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Abfragen für BSE-Test Labore und Verwaltungsstellen

Meldungsübersicht Testergebnisse / Laborbefunde

bulletAllgemeine Hinweise zur Meldungsübersicht BSE-Testergebnisse
bulletHinweise zur Kompetenz
bulletHinweise zu den einzelnen Feldern
bulletBetriebsnummer von/bis
bulletOhrmarken von/bis
bulletDatum von/bis
bulletEndeland
bulletSuche
bulletSortierung
bulletAuswahl (nur Vwst.)
bulletUmfang
bulletStand
bulletHinweise zu den Ausgabe- Feldern
bulletHinweise zum  Download und
bulletDruck
bulletAnzeige und Drucken im PDF-Format
bulletHinweise zu Excel und XLS-Makro
bulletHinweise zu den Schaltflächen

Allgemein

Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuell in der zentralen Datenbank vorliegenden BSE-Testergebnisse.  

Geben Sie Ihre 12stellige Betriebsnummer (Registriernummer nach VVVO) oder einen Nummernbereich (siehe Kompetenz) ein. Sofern Sie die Informationen zum aktuellen Datum wünschen, geben Sie kein Datum in das Feld "Stand" ein . Vom System wird automatisch das aktuelle Datum eingesetzt. Möchten Sie Informationen aus der Vergangenheit, so geben Sie das gewünschte Datum in der Form TT.MM.JJJJ (z.B. 05.10.1999) ein. Nach dem anklicken der Schaltfläche "Anzeigen" werden die zugehörigen Daten angezeigt.

Die Anzahl der angezeigten Datenzeilen ist begrenzt. Den Grenzwert können Sie selbst im "Benutzer- und Programmprofil" bei Max.Lines verändern.

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Kompetenz

Jedes Untersuchungslabor darf auf dieser Seite nur seine eigenen Daten ansehen, die Landesuntersuchungsämter das jeweilige Land und die Friedrich-Loeffler-Institute haben Datenzugriff auf alle Länder.

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Feldbeschreibungen

Betriebsnummer von/bis

Die Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) ist die 12stellige Nummer, die von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des jeweiligen Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt wurde.

Sie können hier eine einzelne Betriebsnummer oder einen Bereich von Nummern als Suchkriterium eingeben.

Wenn Sie einen von/bis - Bereich angeben wollen, geben Sie zwei Nummern mit Bindestrich (Minuszeichen) getrennt ein.

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Ohrmarken von/bis

Sie können hier eine einzelne Ohrmarke oder einen Bereich von Nummern als Suchkriterium eingeben. Die Ohrmarken können numerisch (z.B. 276000912345678) oder in der Alpha-Form (z.B. DE 09 12345678) angegeben werden.

Wenn Sie einen von/bis - Bereich angeben wollen, geben Sie zwei Nummern mit Bindestrich (Minuszeichen) getrennt ein.

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Datum von/bis

Sie können hier ein Datum in der Form TT.MM.JJJJ oder einen von/bis - Bereich als Unter- und Obergrenze als Suchkriterium eingeben. Ob es sich bei dem zu suchenden Datum um das Probenahmedatum, Eingangs/Untersuchungs- oder Meldedatum handelt, legen Sie unten bei "Suche" fest.

Für die Abfrage eines Zeitraums geben Sie zwei Datumsangaben mit Bindestrich (Minuszeichen) getrennt ein (z.B. 01.01.2004-31.03.2004). Wählen Sie den Bereich nicht zu groß, da die Anzeige vieler Meldungen eine längere Zeit dauern kann.

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Endeland

Sie können hier ein Land in der Form XX oder mehrere i.d.F. XX, YY, ZZ zur Einschränkung der Suche auf das Land des letzten Halters eingeben. Als Land gibt es 1 bis 16 (siehe Schlüsselliste Länder) oder die 0 für unbekannt. Der letzte Halter ist in der Regel der Schlachtbetrieb und nur im Falle der Todmeldung der Landwirt oder Händler. Sofern eine Suche nach Tieren erfolgen soll, deren Endemeldung (Tod, Schlachtung) fehlt, ist hier 0 einzugeben.

Gerade wenn zum Zeitpunkt der Erfassung des BSE-Testergebnisses die Schlachtung noch nicht gemeldet war, ist das Land der letzten Haltung nicht bekannt. Wenn Sie z.B. alle aus Bayern und die, bei denen das Land unbekannt ist, erhalten wollen, geben Sie bitte 9, 0 an. 

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Suche

Hier können Sie festlegen, ob Sie die Datumseinschränkung für das Datum 

- der Probeentnahme
- des Eingangs
- der Untersuchung oder
- der Meldung

machen wollen. Wenn Sie z.B. alle Meldungen anzeigen wollen, die Sie am heutigen Tag vorgenommen haben, müssen Sie bei Suche "Meldedatum" auswählen.

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Sortierung

Hier können Sie die Sortierreihenfolge festlegen.

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Auswahl (nur VwSt.)

Hier können Sie auswählen, ob Sie zu den BSE-Testergebnissen zusätzlich Informationen über die Stammdaten und zum Verbleib der Tiere sehen wollen. Hierzu gehören der Halter im letzten Monat und die Daten zur letzten Meldung (Bewegungsart, Datum, Betrieb, PlausiNummer mit zugehöriger Schwere und Hinweis- und Fehlertext. Die maximale Schwere entspricht der maximal festgestellten Fehlerschwere im Lebenslauf des Tieres.

Sofern eine Suche nach Tieren erfolgt, deren Endemeldung fehlt (Endeland=0), ist hier die Zusatzinformation über den Verbleib hilfreich, da der letzte Halter mit angezeigt wird.

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Umfang

Normalerweise werden nur aktuelle Datensätze angezeigt. Stornierte Datensätze werden i.d.R. nicht angezeigt. Hier können Sie festlegen ob Sie nur die aktuellen oder doch auch die stornierten Datensätze sehen wollen. Die stornierten Sätze sind nicht mehr gültig und werden nur wegen der Nachvollziehbarkeit der Meldevorgänge gespeichert. Bei der Anzeige werden diese Sätze speziell gekennzeichnet und rot dargestellt.

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Stand

Sofern Sie die Informationen zum aktuellen Zeitpunkt wünschen, geben Sie kein Datum in das Feld "Stand" ein. Vom System werden dann nur jetzt gerade aktuelle Daten berücksichtigt. Möchten Sie Informationen aus der Vergangenheit, so geben Sie den gewünschten Zeitpunkt in der Form TT.MM.JJJJ/hh.mm.ss (z.B. 30.06.2003/23.59.59) ein. Wenn Sie nur ein Datum angeben und die Uhrzeit weglassen, wird der Beginn des Tages mit 0:00 Uhr angenommen.
Das Feld ist im Menü "Benutzer- und Programmprofil" zu aktivieren.

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Ausgabe- Felder

Ohrmarke

Die Nummer wird in alpha-numerischer Form angezeigt. Bei Importtieren aus Drittländern wird die ursprüngliche Kennnummer angezeigt. 

Durch Anklicken der Ohrmarke werden die Stammdaten zu diesem Tier angezeigt. Um wieder in die Meldungsübersicht zu gelangen, benutzen Sie den  Button "zurück" in der Symbolleiste des Browsers. Ein erneutes Laden der Meldungsübersicht wird dadurch vermieden und es geht schneller. 

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Methode

Die Untersuchungsmethode, die bei der Probe durchgeführt wurde, wird hier angezeigt.

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Eingang

Das Eingangsdatum der Probe bei der Untersuchungsstelle (Labor) wird in der Form TT.MM.JJJJ angezeigt. 

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Untersuchung

Das Untersuchungsdatum der Probe wird in der Form TT.MM.JJJJ angezeigt.

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Probennahmedatum

Das Probennahmedatum  wird in der Form TT.MM.JJJJ angezeigt. Bei dem Datum 01.01.1900 handelt es sich um Proben, deren Entnahmedatum fehlerhaft oder unbekannt (insbesondere bei älteren Proben)  ist. 

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Befund

Der Untersuchungsbefund wird hier angezeigt.

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Grund

Der Untersuchungsgrund wird hier angezeigt.

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ZN

Angaben zu den zentralenervösen Störungen werden hier angezeigt.

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Geburtsdatum

Das Geburtsdatum des Tieres, von dem die Probe stammt, wird in der Form TT.MM.JJJJ angezeigt. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Stammdaten erfolgt keine Angabe.

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Rasse

Die Rasse wird als numerischer Code und als Abkürzung dargestellt, z. B. 11 = FL (Fleckvieh). Bei fehlenden oder widersprüchlichen Stammdaten erfolgt keine Angabe.

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Geschlecht

Das Geschlecht des Rindes wird in der Form 1 = M (männlich) oder 2 =W (weiblich) angezeigt. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Stammdaten erfolgt keine Angabe.

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Letzter Betrieb

Die Betriebsnummer des Betriebs wird hier angezeigt, bei dem das Tier im Monat vor der Schlachtung überwiegend gehalten wurde (Schlachtdatum - 30 Tage) . Bei widersprüchlichen Tod/Schlachtmeldungen zum Tier fehlt die Angabe zum letzten Betrieb.

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Endedatum

Das Endedatum (Schlacht- oder Verendungsdatum) wird in der Form TT.MM.JJJJ  angezeigt. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Tierendedaten (z.B. doppelte Schlachtmeldung) erfolgt keine Angabe.

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Endeart

Die Art des Tierendes wird hier angezeigt. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Tierendedaten (z.B. doppelte Schlachtmeldung) erfolgt keine Angabe.

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Schlacht-Nr.

Die Schlachtnummer wird hier angezeigt. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Tierendedaten (z.B. doppelte Schlachtmeldung) erfolgt keine Angabe.

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Endebetrieb

Die Betriebsnummer (Registriernummer) des Schlachtbetriebes oder Verendungsbetrieb wird hier angezeigt. Bei widersprüchlichen Tod/Schlachtmeldungen zum Tier fehlt die Angabe zum Endebetrieb.

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Altersklasse AK (s)

Die Altersklasse des Tieres wird hier angezeigt. Das Alter wird aus dem Geburtsdatum und dem Schlachtdatum ermittelt. Liegt kein Schlachtdatum vor, wird das Probennahmedatum verwendet. Bei fehlerhaften oder fehlenden Tierstammdaten kann keine Berechnung der Altersklasse erfolgen. 

Änderung der Testpflicht ab 01.01.2009

Mit der Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung und TSE-Überwachungsverordnung zum 01.01.2009 sind neben dem Alter und der Endeart auch das Geburts- und Haltungsland relevante Kriterien, die Einfluss auf die Testpflicht haben. Bei im Inland geborenen und gehaltenen Rindern wurde die Untersuchungspflicht bei Gesundschlachtung auf über 48 Monate angehoben. Nicht im Inland geborene Tiere sind nach nationalem Recht ab einem Alter von über 30 Monaten zu testen (siehe Schlüsselliste).

Im Einzelnen resultieren folgende Änderungen bei der Untersuchungspflicht:

Monitoring-Tiere - hierzu zählen notgeschlachtete, verendete oder getötete Rinder, geboren in Deutschland mit Haltung in einem neuen EU-Mitgliedstaat oder geboren in einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland oder widersprüchlichen Lebenslauf, sind mit über 24 Monate bis 30 Monate testpflichtig (AK21 bis AK29)

Normal geschlachtete und Monitoring-Tiere, geboren in Deutschland mit Haltung in einem neuen EU-Mitgliedstaat oder Drittland oder geboren im Ausland unterliegen  ebenfalls der Testpflicht in einem Alter über 30 bis 48 Monate (AK32 bis AK44)

Für Rinder, die für den menschlichen Verzehr normalgeschlachtet, für den menschlichen Verzehr notgeschlachtet oder dem Monitoring (verendete und getötete Tiere) unterliegen, soweit sie im Inland geboren und gehalten worden sind, im Alter von über 48 Monate der Untersuchungspflicht . Auch für Rinder, die im Inland geboren und zwischenzeitlich - z. B. zur Mast - in andere "alte" Mitgliedstaaten verbracht wurden, ist die Altersgrenze von über 48 Monate anzuwenden. (AK48)

Änderung der Testpflicht ab 04.03.2010

Nicht mehr testpflichtig sind Tiere mit Geburtsland Deutschland und gehalten in Deutschland oder in einem alten EU-Land (Belgien, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich) in einem Alter über 24-30 Monate (AK 20) bzw. über 30 bis 48 Monate (AK30-31).Tiere der Altersklasse 21 bis 29 sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen, sofern eine Normalschlachtung vorliegt. Mit der Änderung der BSE- Untersuchungsverordnung und TSE-Überwachungsverordnung am 04.03.2010 ist für die Bestimmung des Testalters die Haltung des Tieres nicht mehr relevant! Dementsprechend sind alle Rinder, die im Anhang der VO aufgeführten Mitgliedstaaten geboren worden sind, ab einem Alter von mehr als 48 Monaten auf BSE untersuchungspflichtig. Die neue Regelung gilt für Rinder, die ab dem in Krafttreten der zugrunde liegenden Verordnungen geschlachtet werden.

Für Rinder, die in den anderen Ländern (Mitgliedstaaten, Drittländer) geboren wurden, gilt in Bezug auf die Testpflicht die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der derzeit geltenden Fassung.

Änderung der Testpflicht ab 19.07.2011

Am 19.07.2011 trat die aktuelle Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung und TSE-Überwachungsverordnung in Kraft:
bulletGesund geschlachtete Rinder sind erst ab einem Alter von über 72 Monaten der obligatorischen BSE-Untersuchung zu unterziehen
bulletNotgeschlachtete, getötete oder verendete Tiere sind ab einem Alter von über 48 Monaten untersuchungspflichtig 

Ab 27.10.2011 gilt in den Ländern  Polen, Slowakei und Tschechische Republik dieselbe Testpflicht wie in den alten Mitgliedstaaten.

 (siehe Altersklassenaufteilung 19/07/2011)

Die überarbeiteten BSE-Überwachungsprogramme gelten nur für solche Rinder, die in dem im Anhang der EU-Entscheidung 2009/719/EG aufgeführten Mitgliedstaaten geboren wurden.

Änderung der Testpflicht ab 20.07.2013

20.07.2013: Dritte Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
bulletGesund geschlachtete Rinder sind erst ab einem Alter von über 96 Monaten der obligatorischen BSE-Untersuchung zu unterziehen

(siehe Altersklassenaufteilung 20.07.2013)

 

Änderung der Testpflicht ab 28.04.2015

Seit 28.04.2015 sind keine verpflichtenden Untersuchungen auf BSE bei den gesundgeschlachteten Rindern aus Mitgliedsstaaten oder Drittländern, die im Anhang des Durchführungsbeschlusses 2011/358/EU gelistet sind, mehr durchzuführen („Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung vom 21. April 2015“ ).
Ein Veterinärvorgang (Plausi 9675) wird für Tiere generiert, für welche kein BSE-Test durchgeführt wurde und für die in der Ersterfassung (Altersklasse 98), oder der Schlachtimportmeldung kein Geburtsland angegeben wurde und damit die Herkunft unklar ist. Siehe auch Lebenslauf Einzeltierverfolgung bzw. Schlachtimportmeldung.

(siehe Altersklassenaufteilung 28.04.2015)

 
Altersklassenaufteilung ab 01.01.2009 - hinfällig, aktuelle Einteilung s.u.
Die bis zum 31.12.2008 geltenden Untersuchungsgrenzen sind rot markiert.
  Altersklassenaufteilung vom 04.03.2010 bis 18.07.2011 - hinfällig, aktuelle Einteilung s.u.
für Rinder, die ab diesem Zeitpunkt geschlachtet oder getötet werden bzw. verenden (siehe Liste 04.03.2010)
AK Beschreibung Normal-
schlachtung
Monitoring   AK Beschreibung Normal-
schlachtung
Monitoring
AK0 keine oder widersprüchliche Stammdaten unbekannt unbekannt   AK0 keine oder widersprüchliche Stammdaten unbekannt unbekannt
AK1 bis 24 Monate (früher jünger als ...) --- ---   AK1 bis 24 Monate (früher jünger als ...) --- ---
AK2 älter 24 bis 30 Monate alt (bis 31.12.2008) --- Pflicht   AK2   --- Pflicht
AK3 älter als 30 Monate (27.6.2006 bis 31.12.2008) Pflicht Pflicht   AK3   Pflicht Pflicht
A20 älter 24 - 30 Monate, Geburt DE, Haltung DE + EU(alt) --- ---   A20 älter 24 - 30 Monate, Geburt DE, Haltung DE + EU(alt) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A21 älter 24 - 30 Monate, Geburt DE, Haltung EU(neu) --- Pflicht    A21 älter 24 - 30 Monate, Geburt DE, Haltung EU(neu), entfällt ab 4. März 2010 --- Pflicht 
A22 älter 24 - 30 Monate, Geburt DE, Drittland oder Widerspruch --- Pflicht   A22 älter 24 - 30 Monate, Geburt DE, Drittland oder Widerspruch, entfällt ab 4. März 2010 --- Pflicht
A23 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(alt), Haltung EU(alt) --- Pflicht   A23 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(alt), Haltung EU(alt) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A24 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(alt), Haltung EU(neu) --- Pflicht   A24 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(alt), Haltung EU(neu), entfällt ab 4. März 2010 --- Pflicht
A25 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(alt), Drittland oder Widerspruch --- Pflicht   A25 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(alt), Drittland oder Widerspruch, entfällt ab 4. März 2010 --- Pflicht
A26 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(neu), Haltung EU(neu) --- Pflicht   A26 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(neu), Haltung EU(neu) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 --- Pflicht
A27 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(neu), Drittland oder Widerspruch --- Pflicht   A27 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(neu), Drittland oder Widerspruch, entfällt ab 4. März 2010 --- Pflicht
A28 älter 24 - 30 Monate, Geburt Drittland --- Pflicht   A28 älter 24 - 30 Monate, Geburt Drittland --- Pflicht
A29 älter 24 - 30 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch --- Pflicht   A29 älter 24 - 30 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch --- Pflicht
A30 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung DE --- ---   A30 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung DE bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A31 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung EU(alt) --- ---   A31 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung EU(alt), entfällt ab 4. März 2010 --- ---
A32 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung EU(neu) Pflicht Pflicht    A32 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung EU(neu), entfällt ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht 
A33 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung Drittland Pflicht Pflicht    A33 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung Drittland, entfällt ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht 
A34 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung mit Widerspruch Pflicht Pflicht    A34 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung mit Widerspruch, entfällt ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht 
A35 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(alt), Haltung EU(alt) Pflicht Pflicht   A35 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(alt), Haltung EU(alt) bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A36 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(alt), Haltung EU(neu) Pflicht Pflicht   A36 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(alt), Haltung EU(neu), entfällt ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A37 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(alt), Haltung Drittland Pflicht Pflicht   A37 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(alt), Haltung Drittland, entfällt ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A38 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(alt), Haltung mit Widerspruch Pflicht Pflicht   A38 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(alt), Haltung mit Widerspruch, entfällt ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A39 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(neu), Haltung EU(neu) Pflicht Pflicht   A39 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(neu), Haltung EU(neu) bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A40 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(neu), Haltung Drittland Pflicht Pflicht   A40 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(neu), Haltung Drittland, entfällt ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A41 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(neu), Haltung mit Widerspruch Pflicht Pflicht   A41 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(neu), Haltung mit Widerspruch, entfällt ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A42 älter 30 - 48 Monate, Geburt Drittland, Haltung Drittland Pflicht Pflicht   A42 älter 30 - 48 Monate, Geburt Drittland, Haltung Drittland bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A43 älter 30 - 48 Monate, Geburt Drittland, Haltung mit Widerspruch Pflicht Pflicht   A43 älter 30 - 48 Monate, Geburt Drittland, Haltung mit Widerspruch, entfällt ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A44 älter 30 - 48 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch Pflicht Pflicht   A44 älter 30 - 48 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch Pflicht Pflicht
A48 älter als 48 Monate Pflicht Pflicht   A48 älter als 48 Monate Pflicht Pflicht

 

BSE-Altersklasseneinteilung vom  04.03.2010 bis 18.07.2011 - hinfällig, aktuelle Einteilung s.u.
AK Beschreibung Normal-
schlachtung
Monitoring
AK0 keine oder widersprüchliche Stammdaten unbekannt unbekannt
AK1 bis 24 Monate (früher jünger als ...) --- ---
A20 älter 24 - 30 Monate, Geburt DE, Haltung DE + EU(alt) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A23 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(alt), Haltung EU(alt) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A26 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU(neu), Haltung EU(neu) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 --- Pflicht
A28 älter 24 - 30 Monate, Geburt Drittland --- Pflicht
A29 älter 24 - 30 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch --- Pflicht
A30 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung DE bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A35 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(alt), Haltung EU(alt) bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A39 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU(neu), Haltung EU(neu) bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A42 älter 30 - 48 Monate, Geburt Drittland, Haltung Drittland bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A44 älter 30 - 48 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch Pflicht Pflicht
A48 älter als 48 Monate Pflicht Pflicht

 

BSE-Altersklasseneinteilung ab 19.07.2011 - hinfällig, aktuelle Einteilung s.u.
AK Beschreibung Normal-
schlachtung
Monitoring
AK0 keine oder widersprüchliche Stammdaten unbekannt unbekannt
AK1 bis 24 Monate (früher jünger als ...) --- ---
A20 älter 24 - 30 Monate, Geburt DE, Haltung DE + EU (alt) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A23 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU (alt), Haltung EU (alt) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A26 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU (neu), Haltung EU (neu) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 --- Pflicht
A28 älter 24 - 30 Monate, Geburt Drittland --- Pflicht
A29 älter 24 - 30 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch --- Pflicht
A30 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung DE bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A35 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU (alt), Haltung EU (alt) bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 --- ---
A39 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU (neu), Haltung EU (neu) bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A42 älter 30 - 48 Monate, Geburt Drittland, Haltung Drittland bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A44 älter 30 - 48 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch Pflicht Pflicht
A48 älter als 48 Monate (bis Juli 2011) Pflicht Pflicht
A50 älter 48 - 72 Monate, Geburt DE, Haltung irrelevant (ab Juli 2011) --- Pflicht
A55 älter 48 - 72 Monate, Geburt EU (alt), Haltung irrelevant (ab Juli 2011) --- Pflicht
A59 älter 48 - 72 Monate, Geburt EU (neu), Haltung irrelevant (ab Juli 2011) Pflicht Pflicht
A62 älter 48 - 72 Monate, Geburt Drittland, Haltung irrelevant (ab Juli 2011) Pflicht Pflicht
A64 älter 48 - 72 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch (ab Juli 2011) Pflicht Pflicht
A72 älter als 72 Monate Pflicht Pflicht

 

BSE-Altersklasseneinteilung ab 20.07.2013  / ab 28.04.2015 / 01.01.2021 (wegen Brexit)
AK Beschreibung Normal-
schlachtung
Monitoring
AK0 keine oder widersprüchliche Stammdaten unbekannt unbekannt
AK1 bis 24 Monate (früher jünger als ...) - -
A20 älter 24 - 30 Monate, Geburt DE, Haltung DE + EU (alt) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 - -
A23 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU (alt), Haltung EU (alt) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 - -
A26 älter 24 - 30 Monate, Geburt EU (neu), Haltung EU (neu) bzw. H. irrelevant ab 4. März 2010 - Pflicht
A28 älter 24 - 30 Monate, Geburt Drittland, Geburt UK (seit 01.01.2021) - Pflicht
A29 älter 24 - 30 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch - Pflicht
A30 älter 30 - 48 Monate, Geburt DE, Haltung DE bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 - -
A35 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU (alt), Haltung EU (alt) bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 - -
A39 älter 30 - 48 Monate, Geburt EU (neu), Haltung EU (neu) bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010 Pflicht Pflicht
A42 älter 30 - 48 Monate, Geburt Drittland, Haltung Drittland bzw. Haltung irrelevant ab 4. März 2010
Geburt UK (seit 01.01.2021)
Pflicht Pflicht
A44 älter 30 - 48 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch  Pflicht Pflicht
A48 älter als 48 Monate (bis Juli 2011) Pflicht Pflicht
A50 älter 48 - 72 Monate, Geburt DE, Haltung irrelevant ( Juli 2011- Juli 2013) - Pflicht
A55 älter 48 - 72 Monate, Geburt EU (alt), Haltung irrelevant (Juli 2011- Juli 2013) - Pflicht
A59 älter 48 - 72 Monate, Geburt EU (neu), Haltung irrelevant ( Juli 2011- Juli 2013) Pflicht Pflicht
A62 älter 48 - 72 Monate, Geburt Drittland, Haltung irrelevant ( Juli 2011- Juli 2013) Pflicht Pflicht
A64 älter 48 - 72 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch ( Juli 2011- Juli 2013) Pflicht Pflicht
A72 älter als 72 Monate (bis Juli 2013) Pflicht Pflicht
A80 älter 48 - 96 Monate, Geburt DE, Haltung irrelevant (ab Juli 2013) - Pflicht
A85 älter 48 - 96 Monate, Geburt EU (alt), Haltung irrelevant (ab Juli 2013) - Pflicht
A89 älter 48 - 96 Monate, Geburt EU (neu), Haltung irrelevant (ab Juli 2013) Pflicht Pflicht
A92 älter 48 - 96 Monate, Geburt Drittland, Haltung irrelevant (ab Juli 2013) Pflicht Pflicht
A94 älter 48 - 96 Monate, Geburt unbekannt oder mit Widerspruch (ab Juli 2013) Pflicht Pflicht
A96 älter als 96 Monate (ab Juli 2013) ENTFÄLLT ab 28.04.2015 Pflicht Pflicht
A97 älter als 48 Monate, Geburt DE oder EU(alt bzw. gleichgestellt), (ab 28.04.2015) freiwillig Pflicht
A98 älter als 48 Monate, Geburt nicht DE oder EU(alt), d.h. RO/BG/KR oder Drittland, (ab 28.04.2015),
Geburt UK (seit 01.01.2021)
Pflicht Pflicht

Neben den herkömmlichen Altersklassen (AK 0-3-gültig bis 31.12.2008, ab 01.01.2009: AK 20-48, ab 07/2011: AK20-72) erfolgt bei älteren Tieren eine weiterführende Altersklasseneinteilung in sechsmonatigen Abschnitten (analog zum TSE-Tableau, z.B. Alterskl.X 7=älter 54 bis 60 Monate, siehe Schlüsselliste).

Berechnungsbeispiele zum Alter, siehe Altersklasse.

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Pflicht- oder freiwillige Untersuchung (P/F)

Hier wird angezeigt, ob der Test aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder auf freiwilliger Basis durchgeführt wurde. Fehlen die Tierstammdaten des Tieres, erfolgt keine Angabe.

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Alter

Hier wird das Alter der getesteten Tiere in der Form  MM.TT angezeigt. 

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Meld.Datum

Das Meldedatum des gemeldeten BSE-Testergebnisses wird in der Form  TT.MM.JJJJ angezeigt.

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Frist

Hier wird die Differenz zwischen Untersuchungsdatum und Meldedatum angezeigt. In Hinblick auf die Verbraucherschutzrelevanz ist bei gesund geschlachteten Rindern der Test innerhalb von zwei Tagen an die zentrale Datenbank zu melden.

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Meld.Weg

Der Meldeweg wird als numerischer Code angezeigt.

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Aktualisierung

Der Zeitpunkt der Aktualisierung wird hier angezeigt. Bei späteren Meldungen nach VVVO oder Korrekturen, die zu einer Änderung der Tierdaten führen, erfolgt eine automatische Aktualisierung (wöchentlicher Abgleich) der Systemdaten. 

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PID-Betrieb (BSE-Version 2, nur für Bayern)

Die Betriebsnummer des PID- Betriebs wird hier angezeigt.

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PID-Probe (BSE-Version 2, nur für Bayern)

Die PID-Probe wird hier angezeigt.

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Download

Allgemeine Hinweise

Mit der Schaltfläche "Download" können Sie die Daten der Meldungsübersicht als CSV-Datei herunterladen und lokal auf Ihrer Festplatte abspeichern. Geben Sie die benötigten Angaben für Betrieb, Von- und Bis -Datum ein und drücken die Schaltfläche.  Nach einiger Zeit erhalten Sie von Ihrem Internetbrowser einen Dialog, in dem der lokale Dateiname angegeben werden muss. Speichern Sie die Daten unter einem aussagekräftigen Namen, wie z.B. BSETEST.CSV ab.  

Zum Download stehen folgende Datei- Formate zur Auswahl:

bulletCSV- Formate
bulletCSV- Standard 
bulletCSV- Schlüssel nur numerisch 
bulletCSV- Schlüssel als Kurztext 
bulletCSV- Schlüssel als Langtext  
bulletPDF- Format (genaue Hinweise siehe Hinweise zum PDF-Format)

Verwendung der Daten

Das CSV-Dateiformat eignet sich gut zum Import in verschiedene Tabellenkalkulationsprogramme wie z.B. Microsoft Excel oder Star-Office, aber auch Datenbanken oder Textverarbeitungssysteme mit Serienbrieffunktion.

Sie können die Daten lokal weiterverarbeiten, sortieren und beliebig aufbereiten. Änderungen,  die Sie in Ihrer lokalen Datei vornehmen, sind nicht in der zentralen Datenbank abgespeichert. 

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Hinweise zum Druck Hinweise zum Druck

Um die Meldungsübersicht auszudrucken, gibt es folgende drei Möglichkeiten:

bulletPDF - für beste Druckqualität  Hinweise zum PDF-Format
bulletUm dieses Format nutzen zu können, muss das kostenlose Zusatzprogramm Acrobat Reader der Firma Adobe auf Ihrem PC installiert sein. Genaue Hinweise zum Programm und wo Sie es herunterladen können, finden Sie unter PDF-Format
bulletWenn der Acrobat Reader auf Ihrem PC installiert ist, gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie in der Maske das entsprechende Download-Format (PDF) aus und klicken auf die Schaltfläche "Download".  Der Acrobat Reader öffnet sich und es wird die Meldungsübersicht als PDF-Dokument angezeigt. In Abhängigkeit von der Größe des Übersicht kann dieser Vorgang länger dauern. 
- Für den Ausdruck wählen Sie im Menü "Datei" die Option "Drucken", oder klicken Sie auf das Druckersymbol in der Reader-Werkzeugleiste. 
bulletDirekt HTML aus dem Browser ausdrucken
bulletHTML ist eine Programmiersprache zur Gestaltung von Internet-Seiten, die mit Hilfe des Browsers angezeigt werden.  Das HTML-Format ist weniger für den Ausdruck geeignet, da für die angezeigten Daten kein spezielles Druckformat definiert ist und dies zu fehlerhaften oder unvollständigen Ausdrucken führen kann.
bulletSofern Sie die Meldungsübersicht ausdrucken wollen, sollten Sie den Drucker auf Querformat und die Seitenränder auf ca. 1 bis 1,5 cm einstellen. Die Einstellung wird i.d.R. im Browser unter "Datei/Seite einrichten" oder "Drucken/Optionen..." vorgenommen.
bulletExcel mit Einlesemakro
bulletWenn Sie ein Tabellenkalkulationsprogramm wie z.B. Microsoft Excel besitzen, können Sie die Daten als CSV-Datei herunterladen ("Download"), lokal abspeichern und in das Programm einlesen.
bulletFür Excel steht eine Musterdatei mit Einlesemakro (siehe BSETEST.XLS) zur Verfügung, mit der Sie die lokal gespeicherte CSV-Datei in Excel importieren können. Bei diesem Format können Sie lokale Änderungen vornehmen und haben einen Ausdruck in hoher Qualität. 
bulletBei anderen Tabellenkalkulationsprogrammen wie z.B. Staroffice können Sie die CSV-Datei direkt öffnen.  

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Hinweise zum PDF    PDF- Format 

Für die Anzeige und Drucken eines PDF-Dokuments benötigen Sie das Programm "Acrobat Reader" von der Firma Adobe, das Sie dort kostenlos downloaden können. 
Klicken Sie hier Zum Download des Acrobat Reader

- Falls auf dem PC bereits ein Browser (Netscape Navigator ab Vers.3.0 oder Internet Explorer ab Vers. 3.0) installiert ist, wird der Acrobat Reader integrierter Bestandteil des Browsers (sog. "Plug In"). PDF- Dokumente können dann innerhalb des Browsers angezeigt werden. 
- Der Reader kann aber auch unabhängig vom Browser benutzt werden.
Sofern der Reader nicht installiert ist, kann der Browser das Dokument nicht anzeigen. In diesem Fall öffnet sich ein Fenster, das Ihnen ermöglicht, das Dokument auf der Festplatte zu speichern.

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Hinweise zum XLS-Makro    Excel- Format 

Nachfolgend stehen einige einfache Musterdateien als Vorlage für den Erstellung einer Meldungsübersicht bereit:

BSETEST.XLS für Microsoft Excel 97, 2000 und XP Version 1.6, Stand 09.09.2004.
Dieses Arbeitsblatt beinhaltet Makros zum Importieren der lokal gespeicherten CSV-Dateien, Aufbereiten für einen Ausdruck mit Formatierung und Wiederholung der Überschriftenzeilen usw. 
bulletDie Musterdatei gibt es als ZIP-Archiv: BSETEST.ZIP und muss mit einem Entpackprogramm entpackt werden, z.B. das kostenlose 7zip erhältlich hier unter www.7-zip.de/download.html, oder WinZip, erhältlich u.a. bei www.winzip.com

Sofern bei der Meldungsübersicht die Auswahl "BSE-Test+Stamm+Verbleib" (nur für Vwst) angeklickt wurde, ist die Datei BSETESTV.XLS zu verwenden, Version 1.0, Stand 24.10.2002. Das Einlesen  stornierter Daten ist mit diesem Makro nicht möglich.

bulletZIP- Datei: BSETESTV.ZIP

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Hinweise zu den Schaltflächen

Zählen

Die Schaltfläche dient zum Zählen und anzeigen von bereits in der zentralen Datenbank gespeicherten Datensätzen. Die erfassten BSE-Testergebnisse sind in Abhängigkeit vom Alter der untersuchten Tiere nach Altersklassen aufgeführt. 

Anzeigen

Die Schaltfläche dient zum Anzeigen von bereits in der zentralen Datenbank gespeicherten Datensätzen. Wenn nur die Betriebsnummer angegeben wird, werden alle gemeldeten BSE-Testergebnisse des Labors angezeigt. Mit der Eingabe einer bestimmten Ohrmarke, eines Ohrmarkenbereichs oder eines Datums kann die Anzeige der Daten auf diese Kriterien eingeschränkt werden.

Download

Die Schaltfläche dient zum Herunterladen von bereits in der zentralen Datenbank gespeicherten Datensätzen. In Abhängigkeit von der weiteren Nutzung der Daten stehen zwei Downloadformate zur Verfügung: CSV und PDF 

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Hinweise zum Data-Dictionary 

bulletErklärungen zu den einzelnen Spalten finden Sie im Entwickler-Bereich, unter HIT-Meldungen
bulletErklärungen zu den numerischen Schlüssel-Werten finden Sie in der zugehörigen Schlüsselliste.

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