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Rinderdatenbank - Abfragen

Einzeltierverfolgung

bulletAllgemeine Hinweise zur Einzeltierverfolgung
bulletHinweise zu den einzelnen Feldern
bulletOhrmarkennummer (LOM)
bulletAnzeigeform
bulletAnzeigeform - Name und Adresse
bulletOptionen
bulletHinweise zu den einzelnen Ausgabebestandteilen
bulletLebenslaufstatus
bulletWeitere Angaben
bulletGesundheitsstatus
bulletBefunddatum, Datum der letzten Untersuchung
bulletImpfstatus
bulletUntersuchungsergebnisse/Impfungen (BHV1,BVD,BTV)
bulletAlter nach HIT
bulletHinweise zum Download und
bulletDruck
bulletAnzeige und Drucken im PDF-Format
bulletHinweise zu Excel 

Allgemein

In Abhängigkeit vom Nutzerkreis sind die Anzeigemasken der Einzeltierverfolgung unterschiedlich gestaltet:

bulletLandwirte und sonstige HI-Tier-Beteiligte
Diesem Nutzerkreis steht die Einzeltierverfolgung nur in eingeschränkter Form zur Verfügung, d.h. nur beim unmittelbaren Vorbesitzer/Nachbesitzer erfolgt die Anzeige der Betriebsnummer, alle anderen Vorhalterbetriebe und/oder Übernehmer sind anonymisiert.
Angezeigt wird auch das Tierende (Schlachtung, Tod, Ausfuhr). Sofern die Untersuchungsergebnisse für BHV1 und BVD sowie die Impfungen in HIT vorliegen, werden zudem auch die Gesundheitsdaten mit ausgegeben.
Weitere Erläuterungen unter Lebenslauf (anonym für Melder)
bulletVeterinäre und Verwaltungsstellen
Mit dieser Maske wird die Möglichkeit angeboten den Lebensweg eines Rindes von der Geburt über die Haltung bis zur Schlachtung nachzuvollziehen. Die Identität eines Rindes wird neben der Ohrmarkennummer durch Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Mutternummer bzw. Herkunftsland bei Importtieren beschrieben. Der Lebenslauf eines Rindes wird durch den Geburtsbetrieb, die Haltungsbetriebe und ggf. den Schlachtbetrieb einschließlich der Haltungszeiträume bzw. Schlachtdatum dokumentiert. 

Für Tiere aus der Leistungsprüfung werden zusätzliche Informationen zum Geburtsverlauf, zum Verbleib, Einling oder Mehrling, ET-Kalb, zur Kennzeichnung (Ohrmarke, Bolus oder Injektat), zum Meldeweg und zum Status angezeigt.

Zwei Anzeigeformen stehen zur Verfügung:

  1. Lebenslauf (aufbereitete Form)
  2. Meldungen (ohne Aufbereitung)

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Feldbeschreibungen

Ohrmarkennummer

Eingabe der Ohrmarkennummer

Die Lebensohrmarke kann sowohl alpha-numerisch (z.B. DE0912345678) wie auch rein numerisch (z.B. 276000912345678) erfasst werden.
Deutsche Ohrmarken, die ab dem 28.10.1995 ausgegeben wurden, sind mit DE, dem 2stelligen Bundeslandschlüssel (01 - 16) und der 8stelligen individuellen Nummer einzugeben.

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Rein numerische Erfassung der Ohrmarkennummer

Anstelle von DE ist der ISO-Code für Deutschland (276) sowie die 10stellige Ohrmarkennummer einschließlich der beiden führenden Nullen vor dem Bundeslandschlüssel einzugeben (z.B. 276000112345678).

Bei Ohrmarkennummern aus Mitgliedstaaten ist anstelle der 2stelligen Länderkennung (z.B. AT =Österreich) der 3stellige ISO-Code des jeweiligen Mitgliedstaates (für Österreich = 040 ) einzugeben. Die Identifizierungsnummer ist entsprechend der Vorgabe auf der Ohrmarke einzugeben. Sollte die Nummer weniger als 10 Stellen aufweisen, sind die fehlenden Stellen nicht mit Nullen aufzufüllen

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Anzeigeform

Hier können Sie die Anzeigeform wählen:

Lebenslauf (anonym für Melder) 
Landwirten, Viehhändlern und Schlachtbetrieben wird mit dieser Maske die Möglichkeit angeboten, die eigenen Meldungen, die der Vorhalter und der Nachbesitzer zu einem Tier in chronologischer Abfolge sich anzeigen zu lassen. Dabei wird nur der unmittelbare Vorbesitzer und Nachbesitzer angezeigt, weitere Tierhalter in der Meldekette sind nur in anonymisierter Form - d.h. ohne Betriebsnummern und nur unter Angabe des Staates bzw. Bundeslandes (DE/BY = Deutschland/Bayern)- zu sehen. Liegen die Meldungen beim unmittelbaren Vorbesitzer oder Nachbesitzer nicht korrekt vor (Beispiel: Vorbesitzer meldet Zugang, aber keinen Abgang) werden diese Daten ebenso in anonymisierter Form angezeigt. Dies gilt ebenso, wenn zwischen dem Abgangsdatum des Vorbesitzers und dem eigenen Zugangsdatum mehr als 2 Tage liegen. 
Darüber hinaus ist jede Meldung mit einem Hinweis versehen, der die Korrektheit der Angaben bestätigt oder Fehler/Lücken im Meldeablauf dokumentiert. Die Spalte "Anzeige" beschreibt von wem die Meldung stammt.
Meldevertreter, die nicht über eine Gesamtvollmacht verfügen, können nur Ihre eigenen Meldungen sehen. 

Zudem wird der Tierstatus mit Gesundheitsdaten (BHV1, BVD, Impfungen) angezeigt, sofern die Untersuchungsergebnisse und Impfdaten an die Datenbank übermittelt wurden und der Lebenslauf des Tieres korrekt ist.

Lebenslauf (Haltersicht)
Nur Veterinäre und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs) können diese Funktion nutzen.

Für Tierhalter, Händler und Schlachtbetriebe wird nur der unmittelbare Vorbesitzer und Nachbesitzer angezeigt, weitere Tierhalter in der Meldekette sind nur in anonymisierter Form - d.h. ohne Betriebsnummern und nur unter Angabe des Staates bzw. Bundeslandes (DE/BY = Deutschland/Bayern)- zu sehen. Um die Sicht eines speziellen Halters im Lebenslauf des Tieres nachzuvollziehen, ist dessen Betriebsnummer anzugeben.

Lebenslauf (aufbereitete Form)
Nur Veterinäre und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs) können diese Funktion nutzen.

Angezeigt wird die Entstehung (Geburt, Ersterfassung, EU-Einfuhr, Import) des Tieres in der Datenbank, die einzelnen Bewegungsmeldungen (Zugang, Abgang) und ggf. das Tierende (Schlachtung, Tod, Ausfuhr) mit Datum und entsprechender Betriebsnummer. Darüber hinaus ist jede Meldung mit einem Hinweis versehen, der die Korrektheit der Angaben bestätigt oder Fehler/Lücken im Meldeablauf dokumentiert. Durch Anklicken der einzelnen Meldung gelangt man in die entsprechende Meldemaske. Durch Anklicken der Betriebsnummer erhält man die Betriebsdaten. 

Der Gesundheitsstatus mit den einzelnen Untersuchungsergebnissen werden zusätzlich angezeigt, sofern die Daten in HIT vorliegen. Im Gegensatz zur Anzeige beim Tierhalter wird die Betriebsnummer des Tierhalters, des Hoftierarztes und des Untersuchungslabors mit ausgegeben. 

Name und Adresse

Hier können Sie wählen ob zur Betriebsnummer Name und Adresse mit ausgegeben werden sollen - allerdings immer nur soweit eine Berechtigung vorliegt.

Tierhalter können die Name und Adresse nur vom unmittelbaren Vorbesitzer bzw. unmittelbaren Nachbesitzer sehen, außer der Vor- bzw. Nachbesitzer hat die Funktion explizit freigegeben. Des Weiteren werden diese Daten auch für den eigenen Betrieb, bzw. Betriebsstätten angezeigt.

Soll der Vor-, bzw. Nachbesitzer allen Haltern im Lebenslauf eines Rindes - dessen Halter diese waren oder sind - angezeigt werden, muss der Vor-, bzw. Nachbesitzer das Feld ist im Menü "Freiwillige Datenfreigabe" aktivieren.
 

Meldungen (ohne Aufbereitung)
Nur Veterinäre und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs) können diese Funktion nutzen.

Angezeigt werden die "rohen" Meldungen (Stammdaten, Bewegungsdaten, Schlachtdaten unter Angabe der Betriebsnummer), d.h. mögliche Fehler oder Lücken im Meldeablauf werden nicht ausgewiesen. Zusätzlich können Sie sich die Systemspalten und/oder alle stornierten Datensätze anzeigen lassen.

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Optionen

Hier können Sie den Umfang der Ausgabe durch Auswahl der entsprechenden Optionen bestimmen.

"Systemspalten" sind die Zeitpunkte (SYS_VON ist der Zeitpunkt, zu dem eine Meldung im System abgespeichert wurde, und SYS_BIS gibt den Ende-Zeitpunkt an), SYS_STAT (Satzstatus "neu", "bestätigt" etc) und SYS_CLUST (interner Wert). "31.12.2010/00.00.00" bei SYS_BIS heißt "offen" bzw. nicht beendet.

Wenn Anzeigeform "mit Systemspalten" gewählt wird, dann werden für Veterinäre und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs) auch Tier-Statistikeinträge (TIERSTAT), Tier-Betrieb-Einträge (TIERBETR) sowie Meldungsbestätigungen (CONFIRM) mit angezeigt.

Tier-Statistikeinträge (aus Tabelle TIERSTAT) ergeben sich aus der wöchentlichen Berechnung der Tierstatistik. Über die beiden Schaltflächen "Ohrmarke" und "Halter" (ganz rechts in der Tabelle) können für das Tier bzw. den momentanen Halter die statistischen Daten aktualisiert werden, wenn kürzlich neue Meldungen hinzugekommen sind oder Änderungen am Tier bzw. Halterbetrieb vorgenommen wurden.

Tier-Betrieb-Einträge (aus Tabelle TIERBETR) geben sämtliche "Aktivitäten" an, die bezüglich der Ohrmarke von (irgend-)einem Betrieb gemeldet wurden. Da es sich auch um nachträglich wieder stornierte Meldungen handeln kann, werden diese als "vermutliche" Meldungen angezeigt.
Zudem können für interne Berechnungsvorgänge auch Einträge zu Dummybetrieben erscheinen, die auch ein Datum in der Zukunft haben können. Hierbei handelt es sich um ein technisches Hilfsmittel und nicht um eine tatsächliche Meldung eines Systemteilnehmers.

Meldungsbestätigungen (aus Tabelle CONFIRM) können im Rahmen von VVVO-Vorgängen getätigt werden, da derjenige, der einen VVVO-Vorgang angezeigt bekommt, auch die Möglichkeit hat, seine Meldung zu bestätigen, welche im Zusammenhang mit der Entstehung des Vorganges steht.

Mit Auswahl "auch stornierte Daten" werden stornierte Meldungen in grau mit angezeigt.

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Hinweise zu den einzelnen Ausgabebestandteilen

Lebenslaufstatus

Diese Statusanzeige dient zum schnellen Überblick und liefert Informationen, ob es sich um neue oder geänderte Meldungen im Lebenslauf handelt. Der Status ist nicht direkt vergleichbar mit Einträgen in der sogenannten VVVO- oder Veterinär-Vorgangsliste.

(Zugehörige Schlüsselliste SYS_STAT)

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Weitere Angaben

Falls der Tierhalter bei der Abgangsmeldung freiwillig einen Nachbesitzer angegeben hat, wird dieser hier mit der Kennung NB: angezeigt. Analog wird ein freiwillig in der Zugangsmeldung angegebener Vorbesitzer als VB: angezeigt.

Bei der Sortierung der Lebenslaufstationen werden diese Angaben nur verwendet, sofern sie eine andernfalls undefinierte Reihenfolge klarstellen - insbesondere bei mehreren Haltern an einem Tag.

Dabei kann es zu unterschiedlichen Situationen kommen:

bullet OK (weiß) - "Angabe passt zum Lebenslauf": Die Angaben zu Vor- oder Nachbesitzer bestätigen den Lebenslauf oder können ihn verbessern, falls Mehrdeutigkeiten wie zwei Händler am selben Tag dadurch geklärt werden.
bullet Wid. (grau) - "Angabe im Widerspruch zur Lebenslaufreihenfolge": Falls die Angaben im Widerspruch zur Reihenfolge gemäß Ereignisdatum der Meldungen stehen, werden die Angaben zu NB/VB in grau angezeigt, aber bei der Reihenfolge der Lebenslaufstationen nicht berücksichtigt.
bullet Hin. (gelb) - "Angabe kann Hinweis zur Klärung des Lebenslauffehlers geben": Falls der Lebenslauf eine Lücke oder einen Fehler aufweist und aber der Tierhalter eine Angabe zu Vor- oder Nachbesitzer gemacht hat, kann dies ggf. helfen das Problem zu klären - z.B. wo das Tier verblieben ist.

Die Angaben NB und VB wurde vom - zu diesem Zeitpunkt - aktuellen Halter freiwillig eingetragen um die richtige Reihenfolge des Lebenslaufes nachvollziehen zu können. Bei Meldung mehrerer Handelspartner am selben Tag gibt die Reihenfolge der dargestellten Betriebsnummern im Lebenslauf eines Rindes nicht zwangsläufig den tatsächlichen Lebenslauf des Tieres wieder, da die konkrete zeitliche Abfolge aus Meldungen des gleichen Datums nicht ersichtlich wird. Mit dieser freiwilligen zustäzlichen Angabe kann nun der direkte Handelspartner (abgebender Betrieb bei Zugangsmeldungen und übernehmender Betrieb bei Abgangsmeldungen) angegeben und wenn passend der Lebenlauf entsprechend sortiert werden. 

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Gesundheitsstatus

Auf Basis der gespeicherten Untersuchungsbefunde und Impfungen wird ein Tier-Gesundheitsstatus zu folgenden Tierseuchen ermittelt:

bulletBHV1
Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR); Erreger ist das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1)
Beim BHV1-Status wird die Impfinformation im Status mitgeführt. (Zugehörige Schlüsselliste - BHV1-Tierstatus); Da es keine Eingabeverpflichtung für BHV1- Untersuchungsergebnisse gibt, hat der BHV1-Status keinen amtlichen Charakter! 

Achtung: Im März 2015 wurde die BHV1-VO geändert. Die Änderungen wurden zum 31.05.2016 in HIT umgesetzt. Daraus ergeben sich neue bzw. geänderte Tierstatus, insbesondere die Status PBI und PSE existieren in der alten Form nicht mehr, statt dessen werden jetzt differenzierte Status ermittelt, Details siehe BHV1-Tierstatus-Ermittlung

bulletBVD
Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD); Erreger ist das Bovine Virusdiarrhoe Virus (BVDV)
Im Gegensatz zum BHV1-Status wird im BVD-Status nicht die Impfinformation berücksichtigt. Ob ein Tier gegen BVD geimpft wurde, ist am separat ausgewiesenen Impfstatus ersichtlich.

Bei der Übermittlung der Untersuchungsdaten durch die Labore oder der Veterinärverwaltung führt die HIT umfangreiche Plausibilitätsprüfungen durch; so wird z.B. geprüft, ob das beprobte Tier für die im Untersuchungsinstitut verwendete Nachweismethode das vorgeschriebene Mindestalter hat oder ob im Fall eines positiven Befundes die Bestätigungsuntersuchung im korrekten Untersuchungsabstand erfolgte. Siehe auch BVD-Tierstatus (komplette, zugehörige Schlüsselliste siehe: BVD-Tierstatus)

bulletBTV
Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT); Erreger ist das Bluetongue Virus (BTV)
Sofern vorliegenden und gemeldet, werden Untersuchungsergebnisse angezeigt. Das Ergebnis in der Rubrik "BTV 1-24" ergibt sich aus einer Untersuchung, die auf mehrere Serotypen screent. Wird anschließend weiter untersucht, werden ggfs. auch die Ergebnisse zu spezifischen Serotypen ausgegeben. Details zum Status siehe BTV-Ergebnis.
Wurden Impfungen zum Tier gemeldet, wird separat ein Impfstatus ausgegeben - basierend auf den Herstellerangaben zum Impfstoff. Details siehe BT-Impfstatus.

    Liegen keine Eintragungen vor, lässt sich daraus nicht zwangsläufig auf den Status schließen, da die Untersuchungs-/ Impfdaten ggfs. nicht vollständig an HIT gemeldet wurden. 

    Bei der Ermittlung des Status werden nur Untersuchungsergebnisse und Impfdaten aus zurückliegenden Haltungen und in der aktuellen Haltungsperiode berücksichtigt.
    Wenn das Tier den Bestand verlässt und im übernehmenden Betrieb untersucht bzw. geimpft wird, werden diese Daten zur Status-Bildung beim Vorbesitzer nicht mit einbezogen.
    Somit ist der Status eines abgegangenen Rindes ggf. veraltet.

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Statusdatum, Datum der letzten Untersuchung

Die Status-Ermittlung erfolgt auf Basis der tierindividuellen BHV1 und BVD-Einzelbefunde, die vom Labor oder der Veterinärverwaltung in die HIT-Datenbank eingetragen werden.

BHV1

BHV1-Status Status-Datum
letztes Probenahmedatum
NP* Probenahme der positiven Probenahme
PP* Probenahmedatum des ersten positiven Untersuchungsergebnisses
PW (erst pos,
dann neg) 
Probenahmedatum des positiven Befundes

*Ein nachfolgendes invalides Untersuchungsergebnis ändert nicht den Status des Tieres und somit auch nicht das Status-Datum. Datum der letzten Untersuchung ist das Probennahmedatum des invaliden Befundes.

BVD
Das Status-Datum entspricht dem Probenahmedatum; Ausnahmen hiervon sind der Status P9 und P10

BVD-Status Status-Datum
P9 Todesdatum
P10 Probenahmedatum + 40 Tage
alle anderen  Probenahmedatum

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Einzeltier-Impfstatus

Anders als im BVD-Verfahren gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für ein elektronisches Meldeverfahren von Impfdaten. Die in HIT erfassten Impfungen und ermittelte Impfstatus haben somit keinen amtlichen Charakter! 
Für die Statuserrechnung werden die einzeltierbezogen gespeicherten Impfungen auf Basis der Empfehlungen des Impfstoffherstellers plausibilisiert. Abweichend zum speziellen BT-Impfstatus sind die BHV1 und BVD-Impfstatus nicht näher spezifiziert, angezeigt wird nur, ob eine Impfung vorliegt (MIT/OHNE). 
Um den differenzierten Impfstatus sehen zu können - wenn Impfungen im Bereich BHV1 und/oder BVD in der Datenbank eingetragen sind - muss der Betrieb durch die Behörde über die Maske "Beitrittserklärung zu länderspezifischen Verfahren" erfasst werden.

BTV - Impfstatus (Blauzungenkrankheit / Bluetongue Disease, (BT) )

Die einzeltierbezogen erfassten Impfungen werden hinsichtlich des vom Impfstoffherstellers empfohlenen Impfabstands und Immunitätsbeginns plausibilisiert. Ergebnis hieraus ist der von HI-Tier abgeleitete Impfstatus. Die Impfintervalle der Impfstoffe mit den jeweiligen Impfabständen sowie eingeräumte Toleranzgrenzen sind unten stehender Tabelle zu entnehmen.

Der BT-Impfstatus im Einzelnen (Stand 22.05.2019)
(vgl. hierzu Impfschema )

Nr  Code  Text Beschreibung
OHN  keine Impfung Ggf. wurden die Impfdaten nicht in HIT erfasst oder nur als Bestandsimpfung oder das Tier wurde tatsächlich nicht geimpft.
AUT  autogen / bestandspez. Impfstoff BTV-3 Impfung mit autogenem / bestandspezifischem Impfstoff, es wird kein Impfstatus ermittelt. Die Eintragung dient nur der Dokumentation der Impfung.
ER9  Impfung liegt vor, aber Mindesalter unterschritten Gilt für Tiere, die zum Zeitpunkt der Impfung das vom Impfstoffhersteller angegebene Mindesalter unterschritten haben. 
10  MAT  Maternaler Impfschutz, Beginn des Impfschutzes des Muttertieres erst im Laufe der Trächtigkeit;
ohne eigene Impfung
Gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20, 21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz) - und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltereklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28 Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter liegt.
11  MAX  Maternaler Impfschutz, Beginn des Impfschutzes des Muttertieres erst im Laufe der Trächtigkeit
+eigene Impfungen
Gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20, 21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz) - und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltereklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28 Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter liegt.
Zudem wurde das Kalb bereits geimpft (unpassende Impfung). 
12  MAE  Maternaler Impfschutz, Beginn des Impfschutzes des Muttertieres erst im Laufe der Trächtigkeit
+Erstimpfung
Gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20, 21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz) - und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltereklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28 Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter liegt.
Zudem wurde das Kalb ein Mal passend geimpft (Beginn der Grundimmunisierung). 
27  MI  Maternaler, intrauteriner Impfschutz, Imfpschutz vor der Belegung und während gesamter Trächtigkeit;
ohne eigene Impfung
Gilt für Kälber unter 90 Tage wenn Mutter
bulletzum Zeitpunkt der Geburt Status 20,21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz) und
bulletzweite Impfung der Grundimmunisierung mindestens 300 Tage vor Geburt erfolgt
28  MIX  Maternaler, intrauteriner Impfschutz, Imfpschutz vor der Belegung und während gesamter Trächtigkeit; 
+eigene Impfungen
Gilt für Kälber unter 90 Tage wenn Mutter
bulletzum Zeitpunkt der Geburt Status 20,21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz) und
bulletzweite Impfung der Grundimmunisierung mindestens 300 Tage vor Geburt erfolgt
 Zudem wurde das Kalb bereits geimpft (unpassende Impfung). 
29  MIE  Maternaler, intrauteriner Impfschutz, Imfpschutz vor der Belegung und während gesamter Trächtigkeit;
+Erstimpfung
Gilt für Kälber unter 90 Tage wenn Mutter
bulletzum Zeitpunkt der Geburt Status 20,21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz) und
bulletzweite Impfung der Grundimmunisierung mindestens 300 Tage vor Geburt erfolgt
Zudem wurde das Kalb ein Mal passend geimpft (Beginn der Grundimmunisierung). 
13  IM1  BTV-Erstimpfung Die erste Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung liegt vor.
14  IMU  BTV-Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand unterschritten Erhält das Tier, wenn der vom Hersteller angegebene Impfabstand (inkl. Kulanzzeitraum) unterschritten wurde. Abhängig vom Impfstoff, genaue Angaben siehe separate Tabelle.
15  I2A  BTV-Zweitimpfung anstehend

Wieviel Tage nach der ersten Imfpung die Zweitimpfung durchzuführen ist, hängt von den Angaben des Herstellers zum jeweiligen Impfstoff ab - siehe separate Tabelle unten.

Es können zwei verschiedene Konstellationen zu diesem Status führen:
bulletDie zweite Impfung der Grundimmunisierung steht an ODER:
bulletEs ist zwar eine zweite Impfungen in der Datenbank hinterlegt, jedoch ist die zweite Impfung vor Ablauf des jeweiligen Mindestabstands. Damit ist die Grundimmunisierung (noch) nicht wirksam. Eine weitere Impfung ist innerhalb der Frist möglich, um die Grundimmunisierung erfolgreich abzuschließen.
16  IM2  BTV-Zweitimpfung liegt vor (noch kein Impfschutz) Die zweite Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung liegt vor, jedoch ist noch kein vollständiger Impfschutz aufgebaut, weil der Booster-Effekt erst nach einem bestimmten Zeitraum eintritt, der abhängig vom Impfstoff ist (siehe Status 20 (GRU)).
17  I2S  BTV-Zweitimpfung mit anderen Impfstoff liegt vor (noch kein Impfschutz) Analog zu Status 16; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer Impfstoff appliziert.
18  I2U  BTV-Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten Erhält das Tier, wenn der vom Hersteller angegebene Impfabstand (inkl. Kulanzzeitraum) überschritten wurde. Abhängig vom Impfstoff, genaue Angaben siehe separate Tabelle
19  I2F  BTV-Zweitimpfung ausgeblieben, Nachimpfungsfrist überschritten Es können verschiedene Konstellationen zu diesem Status führen:
bulletDie zweite Impfung fehlt und der Impfabstand ist bereits überschritten
bulletBeim Status I2F sind zwar 2 Impfungen in der Datenbank hinterlegt, jedoch ist die zweite Impfung vor Ablauf des jeweiligen Mindestabstands. Damit ist die Grundimmunisierung nicht gegeben. Eine weitere Impfung innerhalb der Frist wäre möglich gewesen, um die Grundimmunisierung erfolgreich abzuschließen. Diese ist jedoch nicht erfolgt.
Ggf. ist zu prüfen, ob Erfassungsfehler bezüglich des Impfdatums vorliegen und damit zu diesem Status führen.
bulletDie erste Impfung der Grundimmunisierung war zu früh (z. B. weil das Kalb von einer geimpften Mutter war, siehe unterschiedliche Mindestalter), damit war nur die zweite Impfung für ein gültiges Mindesalter und eine weitere Impfung um die Grundimmunsierung gültig abzuschließen fehlt
20  GRU  Grundimmunisierung wirksam Die Grundimmunisierung ist erst nach Ablauf der vom Hersteller vorgegebenen Fristen wirksam (Booster-Effekt). Das Einsetzen der Immunität und damit die Vergabe des Status 20 (Grundimmunisierung wirksam) ist vom verwendeten Impfstoff abhängig (Fristen siehe Tabelle unten)
21  GRS  Grundimmunisierung wirksam, anderer Impfstoff Analog zu Status 20; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer Impfstoff appliziert.
30  WDH  BTV-Wiederholungsimpfung liegt vor Der Status wird vergeben, wenn das Tier eine gültige Grundimmunisierung hat und vor Ablauf der Frist für die jährliche Wiederholungsimpfung (max. 407 bzw. 455 Tage - siehe 3*) nachgeimpft wurde.
31  WDU  BTV-Wiederholungsimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten, über 1 Jahr Auffrischungsimpfung muss spätestens 12 Monate (max. 407 bzw. 455 Tage - siehe 3*) nach der 2. Impfung erfolgt sein. 
32  WDX  BTV-Wiederholungsimpfung ausgeblieben, über 1 Jahr Keine Auffrischungsimpfung innerhalb der vorgesehenen Frist oder Daten nicht erfasst bzw. nur als Bestandsimpfung in HIT eingegeben und damit nicht einzeltierbezogen.

 

BT- Impfschemaa für die Impfstoffe zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT), Stand 11/06/2024
Code Impfstoff Mindestalter wenn Mutter naiv
(= nicht geimpft)

(4*)
Mindestalter
wenn Mutter  geimpft
(4*)
Impfschema Rind Mindest-
Impfabstand
*
Maximal zulässiger Impfabstand
(1*) (3*)
Impfschutz
(Booster-Effekt)
Wiederholungsimpfung

(2*) (3*)

T01 BTV-8,
CZ Veterinaria/ MSD, BLUEVAC-8/Bovilis Blue-8 
2,5 Monate 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung vor Ablauf von 407 Tagen  nach der Zweitimpfung 
T11 BTV-8, Merial, BTVPUR AlSap 8 
nicht mehr verwendbar
1 Monat 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
T12 BTV-8, Pfizer/Fort Dodge, ZULVAC 8 Bovis
nicht mehr verwendbar 
2,5 Monate 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21 Tage 19 Tage 29 Tage 25 Tage nach Zweitimpfung "
T13 BTV-8, Intervet, Bovillis
nicht mehr verwendbar 
6 Wochen 6 Wochen 2 x im Abstand von 21 Tage 19 Tage 29 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
T15 BTV-8, Zoetis, ZULVAC 8 Bovis  3 Monate 3 Monate 2 x im Abstand von 21 Tage 19 Tage 36 Tage 25 Tage nach Zweitimpfung "
T16 BTV-8, Merial/ Boehringer, BTVPUR 8 1 Monat 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
T19 BTV-8, Zoetis, ZULVAC BTV 8  3 Monate 3 Monate 2 x im Abstand von 21 Tage 19 Tage 36 Tage 25 Tage nach Zweitimpfung noch nicht festgelegt
U01 BTV-4, 
CZ Veterinaria/ MSD, BLUEVAC- 4  
2 Monate 3 Monate 2 x im Abstand von 28 Tage 21 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung vor Ablauf von 407 Tagen  nach der Zweitimpfung 
U02 BTV-4,  Merial/ Boehringer, BTVPUR 4 1 Monat 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
Y17 BTV-8+4 Kombiimpfstoff, Boehringer, BTVPUR 8+4 1 Monat 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
Z18 BTV-8+4 Kombiimpfstoff, Syva/Virbac, Syvazul BTV 8+4 2 Monate 3 Monate 2 x im Abstand von 21Tage 19 Tage 36 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung "
V01
 
BTV-3
BulTaVo 3
Boehringer Ingelheim (5*)
1 Monat 2,5 Monate 2 x im Abstand von 21 Tage 19 Tage 29 Tage (noch) nicht belegt "
(vorläufig)
V02 BTV-3
Bluevac-3
CZ Vaccines (5*)
2 Monate 2 Monate 2 x im Abstand von 21-28 Tage 19 Tage 36 Tage (noch) nicht belegt "
(vorläufig)
V03 BTV-3
Syvazul BTV 3
Laboratorios Syva (5*)
2 Monate 3 Monate 2 x im Abstand von 21Tage 19 Tage 29 Tage (noch) nicht belegt "
(vorläufig)

(1*)
Der Abstand zwischen zwei Impfungen wird durch den Hersteller des Impfstoffes festgelegt und nicht durch die HIT-Datenbank. Für die praktische Umsetzung der Impfaktion wurde auf Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die Untergrenze um zwei Tage und die Obergrenze um acht Tage erweitert. 

(2*)
Nach Rücksprache mit dem Paul-Ehrlich-Instituts ist der vom Hersteller empfohlene Impfabstand für die Wiederholungsimpfung von 365 Tagen um sechs Wochen erweitert worden.

Fristen bei der Ermittlung des BT-Impfstatus
bulletErfolgt die Grundimmunisierung mit zwei verschiedenen Impfstoffen, errechnet sich der Impfabstand aus der Herstellerangabe zum ersten Impfstoff.
bulletDer Eintritt des Immunitätsbeginns (Booster-Effekt) wird vom Impfstoff der zweiten Impfung ermittelt.
bulletDie Jahresfrist für die Wiederholungsimpfung zählt ab der zweiten Impfung.

(3*)
Auf Grund von Lieferschwierigkeiten der BTV-Impfstoffe in den Jahren 2017, 2018 und 2019 wurden die Impfintervalle im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 durchgeführte und in der Datenbank eingetragene BTV-Impfungen erweitert (Beschluss der Bundesländer). Die Anpassungen erfolgten im Dezember 2018 und Januar und April 2019. Dies gilt nur für die zweite Impfung der Grundimmunisierung sowie erfolgte jährliche Wiederholungsimpfungen.
bulletder Zeitraum für die Wiederholungsimpfung wurde erweitert auf 455 Tage (=365 + 90 statt + 42)
bulletder Zeitraum für die Grundimmunisierung wurde erweitert auf 90 Tage (nur bis 30.04.2019 ab 01.05.2019 gelten die Fristen wie oben in Tabelle dargestellt)

(4*)
Zur Vereinheitlichung der Berechnung werden technisch 1 Monat wie 30 Tage, 2 Monate wie 60 Tage, 2,5 Monate wie 75 Tage, 3 Monate wie 90 Tage gerechnet. Unterhalb des jeweiligen Mindestalters führt die Meldung der Impfung zu einem entsprechendem Status (ER9). Fachlich sind die jeweilig gültigen Angaben des Impfstoffherstellers ausschlaggebend. Die rechnerische Unterscheidung des Mindestalters bei Kälbern von geimpften oder ungeimpften Müttern wird seit 22.05.2019 technisch vorgenommen. Als naiv wird das Muttertier betrachtet, wenn es gar keine Impfung erhalten hat.

(5*)
Die BTV-3 Impfstoffe BulTaVo 3, Bluevac-3 und Syvazul BTV 3 dürfen ab 07.06.2024 gemäß BTV3-ImpfgestattungsV verwendet werden. Da der Beginn der Immunität noch nicht belegt ist, erhalten Rinder mit zwei gültigen, eingetragenen Impfungen den Status "IM2" jedoch bis auf Weiteres nicht den Status "GRU".

BHV1-Impfschema 
Die Ermittlung eines speziellen BHV1-Impfstatus ist in der internen Testphase und für die Anwendung noch nicht freigegeben!
Die Berechnung / Ausgabe eines spezifizierten BHV1-Impfstatus auf Basis des nachfolgenden Schema erfolgt nur dann, wenn der Betrieb hierfür von der Veterinärverwaltung freigeschaltet wurde (derzeit nur in NRW)!

NR. Code Impfstoff Mindestalter Impfschema Rind Mindest-
Impfabstand
Maximal zulässiger Impfabstand
(incl. 7 Tage Kulanz)
Impfschutz
(Booster-Effekt)
Wiederholungsimpfung
200 IBR IBR-Marker-Impfstoff (ohne nähere Differenzierung) 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung 183 Tage (max. 225 Tage)
201 I01 Bovilis IBR Marker, (ohne Differenzierung) 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
202 I02 Ibraxion ab 2 Wo. oder 3 Monate 2x im Abstand von 21 Tagen 21 Tage 35 Tage 14 Tage nach Zweitimpfung "
203 I03 Rhinobovin Marker Inaktiviert 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
204 I04 Riemser IBR/IPV-Vakzine ab 2 Wo 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
205

 

I05

 

Rispoval IBR-Marker vivum

 

ab 2 Wo im Alter von 3 Monaten 21 Tage 35 Tage 7 Tage nach Erstimpfung "
3 Monate nein     "
206 I06 Rispoval IBR-Marker inactivatum 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
207 I07 Rispoval IBR-Marker+BRSV+PI3 vivum ab 2 Wo 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
208 I08 Bovilis IBR Marker inac 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "
209

 

I09

 

Bovilis IBR Marker live

 

2 Wo 2x im Abstand von 4 Wochen 21 Tage 35 Tage 7 Tage nach Erstimpfung "
3 Monate nein       "
210 I10 Hiprabovis IBR Marker Live 3 Monate 2x im Abstand von 4 Wochen? 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung "

BVD-Impfschema
Die Ermittlung eines speziellen BVD-Impfstatus ist in der internen Testphase und für die Anwendung noch nicht freigegeben!
Die Berechnung / Ausgabe eines spezifizierten BVD-Impfstatus auf Basis des nachfolgenden Schema erfolgt nur dann, wenn der Betrieb hierfür von der Veterinärverwaltung freigeschaltet wurde (derzeit nur in NRW)!

NR. Code Impfstoff Mindestalter Impfschema Rind Mindest-
Impfabstand
Maximal zulässiger Impfabstand
(incl. 7 Tage Kulanz)
Impfschutz
(Booster-Effekt)
Wiederholungsimpfung
300 BVD BVD-Impfstoff (ohne nähere Differenzierung) 3 Monate
301 B01 Bovidec 3 Monate 2x im Abstand von 3 Wochen 21 Tage 35 Tage 7 Tage nach Zweitimpfung 366 Tage (max. 400 Tage)
302 B02 Bovilis BVD-MD 8 Monate 2x im Abstand von 3 Wochen 21 Tage 35 Tage 28 Tage nach Zweitimpfung 183 Tage (max. 225 Tage)
303 B03 Mucobovin 6 Monate 2x im Abstand von 4-6 Wochen
(2.Impfung muss mit Vacoviron sein sonst kein fetaler Schutz)
28 Tage 45 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung 366 Tage (max. 400 Tage)
304 B04 PregSure BVD 3 Monate 2x im Abstand von 3 Wochen 21 Tage 35 Tage 14 Tage nach Zweitimpfung 366 Tage (max. 400 Tage)
305 B05 Rispoval 3-BRSV-PI3-BVD
306 B06 Vacoviron FS 6 Monate 2x im Abstand von 4-6 Wochen
(Erste mit Mucobovin, Bovidec, Bovilis BVD-MD Zweite mit Vacoviron FS)
21 Tage 45 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung 366 Tage (max. 400 Tage)
307 B07 Bovela 3 Monate 1x Impfung entfällt entfällt 21 Tage nach Erstimpfung 366 Tage (max. 400 Tage)
308 B08 Bovalto Respi 4 2 Wochen 2x im Abstand von 3 Wochen 19 Tage 28 Tage 21 Tage nach Zweitimpfung 183 Tage (max. 225 Tage)

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Untersuchungsergebnisse/Impfungen (BHV1/BVD/BTV/Impfungen)

Der Tierhalter hat einen eingeschränkten Zugriff auf die Untersuchungsergebnisse und Impfungen von Tieren, die aktuell in seinem Bestand gemeldet sind. Angezeigt wird das Probenahmedatum, die Untersuchungsmethode und das Ergebnis; bei den Impfdaten wird das Impfdatum , der Impfstoff und der Impfzweck (z.B. BT) ausgegeben.

Der Tierhalter kann zudem frühere Befunde und Impfdaten einsehen, um ggf. mehrfache oder falsche Probenahmen im Rahmen der Bestandsbetreuung zu vermeiden. 

Die nach dem Abgang des Rindes erfolgten Untersuchungen oder Impfungen kann der Tierhalter nicht abfragen; somit kann der Status eines abgemeldeten Tieres veraltet sein. 

Falls die Untersuchungsdaten in der Datenbank vorliegen, aber in der Einzeltierverfolgung fehlen, könnte ein Meldefehler im Lebenslauf hierfür die Ursache sein. 

Die Veterinärverwaltung hat Zugriff auf die vollständigen Befunddaten, wie beispielsweise die Labornummer oder die Registriernummer des Tierhalters oder der verantwortliche Tierarzt bei den Impfdaten.

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Alter nach HIT

Das Alter in HIT wird teilweise als "Alter in Monaten und Tagen" teilweise nur als "Alter in Tagen" ausgegeben.

Ein Tier, geboren am 01.01.2020 ist nach HIT

bulletam 01.01.2021 genau 12 Monate und 0 Tage alt
bulletam 01.02.2020 genau 1 Monate und 0 Tage alt
bulletam 02.02.2020 genau 1 Monate und 1 Tag alt
bulletam 01.01.2020 genau 0 Monate und 0 Tage alt - am Geburtstag
bulletam 02.01.2020 genau 0 Monate und 1 Tag alt

Dies weicht von der Altersberechnung gemäß BGB ab. Dort zählt ein Tier bereits am Geburtstag als 1 Tag alt.

bulletam 01.01.2020 laut BGB 1 Tag alt - am Geburtstag
bulletam 02.01.2020 laut BGB 2 Tage alt

 

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Download

Allgemeine Hinweise

Mit der Schaltfläche "Download" können Sie die Daten als CSV-Datei herunterladen und lokal auf Ihrer Festplatte abspeichern. Geben Sie hierzu die benötigten Angaben ein und drücken die Schaltfläche. Nach einiger Zeit erhalten Sie von Ihrem Internetbrowser einen Dialog in dem der lokale Dateiname angegeben werden muss. Speichern Sie die Daten unter einem aussagekräftigen Namen, wie z.B. EINZELTIER.CSV ab.

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Zum Download stehen folgende Datei- Formate zur Auswahl:

bulletCSV- Formate
bulletCSV- Standard (die für den Benutzer gewohnte Einstellung in der jeweiligen Maske) 
bulletCSV- Schlüssel nur numerisch 
bulletCSV- Schlüssel als Kurztext 
bulletCSV- Schlüssel als Langtext 
 
bulletPDF- Format (genaue Hinweise siehe Hinweise zum PDF-Format)

Verwendung der Daten

Das CSV-Dateiformat eignet sich gut zum Import in verschiedene Tabellenkalkulationsprogramme wie z.B. Microsoft Excel oder Star-Office, aber auch Datenbanken oder Textverarbeitungssysteme mit Serienbrieffunktion.

Sie können die Daten lokal weiterverarbeiten, sortieren und beliebig aufbereiten. Änderungen, die Sie in Ihrer lokalen Datei vornehmen, sind nicht in der zentralen Datenbank abgespeichert. 

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Hinweise zum Druck Hinweise zum Druck

Um den Lebenslauf auszudrucken, gibt es folgende Möglichkeiten:

bulletPDF - für beste Druckqualität Hinweise zum PDF-Format
bulletUm dieses Format nutzen zu können, muss das kostenlose Zusatzprogramm Acrobat Reader der Firma Adobe auf Ihrem PC installiert sein. Genaue Hinweise zum Programm und wo Sie es herunterladen können, finden Sie unter PDF-Format
bulletWenn der Acrobat Reader auf Ihrem PC installiert ist, gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie in der Maske das entsprechende Download-Format (PDF) aus und klicken auf die Schaltfläche "Download". Der Acrobat Reader öffnet sich und es wird der Lebenslauf als PDF-Dokument angezeigt. 
- Für den Ausdruck wählen Sie im Menü "Datei" die Option "Drucken", oder klicken Sie auf das Druckersymbol in der Reader-Werkzeugleiste. 
bulletDirekt HTML aus dem Browser ausdrucken
bulletHTML ist eine Programmiersprache zur Gestaltung von Internet-Seiten, die mit Hilfe des Browsers angezeigt werden. Das HTML-Format ist weniger für den Ausdruck geeignet, da für die angezeigten Daten kein spezielles Druckformat definiert ist und dies zu fehlerhaften oder unvollständigen Ausdrucken führen kann.
bulletSofern Sie den Lebenslauf ausdrucken wollen, sollten Sie den Drucker auf Querformat und die Seitenränder auf ca. 1 bis 1,5 cm einstellen. Die Einstellung wird i.d.R. im Browser unter "Datei/Seite einrichten" oder "Drucken/Optionen..." vorgenommen.
bulletExcel
bulletWenn Sie ein Tabellenkalkulationsprogramm wie z.B. Microsoft Excel besitzen, können Sie die Daten als CSV-Datei herunterladen ("Download"), lokal abspeichern und in das Programm einlesen. Bei diesem Format können Sie lokale Änderungen vornehmen.

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Hinweise zum PDF    PDF- Format 

Für die Anzeige und Drucken eines PDF- Dokumentes benötigen Sie das Programm "Acrobat Reader" von der Firma Adobe, das Sie dort kostenlos downloaden können. 
Klicken Sie hier Zum Download des Acrobat Reader

- Falls auf dem PC bereits ein Browser (Netscape Navigator ab Vers.3.0 oder Internet Explorer ab Vers. 3.0) installiert ist, wird der Acrobat Reader integrierter Bestandteil des Browsers (sog. "Plug In"). PDF- Dokumente können dann innerhalb des Browsers angezeigt werden. 
- Der Reader kann aber auch unabhängig vom Browser benutzt werden.
Sofern der Reader nicht installiert ist, kann der Browser das Dokument nicht anzeigen. In diesem Fall öffnet sich ein Fenster, das Ihnen ermöglicht, das Dokument auf der Festplatte zu speichern.

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Hinweise zum XLS-Makro    Excel- Format 

Anzeige und Drucken der lokal gespeicherten CSV- Datei ist auch in Excel möglich. Falls keine automatische Aufteilung der Daten in Spalten erfolgt, müssen folgende Einstellungen durchgeführt werden:

Menü: Daten / Text in Spalten / Dateityp getrennt / Trennzeichen: Semikolon / Fertig stellen

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