Tierarzneimittel (TAM) -DatenbankEingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen (AMG § 58b)
AllgemeinKernstück der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist die in § 58b geregelte Mitteilungspflicht von verwendeten Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten (Antibiotika). Mitteilungspflichtig sind Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten berufs- oder gewerbsmäßig zu Mastzwecken halten und bestimmte Bestandsuntergrenzen überschreiten. Ab dem 1. Juli 2014 ist jede Behandlung mit Antibiotika im Kalenderhalbjahr mit folgenden Angaben zu melden:
Die Daten können aber freiwillig jederzeit ab Beginn des Halbjahres gemeldet werden. Eingaben zu nicht mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sind möglich bzw. auch Betriebe, die nicht der Mitteilungspflicht unterliegen, können hier Arzneimittelanwendungen dokumentieren. =>Die zuständige Behörde kann nur mitteilungspflichtige Daten nach AMG einsehen! Eingabe von Arzneimittelverwendungen1. Schritt: 2. Schritt Für Meldungen per CSV-Datei stehen Musterdateien zum Download zur Verfügung. Bearbeiten von ArzneimittelverwendungenZunächst Daten mit Button ANZEIGEN Korrigieren Stornieren (Auswahl) Alle
Arzneimittelverwendungen stornieren
=> In Spalte "Auswahl" das Häkchen bei alle setzen und Button
STORNIEREN Einzelne
Arzneimittelverwendungen stornieren =>
In Spalte "Auswahl" das Häkchen in die
betreffende Datenzeile setzen und Button STORNIEREN Hinweise zu den einzelnen FeldernKEY - Schlüssel-Felder
Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind in der jeweiligen Online-Meldemaske mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet; in den Datenstrukturen werden sie als PK-x (Primary Key, fortlaufende Nummer x=1) bezeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. Die Speicherung zweier Meldungen mit identischen Key-Feldern ist nicht möglich! Betriebsnummer HalterDiese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder
Meldet der Halter wird die Betriebsnummer automatisch übernommen. Sofern zu einem Unternehmen mehrere Betriebsstätten mit einer eigenen Registriernummer gehören, so ist für jede Betriebsstätte die Mitteilung zur Arzneimittelverwendung zu melden. Betriebsnummer Dritter (nur für Regionalstellen)Das Feld „Betriebsnummer/Dritter“ dient zum Einlesen von Meldungen von
Dritten zur Korrektur durch Regionalstellen - zur Arzneimittelmeldung
für den Halter durch die Regionalstelle ist dieses Feld leer zu lassen bzw. zu leeren! DatumDas Datumsfeld dient nur zum Suchen und ist kein Eingabefeld! => Zur Abfrage von bereits erfassten Arzneimitteldaten innerhalb eines bestimmten Behandlungszeitraums. Dieses Feld verfügt über erweiterte
Suchoptionen, erkennbar an dem Fragezeichen mit dem grünen Rand
Max.AnzeigeHiermit können Sie festlegen, wie viele Ergebnissätze maximal angezeigt werden. Wenn sehr viele Mitteilungen vorliegen, kann diese Einschränkung sinnvoll sein. Bei eingeschränkter Anzeige bitte auch die Sortierung beachten, diese hat ggf. Einfluss auf die angezeigt Miteilungen z.B. wenn Mitteilungen für mehrere Nutzungsarten vorliegen. LeerzeilenHiermit können Sie festlegen, wie viele Leerzeilen zur Eingabe angezeigt werden. Wenn alle Zeilen befüllt sind und Sie auf "Speichern" klicken, erhalten Sie neue Leerzeilen. Abgabe/AnwendungMit dem Auswahlfeld „Abgabe/Anwendung“ kann unterschieden werden, welchen Ursprung die Eintragungen zur Arzneimittelverwendung haben. Abgabe: Die Eintragungen beruhen auf Angaben aus einem Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleg des behandelnden Tierarztes (und in diesem ist die Abgabe erfasst). Anwendung: Die Eintragungen beruhen auf dem Bestandsbuch des Tierhalters gemäß Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung (inklusive der Anwendung durch den Tierarzt). Bei der Meldung auf Basis der AUA-Belege durch den Tierarzt als Dritten, wählt dieser die Option „Anwendung“ bei Mitteilung der von ihm selbst angewendeten Arzneimittel. Wird Abgabe ausgewählt, muss der Tierhalter
Nur die unter Punkt 2. genannte schriftliche Versicherung wird von der zuständigen Behörde in der TAM-HIT-Datenbank erfasst. AMGMit dem Auswahlfeld „AMG" kann bestimmt werden, ob eine Eintragung AMG-relevant (d.h. Eingang in die Berechnung der Therapiehäufigkeit) sein soll. AUTO: automatisch, d.h. die Zuordnung erfolgt wie bisher. Liegt eine Erklärung für einen Dritten vor, die vorsieht, dass der Dritte AMG-relevant melden soll, werden die Meldungen des Halters als nicht AMG-relevant abgespeichert. Liegt keine oder keine AMG-relevante Erklärung vor, werden die Meldungen des Halters als AMG-relevant gespeichert. J: Ja, die Daten sind AMG-relevant. Bei Vorliegen einer entsprechenden Erklärung für einen Dritten, kann mit dieser Option auch (zusätzlich) der Halter AMG-relevant melden. D.h. die Meldungen von Beiden werden für die Berechnung der Therapiehäufigkeit berücksichtigt. N: Nein, die Daten sind nicht AMG-relevant und werden für die Berechnung der Therapiehäufigkeit nicht berücksichtigt.
NutzungsartDiese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder
Für die jeweilige Nutzungsart sind die Behandlungen einzugeben. Die zur Auswahl angebotenen Nutzungsarten ergeben sich aus den gemeldeten Nutzungsarten gem. §58a. Für die Meldung der Arzneimittelverwendung sind die Nutzungsarten der Masttiere nicht unterteilt in mitteilungspflichtig/nicht mitteilungspflichtig, sondern als ggf. mitteilungspflichtig bezeichnet, da die Unterscheidung bereits bei der Eingabe der Nutzungsarten gemacht wurde und automatisch zugeordnet wird. Die Behörde hat dann Datenzugriff, wenn der Tierhalter mitteilungspflichtige Nutzungsarten gemeldet hat. Stellt sich am Ende des Kalenderhalbjahres heraus, das der Tierhalter unter die Bestandsuntergrenze fällt, kann er die Nutzungsart auf „nicht mitteilungspflichtig“ ändern und die Behörde hat damit keine Einsicht mehr in die Arzneimitteldaten. Der Tierhalter kann einen Dritten mit der Durchführung der vorgeschriebenen Mitteilungen beauftragen (Tierhalter-Erklärung); schließt diese Erklärung die Meldung bzw. den Abruf der Nutzungsarten aus, ist eine Voreinstellung der Nutzungsarten gemäß der Erklärung hier nicht möglich und es werden zunächst sämtliche mitteilungspflichtige Nutzungsarten für den Dritten zur Auswahl angezeigt; ein Mitteilung zu Antibiotikagaben ist aber nur für die Nutzungsarten möglich, für die ihn der Tierhalter mit der Erklärung beauftragte. Sie können vor "Anzeige" die Nutzungsart auswählen- es stehen mitgeteilten Nutzungsarten zur Auswahl. Es werden dann nur zu dieser Nutzungsart bereits vorliegende Mitteilungen angezeigt und alle Eingabefelder sind mit dieser Nutzungsart vorbelegt. Es können also auch in diesem Falle nur für die vorgewählte Nutzungsart Mitteilungen gemacht werden. Haben Sie mehrere Nutzungsarten und wollen sich für diese alle bereits vorliegenden Mitteilungen anzeigen lassen, wählen Sie keine bestimmte Nutzungsart aus (<alle, Auswahl b. Eingabe>). Sie können dann pro Eingabezeile die Nutzugsart festlegen. Anzahl behandelte TiereDie Anzahl der Tiere bei dieser Behandlung ist anzugeben. ArzneimittelEingabe von Arzneimitteln
Beim Speichervorgang wird automatisch die zugehörige Zulassungsnummer zugeordnet und die Maßeinheit eingetragen - soweit die Maßeinheit nicht angegeben wurde. Suche von ArzneimittelnGeben Sie den Anfang des Arzneimittelnamens ein, wie z.B. Tetra (i.d.R. genügen 4-5 Buchstaben) und drücken dann die Schaltfläche SUCHEN.
Die Arzneimitteliste umfasst derzeit nur die Antibiotika. Nicht gelistete ArzneimittelDie aktuell in Deutschland zugelassenen Antibiotika sind in HI-Tier enthalten. In Ausnahmefällen und sofern explizit vom Tierarzt verordnet (z.B. in Grenzregionen), können auch nicht gelistete Mittel verwendet werden. Prüfen Sie bitte erst ganz genau, ob das Mittel nicht doch, eventuell mit abweichender Schreibweise vorhanden ist. Nutzen Sie dazu auch die Gesamtanzeige der Arzneimittelliste oder die Möglichkeit direkt die Zulassungsnummer einzugeben. Wenn das Antibiotikum wirklich "nicht gelistet" ist, muss der Name mit dem Zeichen # (Doppelkreuz) am Anfang eintragen werden, also z.B. "#Rucolin Hustenbonbon mit Antibiotikazusatz" und die Nachfrage "sind Sie sicher ..." durch drücken der Schaltfläche BESTÄTIGEN nochmals bestätigt werden. © - CopyrightDie Arzneimitteliste unterliegt Copyright-Bestimmungen. Rechteinhaber für diese Daten ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM); Details hierzu www.dimdi.de/static/de/db/dbinfo/copyrights/bfarm.htm. Menge/Tier/Tag (optionales Feld)Optional kann die Menge pro Tier und Tag erfasst werden; sie dient nur als Rechenhilfe für die Ermittlung der Gesamtmenge für diese Behandlung. Für die Mitteilung der Arzneimittelverwendung nach AMG ist die Gesamtanwendungsmenge relevant! Nur wenn Menge pro Tier und Tag und die Behandlungstage eingetragen werden, kann die Gesamtanwendungsmenge errechnet werden. Eine anschließende Änderung der Menge/Tier/Tag führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Gesamtmenge! Die Gesamtmenge ist dann manuell zu ändern oder man leert das Feld und speichert dann erneut. Ohne Angabe der Menge pro Tier und Tag ist die Gesamtanwendungsmenge manuell zu errechnen, bzw. direkt einzutragen. Die Maßeinheit wird beim Speichervorgang automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen; sie kann auch manuell ausgewählt werden. GesamtanwendungsmengeDie Gesamtanwendungsmenge ist die relevante Angabe für die Mitteilung der Arzneimittelverwendung nach AMG! Wenn eine Eintragung in der Spalte Menge/Tier/Tag erfolgt, wird die Gesamtmenge automatisch errechnet; die Gesamtmenge wird ermittelt aus den Angaben Menge * Behandlungstage * Anzahl behandelte Tiere. Eine anschließende manuelle Änderung der Gesamtmenge führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Angabe in der Spalte Menge/Tier/Tag und umgekehrt! Die Maßeinheit wird automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen, die dann erst nach dem Speichervorgang angezeigt wird. Die Maßeinheit kann auch manuell ausgewählt werden. Datum Anwendung (optionales Feld)Der Tag, an dem das Arzneimittel verabreicht wurde. Dauert die Behandlung länger als einen Tag, ist entweder die Antibiotikagabe zu jedem Datum der Anwendung einzugeben oder es wird der erste Behandlungstag erfasst und im Feld "Behandlungstage" die Anzahl der Behandlungstage dokumentiert, siehe auch Eingabe der Behandlung. Werden mehrere Behandlungen am selben Tag durchgeführt, wird durch Eingabe von Gänsefüßchen " das Datum aus der vorherigen Zeile übernommen. Geht eine Antibiotika-Anwendung über das Ende eines Kalenderhalbjahres hinaus, ist nur eine Mitteilung erforderlich. Die Behandlungstage werden automatisch anhand des Behandlungsdatums (= erster Tag der Anwendung) auf die beiden Kalenderhalbjahre verteilt. Ändert sich während der Behandlung die Nutzungsart (das Mastferkel wird zum Mastschwein), wird die Behandlung vollständig der Nutzungsart zu Beginn der Behandlung zugeordnet. Erfolgt keine Eingabe des Datums, wird von der Datenbank für diese Behandlung das Dummy-Datum 01.01.1990 abgespeichert und in der Form "(k.A.)" - für keine Angabe angezeigt ! Bei Behandlungen, die über ein Kalenderhalbjahr hinausgehen, müssen in diesem Fall für jedes Kalenderhalbjahr getrennte Eintragungen gemacht werden. Laufende NummerKein Eingabefeld; die laufende Nummer wird automatisch vom System gesetzt. Behandlungstage (optionales Feld)Anzahl Tage, an denen das Arzneimittel verabreicht wurde, siehe auch Beispiele. WirkungstageDie Wirkungstage legt der Tierarzt fest! Bei Antibiotika, die täglich verabreicht werden, ist die Anzahl der Behandlungstage mit der Anzahl der Wirkungstage identisch. Dies ist entsprechend einzutragen. Für Antibiotika, die eine Wirkung von mehr als 24 Stunden aufweisen und in größeren Abständen als täglich oder nur einmalig (one shot-Präparate) angewandt werden, muss der Tierhalter die Anzahl der Wirkungstage bei seinem behandelnden Tierarzt erfragen und entsprechend eintragen. Die Angabe der Wirkungstage ist einschließlich der Behandlungstage! Für die Berechnung der Therapiehäufigkeit werden die Wirkungstage verwendet. Achtung: Wirkungstage entsprechen nicht der Wartezeit! Ist an einem Tag mit einem Antibiotikum behandelt worden, welches noch zwei weitere Tage wirkt, ist dies folgendermaßen einzutragen:
Ist an zwei Tagen mit zeitlichem Abstand behandelt worden, wobei das Antibiotikum in der Zwischenzeit jeweils 2 Tage gewirkt hat, ist dies folgendermaßen einzutragen:
Ein Tierarzt behandelt ein Mastrind mit einem Antibiotikum an drei Tagen in Abständen von jeweils zwei Tagen. Das Antibiotikum wirkt am Behandlungstag und noch zwei weitere Tage (= drei Wirkungstage). Am 4. Tag und 7. Tag wird die Behandlung wiederholt:
Die Eingabe der oben aufgeführten Behandlung ist in zwei Varianten möglich:
oder
Automatischer Vorschlag von WirkungstagenNeu 22.12.2017: Für Antibiotika wurden verschiedene Kategorien mit unterschiedlich langer Wirkdauer von der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG-TAM) festgelegt. Damit wird ein Vorschlag zu den entsprechenden Wirkungstagen gemacht. Dieser ist NICHT allgemeingültig und dient als Orientierungshilfe. Der behandelnde Tierarzt legt die Wirkungstage fest. Bei Unklarheiten halten Sie bitte mit Ihrem behandelnden Tierarzt Rücksprache. Wenn Sie keinen automatischen Vorschlag für Wirkungstage wollen, z.B. weil Sie oder Ihr Tierarzt abweichende Eingaben tätigen, können Sie die Funktion unter dem Menüpunkt "TAM-Profil" komplett und dauerhaft abschalten. Kategorisierung der Arzneimittel: Die verschiedenen Kategorien werden mit den Buchstaben A - E (siehe untenstehende Tabelle) beschrieben . In die Kategorisierung fließen die jeweiligen Behandlungstage (BT) und Wirkungstage (WT) ein. Hieraus wird automatisiert ein Vorschlag für die Wirkungstage generiert. Die Buchstaben A - E
beschreiben die verschiedenen Kategorien mit den jeweiligen Behandlungstagen
(BT) und Wirkungstagen (WT).
Folgende Tabelle stellt mit Hilfe der hinterlegten Formeln dar, wie sich die Wirkungstage ergeben:
Einen Überblick über die Eingruppierung eines bestimmten oder auch aller Antibiotika erhalten Sie im TAM-Menü unter dem Punkt "Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer..." Tierart: Rind, Schwein, Huhn, PuteDie Zulassung eines Präparates kann für eine oder mehrere
Tierarten erfolgt sein. Für die Tierarten für welche eine Zulassung vorliegt ist
ein "J" in der entsprechenden Spalte der Tierart für die eine Zulassung besteht
in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika (Liste der Arzneimittel mit
Zulassungsnummer...) eingetragen.
Hinweise zum HIT-Data-DictionaryDas HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.
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