Maschinenlesbarer Untersuchungsantrag
AllgemeinDer Untersuchungsantrag in maschinenlesbarer Form ermöglicht dem Untersuchungsinstitut den Barcode zur Ohrmarke in Verbindung mit der Barcode-Dublette des Probenröhrchens einzuscannen; es wird damit eine zügige Abarbeitung der Untersuchungsaufträge erreicht. Ablese- oder Schreibfehler im Stall - wie sie bei handschriftlich ausgefüllten Anträgen häufig vorkommen, werden somit vermieden. Damit ist auch eine sichere Zuordnung der Probe zum Tier gewährleistet. Grundsätzlich ist das Antragsformular für die Untersuchung von Rinderbeständen auf folgende Tierseuchen möglich:
Hierbei können einzelne Untersuchungsparameter ausgewählt wie auch kombinierte Aufträge erstellt werden. Für die Erstellung des Untersuchungsantrags stehen zwei Masken zur Verfügung, die sich durch den Umfang ihrer Selektionsmöglichkeiten unterscheiden- die Kurzform, die für die Mehrzahl der in Frage kommenden Aufträge ausreichend ist und die erweitere Form, die dem fortgeschrittenen Nutzer für sehr spezielle Anforderungen dienlich ist. Für eine rationelle Probenahme von allen untersuchungspflichtigen Tieren ist es wichtig, dass der Landwirt seine Bestandsmeldungen aktuell an die HIT-Datenbank gemeldet hat, bevor der Untersuchungsantrag auf Basis des Bestandregisters erstellt wird. Handschriftliche Ergänzungen oder zusätzliche manuelle Nachbearbeitungen entfallen somit! Der Landwirt kann entweder selbst einen Untersuchungsantrag ausdrucken oder dem bestandsbetreuenden Tierarzt über eine Hoftierarzt-Vollmacht den Datenzugriff gewähren, sofern der Tierarzt über eine HIT-Zugangsberechtigung verfügt. Die Vollmacht wird von der Adressdatenstelle im jeweiligen Bundesland des Tierhalters in HIT eingetragen. Die Bevollmächtigung des Tierarztes hat folgende Vorteile:
1. Schritt: Folgende Angaben sind im Untersuchungsantrag einzutragen:
2. Schritt: Anzeigen der ausgewählten Tiere Nachdem alle Untersuchungsparameter festgelegt wurden, kann man sich die zu untersuchenden Tiere (zur Kontrolle oder besseren Übersicht) mit der Schaltfläche ANZEIGEN auf dem Bildschirm anzeigen lassen. Die nicht vom System vorgeschlagenen Untersuchungsparameter sind grau markiert. Eine Änderung dieser Parameter ist möglich, indem das entsprechende Kästchen mit einem Häkchen aktiviert oder durch Entfernung des Häkchens deaktiviert wird. Wenn nur einzelne Tiere zur Untersuchung anstehen, sollte vorab das Häkchen neben der Schaltfläche ANZEIGEN entfernt werden. Die zu untersuchenden Rinder sind dann manuell anzuklicken. 3. Schritt: Erstellen des Untersuchungsantrags Das Untersuchungsformular wird mit der Schaltfläche DRUCKFORM (PDF) erstellt; zugleich wird der aktivierte elektronische Untersuchungsauftrag gespeichert. Die ausgewählten Untersuchungsparameter sind automatisch in der Probenliste angekreuzt und zusätzlich im Feld zur Proben-ID eingedruckt. Die landesspezifischen Formulare umfassen nicht alle Parameter, wie z.B. BTV oder BVD -Antikörper. Eine vollständige Auflistung ist auf der letzten Seite des Antrags zu finden. Hinweise zur ausgedruckten Probenliste
Die erweitere Form des Untersuchungsantrags Die erweiterte Maske beinhaltet zusätzliche Eingabefelder, wie die Auftragsart, das Untersuchungsmaterial und der Untersuchungsgrund sowie ein Bemerkungsfeld. Diese Eintragungen werden derzeit nur im elektronischen Untersuchungsauftrag gespeichert und noch nicht in das Antragsformular eingedruckt. Zudem besteht in der erweiterten Maske die Möglichkeit mit der Eingabe eines Datums im Feld "Stand Bestandsregister" das Register zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit aufzurufen. Mit dieser Funktion lässt sich ein Untersuchungsantrag nachträglich auf Basis des damals gemeldeten Tierbestands erstellen. Sollen die Rinder nach individuellen Kriterien gefiltert werden, wie z.B. nach den letzten fünf Ziffern, bietet die Tierauswahl hierfür verschiedene Optionen an. Darüber hinaus können spezifische Suchkriterien zum jeweiligen Untersuchungsparameter genutzt werden, wie z.B. die Eingabe eines Untersuchungszeitraums für BHV1, um Tiere zu filtern, die letztmalig im vergangenen Jahr auf diese Krankheit untersucht wurden. TSN-Untersuchungsaufträge Im Tierseuchenfall hat das Veterinäramt die Möglichkeit, die für eine Untersuchung relevanten Daten (Sperrgrund, Untersuchungsgrund, Probenmaterial, Bestandsgröße/Stichprobenumfang, Tierseuche) aus dem Krisen-Explorer der lokalen TSN-Anwendung nach HIT zu exportieren, um für die betroffenen Betriebe einen Untersuchungsantrag zu erstellen. In diesem Fall werden die Untersuchungsparameter automatisch in das bundeseinheitliche Antragsformular eingedruckt. Gespeicherte Untersuchungsaufträge Zur Optimierung der automatisierten Verarbeitung der Formulare werden die vom Tierhalter oder Hoftierarzt eingetragenen Untersuchungsparameter und die zur Beprobung ausgewählten Tiere mit einer Auftragsnummer und dem Auftraggeber separat gespeichert. Beim Auftraggeber handelt es sich um die eingeloggte Person, die in der HIT mit ihrer Betriebsnummer und PIN angemeldet ist und das Untersuchungsformular erstellt. Die in der HIT-Datenbank hinterlegten Laboraufträge nutzen die Landesuntersuchungsämter für eingesandte Untersuchungsanträge, die von der Scannersoftware nicht verarbeitet werden können, weil z.B. Verschmutzungen auf den Barcodes zu Problemen beim Einlesen der Daten führen. Zudem ermöglicht es dem Labor auf Basis der im Auftrag mit übertragenden Tiergesundheitsdaten, wie z.B. der BHV1-Status des Rindes, eine automatische Testzuweisung durchzuführen. Entfernt man das Häkchen vor dem Untersuchungsauftrag, werden keine Daten gespeichert. Dies führt im Labor möglicherweise zu einer verzögerten Abarbeitung der Aufträge. Für die Nutzung des Antragsformulars mit identischen Untersuchungsparameter ist die Aktivierung der Funktion zwingend erforderlich! Abfrage von Untersuchungsergebnissen Die in HIT gemeldeten Untersuchungsergebnisse kann der Landwirt für seine Rinder und der von ihm bevollmächtigte Hoftierarzt im "Bestandsregister mit Gesundheitsdaten" oder in der "Einzeltierverfolgung" abrufen. Hinweise zu den EingabefeldernAntragsartDer landesspezifische Untersuchungsantrag ist hier auszuwählen; entscheidend ist der Betriebssitz des Tierhalters und nicht der Standort der Tierarztpraxis. Einige Länder, wie Niedersachsen und Sachsen bieten verschiedene Antragsformulare an, wie der Antrag mit identischen oder nicht identischen Untersuchungsparametern. Sollen sämtliche Blutproben aus dem Bestand auf eine oder mehrere Tierseuchen untersucht werden, ist der Antrag "U-Parameter identisch" auszuwählen. In der Probenliste werden automatisch die Untersuchungsparameter angekreuzt, die in der Maske ausgewählt wurden. Sind nicht alle Proben auf die selben Parameter zu untersuchen, ist der Antrag "U-Parameter nicht identisch" zu verwenden. Er bietet die Möglichkeit, für die jeweilige Ohrmarke den Untersuchungsparameter zu bestimmen. In Nordrhein-Westfalen gibt es zudem einen Antrag für Tankmilchproben zur Untersuchung auf BHV1 sowie Leukose und Brucellose . Bei dieser Antragsform ist die Angabe eines Untersuchungsparameters nicht zwingend erforderlich. In diesem Fall wird nur ein Deckblatt (Auftrag zur Sammel-, Tank- bzw. Bestandsmilchuntersuchung) erstellt. Ist zusätzlich eine Tierliste gewünscht, sind die laktierenden Kühe mit der Option "abgekalbte Tiere" zu filtern. Da eine Totgeburt nach der Viehverkehrsverordnung nicht meldepflichtig ist, fehlen ggf. die Erstkalbinnen bei den gekalbten Tieren. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Anzeigeumfang auf "alle Tiere im Bestand anzeigen" zu ändern und diese Tiere manuell mit auszuwählen, damit sie auf der Tierliste erscheinen. Eine landesspezifische Anleitung zur Handhabung der Anträge zur Entnahme von Milchproben, die dem Nutzer als Hilfestellung dienen soll, finden Sie hier. Anträge zur Tuberkuloseuntersuchung
Bundeseinheitlicher Untersuchungsantrag im Tierseuchenfall (MKS, BT)Im Seuchenfall erfolgt die Erfassung der erforderlichen Untersuchungen mit Angaben zum Diagnoseverfahren, Probenmaterial und Stichprobenumfang im Krisen-Explorer der lokalen TSN-Anwendung und können zusammen mit den Angaben zu Tierseuche, betroffener Tierart, Untersuchungs- und Sperrgrund per Schnittstelle an HIT übergeben werden. Diese Daten sind in der Übersicht TSN-Untersuchungsaufträge abrufbar und werden automatisch in die Erstellungsmaske zum Untersuchungsantrag übernommen, wenn man in der Übersicht das verlinkte Probenmaterial in der Spalte "Rinder" anklickt. Effizientes Werkzeug bei planbaren Massenuntersuchungen wie Umgebungsuntersuchungen im Rahmen der Ermittlung von Sekundärausbrüchen oder Aufhebungsuntersuchungen zum Abschluss eines Seuchengeschehens. HalterDie 12stellige Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) des Tierhalters ist hier einzugeben. Mit der Angabe wird automatisch die zugehörige Adresse im Antragsformular mit aufgedruckt. TierarztDie 12stellige Betriebsnummer des verantwortlichen Veterinärs ist hier anzugeben. Es handelt sich hierbei entweder um den amtlichen Tierarzt oder Hoftierarzt, der vom Tierhalter bevollmächtigt wurde. Die eingetragene Betriebsnummer mit zugehöriger Adresse wird automatisch im Antragsformular mit ausgedruckt. Die Adresse des Tierarztes wird im Formular ausgedruckt, wenn
Sofern das Feld leer bleibt, fehlt die Adresse des Tierarztes im Formular und muss handschriftlich ergänzt werden. ProbenahmeDas Datum der geplanten Probenentnahme ist hier einzutragen (bis zu einer Woche in der Zukunft möglich). Auf Basis dieser Angabe erfolgt die Altersbestimmung der Tiere. Sofern das Feld leer bleibt, wird bei der Anzeige automatisch vom System das heutige Datum eingesetzt. TSN-AuftragsnummerEine TSN-Auftragsnummer liegt vor, wenn im Tierseuchenfall die für einen Untersuchungsauftrag relevanten Daten aus dem Krisen-Explorer der lokalen TSN-Anwendung mittels einer Schnittstellendatei an HIT importiert wurde. Die von TSN generierte Auftragsnummer ist wie folgt aufgebaut: Bei einer Untersuchung werden alle Proben in einem Bestand unter einer Auftragsnummer zusammengefasst. UntersuchungslaborDas Untersuchungslabor ist hier auszuwählen. Bei Antragsformularen für identische Untersuchungsparameter, die beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verwendet werden, ist die Aktivierung der Funktion "elektronischer Untersuchungsauftrag speichern" zwingend erforderlich. In diesem Fall ist zusätzlich die Angabe des Labors unerlässlich. Folgende Länder verarbeiten derzeit einen maschinenlesbaren Untersuchungsantrag: Schleswig-Holstein
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Niedersachsen
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für Betriebe in Nordrhein-Westfalen ist automatisch das zuständige Untersuchungsinstitut vorgegeben. Nordrhein-Westfalen
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Rheinland-Pfalz
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Baden-Württemberg
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bayern
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mecklenburg-Vorpommern
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sachsen
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sachsen-Anhalt
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Thüringen
Auftragsart (nur in der erweiterten Form)Wenn kein besonderer Untersuchungsauftrag erforderlich ist, wie z.B. im Krisenfall, ist i.d.R. die Standardeinstellung zu verwenden. Derzeit wird diese Information noch nicht in das Antragsformular übernommen, sondern im elektronischen Untersuchungsauftrag in HIT gespeichert. Bemerkung (nur in der erweiterten Maske)Zusätzliche Informationen für das Untersuchungsinstitut können hier dokumentiert werden. Diese Angaben werden derzeit noch nicht in das landesspezifische Antragsformular eingedruckt, sondern nur im elektronischen Auftrag in HIT gespeichert. Bundeseinheitlicher Untersuchungsantrag im Tierseuchenfall Im Seuchenfall erfolgt die Erfassung der erforderlichen Untersuchungen mit Angaben zum Diagnoseverfahren, Probenmaterial und Stichprobenumfang im Krisenverwaltungsmodul der lokalen TSN-Anwendung und können zusammen mit den Angaben zu Tierseuche, betroffener Tierart, Untersuchungs- und Sperrgrund per Schnittstelle an HIT übergeben werden. Für die in der Restriktionszone befindlichen Betriebe ist dann das Bemerkungsfeld mit dem Tierbestand und Stichprobenumfang laut TSN gefüllt. Als Vergleichswert wird zusätzlich der HIT-Bestand angezeigt, der nicht aus dem tagesaktuellen Bestandsregister ermittelt wird, sondern auf einer wöchentlich berechneten Statistik basiert. Untersuchungsmaterial und - grund (nur in der erweiterten Maske)Die Angaben sind optional und werden im elektronischen Auftrag gespeichert, aber nicht in das Antragsformular übernommen. Die Auswahllisten sind eine Sammlung von Untersuchungsmaterialien- und gründen, die im Einzelnen nicht für jedes Land zutreffen. Vor der Eingabe ist zunächst zu prüfen, ob es sich um einen in Ihrem Land erlaubtes Probenmaterial oder Untersuchungsgrund handelt (vgl. Antragsformular). Bundeseinheitlicher Untersuchungsantrag im Tierseuchenfall Handelt es sich um ein Betrieb, der im Seuchenfall von der Veterinärverwaltung aus der TSN-Anwendung nach HIT exportiert wurde, um einen Untersuchungsantrag zu erstellen, ist das Probematerial voreingestellt und im Deckblatt des Untersuchungsantrags aufgedruckt. SperrgrundDer Sperrgrund entspricht der eingetragenen Restriktionszone im Krisen-Explorer und ist angegeben, wenn im Seuchenfall ein Untersuchungsauftrag aus den TSN-Anwendung nach HIT exportiert wurde, um einen Antrag zu erstellen. SortierungBei der Standardeinstellung "Sortierung wie in Ursprungsliste" wird die Reihenfolge der Ohrmarken in der CSV-Datei übernommen. Abweichend davon ist eine Sortierung der Tiere nach folgenden Kriterien möglich: 1- Ohrmarke: Die Standardsortierung zeigt alle Tiere aufsteigend nach Ohrmarkennummer an. Dabei liegt bei ausländischen Ohrmarken der ISO-Länderschlüssel zugrunde. 2 - Geburtsdatum: Alternativ können die Tiere nach Alter sortiert werden. Bei Tieren für die noch keine Stammdaten vorliegen, ist das Alter nicht bekannt. Sie erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste. 3 - Geschlecht (m/w) und Geburtsdatum: Alternativ können die Tiere nach Geschlecht (männliche Tiere zuerst) und Alter sortiert werden. Bei Tieren für die noch keine Stammdaten vorliegen, sind diese Daten nicht bekannt. Sie erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste. 4 -Geschlecht (w/m) und Geburtsdatum: Zuerst weibliche Tiere, dann die männlichen Tieren, ansonsten wie unter Pkt. 3 5 - Betriebszugang und Ohrmarke: Alternativ können die Tiere nach dem ersten Zugang zum Betrieb sortiert werden. Wenn ein Tier mehrmals am Betrieb zu- und abgeht, wird der letzte Zugang des Tieres angezeigt, die Auflistung im Register erfolgt jedoch nach dem ersten Zugangsdatum (z.B. das Geburtsdatum). Bei gleichem Zugangsdatum wird nach Ohrmarke sortiert. 6 letzten 5 Ziffern der Ohrmarke: Diese spezielle Sortierung die Tiere aufsteigend nach den letzten 5 Ziffern der Ohrmarke. Ausländische Tiere werden nach dem Landeskenner in der Ohrmarke sortiert. 7- Geschlecht (m/w) und Betriebszugang: Alternativ können die Tiere nach Geschlecht (zuerst männliche Tiere) und ersten Zugang zum Betrieb sortiert werden. Wenn ein Tier mehrmals am Betrieb zu- und abgeht, wird der letzte Zugang des Tieres angezeigt, die Auflistung im Register erfolgt jedoch nach dem ersten Zugangsdatum (z.B. das Geburtsdatum). Tiere mit fehlenden Stammdaten erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste. 8-: Zuerst weibliche Tiere, dann die männlichen Tiere, ansonsten wie unter Pkt. 7 Weitere Optionen können aus dem Dropdown-Menü gewählt werden. Tierauswahl (nur in der erweiterten Maske)Sollen die Rinder nach individuellen Kriterien gefiltert werden, wie z.B. nach den letzten fünf Ziffern, bietet die Tierauswahl hierfür verschiedene Optionen an. Standardeinstellung ist die Verknüpfung der Kriterien mit "und zugleich". Dies bedeutet, nur Tiere, die alle angegebenen Kriterien erfüllen, werden ausgegeben, wie z.B. weibliche Tiere, die im Betrieb geboren sind. Kriterien, die mit einem "oder auch" kombiniert werden, erfüllen entweder die eine oder andere Bedingung (Beispiel: Tiere älter 6 Monate oder Tiere, die aus den eingetragenen Betrieben zugegangen sind) Folgende Filtermöglichkeiten gibt es:
Die individuell festgelegte Auswahl der Tiere ist kombinierbar mit weiteren Filtern, die unter dem jeweiligen Untersuchungsparameter angeboten werden, wie z.B. Rinder eines bestimmten Alters mit einem speziellen BVD-Status. UntersuchungsparameterBHV1- Infektiöse Bovine Rhinotracheitis
(IBR); Erreger ist das Bovine
Herpesvirus Typ 1
Bei einem Kuhanteil* über 30% werden alle Tiere älter 24 Monate vorgeschlagen; liegt der Kuhanteil unter diesem Prozentsatz, werden alle Tiere älter neun Monate vorgeschlagen. Ab 2015: für Kuhanteil unter 30 % alle weiblichen und bis zu 9 Monate und über 24 Monate alten männlichen Tiere. Nur in einem amtlich anerkannt BHV1-freien Bestand ist dieser Filter zulässig. *Hinweis zum Kuhanteil: Ein Rind wird als Kuh eingestuft, wenn Geburtsmeldungen vorhanden sind; da Totgeburten nicht meldepflichtig sind, ist der tatsächliche Kuhanteil im Bestand ggf. höher als der errechnete. Es erfolgt aus diesem Grund eine Nachfrage (Grenze bei 25%), ob die automatische Auswahl (alle weiblichen und bis zu 9 Monate alten männlichen Tiere) durchgeführt werden soll. In der Alters- und Geschlechtsstatistik (Maske "Bestandsregister") wird auch der Kuhanteil ausgewiesen, der zusätzlich die weiblichen Tiere älter 24 Monate mit einschließt, also Tiere mit fraglichen Kalbestatus, weil Aborte/Totgeburten nicht meldepflichtig sind. Dies kann ggf. zur Entscheidung herangezogen werden.
Zur Aufrechterhaltung der BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes sind für Betriebe mit einem Kuhanteil > 30% bei allen über 24 Monate alten Rindern blutserologische Kontrolluntersuchungen durchzuführen (Anlage 1 Abschnitt II). Da der Filter "automatische Auswahl nach Kuhanteil" die Tiere (auch die männlichen, wenn der Kuhanteil < 30%!) korrekt vorschlägt, der Filter > 24 Monate damit überflüssig ist und zu falscher Tierauswahl „verleitet“, wird diese Option nur noch in der erweiterten Form der Untersuchungsanträge angeboten.
Nach BHV1-Verordnung Abschnitt 2 §2 a hat der Besitzer, soweit sein Bestand nicht bereits ein BHV1-freier Rinderbestand im Sinne des §1 Abs. 2 Nr. 1 ist, alle über neun Monate alten Zucht- und Nutzrinder oder, sofern der Bestand einen Kuhanteil von mindestens 30% hat, alle über neun Monate alten weiblichen Rinder sowie die zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder im Abstand von längstens zwölf Monaten nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde untersuchen zu lassen.
In einem Bestand, der zu mehr als 50 % aus bis zu neun Monate alten Rindern besteht, müssen (frühestens 30 Tage nach Entfernen des letzten Reagenten) Stichprobenuntersuchungen erfolgen (Basisuntersuchung gem. Anlage 1 Abs. 1b. und Kontrolluntersuchung gem. Anlage 1 Abschnitt II Satz 2 b)). In die Untersuchung sind laut VO so viele Rinder einzubeziehen, das mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% und einer Prävalenzschwelle von 5% eine BHV1-Infektion festgestellt werden kann.
In einem Bestand mit einem Kuhanteil unter 30 % sind (frühestens 30 Tage nach Entfernen des letzten Reagenten) alle weiblichen und bis zu 9 Monate alten männlichen Tiere serologisch zu untersuchen (Basisuntersuchung gem. Anlage 1 Abschnitt I Abs. 1a. und Kontrolluntersuchung gem. Anlage 1 Abschnitt II Satz 2 a)).
In der Anlage 1 zur BHV1-Verordnung sind die Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1-Infektion gilt, beschrieben. Laut Abs1b sind bei einem Kuhanteil von über 30 % alle weiblichen Rinder und der Zucht vorgesehenen männlichen Rinder serologisch zu untersuchen (Basisuntersuchung). In der HIT- Datenbank ist die Nutzungsrichtung nicht dokumentiert bzw. steht für die Auswahl zum Untersuchungsantrag noch nicht zur Verfügung, sodass keine Differenzierung zwischen Mast- und Zuchttieren möglich ist. Daher müssen die männlichen Tiere, die zur Zucht vorgesehen sind hier gezielt ausgewählt werden.
Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.
Mit dieser Option ist der Gesamtbestand als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt). Die Tierauswahl in der erweiterten Maske ermöglicht das Filtern nach speziellen Kriterien, wie z.B. nach den letzten fünf Ziffern oder nach manuell festgelegten Altersgrenzen auch in Kombination mit dem Geschlecht!
Diese Filterfunktion bietet sich für die Erstellung eines Antrags für Tankmilchproben an, um die laktierenden Kühe abzufragen. Derzeit steht dieses Formular nur für Tierhalter in Nordrhein- Westfalen zur Verfügung. Zusätzliche Filterkriterien in der erweiterten FormZusätzlich zu den o.g. Optionen können weitere Eigenschaften zur Präzisierung der Tierauswahl vorgegeben werden. Wenn beispielsweise nur Tiere mit einem bestimmten BHV1-Status untersucht werden sollen, ist der gewünschte Status aus der Schlüsselliste zu wählen (Link anklicken). Möglich ist zudem die Auswahl nach geimpften oder nicht geimpften Rindern oder nach Tieren zu filtern, die in einem bestimmten Zeitfenster untersucht /nicht untersucht wurden. Für den Untersuchungszeitraum wird das Status-Datum (Probenahme) herangezogen. Behandlung von positiven Rindern Standardmäßig ist die Option " ohne positive Tiere " aktiviert; Rinder mit einem bereits vorliegendem BHV1 positiven Befund werden damit ausgeschlossen. Ist die Anzeige der positiven Tieren dennoch gewünscht, muss die entsprechende Option "positive grau markiert, nicht ausgewählt" oder "positive ohne Reagenten grau markiert und ausgewählt" aktiviert werden. Sollen diese Rinder ggf. untersucht werden, sind sie manuell mit einem Häkchen zu aktivieren. In der erweiterten Maske stehen weitere Filter zur Verfügung: "positive grau markiert und ausgewählt" und "nur positive Tiere". Codierung der Radiobuttons
Tiere mit folgenden Status gelten als BHV1 positiv Achtung: Seit 03/2015 wurde die BHV1-VO geändert. Diese Änderung wurde 31.05.2016 in HIT umgesetzt. Daraus ergeben sich neue bzw. geänderte Tierstatus, insbesondere die alten Status PBI und PSE existieren so nicht mehr, statt dessen werden jetzt differenzierte Status ermittelt, Details zur Ermittlung siehe BHV1-Tierstatus, alle Schlüssel und Kürzel siehe BHV1-Tierstatus im Data-Dictionary.
Tiere mit widersprüchlichen Befunden werden als untersuchungspflichtig ausgegeben;
Tiere mit positivem Ergebnis im gB-ELISA werden hier nicht zu den Reagenten gezählt und sind damit nicht grau markiert. Für diese Tiere ist noch ein gE-Test erforderlich, um abzuklären, ob es sich um ein Impftier handelt. Tiere mit folgenden Status sind davon betroffen:
Wie ist zu untersuchen? Standardmäßig ist die Option "automatisch nach Status und
Impfinformation" aktiviert. Auf Basis der eingetragenen Einzelbefunde und
Impfdaten ermittelt HIT einen Tiergesundheitsstatus. Tiere ohne oder negativen
Status oder nicht geimpfte Tiere sind für den gB-Elisa vorgeschlagen; handelt
es sich um Impftiere, wird ihnen automatisch der gE-Elisa zugewiesen. Wenn die Untersuchungsergebnisse und Impfdaten nicht vollständig in HIT dokumentiert sind, ermittelt HIT ggf. einen falschen Status und schlägt eine nicht zutreffende Untersuchung vor! Mit der Option "alle mit gB / Vollvirus" bzw. "alle mit gE" werden sämtliche ausgewählten Rinder als für im gB-Elisa bzw. gE-Elisa zu untersuchend markiert. Tankmilchproben (derzeit gibt es nur für NRW einen Antrag auf Tankmilchuntersuchungen) sind stets im gB / Vollvirusnachweis zu untersuchen. Dennoch sollte auch hier die Standardeinstellung "nach Status und Impfinformation" verwendet werden, weil damit die Impftiere besser zu erkennen sind. Achtung: Nur ungeimpfte Tiere dürfen über die Tankmilch untersucht werden! Sollen die Impflinge nicht im Antrag ausgedruckt werden, sind die Häkchen vorab zu entfernen. BVD - Bovine Virus Diarrhoe Gemäß §4 der am 01.012011 in Kraft getretenen Bundes-VO zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-VO) dürfen Rinder nur verbracht werden, soweit sie BVDV- unverdächtig und von einem Nachweis in schriftlicher oder elektronischer Form über das Untersuchungsergebnis begleitet sind. Auf Basis der tierindividuell eingetragenen Einzelbefunde und Impfdaten ermittelt HIT einen Tiergesundheitsstatus. Aus den unterschiedlichen Kombinationen von Untersuchungen ergeben sich folgende Ausprägungen des BVD-Status: Übersicht BVD-Status
Bei der Übermittlung der Untersuchungsdaten durch die Labore oder der Veterinärverwaltung führt die HIT umfangreiche Plausibilitätsprüfungen durch; so wird z.B. geprüft, ob das beprobte Tier für die im Untersuchungsinstitut verwendete Nachweismethode das vorgeschriebene Mindestalter hat (siehe Status O2- O4) oder ob im Fall eines positiven Befundes die Bestätigungsuntersuchung im korrekten Untersuchungsabstand erfolgte (siehe Status U2). Wenn die Proben nicht auf BVD untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen". Sind die Rinder auf BVD zu untersuchen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit dieser Option werden alle Rinder ohne Status oder mit Status O1 -O8, U0, U1, U2, U3, U35, N21, N31 und N32) - wie oben genannt- zur Untersuchung ausgewählt. Bei Tieren mit Status U0, U1 und U2 wird zudem der Untersuchungsabstand für die Bestätigungsuntersuchung geprüft. Da die einzuhaltenden Fristen von der Untersuchungsmethode abhängig sind, gibt es folgende Konstellationen:
Weitere
Zudem ist der Ausschluss männlicher Tiere älter sechs Monate aufgrund ihres Gefahrenpotentials möglich. Mit der Option "ohne Tiere mit Nachkommen in diesem Untersuchungsdurchgang" kann die Mutter eines untersuchungspflichtigen Kalbes von der Untersuchung ausgenommen werden. Sie gilt als BVDV-unverdächtiges Rind (N35), wenn ihr Kalb virologisch negativ untersucht ist. Die Auswahl nach speziellen Altersgruppen, wie z.B. männliche Rinder im Alter von 2 bis 9 Monaten oder weibliche Tiere im Alter von 9 bis 24 Monaten wird in Bundesländern mit zusätzlichen Jungtierfensteruntersuchungen genutzt. Für die Tierauswahl sind landesspezifische Vorgaben zu beachten! Ggf. werden bei Abweichungen von der Standardeinstellung Untersuchungen in Auftrag gegeben, die kostenpflichtig sind. In der erweiterten Form stehen spezielle Suchkriterien zur Verfügung, wie z.B. die Auswahl nach Tieren mit einem bestimmten Status; mehrere sind mit Komma getrennt einzugeben oder mit Bindestrich, wie z.B. O1-O3.
Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.
Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt)..
Mit dieser Option können Rinder mit einem speziellen BVD-Status ausgewählt oder ausgeschlossen werden. Wie ist zu untersuchen? Die virologische Untersuchung (auf Antigen) ist vom System voreingestellt. Für eine Bestätigungsuntersuchung von Rindern mit Status U0, U1-U3 ist der Untersuchungsabstand nach der amtlichen Methodensammlung zu beachten und abhängig von der Untersuchungsmethode im Labor:
*Amtliche Methodensammlung Stand 16.07.2013: Änderung des zulässigen Alters (ab 31. Tag) beim ERNS Fristberechnung beim Untersuchungsabstand
Wird die vorgegebene Frist nicht eingehalten, führt dies zu einem invaliden Einzeltierstatus (U2). Der Tag der Probenahme zählt bei der Berechnung des Untersuchungsabstands nicht mit! Tierauswahl für BVD-BestätigungsuntersuchungSelektion aller potenziell BVD-untersuchungspflichtigen Rinder ohne Alterseinschränkung (Option "alle"). Es werden auch alle Rinder mit erforderlichen Bestätigungsuntersuchungen ausgegeben. Da der Mindestabstand zwischen voran gegangener und Bestätigungsuntersuchung je Methode 21 - 42 Tage beträgt, ist nur bei Rindern, bei denen der Abstand von 42 Tagen bereits erreicht ist ein Häkchen gesetzt. Bei Tieren, bei denen der Abstand zur letzten gültigen Untersuchung größer als 21 aber kleiner als 42 Tagen ist, ist das Feld "BVD-Vir/Ag" grau hinterlegt. Ist eine Untersuchung dieser Tiere beabsichtigt, muss das Häkchen an dieser Stelle manuell gesetzt werden, bevor der Antrag erstellt wird. Soll eine serologische Untersuchung auf Antikörper durchgeführt werden, ist die Option "Ser/Ak" zu aktivieren. BTV (Blue Tongue Virus) -BlauzungenkrankheitWenn die Proben nicht auf BTV untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen". Sind die Rinder auf BTV zu untersuchen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.
Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt). Die Standard-Untersuchungsmethode ist voreingestellt auf Antikörper. Soll eine Untersuchung auf BTV-Ag erfolgen, ist die erweiterte Maske zu verwenden. Die erweiterte Maske bietet zudem die Möglichkeit nach geimpften bzw. nicht geimpften Rindern zu filtern. Wie ist zu untersuchen? Die Festlegung der Untersuchungsmethode- virologisch ("Vir/Ag) oder serologisch ("Ser/Ak") - ist nur in der erweiterten Maske möglich. Wenn die Proben nicht auf Leukose untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen".
Der Besitzer von Rindern ist verpflichtet, die über 24 Monate alten Tiere nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde im Abstand von längstens drei Jahren mittels einer blutserologischen Untersuchung untersuchen zu lassen.
Im Sinne der Verordnung ist ein Rinderbestand leukoseunverdächtig, wenn serologische Untersuchungen aller über ein Jahr alten Rinder auf Leukose nach §1 Abs. 2 , 1.a oder 2.a durchgeführt werden.
Im §11 der Rinder-Leukose-Verordnung sind die Bedingungen für die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln beschrieben, wenn die Leukose der Rinder erloschen ist oder der Verdacht auf Leukose der Rinder beseitigt ist oder sich als unbegründet erwiesen hat. In diesem Fall sind bei im Bestand verbliebenen über sechs Monate alten Rindern serologische Untersuchungen gemäß Abs. 2b) durchzuführen.
Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.
Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt)..
Diese Filterfunktion bietet sich für die Erstellung eines Antrags für Tankmilchproben an, um die laktierenden Kühe abzufragen. Derzeit wird dieser Antrag nur für Tierhalter in Nordrhein- Westfalen angeboten. Wie ist zu untersuchen? Die Festlegung einer speziellen Untersuchungsmethode- virologisch ("Vir/Ag) oder serologisch ("Ser/Ak") - ist nur in der erweiterten Maske möglich. Wenn die Proben nicht auf Brucellose untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen".
Der Besitzer von Rindern ist verpflichtet, die über 24 Monate alten Tiere nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde im Abstand von längstens drei Jahren mittels einer blutserologischen Untersuchung untersuchen zu lassen.
Im § 17 der Brucellose-Verordnung sind die Bedingungen für die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln beschrieben, wenn die Brucellose der Rinder erloschen ist oder der Verdacht auf Brucellose der Rinder beseitigt ist oder sich als unbegründet erwiesen hat. Demnach gilt die Brucellose als erloschen, wenn bei den im Bestand verbliebenen über 12 Monate alten Rindern nach Abs. 2, 2.a) beschrieben Untersuchungen durchgeführt werden.
Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.
Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt)..
Diese Filterfunktion bietet sich für die Erstellung eines Antrags für Tankmilchproben an, um die laktierenden Kühe abzufragen. Derzeit wird dieser Antrag nur für Tierhalter in Nordrhein- Westfalen angeboten. Wie ist zu untersuchen? Die Festlegung einer speziellen Untersuchungsmethode- Erregernachweis ("Err/Ag) oder serologisch ("Ser/Ak") - ist nur in der erweiterten Maske möglich. ParaTb (Paratuberkulose) Wenn die Proben nicht auf ParaTb untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen".
Die über 24 Monate alten Rinder können hiermit gefiltert werden.
Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.
Diese Altersgrenze wird bei stark verseuchten Betrieben gewählt, um ggf. ein frühzeitiges Erkennen von infizierten Tieren zu erreichen.
Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert ((Häkchen automatisch gesetzt).). Wie ist zu untersuchen? Die Festlegung der Untersuchungsmethode- Erregernachweis ("Err/Ag) oder serologisch ("Ser/Ak") - ist nur in der erweiterten Maske möglich. TBC (Tuberkulose)
Tierauswahl
Stichprobenuntersuchung bei über 24 Monate alten weiblichen Rindern
Im Falle eines zweifelhaften oder positiven Untersuchungsergebnisses sind alle über sechs Wochen alten Rinder auf TBC zu untersuchen. Wenn die Proben auf keine der sonstigen Tierseuchen untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen".
Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.
Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt). Die Festlegung einer speziellen Untersuchungsmethode- Erregernachweis ("Err/Ag) oder serologisch ("Ser/Ak") - ist nur in der erweiterten Maske möglich. Hier ist der Untersuchungsparameter auszuwählen. Möglich ist auch die Angabe mehrerer Tierseuchen. MKS (Maul- und Klauenseuche) Handelt es sich um ein Betrieb, der im Seuchenfall von der Veterinärverwaltung aus der TSN-Anwendung mit den Untersuchungsparametern nach HIT exportiert wurde, um einen Untersuchungsantrag zu erstellen, ist die Option "alle Tiere im Bestand" und die Untersuchungsmethode voreingestellt. AnzeigeumfangStandardmäßig ist die Option "nur untersuchungspflichtige Tiere anzeigen" voreingestellt. Will man ggf. den untersuchungspflichtigen Zuchtbullen mit anzeigen lassen und zur Untersuchung auswählen, dann ist der Auswahlpunkt "Alle Tiere im Bestand" zu aktivieren. AusgabeumfangIm Ausgabeumfang legt man fest, welche Tiere tatsächlich auf dem Ausdruck erscheinen. Standardeinstellung sind die nur zu untersuchenden Tiere. LegendeHier legt man fest, ob die Legende mit angezeigt werden soll. Bewegungen abZeitpunkt, ab dem die Tierbewegungen berücksichtigt werden, in der Form TT.MM.JJJJ, z.B. 01.01.2013. Das Datumsfeld wird nur angezeigt, wenn es im Benutzer- und Programmprofil freigeschaltet ist. Grundsätzlich sind für die Berechnung eines Bestandsregisters sämtliche zugehende Meldungen seit Beginn der Datenbank (26.9.1999), wie alte Ersterfassungen, Geburten, EU-Einfuhren, Importmarkierungen und Zugangsmeldungen zu ermitteln und den korrespondierenden Abgangsmeldungen (Abgang, Tod, Ausfuhr und Schlachtung) gegenüber zu stellen. Dabei müssen auch Bewegungen in der Vergangenheit geprüft werden, um zu ermitteln, ob das Tier den Betrieb bis zum Beginn-Datum des zu ermittelnden Registers wieder verlassen hat oder ob es noch im Bestand ist. Bei sehr großen Handels- und Schlachtbetrieben stößt diese Vorgehensweise an Grenzen und das Register kann so nicht mehr berechnet werden. Aus diesem Grund besteht bei Betrieben mit mehr als 100.000 Tierumsätzen die Möglichkeit ein Datum in der nahen Vergangenheit, wie z.B. der 1.1. des aktuellen Jahres anzugeben, ab dem die Tierbewegungen berücksichtigt werden sollen. Zu- und Abgangsmeldungen vor diesem Zeitpunkt sind damit von der Betrachtung ausgeschlossen, so dass kein exaktes Register ermittelt werden kann! Beispielsweise ein Rind mit Zugang vor dem angegebenen Zeitpunkt ist im Register nicht gelistet.
KollektionenJeder Benutzer hat die Möglichkeit eine Menge von Betriebsnummer oder Ohrmarkennummern in 10 Kollektionen zu sammeln. Dieses Zeichen weist darauf hin, dass dies auf dieser Seite möglich ist. Je nachdem ob eine Kollektion eine Sammlung von Betriebsnummern oder von Ohrmarken beinhaltet, sind im Anschluss unterschiedliche Ausgabe- und Nutzungsmöglichkeiten sinnvoll. Eine Videoanleitung ist hier zu finden. das gelbe Zeichen bedeutet, dass eine Sammlung der abgefragten Daten für das Erstellen einer Kollektion möglich ist. Dies geschieht hier durch Betätigen der Schaltfläche "Druckform (PDF)" . Dann stehen die abgefragten Daten in "Kollektionen" zur Verfügung stehen, dort -> unter Datenquelle "aus Aktion [Zählen] anderer HIT-Masken" -> anschließen noch betreffende HIT-Aktion auswählen. Weiter geht es mit den hier gesammelten Daten auf der Seite: Sammeln von Daten in Kollektionen Wie man die Kollektionen als Sammlung von Betriebsnummern oder von Ohrmarken ausgeben oder anderweitig nutzen kann, finden Sie hier auf der Hilfeseite zu "Kollektionen ausgeben". Hinweise zum PDF-Druck
Wenn der Acrobat Reader auf Ihrem PC installiert ist, klicken Sie auf die
PDF-Schaltfläche. Der
Acrobat Reader öffnet sich und es wird der Untersuchungsantrag als
PDF-Dokument zunächst angezeigt. In Abhängigkeit von der Größe der Liste kann
dieser Vorgang länger dauern.
Weitere Hinweise bei Problemen beim Download eines PDF-Dokuments finden Sie hier. |