Rinderdatenbank - Abfragen
Einzeltierverfolgung
| Allgemeine Hinweise zur Einzeltierverfolgung |
| Hinweise zu den einzelnen Feldern
|
| Hinweise zu den einzelnen Ausgabebestandteilen
|
| Hinweise zum Download und
|
In Abhängigkeit vom Nutzerkreis sind die Anzeigemasken der
Einzeltierverfolgung unterschiedlich gestaltet:
| Landwirte und sonstige HI-Tier-Beteiligte
Diesem Nutzerkreis steht die Einzeltierverfolgung nur in
eingeschränkter Form zur Verfügung, d.h. nur beim unmittelbaren
Vorbesitzer/Nachbesitzer erfolgt die Anzeige der Betriebsnummer, alle
anderen Vorhalterbetriebe und/oder Übernehmer sind anonymisiert.
Angezeigt wird auch das Tierende (Schlachtung, Tod, Ausfuhr). Sofern
die Untersuchungsergebnisse für BHV1 und BVD sowie die Impfungen in HIT
vorliegen, werden zudem auch die Gesundheitsdaten mit ausgegeben.
Weitere Erläuterungen unter Lebenslauf
(anonym für Melder) |
| Veterinäre und Verwaltungsstellen
Mit dieser Maske wird die Möglichkeit angeboten den Lebensweg eines Rindes von der
Geburt über die Haltung bis zur Schlachtung nachzuvollziehen. Die Identität eines
Rindes wird neben der Ohrmarkennummer durch Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und
Mutternummer bzw. Herkunftsland bei Importtieren beschrieben. Der Lebenslauf eines Rindes
wird durch den Geburtsbetrieb, die Haltungsbetriebe und ggf. den Schlachtbetrieb
einschließlich der Haltungszeiträume bzw. Schlachtdatum dokumentiert. |
Für Tiere aus der Leistungsprüfung werden zusätzliche Informationen zum
Geburtsverlauf, zum Verbleib, Einling oder Mehrling, ET-Kalb, zur Kennzeichnung
(Ohrmarke, Bolus oder Injektat), zum Meldeweg und zum Status angezeigt.
Zwei Anzeigeformen stehen zur Verfügung:
- Lebenslauf (aufbereitete Form)
- Meldungen (ohne Aufbereitung)
Feldbeschreibungen
Eingabe der Ohrmarkennummer
Die Lebensohrmarke kann sowohl alpha-numerisch (z.B. DE0912345678) wie auch rein
numerisch (z.B. 276000912345678) erfasst werden.
Deutsche Ohrmarken, die ab dem 28.10.1995 ausgegeben wurden, sind mit DE, dem 2stelligen
Bundeslandschlüssel (01 - 16) und der 8stelligen individuellen Nummer
einzugeben.
Rein numerische Erfassung der Ohrmarkennummer
Anstelle von DE ist der ISO-Code für Deutschland (276) sowie die 10stellige
Ohrmarkennummer einschließlich der beiden führenden Nullen vor dem Bundeslandschlüssel
einzugeben (z.B. 276000112345678).
Bei Ohrmarkennummern aus Mitgliedstaaten ist anstelle der 2stelligen Länderkennung
(z.B. AT =Österreich) der 3stellige ISO-Code des jeweiligen Mitgliedstaates (für
Österreich = 040 ) einzugeben. Die Identifizierungsnummer ist entsprechend der Vorgabe
auf der Ohrmarke einzugeben. Sollte die Nummer weniger als 10 Stellen aufweisen, sind die
fehlenden Stellen nicht mit Nullen aufzufüllen
Hier können Sie die Anzeigeform wählen:
Lebenslauf (anonym für
Melder)
Landwirten, Viehhändlern und Schlachtbetrieben wird mit dieser Maske die Möglichkeit angeboten,
die eigenen Meldungen, die der Vorhalter und der Nachbesitzer zu einem Tier in chronologischer
Abfolge sich anzeigen zu lassen. Dabei wird nur der unmittelbare Vorbesitzer und
Nachbesitzer angezeigt, weitere Tierhalter in der Meldekette sind nur in
anonymisierter Form - d.h. ohne
Betriebsnummern und nur unter Angabe des Staates bzw. Bundeslandes (DE/BY = Deutschland/Bayern)- zu sehen. Liegen die Meldungen beim unmittelbaren
Vorbesitzer oder Nachbesitzer nicht korrekt vor
(Beispiel: Vorbesitzer meldet Zugang, aber keinen Abgang) werden diese Daten
ebenso in anonymisierter Form angezeigt. Dies gilt ebenso, wenn zwischen dem
Abgangsdatum des Vorbesitzers und dem eigenen Zugangsdatum mehr als 2 Tage
liegen.
Darüber
hinaus ist jede Meldung mit einem Hinweis versehen, der die Korrektheit der
Angaben bestätigt oder Fehler/Lücken im Meldeablauf dokumentiert. Die Spalte
"Anzeige" beschreibt von wem die Meldung stammt.
Meldevertreter, die nicht über eine Gesamtvollmacht verfügen, können nur Ihre
eigenen Meldungen sehen.
Zudem wird der Tierstatus mit Gesundheitsdaten (BHV1, BVD,
Impfungen) angezeigt, sofern die Untersuchungsergebnisse und Impfdaten an die
Datenbank übermittelt wurden und der Lebenslauf des Tieres korrekt ist.
Lebenslauf (Haltersicht)
Nur Veterinäre und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs)
können diese Funktion nutzen.
Für Tierhalter, Händler und Schlachtbetriebe wird nur der unmittelbare
Vorbesitzer und Nachbesitzer angezeigt, weitere Tierhalter in der Meldekette
sind nur in anonymisierter Form - d.h. ohne
Betriebsnummern und nur unter Angabe des Staates bzw. Bundeslandes (DE/BY =
Deutschland/Bayern)- zu sehen. Um die Sicht eines speziellen Halters im
Lebenslauf des Tieres nachzuvollziehen, ist dessen Betriebsnummer anzugeben.
Lebenslauf (aufbereitete Form)
Nur Veterinäre und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs)
können diese Funktion nutzen.
Angezeigt wird die Entstehung (Geburt, Ersterfassung, EU-Einfuhr,
Import) des Tieres in der Datenbank, die einzelnen Bewegungsmeldungen
(Zugang, Abgang) und ggf. das Tierende (Schlachtung, Tod, Ausfuhr) mit Datum und
entsprechender Betriebsnummer. Darüber hinaus ist jede Meldung mit einem
Hinweis versehen, der die Korrektheit der Angaben bestätigt oder Fehler/Lücken
im Meldeablauf dokumentiert. Durch Anklicken der einzelnen Meldung gelangt
man in die entsprechende Meldemaske. Durch Anklicken der Betriebsnummer erhält
man die Betriebsdaten.
Der Gesundheitsstatus mit den einzelnen Untersuchungsergebnissen werden
zusätzlich angezeigt, sofern die Daten in HIT vorliegen. Im Gegensatz zur
Anzeige beim Tierhalter wird die Betriebsnummer des Tierhalters, des
Hoftierarztes und des Untersuchungslabors mit ausgegeben.
Hier können Sie wählen ob zur Betriebsnummer Name und Adresse mit ausgegeben werden sollen -
allerdings immer nur soweit eine Berechtigung vorliegt.
Tierhalter können die Name und Adresse nur vom unmittelbaren Vorbesitzer bzw.
unmittelbaren Nachbesitzer sehen, außer der Vor- bzw. Nachbesitzer hat die
Funktion explizit freigegeben. Des Weiteren werden diese Daten auch für den
eigenen Betrieb, bzw. Betriebsstätten angezeigt.
Soll der Vor-, bzw. Nachbesitzer allen Haltern im Lebenslauf eines Rindes - dessen Halter diese waren oder sind - angezeigt werden,
muss der Vor-, bzw. Nachbesitzer das Feld ist im Menü "Freiwillige Datenfreigabe" aktivieren.
Meldungen (ohne Aufbereitung)
Nur Veterinäre und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs)
können diese Funktion nutzen.
Angezeigt werden die "rohen" Meldungen (Stammdaten, Bewegungsdaten,
Schlachtdaten unter Angabe der Betriebsnummer), d.h. mögliche Fehler
oder Lücken im Meldeablauf werden nicht ausgewiesen. Zusätzlich können Sie
sich die Systemspalten und/oder alle stornierten Datensätze anzeigen lassen.
Hier können Sie den Umfang der Ausgabe durch Auswahl der entsprechenden Optionen bestimmen.
"Systemspalten" sind die Zeitpunkte (SYS_VON ist der Zeitpunkt, zu dem eine
Meldung im System abgespeichert wurde, und SYS_BIS gibt den Ende-Zeitpunkt an),
SYS_STAT (Satzstatus "neu", "bestätigt" etc)
und SYS_CLUST (interner Wert).
"31.12.2010/00.00.00" bei SYS_BIS heißt "offen" bzw. nicht beendet.
Wenn Anzeigeform "mit Systemspalten" gewählt wird, dann werden für Veterinäre
und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs) auch
Tier-Statistikeinträge (TIERSTAT), Tier-Betrieb-Einträge (TIERBETR) sowie
Meldungsbestätigungen (CONFIRM) mit angezeigt.
Tier-Statistikeinträge (aus Tabelle TIERSTAT) ergeben sich aus der
wöchentlichen Berechnung der Tierstatistik. Über die beiden Schaltflächen
"Ohrmarke" und "Halter" (ganz rechts in der Tabelle) können für das Tier bzw.
den momentanen Halter die statistischen Daten aktualisiert werden, wenn kürzlich
neue Meldungen hinzugekommen sind oder Änderungen am Tier bzw. Halterbetrieb vorgenommen wurden.
Tier-Betrieb-Einträge (aus Tabelle TIERBETR) geben sämtliche "Aktivitäten" an,
die bezüglich der Ohrmarke von (irgend-)einem Betrieb gemeldet wurden. Da es
sich auch um nachträglich wieder stornierte Meldungen handeln kann, werden diese
als "vermutliche" Meldungen angezeigt.
Zudem können für interne
Berechnungsvorgänge auch Einträge zu Dummybetrieben erscheinen, die auch ein
Datum in der Zukunft haben können. Hierbei handelt es sich um ein technisches
Hilfsmittel und nicht um eine tatsächliche Meldung eines Systemteilnehmers.
Meldungsbestätigungen (aus Tabelle CONFIRM) können im Rahmen von VVVO-Vorgängen getätigt werden, da
derjenige, der einen VVVO-Vorgang angezeigt bekommt, auch die Möglichkeit hat,
seine Meldung
zu bestätigen, welche im Zusammenhang mit der Entstehung des Vorganges steht.
Mit Auswahl "auch stornierte Daten" werden stornierte Meldungen in grau mit
angezeigt.
Hinweise zu den einzelnen Ausgabebestandteilen
Diese Statusanzeige dient zum schnellen Überblick und liefert Informationen, ob
es sich um neue oder geänderte Meldungen im Lebenslauf handelt. Der Status ist
nicht direkt vergleichbar mit
Einträgen in der sogenannten VVVO- oder Veterinär-Vorgangsliste.
(Zugehörige Schlüsselliste
SYS_STAT)
Falls der Tierhalter bei der Abgangsmeldung freiwillig einen Nachbesitzer angegeben hat, wird dieser hier mit der Kennung NB: angezeigt.
Analog wird ein freiwillig in der Zugangsmeldung angegebener Vorbesitzer als VB: angezeigt.
Bei der Sortierung der Lebenslaufstationen werden diese Angaben nur verwendet, sofern sie eine andernfalls undefinierte Reihenfolge klarstellen - insbesondere bei mehreren Haltern an einem Tag.
Dabei kann es zu unterschiedlichen Situationen kommen:
|
OK (weiß) -
"Angabe passt zum Lebenslauf": Die Angaben zu Vor- oder
Nachbesitzer bestätigen den Lebenslauf oder können ihn verbessern, falls
Mehrdeutigkeiten wie zwei Händler am selben Tag dadurch geklärt werden. |
|
Wid. (grau) -
"Angabe im Widerspruch
zur Lebenslaufreihenfolge": Falls die Angaben im Widerspruch zur Reihenfolge gemäß Ereignisdatum der Meldungen stehen, werden die Angaben zu NB/VB in grau angezeigt, aber bei der Reihenfolge der Lebenslaufstationen nicht berücksichtigt. |
|
Hin. (gelb) -
"Angabe kann Hinweis zur
Klärung des Lebenslauffehlers geben": Falls der Lebenslauf eine Lücke
oder einen Fehler aufweist und aber der Tierhalter eine Angabe zu Vor- oder
Nachbesitzer gemacht hat, kann dies ggf. helfen das Problem zu klären - z.B.
wo das Tier verblieben ist. |
Die Angaben NB und VB wurde vom - zu diesem Zeitpunkt - aktuellen Halter freiwillig eingetragen um die richtige Reihenfolge des
Lebenslaufes nachvollziehen zu können. Bei Meldung mehrerer Handelspartner am selben Tag gibt die Reihenfolge der dargestellten Betriebsnummern im Lebenslauf eines
Rindes nicht zwangsläufig den tatsächlichen Lebenslauf des Tieres wieder, da die konkrete zeitliche Abfolge aus Meldungen des gleichen
Datums nicht ersichtlich wird. Mit dieser freiwilligen zustäzlichen Angabe kann
nun der direkte Handelspartner (abgebender Betrieb bei Zugangsmeldungen
und übernehmender Betrieb bei Abgangsmeldungen) angegeben und wenn
passend der Lebenlauf entsprechend sortiert werden.
Auf Basis der gespeicherten Untersuchungsbefunde und Impfungen wird ein
Tier-Gesundheitsstatus zu folgenden Tierseuchen ermittelt:
| BHV1
Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR); Erreger ist das Bovine
Herpesvirus Typ 1 (BHV1)
Beim BHV1-Status wird die Impfinformation im Status mitgeführt.
(Zugehörige Schlüsselliste - BHV1-Tierstatus);
Da es keine Eingabeverpflichtung für BHV1- Untersuchungsergebnisse gibt,
hat der BHV1-Status keinen amtlichen Charakter! |
Achtung: Im März 2015 wurde die BHV1-VO geändert. Die Änderungen wurden zum
31.05.2016 in HIT umgesetzt. Daraus ergeben
sich neue bzw. geänderte Tierstatus, insbesondere die Status PBI und PSE
existieren in der alten Form nicht mehr, statt dessen werden jetzt differenzierte Status
ermittelt, Details siehe
BHV1-Tierstatus-Ermittlung
| BVD
Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD); Erreger ist das Bovine
Virusdiarrhoe Virus (BVDV)
Im Gegensatz zum BHV1-Status wird im BVD-Status nicht die Impfinformation
berücksichtigt.
Ob ein Tier gegen BVD geimpft wurde, ist am separat ausgewiesenen Impfstatus
ersichtlich.Bei der Übermittlung der
Untersuchungsdaten durch die Labore oder der Veterinärverwaltung führt die
HIT umfangreiche Plausibilitätsprüfungen durch; so wird z.B. geprüft, ob
das beprobte Tier für die im Untersuchungsinstitut verwendete
Nachweismethode das vorgeschriebene Mindestalter hat oder ob im Fall eines positiven Befundes die Bestätigungsuntersuchung im
korrekten Untersuchungsabstand erfolgte. Siehe auch BVD-Tierstatus
(komplette, zugehörige Schlüsselliste siehe: BVD-Tierstatus)
|
| BTV
Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT); Erreger ist das Bluetongue Virus (BTV)
Sofern vorliegenden und gemeldet, werden Untersuchungsergebnisse
angezeigt. Das Ergebnis in der Rubrik "BTV 1-24" ergibt sich aus
einer Untersuchung, die auf mehrere Serotypen screent. Wird
anschließend weiter untersucht, werden ggfs. auch die Ergebnisse zu spezifischen Serotypen
ausgegeben. Details zum Status siehe BTV-Ergebnis.
Wurden Impfungen zum Tier gemeldet, wird separat ein Impfstatus
ausgegeben - basierend auf den
Herstellerangaben zum Impfstoff. Details siehe BT-Impfstatus. |
Liegen keine Eintragungen vor, lässt sich daraus nicht
zwangsläufig auf den Status schließen,
da die Untersuchungs-/ Impfdaten ggfs. nicht vollständig an HIT gemeldet wurden.
Bei der Ermittlung des Status werden nur Untersuchungsergebnisse und
Impfdaten aus zurückliegenden Haltungen und in der aktuellen Haltungsperiode
berücksichtigt.
Wenn das Tier den Bestand verlässt und im übernehmenden
Betrieb untersucht bzw. geimpft wird, werden diese Daten zur Status-Bildung beim
Vorbesitzer nicht mit einbezogen.
Somit ist der Status eines abgegangenen Rindes
ggf. veraltet.
Die Status-Ermittlung erfolgt auf Basis der tierindividuellen BHV1 und BVD-Einzelbefunde,
die vom Labor oder der Veterinärverwaltung in die HIT-Datenbank eingetragen
werden.
BHV1
BHV1-Status |
Status-Datum |
N |
letztes Probenahmedatum |
NP* |
Probenahme der positiven Probenahme |
PP* |
Probenahmedatum des ersten positiven Untersuchungsergebnisses |
PW (erst pos, dann neg) |
Probenahmedatum des positiven Befundes |
*Ein nachfolgendes invalides Untersuchungsergebnis ändert nicht den Status
des Tieres und somit auch nicht das Status-Datum. Datum der letzten
Untersuchung ist das Probennahmedatum des invaliden Befundes.
BVD
Das Status-Datum entspricht dem Probenahmedatum; Ausnahmen hiervon sind der
Status P9 und P10
BVD-Status |
Status-Datum |
P9 |
Todesdatum |
P10 |
Probenahmedatum + 40 Tage |
alle anderen |
Probenahmedatum |
Anders als im BVD-Verfahren gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für ein elektronisches Meldeverfahren von
Impfdaten. Die in HIT erfassten Impfungen und ermittelte Impfstatus haben somit keinen amtlichen Charakter!
Für die Statuserrechnung werden die einzeltierbezogen gespeicherten Impfungen auf
Basis der Empfehlungen des Impfstoffherstellers plausibilisiert. Abweichend zum
speziellen
BT-Impfstatus sind die BHV1 und BVD-Impfstatus nicht näher spezifiziert,
angezeigt wird nur, ob eine Impfung vorliegt (MIT/OHNE).
Um den differenzierten Impfstatus sehen zu können - wenn Impfungen im Bereich
BHV1 und/oder BVD in der Datenbank eingetragen sind - muss der Betrieb durch die
Behörde über die Maske "Beitrittserklärung zu länderspezifischen Verfahren"
erfasst werden.
BTV
- Impfstatus (Blauzungenkrankheit / Bluetongue Disease, (BT) )
Die einzeltierbezogen erfassten Impfungen werden hinsichtlich des vom
Impfstoffherstellers empfohlenen Impfabstands und Immunitätsbeginns
plausibilisiert. Ergebnis hieraus ist der von HI-Tier abgeleitete
Impfstatus. Die Impfintervalle der Impfstoffe mit den jeweiligen
Impfabständen sowie eingeräumte Toleranzgrenzen sind unten stehender
Tabelle zu entnehmen.
Der BT-Impfstatus im Einzelnen
(Stand 22.05.2019)
(vgl. hierzu Impfschema )
Nr |
Code |
Text |
Beschreibung |
0 |
OHN |
keine Impfung |
Ggf. wurden die Impfdaten nicht in HIT erfasst oder nur als
Bestandsimpfung oder das Tier wurde tatsächlich nicht geimpft. |
1 |
AUT |
autogen / bestandspez. Impfstoff |
BTV-3 Impfung mit autogenem / bestandspezifischem Impfstoff, es wird kein Impfstatus ermittelt.
Die Eintragung dient nur der Dokumentation der Impfung. |
9 |
ER9 |
Impfung liegt vor, aber Mindesalter
unterschritten |
Gilt für Tiere, die zum Zeitpunkt der Impfung das vom
Impfstoffhersteller angegebene Mindesalter unterschritten haben. |
10 |
MAT |
Maternaler Impfschutz,
Beginn des Impfschutzes des Muttertieres erst im Laufe der Trächtigkeit;
ohne eigene Impfung |
Gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20,
21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz)
- und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltereklärung zum
innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28
Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter liegt. |
11 |
MAX |
Maternaler Impfschutz, Beginn des
Impfschutzes des Muttertieres erst im Laufe der Trächtigkeit
+eigene Impfungen |
Gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20,
21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz)
- und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltereklärung zum
innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28
Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter liegt.
Zudem wurde das Kalb bereits
geimpft (unpassende Impfung). |
12 |
MAE |
Maternaler Impfschutz, Beginn des
Impfschutzes des Muttertieres erst im Laufe der Trächtigkeit
+Erstimpfung |
Gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20,
21 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz)
- und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltereklärung zum
innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28
Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter liegt.
Zudem wurde das Kalb ein Mal passend geimpft (Beginn der
Grundimmunisierung). |
27 |
MI |
Maternaler, intrauteriner Impfschutz,
Imfpschutz vor der Belegung und während gesamter Trächtigkeit;
ohne eigene Impfung |
Gilt für Kälber unter 90 Tage wenn Mutter
| zum Zeitpunkt der Geburt Status 20,21 oder 30 (=Mutter mit
vollständigen Impfschutz) und |
| zweite Impfung der Grundimmunisierung mindestens 300 Tage vor Geburt
erfolgt |
|
28 |
MIX |
Maternaler, intrauteriner Impfschutz,
Imfpschutz vor der Belegung und während gesamter Trächtigkeit;
+eigene Impfungen |
Gilt für Kälber unter 90 Tage wenn Mutter
| zum Zeitpunkt der Geburt Status 20,21 oder 30 (=Mutter mit
vollständigen Impfschutz) und |
| zweite Impfung der Grundimmunisierung mindestens 300 Tage vor Geburt
erfolgt |
Zudem wurde das Kalb bereits
geimpft (unpassende Impfung). |
29 |
MIE |
Maternaler, intrauteriner Impfschutz,
Imfpschutz vor der Belegung und während gesamter Trächtigkeit;
+Erstimpfung |
Gilt für Kälber unter 90 Tage wenn Mutter
| zum Zeitpunkt der Geburt Status 20,21 oder 30 (=Mutter mit
vollständigen Impfschutz) und |
| zweite Impfung der Grundimmunisierung mindestens 300 Tage vor Geburt
erfolgt |
Zudem wurde das Kalb ein Mal passend geimpft (Beginn der
Grundimmunisierung). |
13 |
IM1 |
BTV-Erstimpfung |
Die erste Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung
liegt vor. |
14 |
IMU |
BTV-Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand unterschritten |
Erhält das Tier, wenn der vom Hersteller angegebene
Impfabstand (inkl. Kulanzzeitraum) unterschritten wurde. Abhängig vom
Impfstoff, genaue Angaben siehe separate Tabelle. |
15 |
I2A |
BTV-Zweitimpfung anstehend |
Wieviel Tage nach der ersten Imfpung die Zweitimpfung durchzuführen ist,
hängt von den Angaben des Herstellers zum jeweiligen Impfstoff ab - siehe
separate Tabelle unten. Es können zwei verschiedene Konstellationen zu diesem Status führen:
| Die zweite Impfung der Grundimmunisierung steht an ODER: |
| Es ist zwar eine zweite
Impfungen in der Datenbank hinterlegt, jedoch ist die zweite Impfung
vor Ablauf des jeweiligen Mindestabstands. Damit ist die Grundimmunisierung
(noch) nicht wirksam. Eine weitere Impfung ist innerhalb der Frist möglich,
um die Grundimmunisierung erfolgreich abzuschließen. |
|
16 |
IM2 |
BTV-Zweitimpfung liegt vor (noch kein Impfschutz) |
Die zweite Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung
liegt vor, jedoch ist noch kein vollständiger Impfschutz aufgebaut, weil der
Booster-Effekt erst nach einem bestimmten Zeitraum eintritt, der abhängig
vom Impfstoff ist (siehe Status 20 (GRU)). |
17 |
I2S |
BTV-Zweitimpfung mit anderen Impfstoff
liegt vor (noch kein
Impfschutz) |
Analog zu Status 16; bei der Zweitimpfung wurde ein
anderer Impfstoff appliziert. |
18 |
I2U |
BTV-Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten |
Erhält das Tier, wenn der vom Hersteller angegebene
Impfabstand (inkl. Kulanzzeitraum) überschritten wurde. Abhängig vom
Impfstoff, genaue Angaben siehe separate Tabelle |
19 |
I2F |
BTV-Zweitimpfung ausgeblieben, Nachimpfungsfrist überschritten |
Es können verschiedene Konstellationen zu diesem Status führen:
| Die zweite Impfung fehlt und der Impfabstand ist bereits
überschritten |
| Beim Status I2F sind zwar 2
Impfungen in der Datenbank hinterlegt, jedoch ist die zweite Impfung
vor Ablauf des jeweiligen Mindestabstands. Damit ist die Grundimmunisierung nicht
gegeben. Eine weitere Impfung innerhalb der Frist wäre möglich gewesen,
um die Grundimmunisierung erfolgreich abzuschließen. Diese ist jedoch
nicht erfolgt.
Ggf. ist zu prüfen, ob Erfassungsfehler bezüglich des
Impfdatums vorliegen und damit zu diesem Status führen. |
| Die erste Impfung der Grundimmunisierung war zu früh (z. B. weil das
Kalb von einer geimpften Mutter war, siehe unterschiedliche
Mindestalter), damit war nur die zweite Impfung für ein gültiges
Mindesalter und eine weitere Impfung um die Grundimmunsierung gültig
abzuschließen fehlt |
|
20 |
GRU |
Grundimmunisierung wirksam |
Die Grundimmunisierung ist erst nach Ablauf der vom
Hersteller vorgegebenen Fristen wirksam (Booster-Effekt). Das Einsetzen der
Immunität und damit die Vergabe des Status 20 (Grundimmunisierung wirksam)
ist vom verwendeten Impfstoff abhängig (Fristen siehe Tabelle unten)
|
21 |
GRS |
Grundimmunisierung wirksam, anderer Impfstoff |
Analog zu Status 20; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer
Impfstoff appliziert. |
30 |
WDH |
BTV-Wiederholungsimpfung liegt vor |
Der Status wird vergeben, wenn das Tier eine gültige
Grundimmunisierung hat und vor Ablauf der Frist für die jährliche
Wiederholungsimpfung (max. 407 bzw. 455 Tage - siehe 3*) nachgeimpft wurde.
|
31 |
WDU |
BTV-Wiederholungsimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten,
über 1 Jahr |
Auffrischungsimpfung muss spätestens 12 Monate
(max. 407 bzw. 455 Tage - siehe 3*) nach der 2. Impfung erfolgt sein. |
32 |
WDX |
BTV-Wiederholungsimpfung ausgeblieben, über 1 Jahr |
Keine Auffrischungsimpfung innerhalb der vorgesehenen
Frist oder Daten nicht
erfasst bzw. nur als Bestandsimpfung in HIT eingegeben und damit nicht
einzeltierbezogen. |
BT- Impfschemaa für die Impfstoffe zum Schutz gegen die
Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT), Stand 11/06/2024
Code |
Impfstoff |
Mindestalter
wenn Mutter naiv
(= nicht geimpft)
(4*) |
Mindestalter
wenn Mutter geimpft
(4*) |
Impfschema
Rind |
Mindest-
Impfabstand
* |
Maximal
zulässiger Impfabstand
(1*)
(3*) |
Impfschutz
(Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung
(2*)
(3*)
|
T01 |
BTV-8,
CZ Veterinaria/ MSD, BLUEVAC-8/Bovilis Blue-8 |
2,5 Monate |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
vor Ablauf von 407 Tagen nach der Zweitimpfung |
T11 |
BTV-8, Merial, BTVPUR AlSap 8
nicht mehr verwendbar |
1 Monat |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
T12 |
BTV-8,
Pfizer/Fort Dodge, ZULVAC 8 Bovis
nicht mehr verwendbar |
2,5 Monate |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
29 Tage |
25 Tage nach Zweitimpfung |
" |
T13 |
BTV-8,
Intervet, Bovillis
nicht mehr verwendbar |
6 Wochen |
6 Wochen |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
29 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
T15 |
BTV-8,
Zoetis, ZULVAC 8 Bovis |
3 Monate |
3 Monate |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
25 Tage nach Zweitimpfung |
" |
T16 |
BTV-8,
Merial/ Boehringer, BTVPUR 8 |
1 Monat |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
T19 |
BTV-8, Zoetis, ZULVAC BTV 8 |
3 Monate |
3 Monate |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
25 Tage nach Zweitimpfung |
noch nicht festgelegt |
U01 |
BTV-4,
CZ Veterinaria/ MSD, BLUEVAC- 4 |
2 Monate |
3 Monate |
2 x im Abstand von 28 Tage |
21 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
vor Ablauf von 407 Tagen nach der Zweitimpfung |
U02 |
BTV-4,
Merial/ Boehringer, BTVPUR 4 |
1 Monat |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
Y17 |
BTV-8+4
Kombiimpfstoff, Boehringer, BTVPUR 8+4 |
1 Monat |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
Z18 |
BTV-8+4
Kombiimpfstoff, Syva/Virbac, Syvazul BTV 8+4 |
2 Monate |
3 Monate |
2 x im Abstand von 21Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
V01
|
BTV-3
BulTaVo 3
Boehringer Ingelheim (5*) |
1 Monat |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
29 Tage |
(noch) nicht belegt |
"
(vorläufig) |
V02 |
BTV-3
Bluevac-3
CZ Vaccines (5*) |
2 Monate |
2 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
(noch) nicht belegt |
"
(vorläufig) |
V03 |
BTV-3
Syvazul BTV 3
Laboratorios Syva (5*) |
2 Monate |
3 Monate |
2 x im Abstand von 21Tage |
19 Tage |
29 Tage |
(noch) nicht belegt |
"
(vorläufig) |
(1*)
Der Abstand zwischen zwei Impfungen wird durch den Hersteller des
Impfstoffes festgelegt und nicht durch die HIT-Datenbank. Für die praktische
Umsetzung der Impfaktion wurde auf Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die
Untergrenze um zwei Tage und die Obergrenze um acht Tage erweitert. (2*)
Nach Rücksprache mit dem Paul-Ehrlich-Instituts ist der vom Hersteller
empfohlene Impfabstand für die Wiederholungsimpfung von 365 Tagen um sechs
Wochen erweitert worden. Fristen bei der Ermittlung des BT-Impfstatus
| Erfolgt die Grundimmunisierung mit zwei verschiedenen Impfstoffen,
errechnet sich der Impfabstand aus der Herstellerangabe zum ersten
Impfstoff. |
| Der Eintritt des Immunitätsbeginns (Booster-Effekt) wird vom Impfstoff
der zweiten Impfung ermittelt. |
| Die Jahresfrist für die Wiederholungsimpfung zählt ab der zweiten
Impfung. |
(3*)
Auf Grund von Lieferschwierigkeiten der BTV-Impfstoffe in den Jahren 2017, 2018
und 2019 wurden die Impfintervalle
im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 durchgeführte und in der Datenbank eingetragene BTV-Impfungen erweitert (Beschluss der Bundesländer). Die Anpassungen erfolgten im Dezember 2018 und Januar
und April 2019.
Dies gilt nur für die zweite Impfung der Grundimmunisierung sowie erfolgte jährliche Wiederholungsimpfungen.
| der Zeitraum für die Wiederholungsimpfung wurde erweitert auf 455
Tage (=365 + 90 statt + 42) |
| der Zeitraum für die Grundimmunisierung wurde erweitert auf 90
Tage (nur bis 30.04.2019 ab 01.05.2019 gelten die Fristen wie oben in
Tabelle dargestellt) |
(4*)
Zur Vereinheitlichung der Berechnung werden technisch 1 Monat wie 30
Tage, 2 Monate wie 60 Tage, 2,5 Monate wie 75 Tage, 3 Monate wie 90 Tage
gerechnet. Unterhalb des jeweiligen Mindestalters führt die Meldung der
Impfung zu einem entsprechendem Status (ER9). Fachlich sind die jeweilig
gültigen Angaben des Impfstoffherstellers ausschlaggebend. Die rechnerische
Unterscheidung des Mindestalters bei Kälbern von geimpften oder ungeimpften
Müttern wird seit 22.05.2019 technisch vorgenommen. Als naiv wird das Muttertier
betrachtet, wenn es gar keine Impfung erhalten hat.
(5*)
Die BTV-3 Impfstoffe BulTaVo 3, Bluevac-3 und Syvazul BTV 3 dürfen ab 07.06.2024
gemäß BTV3-ImpfgestattungsV verwendet werden. Da der Beginn der Immunität noch
nicht belegt ist, erhalten Rinder mit zwei gültigen, eingetragenen Impfungen den
Status "IM2" jedoch bis auf Weiteres nicht den Status "GRU".
BHV1-Impfschema
Die Ermittlung eines speziellen BHV1-Impfstatus ist in der internen
Testphase und für die Anwendung noch nicht freigegeben!
Die Berechnung / Ausgabe eines spezifizierten BHV1-Impfstatus auf Basis des
nachfolgenden Schema erfolgt nur dann, wenn der Betrieb hierfür von der
Veterinärverwaltung freigeschaltet wurde (derzeit nur in NRW)!
NR. |
Code |
Impfstoff |
Mindestalter |
Impfschema
Rind |
Mindest-
Impfabstand
|
Maximal
zulässiger Impfabstand
(incl. 7 Tage Kulanz)
|
Impfschutz
(Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung
|
200 |
IBR |
IBR-Marker-Impfstoff (ohne nähere Differenzierung) |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
183 Tage (max. 225 Tage) |
201 |
I01 |
Bovilis IBR Marker, (ohne Differenzierung) |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
202 |
I02 |
Ibraxion |
ab 2 Wo. oder 3 Monate |
2x im Abstand von 21 Tagen |
21 Tage |
35 Tage |
14 Tage nach Zweitimpfung |
" |
203 |
I03 |
Rhinobovin Marker Inaktiviert |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
204 |
I04 |
Riemser
IBR/IPV-Vakzine |
ab 2 Wo |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
205
|
I05
|
Rispoval
IBR-Marker vivum
|
ab 2 Wo |
im Alter von 3 Monaten |
21 Tage |
35 Tage |
7 Tage nach Erstimpfung |
" |
3 Monate |
nein |
|
|
|
" |
206 |
I06 |
Rispoval
IBR-Marker inactivatum |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
207 |
I07 |
Rispoval
IBR-Marker+BRSV+PI3 vivum |
ab 2 Wo |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
208 |
I08 |
Bovilis
IBR Marker inac |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
209
|
I09
|
Bovilis
IBR Marker live
|
2 Wo |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
7 Tage nach Erstimpfung |
" |
3 Monate |
nein |
|
|
|
" |
210 |
I10 |
Hiprabovis IBR Marker Live |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen? |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
BVD-Impfschema
Die Ermittlung eines speziellen BVD-Impfstatus ist in der internen
Testphase und für die Anwendung noch nicht freigegeben!
Die Berechnung / Ausgabe eines spezifizierten BVD-Impfstatus
auf Basis des nachfolgenden Schema erfolgt nur dann, wenn der Betrieb hierfür
von der Veterinärverwaltung freigeschaltet wurde (derzeit nur in NRW)!
NR. |
Code |
Impfstoff |
Mindestalter |
Impfschema
Rind |
Mindest-
Impfabstand
|
Maximal
zulässiger Impfabstand
(incl. 7 Tage Kulanz)
|
Impfschutz
(Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung
|
300 |
BVD |
BVD-Impfstoff (ohne nähere Differenzierung) |
3 Monate |
|
|
|
|
|
301 |
B01 |
Bovidec |
3 Monate |
2x im Abstand von 3 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
7 Tage nach Zweitimpfung |
366 Tage (max.
400 Tage) |
302 |
B02 |
Bovilis BVD-MD |
8 Monate |
2x im Abstand von 3 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
183 Tage (max.
225 Tage) |
303 |
B03 |
Mucobovin |
6 Monate |
2x im Abstand von 4-6 Wochen
(2.Impfung muss mit Vacoviron sein sonst kein fetaler Schutz) |
28 Tage |
45 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
366 Tage (max.
400 Tage) |
304 |
B04 |
PregSure BVD |
3 Monate |
2x im Abstand von 3 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
14 Tage nach Zweitimpfung |
366 Tage (max.
400 Tage) |
305 |
B05 |
Rispoval 3-BRSV-PI3-BVD |
|
|
|
|
|
|
306 |
B06 |
Vacoviron FS |
6 Monate |
2x im Abstand von 4-6 Wochen
(Erste mit Mucobovin, Bovidec, Bovilis BVD-MD Zweite mit Vacoviron FS) |
21 Tage |
45 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
366 Tage (max.
400 Tage) |
307 |
B07 |
Bovela |
3 Monate |
1x Impfung |
entfällt |
entfällt |
21 Tage nach Erstimpfung |
366 Tage (max.
400 Tage) |
308 |
B08 |
Bovalto Respi 4 |
2 Wochen |
2x im Abstand von 3 Wochen |
19 Tage |
28 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
183 Tage (max.
225 Tage) |
Untersuchungsergebnisse/Impfungen (BHV1/BVD/BTV/Impfungen)
Der Tierhalter hat einen eingeschränkten Zugriff auf die
Untersuchungsergebnisse und Impfungen von Tieren, die aktuell in seinem Bestand
gemeldet sind. Angezeigt wird das Probenahmedatum, die Untersuchungsmethode und
das Ergebnis; bei den Impfdaten wird das Impfdatum , der Impfstoff und der
Impfzweck (z.B. BT) ausgegeben. Der Tierhalter kann zudem frühere Befunde und
Impfdaten einsehen, um ggf. mehrfache oder falsche Probenahmen im Rahmen der
Bestandsbetreuung zu vermeiden. Die nach dem Abgang des Rindes erfolgten
Untersuchungen oder Impfungen kann der Tierhalter nicht abfragen; somit kann der
Status eines abgemeldeten Tieres veraltet sein. Falls die
Untersuchungsdaten in der Datenbank vorliegen, aber in der
Einzeltierverfolgung fehlen, könnte ein Meldefehler im Lebenslauf
hierfür die Ursache sein. Die Veterinärverwaltung hat Zugriff
auf die vollständigen Befunddaten, wie beispielsweise die Labornummer oder die
Registriernummer des Tierhalters oder der verantwortliche Tierarzt bei den
Impfdaten.
Das Alter in HIT wird teilweise als "Alter in Monaten und Tagen" teilweise nur als "Alter in Tagen" ausgegeben.
Ein Tier, geboren am 01.01.2020 ist nach HIT
| am 01.01.2021 genau 12 Monate und 0 Tage alt |
| am 01.02.2020 genau 1 Monate und 0 Tage alt |
| am 02.02.2020 genau 1 Monate und 1 Tag alt |
| am 01.01.2020 genau 0 Monate und 0 Tage alt - am Geburtstag |
| am 02.01.2020 genau 0 Monate und 1 Tag alt |
Dies weicht von der Altersberechnung gemäß BGB ab. Dort zählt ein Tier bereits am Geburtstag als 1 Tag alt.
| am 01.01.2020 laut BGB 1 Tag alt - am Geburtstag |
| am 02.01.2020 laut BGB 2 Tage alt |
Allgemeine Hinweise
Mit der Schaltfläche "Download" können Sie die Daten als
CSV-Datei herunterladen und lokal auf Ihrer Festplatte abspeichern. Geben Sie
hierzu die benötigten Angaben ein und drücken die Schaltfläche. Nach einiger
Zeit erhalten Sie von Ihrem Internetbrowser einen Dialog in dem der lokale
Dateiname angegeben werden muss. Speichern Sie die Daten unter einem aussagekräftigen
Namen, wie z.B. EINZELTIER.CSV ab.
Zum Download stehen folgende Datei- Formate zur Auswahl:
| CSV- Formate
| CSV- Standard (die für den Benutzer gewohnte Einstellung in der
jeweiligen Maske) |
| CSV- Schlüssel nur numerisch |
| CSV- Schlüssel als Kurztext |
| CSV- Schlüssel als Langtext |
|
| PDF- Format (genaue Hinweise siehe ) |
Verwendung der Daten
Das CSV-Dateiformat eignet sich gut zum Import in verschiedene
Tabellenkalkulationsprogramme wie z.B. Microsoft Excel oder Star-Office, aber
auch Datenbanken oder Textverarbeitungssysteme mit Serienbrieffunktion.
Sie können die Daten lokal weiterverarbeiten, sortieren und beliebig
aufbereiten. Änderungen, die Sie in Ihrer lokalen Datei vornehmen, sind
nicht in der zentralen Datenbank abgespeichert.
Hinweise zum Druck
Um den Lebenslauf auszudrucken, gibt es folgende Möglichkeiten:
| PDF - für beste Druckqualität
| Um dieses Format nutzen zu können, muss das kostenlose Zusatzprogramm
Acrobat Reader der Firma Adobe auf Ihrem PC installiert sein. Genaue
Hinweise zum Programm und wo Sie es herunterladen können, finden Sie
unter PDF-Format |
| Wenn der Acrobat Reader auf Ihrem PC installiert ist, gehen Sie wie
folgt vor:
- Wählen Sie in der Maske das entsprechende Download-Format (PDF) aus
und klicken auf die Schaltfläche "Download". Der
Acrobat Reader öffnet sich und es wird der Lebenslauf als
PDF-Dokument angezeigt.
- Für den Ausdruck wählen Sie im Menü "Datei" die Option
"Drucken", oder klicken Sie auf das Druckersymbol in der
Reader-Werkzeugleiste. |
|
| Direkt HTML aus dem Browser ausdrucken
| HTML ist eine Programmiersprache zur Gestaltung von Internet-Seiten,
die mit Hilfe des Browsers angezeigt werden. Das HTML-Format ist
weniger für den Ausdruck geeignet, da für die angezeigten Daten kein
spezielles Druckformat definiert ist und dies zu fehlerhaften oder
unvollständigen Ausdrucken führen kann. |
| Sofern Sie den Lebenslauf ausdrucken wollen, sollten Sie den Drucker
auf Querformat und die Seitenränder auf ca. 1 bis 1,5 cm einstellen.
Die Einstellung wird i.d.R. im Browser unter "Datei/Seite
einrichten" oder "Drucken/Optionen..." vorgenommen. |
|
| Excel
| Wenn Sie ein Tabellenkalkulationsprogramm wie z.B. Microsoft Excel
besitzen, können Sie die Daten als CSV-Datei herunterladen
("Download"), lokal abspeichern und in das Programm einlesen.
Bei diesem Format können Sie lokale Änderungen vornehmen. |
|
PDF- Format
Für die Anzeige und Drucken eines PDF- Dokumentes benötigen Sie das
Programm "Acrobat Reader" von der Firma Adobe, das Sie dort kostenlos
downloaden können.
Klicken Sie hier
- Falls auf dem PC bereits ein Browser (Netscape Navigator ab Vers.3.0
oder Internet Explorer ab Vers. 3.0) installiert ist, wird der Acrobat Reader
integrierter Bestandteil des Browsers (sog. "Plug In"). PDF- Dokumente
können dann innerhalb des Browsers angezeigt werden.
- Der Reader kann aber auch unabhängig vom Browser benutzt werden.
Sofern der Reader nicht installiert ist, kann der Browser das Dokument nicht
anzeigen. In diesem Fall öffnet sich ein Fenster, das Ihnen ermöglicht, das
Dokument auf der Festplatte zu speichern.
Anzeige und Drucken der lokal gespeicherten CSV- Datei ist auch in Excel möglich.
Falls keine automatische Aufteilung der Daten in Spalten erfolgt, müssen
folgende Einstellungen durchgeführt werden:
Menü: Daten / Text in Spalten / Dateityp getrennt / Trennzeichen: Semikolon
/ Fertig stellen
|