Mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung vom 12.12.2002 ist zusätzlich
im Fall des Todes eines Rindes anzugeben, ob dieses Tier geschlachtet, krank-
oder notgeschlachtet oder auf andere Weise getötet worden oder verendet ist.
Hieraus resultieren folgende Programmanpassungen, die ab dem 01.04.2003 gültig
sind:
Entität: TOD
Bei der Angabe zur Todesart (TOD_ART) gibt es die zusätzliche Option Tötung
(Schlüsselliste: TOD_ART wird erweitert um "3 - Tötung"), siehe http://www.hi-tier.de/entwicklung/Konzept/_asp/dd00005.asp?txtParam=TOD_ART
Dementsprechend muss von den Regionalstellen eine Anpassung der Meldekarten
durchgeführt werden?
Entität: SCHLACHTUN und SCHL_IMP
Künftig ist bei einer Schlachtmeldung und "Direktimport zur
Schlachtung" anzugeben, ob es sich um eine
Normalschlachtung, Not- oder Krankschlachtung gehandelt hat. Das Feld SCHL_GRND
(das bisher schon existierte, aber nur von Sonderschlachtbetrieben benutzt
werden konnte) steht jetzt allen zur Verfügung. Nur der Grund "0 -
Normalschlachtung" und "4 - Notschlachtung" kann von jedem
Schlachtbetrieb gemeldet werden. Der Grund "5 - Krankschlachtung" ist
veterinärrechtlich speziell definiert und ist nur in einigen Ländern zulässig.
Die Meldung einer angeordneten Tötung ist auf spezielle "Tötungsbetriebe"
beschränkt.
siehe http://www.hi-tier.de/entwicklung/Konzept/_asp/dd00002.asp?txtParam=SCHLACHTUN
und http://www.hi-tier.de/entwicklung/Konzept/_asp/dd00005.asp?txtParam=SCHL_GRND
Der Benutzer von Meldeprogrammen ist nicht verpflichtet aufgrund der
Änderung der Software, eine aktualisierte Version zu kaufen. Eine
Normalschlachtung kann wie bisher gemeldet werden, vom System wird
das Feld "Normalschlachtung" automatisch gefüllt. Im Fall einer Not-
oder Krankschlachtung besteht die Möglichkeit, diese speziellen Schlachtungen
direkt über die online Meldemaske in HI-Tier zu erfassen.
|