Rinderdatenbank - AbfragenEinzeltierverfolgung
AllgemeinIn Abhängigkeit vom Nutzerkreis sind die Anzeigemasken der Einzeltierverfolgung unterschiedlich gestaltet:
FeldbeschreibungenOhrmarkennummerEingabe der OhrmarkennummerDie Lebensohrmarke kann sowohl alpha-numerisch (z.B. DE0912345678) wie auch rein
numerisch (z.B. 276000912345678) erfasst werden.
Rein numerische Erfassung der OhrmarkennummerAnstelle von DE ist der ISO-Code für Deutschland (276) sowie die 10-stellige Ohrmarkennummer einschließlich der beiden führenden Nullen vor dem Bundeslandschlüssel einzugeben (z.B. 276000112345678). Bei Ohrmarkennummern aus Mitgliedstaaten ist anstelle der 2-stelligen Länderkennung (z.B. AT =Österreich) der 3-stellige ISO-Code des jeweiligen Mitgliedstaates (für Österreich = 040) einzugeben. Die Identifizierungsnummer ist entsprechend der Vorgabe auf der Ohrmarke einzugeben. Sollte die Nummer weniger als 10 Stellen aufweisen, sind die fehlenden Stellen nicht mit Nullen aufzufüllen
AnzeigeformHier können Sie die Anzeigeform wählen: Lebenslauf (anonym für
Melder) Zudem wird der Tierstatus mit Gesundheitsdaten (BHV1, BVD, Impfungen) angezeigt, sofern die Untersuchungsergebnisse und Impfdaten an die Datenbank übermittelt wurden und der Lebenslauf des Tieres korrekt ist. Lebenslauf (Haltersicht) Für Tierhalter, Händler und Schlachtbetriebe wird nur der unmittelbare Vorbesitzer und Nachbesitzer angezeigt, weitere Tierhalter in der Meldekette sind nur in anonymisierter Form - d.h. ohne Betriebsnummern und nur unter Angabe des Staates bzw. Bundeslandes (DE/BY = Deutschland/Bayern) - zu sehen. Um die Sicht eines speziellen Halters im Lebenslauf des Tieres nachzuvollziehen, ist dessen Betriebsnummer anzugeben. Lebenslauf (aufbereitete Form) Angezeigt wird die Entstehung (Geburt, Ersterfassung, EU-Einfuhr, Import) des Tieres in der Datenbank, die einzelnen Bewegungsmeldungen (Zugang, Abgang) und ggf. das Tierende (Schlachtung, Tod, Ausfuhr) mit Datum und entsprechender Betriebsnummer. Darüber hinaus ist jede Meldung mit einem Hinweis versehen, der die Korrektheit der Angaben bestätigt oder Fehler/Lücken im Meldeablauf dokumentiert. Durch Anklicken der einzelnen Meldung gelangt man in die entsprechende Meldemaske. Durch Anklicken der Betriebsnummer erhält man die Betriebsdaten. Der Gesundheitsstatus mit den einzelnen Untersuchungsergebnissen werden zusätzlich angezeigt, sofern die Daten in HIT vorliegen. Im Gegensatz zur Anzeige beim Tierhalter wird die Betriebsnummer des Tierhalters, des Hoftierarztes und des Untersuchungslabors mit ausgegeben. Name und AdresseHier können Sie wählen ob zur Betriebsnummer Name und Adresse mit ausgegeben werden sollen - allerdings immer nur soweit eine Berechtigung vorliegt. Tierhalter können die Name und Adresse nur vom unmittelbaren Vorbesitzer bzw. unmittelbaren Nachbesitzer sehen, außer der Vor- bzw. Nachbesitzer hat die Funktion explizit freigegeben. Des Weiteren werden diese Daten auch für den eigenen Betrieb, bzw. Betriebsstätten angezeigt. Soll der Vor-, bzw. Nachbesitzer allen Haltern im Lebenslauf eines Rindes - dessen Halter diese waren oder sind - angezeigt werden,
muss der Vor-, bzw. Nachbesitzer das Feld ist im Menü "Freiwillige Datenfreigabe" aktivieren. Meldungen (ohne Aufbereitung) Angezeigt werden die "rohen" Meldungen (Stammdaten, Bewegungsdaten, Schlachtdaten unter Angabe der Betriebsnummer), d.h. mögliche Fehler oder Lücken im Meldeablauf werden nicht ausgewiesen. Zusätzlich können Sie sich die Systemspalten und/oder alle stornierten Datensätze anzeigen lassen.
OptionenHier können Sie den Umfang der Ausgabe durch Auswahl der entsprechenden Optionen bestimmen. "Systemspalten" sind die Zeitpunkte ( Wenn Anzeigeform "mit Systemspalten" gewählt wird, dann werden für Veterinäre
und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs) auch
Tier-Statistikeinträge (TIERSTAT), Tier-Betrieb-Einträge (TIERBETR) sowie
Meldungsbestätigungen (CONFIRM) mit angezeigt. Mit Auswahl "auch stornierte Daten" werden stornierte Meldungen in grau mit angezeigt.
Hinweise zu den einzelnen AusgabebestandteilenLebenslaufstatusDiese Statusanzeige dient zum schnellen Überblick und liefert Informationen, ob es sich um neue oder geänderte Meldungen im Lebenslauf handelt. Der Status ist nicht direkt vergleichbar mit Einträgen in der sogenannten VVVO- oder Veterinär-Vorgangsliste. (Zugehörige Schlüsselliste SYS_STAT)
Weitere AngabenFalls der Tierhalter bei der Abgangsmeldung freiwillig einen Nachbesitzer angegeben hat, wird dieser hier mit der Kennung NB: angezeigt. Analog wird ein freiwillig in der Zugangsmeldung angegebener Vorbesitzer als VB: angezeigt. Bei der Sortierung der Lebenslaufstationen werden diese Angaben nur verwendet, sofern sie eine andernfalls undefinierte Reihenfolge klarstellen - insbesondere bei mehreren Haltern an einem Tag. Dabei kann es zu unterschiedlichen Situationen kommen:
Die Angaben NB und VB wurde vom - zu diesem Zeitpunkt - aktuellen Halter freiwillig eingetragen um die richtige Reihenfolge des Lebenslaufes nachvollziehen zu können. Bei Meldung mehrerer Handelspartner am selben Tag gibt die Reihenfolge der dargestellten Betriebsnummern im Lebenslauf eines Rindes nicht zwangsläufig den tatsächlichen Lebenslauf des Tieres wieder, da die konkrete zeitliche Abfolge aus Meldungen des gleichen Datums nicht ersichtlich wird. Mit dieser freiwilligen zusätzlichen Angabe kann nun der direkte Handelspartner (abgebender Betrieb bei Zugangsmeldungen und übernehmender Betrieb bei Abgangsmeldungen) angegeben und wenn passend der Lebenslauf entsprechend sortiert werden.
GesundheitsstatusAuf Basis der gespeicherten Untersuchungsbefunde und Impfungen wird ein Tier-Gesundheitsstatus zu folgenden Tierseuchen ermittelt:
Achtung: Im März 2015 wurde die BHV1-VO geändert. Die Änderungen wurden zum
31.05.2016 in HIT umgesetzt. Daraus ergeben
sich neue bzw. geänderte Tierstatus, insbesondere die Status PBI und PSE
existieren in der alten Form nicht mehr, statt dessen werden jetzt differenzierte Status
ermittelt, Details siehe
BHV1-Tierstatus-Ermittlung
Liegen keine Eintragungen vor, lässt sich daraus nicht zwangsläufig auf den Status schließen, da die Untersuchungs-/ Impfdaten ggfs. nicht vollständig an HIT gemeldet wurden. Bei der Ermittlung des Status werden nur Untersuchungsergebnisse und
Impfdaten aus zurückliegenden Haltungen und in der aktuellen Haltungsperiode
berücksichtigt.
Statusdatum, Datum der letzten UntersuchungDie Status-Ermittlung erfolgt auf Basis der tierindividuellen BHV1 und BVD-Einzelbefunde, die vom Labor oder der Veterinärverwaltung in die HIT-Datenbank eingetragen werden. BHV1
*Ein nachfolgendes invalides Untersuchungsergebnis ändert nicht den Status des Tieres und somit auch nicht das Status-Datum. Datum der letzten Untersuchung ist das Probenahmedatum des invaliden Befundes. BVD
Einzeltier-ImpfstatusAnders als im BVD-Verfahren gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für ein elektronisches Meldeverfahren von
Impfdaten. Die in HIT erfassten Impfungen und ermittelte Impfstatus haben somit keinen amtlichen Charakter! Impfstatus - Blauzungenkrankheit / Bluetongue Disease (BT),
Die einzeltierbezogen erfassten Impfungen werden hinsichtlich des vom
Impfstoffherstellers empfohlenen Impfabstands und Immunitätsbeginns
plausibilisiert. Ergebnis hieraus ist der von HI-Tier abgeleitete
Impfstatus. Die Impfintervalle der Impfstoffe mit den jeweiligen
Impfabständen sowie eingeräumte Toleranzgrenzen sind unten stehender
Tabelle zu entnehmen.
|
| Nr | Code | Text | Beschreibung | ||||||
| 0 | OHN | keine Impfung | Ggf. wurden die Impfdaten nicht in HIT erfasst oder nur als Bestandsimpfung oder das Tier wurde tatsächlich nicht geimpft. | ||||||
| 1 | AUT | autogen / bestandspez. Impfstoff | BTV-3 Impfung mit autogenem / bestandspezifischem Impfstoff, es wird kein Impfstatus ermittelt. Die Eintragung dient nur der Dokumentation der Impfung. | ||||||
| 9 | ER9 | Impfung liegt vor, aber Mindestalter unterschritten | Gilt für Tiere, die zum Zeitpunkt der Impfung das vom Impfstoffhersteller angegebene Mindesalter unterschritten haben. | ||||||
| 10 | MAT / MAT_H* |
Maternaler Impfschutz,
Beginn des Impfschutzes des Muttertieres erst im Laufe der Trächtigkeit; ohne eigene Impfung |
Gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20,
21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz)
- und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltererklärung zum
innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28
Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter liegt. |
||||||
| 11 | MAX / MAX_H* |
Maternaler Impfschutz, Beginn des
Impfschutzes des Muttertieres erst im Laufe der Trächtigkeit +eigene Impfungen |
Gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20,
21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz)
- und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltererklärung zum
innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28
Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter liegt. Zudem wurde das Kalb bereits geimpft (unpassende Impfung). |
||||||
| 12 | MAE / MAE_H* |
Maternaler Impfschutz, Beginn des
Impfschutzes des Muttertieres erst im Laufe der Trächtigkeit +Erstimpfung |
Gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20,
21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz)
- und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltererklärung zum
innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28
Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter liegt. Zudem wurde das Kalb ein Mal passend geimpft (Beginn der Grundimmunisierung). |
||||||
| 27 | MI / MI_H* |
Maternaler, intrauteriner Impfschutz,
Impfschutz vor der Belegung und während gesamter Trächtigkeit; ohne eigene Impfung |
Gilt für Kälber unter 90 Tage wenn Mutter
|
||||||
| 28 | MIX / MIX_H* |
Maternaler, intrauteriner Impfschutz,
Impfschutz vor der Belegung und während gesamter Trächtigkeit; +eigene Impfungen |
Gilt für Kälber unter 90 Tage wenn Mutter
|
||||||
| 29 | MIE / MIE_H* |
Maternaler, intrauteriner Impfschutz,
Impfschutz vor der Belegung und während gesamter Trächtigkeit; +Erstimpfung |
Gilt für Kälber unter 90 Tage wenn Mutter
|
||||||
| 13 | IM1 | Erstimpfung | Die erste Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung liegt vor. | ||||||
| 14 | IMU | Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand unterschritten | Erhält das Tier, wenn der vom Hersteller angegebene Impfabstand (inkl. Kulanzzeitraum) unterschritten wurde. Abhängig vom Impfstoff, genaue Angaben siehe separate Tabelle. | ||||||
| 15 | I2A | Zweitimpfung anstehend |
Wie viel Tage nach der ersten Impfung die Zweitimpfung durchzuführen ist, hängt von den Angaben des Herstellers zum jeweiligen Impfstoff ab - siehe separate Tabelle unten. Es können zwei verschiedene Konstellationen zu diesem Status führen:
|
||||||
| 16 | IM2 IM2_X |
Zweitimpfung bzw. Einmalimpfung (LSD)liegt vor (noch kein Impfschutz) | Die zweite Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung liegt vor, oder eine Impfung im Rahmen eines Impfschemas, welches keine zwei Impfungen für die Grundimmunisierung vorsieht. Jedoch ist noch kein vollständiger Impfschutz aufgebaut, weil der Booster-Effekt erst nach einem bestimmten Zeitraum eintritt, der abhängig vom Impfstoff ist (siehe Status 20 (GRU)). | ||||||
| 17 | I2S | Zweitimpfung mit anderen Impfstoff liegt vor (noch kein Impfschutz) | Analog zu Status 16; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer Impfstoff appliziert. | ||||||
| 18 | I2U | Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten | Erhält das Tier, wenn der vom Hersteller angegebene Impfabstand (inkl. Kulanzzeitraum) überschritten wurde. Abhängig vom Impfstoff, genaue Angaben siehe separate Tabelle. | ||||||
| 19 | I2F | Zweitimpfung ausgeblieben, Nachimpfungsfrist überschritten | Es können verschiedene Konstellationen zu diesem Status führen:
|
||||||
| 20 | GRU / GRU_H* |
Grundimmunisierung wirksam | Die Grundimmunisierung ist erst nach Ablauf der vom
Hersteller vorgegebenen Fristen wirksam (Booster-Effekt). Das Einsetzen der
Immunität und damit die Vergabe des Status 20 (Grundimmunisierung wirksam)
ist vom verwendeten Impfstoff abhängig (Fristen siehe Tabelle unten) |
||||||
| 21 | GRS / GRS_H* |
Grundimmunisierung wirksam, anderer Impfstoff | Analog zu Status 20; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer Impfstoff appliziert. | ||||||
| 30 | WDH / WDH_H* |
Wiederholungsimpfung liegt vor | Der Status wird vergeben, wenn das Tier eine gültige Grundimmunisierung hat und vor Ablauf der Frist für die jährliche Wiederholungsimpfung (max. 407 bzw. 455 Tage - siehe 3* entsprechende Imfpstoff-Tabelle) nachgeimpft wurde. | ||||||
| 31 | WDU | Wiederholungsimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten, über 1 Jahr | Auffrischungsimpfung muss spätestens 12 Monate (max. 407 bzw. 455 Tage - siehe 3*) nach der 2. Impfung erfolgt sein. | ||||||
| 32 | WDX | Wiederholungsimpfung ausgeblieben, über 1 Jahr | Keine Auffrischungsimpfung innerhalb der vorgesehenen Frist oder Daten nicht erfasst. |
*Hinweis: Der Status ist kein Zertifikat zum Handeln der geimpften Tiere oder deren Kälber. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich Verbringungsregelungen bei der zuständigen Veterinärbehörde.
BT- Impfschema für die Impfstoffe zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT), Stand 15/07/2026
| Code | Impfstoff | Mindestalter
wenn Mutter naiv (= nicht geimpft) (4*) |
Mindestalter wenn Mutter geimpft (4*) |
Impfschema Rind | Mindest- Impfabstand * |
Maximal
zulässiger Impfabstand (1*) (3*) |
Impfschutz (Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung
(2*) (3*) |
| T01 | BTV-8,
CZ Veterinaria/ MSD, BLUEVAC-8/Bovilis Blue-8 |
2,5 Monate 2 Monate (ab 17.04.26) |
2,5 Monate 2 Monate (ab 17.04.26) |
2 x im Abstand von 21-28 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 28 Tage nach Zweitimpfung 31 Tage (ab 17.04.26) |
vor Ablauf von 407 Tagen nach der Zweitimpfung |
| T11 |
BTV-8, Merial, BTVPUR AlSap 8 nicht mehr verwendbar |
1 Monat | 2,5 Monate | 2 x im Abstand von 21-28 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | " |
| T12 | BTV-8,
Pfizer/Fort Dodge, ZULVAC 8 Bovis nicht mehr verwendbar |
2,5 Monate | 2,5 Monate | 2 x im Abstand von 21 Tagen | 19 Tage | 29 Tage | 25 Tage nach Zweitimpfung | " |
| T13 | BTV-8,
Intervet, Bovillis nicht mehr verwendbar |
6 Wochen | 6 Wochen | 2 x im Abstand von 21 Tagen | 19 Tage | 29 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | " |
| T15 | BTV-8, Zoetis, ZULVAC 8 Bovis | 3 Monate | 3 Monate | 2 x im Abstand von 21 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 25 Tage nach Zweitimpfung | " |
| T16 | BTV-8, Merial/ Boehringer, BTVPUR 8 | 1 Monat | 2,5 Monate | 2 x im Abstand von 21-28 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | " |
| T19 | BTV-8, Zoetis, ZULVAC BTV 8 | 3 Monate | 3 Monate | 2 x im Abstand von 21 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 25 Tage nach Zweitimpfung | noch nicht festgelegt |
| U01 | BTV-4,
CZ Veterinaria/ MSD, BLUEVAC- 4 |
2 Monate | 3 Monate | 2 x im Abstand von 28 Tagen | 21 Tage | 36 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | vor Ablauf von 407 Tagen nach der Zweitimpfung |
| U02 | BTV-4, Merial/ Boehringer, BTVPUR 4 | 1 Monat | 2,5 Monate | 2 x im Abstand von 21-28 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | " |
| Y17 | BTV-8+4 Kombiimpfstoff, Boehringer, BTVPUR 8+4 | 1 Monat | 2,5 Monate | 2 x im Abstand von 21-28 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | " |
| Z18 | BTV-8+4 Kombiimpfstoff, Syva/Virbac, Syvazul BTV 8+4 | 2 Monate | 3 Monate | 2 x im Abstand von 21Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | " |
| V01 |
BTV-3 BulTaVo 3 Boehringer Ingelheim (5*) |
1 Monat | 2,5 Monate/ 1 Monat (ab 03/25) |
2 x im Abstand von 21 Tagen | 19 Tage | 29 Tage | (noch) nicht belegt - rechnerisch/technisch 21 Tage nach Zweitimpfung | " (vorläufige fachliche Festlegung) |
| V02 | BTV-3 Bluevac-3 CZ Vaccines (5*) |
2 Monate | 2 Monate | 2 x im Abstand von 21-28 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | (noch) nicht belegt - rechnerisch/technisch 21 Tage nach Zweitimpfung | " (vorläufige fachliche Festlegung) |
| V03 | BTV-3 Syvazul BTV 3 Laboratorios Syva (5*) |
2 Monate | 3 Monate | 2 x im Abstand von 21Tagen | 19 Tage | 29 Tage | (noch) nicht belegt - rechnerisch/technisch 21 Tage nach Zweitimpfung | " (vorläufige fachliche Festlegung) |
(1*)
Der Abstand zwischen zwei Impfungen wird durch den Hersteller des
Impfstoffes festgelegt und nicht durch die HIT-Datenbank. Für die praktische
Umsetzung der Impfaktion wurde auf Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die
Untergrenze um zwei Tage und die Obergrenze um acht Tage erweitert.
(2*)
Nach Rücksprache mit dem Paul-Ehrlich-Instituts ist der vom Hersteller
empfohlene Impfabstand für die Wiederholungsimpfung von 365 Tagen um sechs
Wochen erweitert worden.
Fristen bei der Ermittlung des BT-Impfstatus
| Erfolgt die Grundimmunisierung mit zwei verschiedenen Impfstoffen, errechnet sich der Impfabstand aus der Herstellerangabe zum ersten Impfstoff. | |
| Der Eintritt des Immunitätsbeginns (Booster-Effekt) wird vom Impfstoff der zweiten Impfung ermittelt. | |
| Die Jahresfrist für die Wiederholungsimpfung zählt ab der zweiten Impfung. |
(3*)
Auf Grund von Lieferschwierigkeiten der BTV-Impfstoffe in den Jahren 2017, 2018
und 2019 wurden die Impfintervalle
im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 durchgeführte und in der Datenbank eingetragene BTV-Impfungen erweitert (Beschluss der Bundesländer). Die Anpassungen erfolgten im Dezember 2018 und Januar
und April 2019.
Dies gilt nur für die zweite Impfung der Grundimmunisierung sowie erfolgte jährliche Wiederholungsimpfungen.
| der Zeitraum für die Wiederholungsimpfung wurde erweitert auf 455 Tage (=365 + 90 statt + 42) | |
| der Zeitraum für die Grundimmunisierung wurde erweitert auf 90 Tage (nur bis 30.04.2019 ab 01.05.2019 gelten die Fristen wie oben in Tabelle dargestellt) |
BTV-3: die Dauer der Immunität wurde von den Herstellern noch nicht belegt, für die Ermittlung des Tierstatus wird sich jedoch fachlich an den anderen BT-Impfstoffen orientiert (Änderungen und Stand: 12.02.2026).
(4*)
Zur Vereinheitlichung der Berechnung werden technisch 1 Monat wie 30
Tage, 2 Monate wie 60 Tage, 2,5 Monate wie 75 Tage, 3 Monate wie 90 Tage
gerechnet. Unterhalb des jeweiligen Mindestalters führt die Meldung der
Impfung zu einem entsprechendem Status (ER9). Fachlich sind die jeweilig
gültigen Angaben des Impfstoffherstellers ausschlaggebend. Die rechnerische
Unterscheidung des Mindestalters bei Kälbern von geimpften oder ungeimpften
Müttern wird seit 22.05.2019 technisch vorgenommen. Als naiv wird das Muttertier
betrachtet, wenn es gar keine Impfung erhalten hat.
(5*)
Die BTV-3 Impfstoffe BulTaVo 3, Bluevac-3 und Syvazul BTV 3 dürfen ab 07.06.2024
gemäß BTV3-ImpfgestattungsV verwendet werden. Da der Beginn der Immunität noch
nicht belegt ist, erhalten Rinder mit zwei gültigen, eingetragenen Impfungen den
Status "IM2" jedoch bis auf Weiteres nicht den Status "GRU".
Änderungen und Stand: 12.02.2026:
es wurden fachliche Festlegungen getroffen, sodass trotz der beschriebenen,
weiterhin geltenden rechtlichen und fachlichen Grundlagen die Statusberechnung
der Tiere - wie auch bei den anderen BT-Impfstoffen - fortgeführt wird.
Hinweis: Der Impfstatus bzgl. BTV-3 ist kein Zertifikat zum Handeln der
geimpften Tiere. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich Verbringungsregelungen bei
der zuständigen Veterinärbehörde.
EHD-Impfschema für die Impfstoffe zum Schutz gegen die
Epizootische Hämorrhagie der Hirsche (EHD), Stand 17/07/2026
| Code | Impfstoff | Mindestalter
wenn Mutter naiv (= nicht geimpft) (4*) |
Mindestalter wenn Mutter geimpft (4*) |
Impfschema Rind | Mindest- Impfabstand * |
Maximal
zulässiger Impfabstand (1*) |
Impfschutz (Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung |
| 2801 | Hepizovac | 2 Monate | 2 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | vor Ablauf von 407 Tagen nach der Zweitimpfung |
| 2802 | Syvac EH Marker | 3 Monate | 3 Monate | 2 x im Abstand von 21-28 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 14 Tage nach Zweitimpfung | " |
*Fußnoten siehe entsprechende Erläuterungen oben bei BT.
LSD-Impfschema für die Impfstoffe zum Schutz gegen die Lumpy-skin-Krankheit (LSD), Stand 17/07/2026
| Code | Impfstoff | Mindestalter
wenn Mutter naiv (= nicht geimpft) (4*) |
Mindestalter wenn Mutter geimpft (4*) |
Impfschema Rind | Mindest- Impfabstand * |
Maximal
zulässiger Impfabstand (1*) |
Impfschutz (Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung |
| 3001 | BOVIVAX LSD-N, M.C.I. Santé Animale | 0 Monate | 6 Monate | 1 x Impfung | entfällt | entfällt | 21 Tage nach Impfung | vor Ablauf von 407 Tagen nach der Impfung |
| 3002 | Lumpyvax, Intervet MSD | 0 Monate | 4 Monate | 1 x Impfung | entfällt | entfällt | 21 Tage nach Zweitimpfung | " |
| 3003 | OBP Lumpy Skin Disease, OBP | 0 Monate | 6 Monate | 1 x Impfung | entfällt | entfällt | 25 Tage nach Zweitimpfung | " |
| 3004 | Bovimune LSD-N, M.C.I. Santé Animale | 0 Monate | 4 Monate | 2 x im Abstand von 21-28 Tagen | 19 Tage | 36 Tage | 14 Tage nach Zweitimpfung | vor Ablauf von 407 Tagen nach der Zweitimpfung |
*Fußnoten siehe entsprechende Erläuterungen oben bei BT.
BHV1-Impfschema
Die Ermittlung eines speziellen BHV1-Impfstatus ist in der internen
Testphase und für die Anwendung noch nicht freigegeben!
Die Berechnung / Ausgabe eines spezifizierten BHV1-Impfstatus auf Basis des
nachfolgenden Schema erfolgt nur dann, wenn der Betrieb hierfür von der
Veterinärverwaltung freigeschaltet wurde (derzeit nur in NRW)!
| NR. | Code | Impfstoff | Mindestalter | Impfschema Rind | Mindest- Impfabstand |
Maximal
zulässiger Impfabstand (incl. 7 Tage Kulanz) |
Impfschutz (Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung |
| 200 | IBR | IBR-Marker-Impfstoff (ohne nähere Differenzierung) | 3 Monate | 2x im Abstand von 4 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 28 Tage nach Zweitimpfung | 183 Tage (max. 225 Tage) |
| 201 | I01 | Bovilis IBR Marker, (ohne Differenzierung) | 3 Monate | 2x im Abstand von 4 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 28 Tage nach Zweitimpfung | " |
| 202 | I02 | Ibraxion | ab 2 Wo. oder 3 Monate | 2x im Abstand von 21 Tagen | 21 Tage | 35 Tage | 14 Tage nach Zweitimpfung | " |
| 203 | I03 | Rhinobovin Marker Inaktiviert | 3 Monate | 2x im Abstand von 4 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 28 Tage nach Zweitimpfung | " |
| 204 | I04 | Riemser IBR/IPV-Vakzine | ab 2 Wo | 2x im Abstand von 4 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 28 Tage nach Zweitimpfung | " |
|
205
|
I05
|
Rispoval
IBR-Marker vivum
|
ab 2 Wo | im Alter von 3 Monaten | 21 Tage | 35 Tage | 7 Tage nach Erstimpfung | " |
| 3 Monate | nein | " | ||||||
| 206 | I06 | Rispoval IBR-Marker inactivatum | 3 Monate | 2x im Abstand von 4 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 28 Tage nach Zweitimpfung | " |
| 207 | I07 | Rispoval IBR-Marker+BRSV+PI3 vivum | ab 2 Wo | 2x im Abstand von 4 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 28 Tage nach Zweitimpfung | " |
| 208 | I08 | Bovilis IBR Marker inac | 3 Monate | 2x im Abstand von 4 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 28 Tage nach Zweitimpfung | " |
|
209
|
I09
|
Bovilis
IBR Marker live
|
2 Wo | 2x im Abstand von 4 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 7 Tage nach Erstimpfung | " |
| 3 Monate | nein | " | ||||||
| 210 | I10 | Hiprabovis IBR Marker Live | 3 Monate | 2x im Abstand von 4 Wochen? | 21 Tage | 35 Tage | 28 Tage nach Zweitimpfung | " |
BVD-Impfschema
Die Ermittlung eines speziellen BVD-Impfstatus ist in der internen
Testphase und für die Anwendung noch nicht freigegeben!
Die Berechnung / Ausgabe eines spezifizierten BVD-Impfstatus
auf Basis des nachfolgenden Schema erfolgt nur dann, wenn der Betrieb hierfür
von der Veterinärverwaltung freigeschaltet wurde (derzeit nur in NRW)!
| NR. | Code | Impfstoff | Mindestalter | Impfschema Rind | Mindest- Impfabstand |
Maximal
zulässiger Impfabstand (incl. 7 Tage Kulanz) |
Impfschutz (Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung |
| 300 | BVD | BVD-Impfstoff (ohne nähere Differenzierung) | 3 Monate | |||||
| 301 | B01 | Bovidec | 3 Monate | 2x im Abstand von 3 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 7 Tage nach Zweitimpfung | 366 Tage (max. 400 Tage) |
| 302 | B02 | Bovilis BVD-MD | 8 Monate | 2x im Abstand von 3 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 28 Tage nach Zweitimpfung | 183 Tage (max. 225 Tage) |
| 303 | B03 | Mucobovin | 6 Monate | 2x im Abstand von 4-6 Wochen (2.Impfung muss mit Vacoviron sein sonst kein fetaler Schutz) |
28 Tage | 45 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | 366 Tage (max. 400 Tage) |
| 304 | B04 | PregSure BVD | 3 Monate | 2x im Abstand von 3 Wochen | 21 Tage | 35 Tage | 14 Tage nach Zweitimpfung | 366 Tage (max. 400 Tage) |
| 305 | B05 | Rispoval 3-BRSV-PI3-BVD | ||||||
| 306 | B06 | Vacoviron FS | 6 Monate | 2x im Abstand von 4-6 Wochen (Erste mit Mucobovin, Bovidec, Bovilis BVD-MD Zweite mit Vacoviron FS) |
21 Tage | 45 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | 366 Tage (max. 400 Tage) |
| 307 | B07 | Bovela | 3 Monate | 1x Impfung | entfällt | entfällt | 21 Tage nach Erstimpfung | 366 Tage (max. 400 Tage) |
| 308 | B08 | Bovalto Respi 4 | 2 Wochen | 2x im Abstand von 3 Wochen | 19 Tage | 28 Tage | 21 Tage nach Zweitimpfung | 183 Tage (max. 225 Tage) |
Der Tierhalter hat einen eingeschränkten Zugriff auf die Untersuchungsergebnisse und Impfungen von Tieren, die aktuell in seinem Bestand gemeldet sind. Angezeigt wird das Probenahmedatum, die Untersuchungsmethode und das Ergebnis; bei den Impfdaten wird das Impfdatum, der Impfstoff und der Impfzweck (z.B. BT) ausgegeben.
Der Tierhalter kann zudem frühere Befunde und Impfdaten einsehen, um ggf. mehrfache oder falsche Probenahmen im Rahmen der Bestandsbetreuung zu vermeiden.
Die nach dem Abgang des Rindes erfolgten Untersuchungen oder Impfungen kann der Tierhalter nicht abfragen; somit kann der Status eines abgemeldeten Tieres veraltet sein.
Falls die Untersuchungsdaten in der Datenbank vorliegen, aber in der Einzeltierverfolgung fehlen, könnte ein Meldefehler im Lebenslauf hierfür die Ursache sein.
Die Veterinärverwaltung hat Zugriff auf die vollständigen Befunddaten, wie beispielsweise die Labornummer oder die Registriernummer des Tierhalters oder der verantwortliche Tierarzt bei den Impfdaten.
Das Alter in HIT wird teilweise als "Alter in Monaten und Tagen" teilweise nur als "Alter in Tagen" ausgegeben.
Ein Tier, geboren am 01.01.2020 ist nach HIT
| am 01.01.2021 genau 12 Monate und 0 Tage alt | |
| am 01.02.2020 genau 1 Monate und 0 Tage alt | |
| am 02.02.2020 genau 1 Monate und 1 Tag alt | |
| am 01.01.2020 genau 0 Monate und 0 Tage alt - am Geburtstag | |
| am 02.01.2020 genau 0 Monate und 1 Tag alt |
Dies weicht von der Altersberechnung gemäß BGB ab. Dort zählt ein Tier bereits am Geburtstag als 1 Tag alt.
| am 01.01.2020 laut BGB 1 Tag alt - am Geburtstag | |
| am 02.01.2020 laut BGB 2 Tage alt |
Mit der Schaltfläche "Download" können Sie die Daten als CSV-Datei herunterladen und lokal auf Ihrer Festplatte abspeichern. Geben Sie hierzu die benötigten Angaben ein und drücken die Schaltfläche. Nach einiger Zeit erhalten Sie von Ihrem Internetbrowser einen Dialog in dem der lokale Dateiname angegeben werden muss. Speichern Sie die Daten unter einem aussagekräftigen Namen, wie z.B. EINZELTIER.CSV ab.
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CSV- Formate
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| PDF- Format (genaue Hinweise siehe |
Das CSV-Dateiformat eignet sich gut zum Import in verschiedene Tabellenkalkulationsprogramme wie z.B. Microsoft Excel oder Star-Office, aber auch Datenbanken oder Textverarbeitungssysteme mit Serienbrieffunktion.
Sie können die Daten lokal weiterverarbeiten, sortieren und beliebig aufbereiten. Änderungen, die Sie in Ihrer lokalen Datei vornehmen, sind nicht in der zentralen Datenbank abgespeichert.
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Hinweise zum DruckUm den Lebenslauf auszudrucken, gibt es folgende Möglichkeiten:
PDF - für beste Druckqualität
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Direkt HTML aus dem Browser ausdrucken
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Excel
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PDF- Format Für die Anzeige und Drucken eines PDF-Dokumentes benötigen Sie das
Programm "Acrobat Reader" von der Firma Adobe, das Sie dort kostenlos
downloaden können.
Klicken Sie hier 
- Falls auf dem PC bereits ein Browser (Netscape Navigator ab Vers.3.0
oder Internet Explorer ab Vers. 3.0) installiert ist, wird der Acrobat Reader
integrierter Bestandteil des Browsers (sog. "Plug In"). PDF-Dokumente
können dann innerhalb des Browsers angezeigt werden.
- Der Reader kann aber auch unabhängig vom Browser benutzt werden.
Sofern der Reader nicht installiert ist, kann der Browser das Dokument nicht
anzeigen. In diesem Fall öffnet sich ein Fenster, das Ihnen ermöglicht, das
Dokument auf der Festplatte zu speichern.
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Excel- Format Anzeige und Drucken der lokal gespeicherten CSV-Datei ist auch in Excel möglich. Falls keine automatische Aufteilung der Daten in Spalten erfolgt, müssen folgende Einstellungen durchgeführt werden:
Menü: Daten / Text in Spalten / Dateityp getrennt / Trennzeichen: Semikolon / Fertig stellen
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