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Mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung vom 12.12.2002 ist zusätzlich im Fall des Todes eines Rindes anzugeben, ob dieses Tier geschlachtet, krank- oder notgeschlachtet oder auf andere Weise getötet worden oder verendet ist. Hieraus resultieren folgende Programmanpassungen, die ab dem 01.04.2003 gültig sind:

Entität: TOD
Bei der Angabe zur Todesart (TOD_ART) gibt es die zusätzliche Option Tötung 
(Schlüsselliste: TOD_ART wird erweitert um "3 - Tötung"), siehe http://www.hi-tier.de/entwicklung/Konzept/_asp/dd00005.asp?txtParam=TOD_ART

Dementsprechend muss von den Regionalstellen eine Anpassung der Meldekarten durchgeführt werden?

Entität: SCHLACHTUN und SCHL_IMP
Künftig ist bei einer Schlachtmeldung und "Direktimport zur Schlachtung" anzugeben, ob es sich um eine Normalschlachtung, Not- oder Krankschlachtung gehandelt hat. Das Feld SCHL_GRND (das bisher schon existierte, aber nur von Sonderschlachtbetrieben benutzt werden konnte) steht jetzt allen zur Verfügung. Nur der Grund "0 - Normalschlachtung" und "4 - Notschlachtung" kann von jedem Schlachtbetrieb gemeldet werden. Der Grund "5 - Krankschlachtung" ist veterinärrechtlich speziell definiert und ist nur in einigen Ländern zulässig. Die Meldung einer angeordneten Tötung ist auf spezielle "Tötungsbetriebe" beschränkt. 
siehe http://www.hi-tier.de/entwicklung/Konzept/_asp/dd00002.asp?txtParam=SCHLACHTUN und http://www.hi-tier.de/entwicklung/Konzept/_asp/dd00005.asp?txtParam=SCHL_GRND

Der Benutzer von Meldeprogrammen ist nicht verpflichtet aufgrund der Änderung der Software, eine aktualisierte Version zu kaufen. Eine Normalschlachtung kann wie bisher gemeldet werden, vom System wird das Feld "Normalschlachtung" automatisch gefüllt. Im Fall einer Not- oder Krankschlachtung besteht die Möglichkeit, diese speziellen Schlachtungen direkt über die online Meldemaske in HI-Tier zu erfassen.