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Z/E-ModellSchlachtmeldung
 |  | RechtsgrundlageAllgemeinesDas Kennzeichnungs- und Registriersystem nach der Verordnung (EG) Nr. 820/97 schreibt
folgende Elemente vor: 
	|  | Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung |  |  | elektronische Datenbanken |  |  | Tierpässe |  |  | Register in jedem Betrieb |  Relevante Richtlinien und VerordnungenZu speichernde DatenAufgrund der rechtlichen Vorgaben ist in der elektronischen Datenbank zu speichern: 
	|  | jedes Rind mit: 
      Ohrmarkennummer, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht, Mutternummer, Geburtsbetrieb, Halterbetriebe, Datum jeder Verbringung, Datum des Todes oder der Schlachtung. |  |  | jeder Rinderhalter mit: 
      BetriebsnummerName und Anschrift.  |  Die einzelnen Meldungen siehe HIT-Data-Dictionary,
ihre logischen Abfolge in einem Zustands-Ereignis-Diagramm siehe Z/E-Modell.Voraussetzung für Meldungen 
	Meldebeginn und -Fristen|  | Registrierung als Tierhalter über Betriebsnummer (Registriernummer nach VVVO) unter
    Angabe der Betriebsanschrift (Betriebsstätte) und des Betriebstyps (landwirtschaftlicher
    Tierhalter, sonstiger nichtlandwirtschaftlicher Tierhalter, Viehhändler, Schlachtbetrieb,
    Veterinärverwaltung, etc.). Liegen  Betriebsstätten eines Unternehmens in
    verschiedenen Gemeinden, benötigt jede Betriebsstätte eine eigene Betriebsnummer
    (Registriernummer nach VVVO). |  |  | Ein numerisches Passwort (PIN) für elektronische Meldungen. |  
	Wer meldet was|  | Voller Meldebetrieb ab 26.09.1999 (ab Bestandsanzeige) |  |  | Innerhalb von 7 Tagen sind 
      Geburten, Zugänge,Abgänge, Verendungen und Schlachtungen zu melden. |  Jeder meldepflichtige Rinderhalter meldet jeweils nur das Ereignis, das in seinem
Verantwortungsbereich liegt. Z.B  bei einem Zugang meldet er nur das Datum des
Zugangs auf seinem Betrieb, seine eigene Betriebsnummer  und die Ohrmarkennummer des
zugegangenen Rindes, nicht jedoch den abgebenden Betrieb. Bei einem Abgang ist auch nicht
der Grund des Abgangs, z.B. verkauft zur Schlachtung oder zur Zucht anzugeben. ,
    
			Meldungen und Inhalte (Überblick)|  | Landwirt meldet Geburt, Importmarkierung, Zugang, Abgang, Verendung oder Hausschlachtung |  |  | Händler meldet Zugang und Abgang, ggf.  Verendung oder Geburt |  |  | Betreiber von Märkten, Sammelstellen und Ausstellungen melden Zugang und Abgang der
    aufgetriebenen bzw. vermarkteten Rinder |  |  | Schlachtbetrieb meldet Zugang und Schlachtung, ggf. auch Verendung |  
			|  | Geburt 
      Geburtsbetrieb, Ohrmarke, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht, Mutternummer,ggf. optinale Felder |  
			|  | Bewegungen 
		|  | Zugang 
          Zugangsbetrieb, Ohrmarke, Datum  |  |  | Abgang 
          Abgangsbetrieb, Ohrmarke, ggf. Zielland bei Export/VersendungDatum |  |  | Verendung/Hausschlachtung 
          Betriebsnummer, Ohrmarke, Datum |  |  
	|  | Schlachtung 
      Schlachtbetrieb, Ohrmarke, Datum, Schlachtnummer, Schlacht- oder ggf. Lebendgewicht, Kategorie,ggf. optinale Felder |  
			|  | EU-Einfuhr und Import 3.Land nur über Regionalstellen |  |  | Adressdatenmeldungen nur über Verwaltungsstellen |  |  | Sonstige Spezial-Meldungen, z.B. LOM-Serien, von den Regionalstellen |  Die exakten Definitionen der Meldungen und Datenfelder siehe HIT-Data-DictionaryDatenverwendung 
			Zugriff auf die Daten|  | Seuchenbekämpfung |  |  | Herkunfts- und Identitätsnachweis |  |  | Tierpaß |  |  | Etikettierung |  |  | Prämienabgleich |  
	|  | Für den eigenen Datenbereich 
      alle meldepflichtigen RinderhalterSchlachtbetriebeVeterinärbehördenbeauftragte RegionalstellenPrämienbehörden der Länderamtlich zugelassene Etikettierbetriebe |  |  | Bei der Zugriffsregelung für die einzelnen Berechtigten werden die Grundsätze des
    Datenschutzes gewahrt. |  Zugriffskompetenzen siehe Datensicherheit
und Kompetenz. MeldewegeDie Viehverkehrsverordnung regelt nur die Meldeinhalte, schreibt jedoch keine Form für
die Abgabe einer Meldung vor.  Im Rahmen einer Ländervereinbarung haben sich die Länder auf die nachfolgend
aufgeführten Meldewege geeinigt:  Papier
	|  | über vorgedruckte Meldekarten für Geburt, Bewegung (Zugang, Abgang, Verendung) und
    Schlachtung |  |  | direkt an die Regionalstellen zum Scannen |  Online über Internet
				|  | Dialogprogramm über WWW-Browser mit der zentralen Datenbank |  |  | bundesweit einheitliche Interetadresse http://www.HI-Tier.de |  Batch
				|  | Massentransfer direkt zur ZDB |  |  | Verbindung über beliebige Internetanbindung |  Sonstige Software
				|  | Verschiedene Softwarehersteller erweitern ihre Produkte |  |  | Einheitliches Verfahren für ganz Deutschland möglich |  Meldungen, vor allem in schriftlicher Form, die nicht über die vorgedruckten
Meldekarten erfolgen, verursachen bei den Regionalstellen erheblichen Erfassungs- und
Bearbeitungsaufwand. Die Regionalstellen können entsprechend der Gebührenordnung diesen
Mehraufwand dem jeweiligen Melder in Rechnung stellen.Meldungen in elektronischer Form, die direkt an die zentrale Datenbank gerichtet werden
und nicht den o. g. Vorgaben entsprechen, werden von der zentralen Datenbank abgewiesen.
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