PIN vergessen wurde oder bei der PIN-Änderung Probleme auftraten, ist bei der zuständigen Landesstelle eine neue PIN zu beantragen, Adresse siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.

Bitte kontaktieren dafür Sie nicht die HIT-Datenbank - wir sind nur der zentrale Betreiber von HI-Tier und vergeben keine PIN!

Mit Hilfe der Option PIN vergessen -  PIN-Anforderung kann der Anwender prüfen, welche Anforderungsmöglichkeiten in seinem Bundesland zur Verfügung stehen.

Pin Anforderung

Wann müssen Sie eine neue PIN anfordern

  • Falls Sie die PIN vergessen haben,
  • Trotz der zu prüfenden Fehlerquellen eine Anmeldung nicht möglich ist
  • Oder bei der PIN-Änderung Probleme auftraten, 

müssen Sie eine neue PIN beantragen bzw. Anfordern. Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der zuständigen Landesstelle noch bei der HIT möglich.

Wie können Sie eine neue PIN anfordern

Diese Maske bietet verschiedene Hilfestellungen zu einer neuen PIN zu gelangen. Welche Funktionen für Sie zur Verfügung stehen, erfahren Sie, wenn Sie Ihre Betriebsnummer eingeben und die Schaltfläche " Weiter zur Anzeige der Möglichkeiten " drücken. Eine Anleitung zum Bestätigten Kommunikationskanal und zur Anforderung der PIN ist hier zu finden.

Es wird immer direkt angezeigt, welche Stelle im Land für die Ausgabe der PIN zuständig ist

Hier werden in Zukunft (abhängig vom Bundesland) verschiedene Möglichkeiten der PIN-Anforderung über HIT zur Verfügung stehen, wenn diese Funktionen von Ihrer zuständigen Stelle unterstützt wird:

Anforderung per Post: Die PIN wird automatisch von der zuständigen Stelle (kostenpflichtig) per Post zugeteilt. Eine zusätzliche Anforderung per Formular oder Telefon ist nicht notwendig.
Anforderung per E-Mail: Die PIN wird auf eine vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Hierzu muss der Nutzer diese VORHER im Programm unter dem Punkt "bestätigter Kommunikationskanal" eingetragen und bestätigt haben.

Sie müssen explizit die gewünschte Art der Zustellung auswählen. Nur die aktuell Ihnen zur Verfügung stehenden Arten werden zur Auswahl angeboten. Nicht zur Verfügung stehende Arten werden grau dargestellt. Die Ursache dafür ist, dass entweder diese Art vom Land nicht zugelassen ist oder, dass die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben ist - also z.B. keine Mobilfunknummer oder Mailadresse von Ihnen im System eingetragen wurde.

Eine Anleitung zu Mail-Adresse hinterlegen und PIN vergessen/anfordern finden Sie als PDF unter dem Link Bestätigter Kommunikationskanal und in Kürze als Video!

Abfrage PIN-Änderung

Der Anwender selber kann im alte Meldeprogramm HIT V.1 unter dem Menüpunkt <Betriebsdaten, erweiterte Übersicht> abfragen, wer (Betriebsnummer) wann die PIN geändert hat.

Vorsicht bei der Weitergabe der PIN

Vor allem unter Tierhaltern ist es häufig noch üblich, dass Zu- und Abgänge über Internet nicht selbst gemeldet werden. Einige Landwirte geben daher die PIN, die sowohl für den Zugang zur die HIT- und die ZID-Datenbank berechtigt, mit der Betriebsnummer an Dritte (z. B. Viehhändler, Schlachtbetriebe) weiter, die dann für sie die Meldungen vornehmen.

Sofern die PIN mit der Betriebsnummer an einen Dritten weitergegeben wurde, kann dieser das vorhandene ZA-Konto einschließlich aller dazu gespeicherten Informationen einsehen und unbefugt auch ZA aus dem ZA-Konto abbuchen und damit Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämie blockieren. Deshalb sollte die PIN niemals an Dritte weitergegeben werden.

Soll ein Dienstleister zum Melden beauftragt werden, ist stattdessen eine Vollmacht zu erteilen. Informationen zur Vollmachtvergabe finden Sie hier. Der Vollmachtgeber darf für die Ausübung der Vollmacht keinesfalls seine PIN aushändigen. Der Bevollmächtigte benötigt zur Wahrnehmung seiner Vollmacht eine eigene Registriernummer und eine PIN.

Sperren der PIN

Hat ein Betrieb seine PIN an einen Dritten weitergegeben, kann er den Zugang für diese Person jederzeit selbst sperren, indem er die PIN ändert . Verfügt der Betrieb nicht über einen Internetzugang, kann er schriftlich über die zuständige Landesstelle die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für den Dritten beantragen. Adresse siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.

PIN in Browser gespeichert?

Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich, aber der Browser selbst merkt diese Änderung nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. Sofern das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt wird, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/.

Nachfragen, ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren. Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben.

Mandant

Wenn Sie hier als Unternehmen für eine ihrer Betriebsstätten oder als Bevollmächtigter mit HIT-Gesamtvollmacht für einen ihrer Vollmachtgeber melden wollen, müssen Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer und der eigenen PIN anmelden und im Feld Mandant die Registriernummer des Betriebes angeben für den Sie jetzt melden wollen. Im Anmeldebild wird das Feld zur Eingabe der Mandantennummer nur angezeigt wenn im "Benutzer- und Programm-Profil" als Anmeldeart 2 gewählt ist.

Timeout

Standardmäßig wird der Benutzer nach 20 Minuten automatisch von der Zentralen Datenbank (ZDB) abgemeldet. Die Abmeldung erfolgt, wenn innerhalb dieser Zeitspanne in der ZDB keine Anfrage vom Browser eintrifft. 
Arbeitet der Benutzer nur lokal auf einer Programmseite, kann er dort zwar Daten eingeben, aber keine Schaltflächen bedienen oder über Links andere Seiten aufrufen. Es werden keine Anfragen an die ZDB übermittelt.

Sie haben oben in der Anmelderleiste die Möglichkeit die Sitzung zu verlängern. Außerdem sehen Sie zeitgenau wieviele Minute für Ihre aktuelle Sitzung verbleibend sind.

Die Zeitspanne, bis der Benutzer automatisch abgemeldet wird, kann von 20 auf 40 bzw. 60 Minuten erhöht werden. Das kann sinnvoll sein, wenn der Benutzer länger als 20 Minuten auf einer Seite verweilt, dann aber weiter arbeiten möchte. Normalweise sollte der Standardwert von 20 Minuten jedoch beibehalten werden.

Nachteil: Wenn der Benutzer die Programmseite oder den Browser schließt, ohne ausdrücklich im Programm Abmelden zu drücken, besteht die Arbeitssitzung in der ZDB weiter. Möchte der Benutzer sich dann erneut anmelden, erhält er eventuell den Hinweis " Sie sind bereits im System angemeldet, zweite Anmeldung nicht möglich... ". In diesem Fall muss der Benutzer warten, bis die Zeit abgelaufen ist und die ZDB von sich aus die Sitzung beendet.

Umgebung

Die Option für die Umgebung steuert die Sicherheit der Webanwendung, so dass je nach Einstellung ein Zurückspringen zu vorherigen Seiten nicht mehr möglich ist oder Seiten grundsätzlich neu geladen werden, ohne dass der Browser sie aus dessen Cache holt. Eine der Optionen muss ausgewählt werden.

Es wird hierbei unterschieden, in welcher Umgebung die Webanwendung verwendet wird. Eine sichere Umgebung ist beispielsweise die Nutzung zuhause oder am (Einzel-)Arbeitsplatz, bei der keine unbefugten Dritte auf eine angemeldete Websitzung zugreifen können. Nicht sichere Umgebungen sind Internetcafes, Hotels oder öffentliche Hotspots.