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Plausi 9596-9598, 9694-9699 Tiergesundheitsvorgänge

Plausi Beschreibung Hinweise
9596-BVD Tier mit persistent positiven BVD-Untersuchungsergebnis (ab 2011 nur BVD-Status Px)

Tiere mit BVD-Status P9 - P11, P35 und P99 lösen Veterinärvorgänge für das Veterinäramt,

bulletin dessen Dienstgebiet der Geburtsbetrieb ist
bulletin dessen Dienstgebiet der Probenahmebetrieb bzw. aktuelle Halter ist, sofern es sich um denselben Betrieb handelt

Ist der Probenahmebetrieb und der aktuelle Halter nicht identisch, wird kein Vorgang generiert, wenn ein PI-Tier in den Betrieben gemeldet ist. Es hat in diesem Fall eine Verbringung eines PI-Tieres stattgefunden, die ohnehin zu einem Vorgang (9694/9695) führt. Diese Vorgehensweise diente dazu, Mehrfachvorgänge zum selben Tier zu vermeiden. Ab 01.01.2012 löst jedes PI-Tier - auch im Fall der Verbringung- den Vorgang 9596 aus. Dies ermöglicht eine aktuelle Auswertung nach PI-Tieren.

Achtung:
P35 wird an ein von einer PI-Mutter geborenes Kalb vergeben, das selbst nicht untersucht wurde bzw. kein valides Ergebnis hat. Handelt es sich bei der Mutter um ein Tier mit P10-Status (=>ohne Wiederholungsuntersuchung nach Ablauf von 60 Tagen), sollte ggf. vor der Tötungsanordnung des Kalbes, die Mutter nachuntersucht werden und/oder die Untersuchung des Kalbes erfolgen - insbesondere dann, wenn weitere Kälber dieser Mutter BVD-unverdächtig sind.
9598-BVD siehe unten  
9686-BVD BVD-Impfung nicht (mehr) zulässig (Vorgang ab 01.04.2022)  
9687-BVD Verbringung BVD-geimpfter Tiere in freies Gebiet nicht zulässig (Vorgang zum aufnehmenden Betrieb ab 01.04.2022)  
9694-BVD PI-Tier verbracht (Vorgang zum abgebenden Betrieb bei Verbringungen ab 01.01.2011) 

Die Abgangsmeldung eines Rindes mit Status P9 - P11, P35 und P99 löst den Vorgang aus; das für den abgebenden Betrieb zuständige Veterinäramt wird benachrichtigt

Hierbei werden nur Betriebe berücksichtigt, die das Rind länger als drei Tage halten, um Händler auszuschließen. Abweichend davon löst eine Verendung stets einen Vorgang aus, d.h. auch bei einem Haltungszeitraum unter drei Tage. 

Bei einem direkt zur Schlachtung verbrachten Tier oder bei einer Hausschlachtung, Tötung oder Ausfuhrmeldung wird kein Vorgang generiert.

Bei der Vorgangsberechnung wird die zulässige Meldefrist von 7 Tagen berücksichtigt.

9695-BVD PI-Tier verbracht (Vorgang zum aufnehmenden Betrieb bei Verbringungen ab 01.01.2011)

Bei der Verbringung von Rindern mit Status P9 - P11, P35 und P99 wird der Vorgang erzeugt; das Veterinäramt, in dessen Dienstgebiet der aufnehmende Betrieb liegt, erhält diesen Vorgang.

Hierbei werden nur Betriebe berücksichtigt, die das Rind länger als drei Tage halten, um Händler auszuschließen. Wenn das Tier innerhalb der 3-Tage-Frist im Zugangsbetrieb stirbt (verendete), führt dies zu einem Vorgang.

Bei einem direkt zur Schlachtung verbrachten Tier oder im Fall einer Hausschlachtung oder Tötung wird kein Vorgang generiert.

Dauert die Handelskette mehr als drei Tage (z.B. bei Verbringung über mehrere Händler), hat dies auch einen Vorgang zur Folge.

Bei der Vorgangsberechnung wird die zulässige Meldefrist von 7 Tagen berücksichtigt. 

9696-BVD Tier mit virologisch positiven BVD-Untersuchungsergebnis (ab 2011 nur BVD-Status Ux) Dieser Vorgang wird bei Tieren mit folgendem Status generiert:
bulletU0
(BVDV infiziert (virologisch positiv nach Ohrstanze, ggf. nachuntersuchen)
bulletU1
BVDV infiziert (virologisch positiv, ggf. nachuntersuchen) 
bulletU2
BVDV infiziert (virologisch positiv, Nachuntersuchung unklar)
bulletU3
BVDV infiziert (virologisch positiv, nach vorangegangenem vir. neg.)

Ergibt die Nachunteruntersuchung ein negatives BVD-Ergebnis (Tierstatus N13), löst sich der Vorgang automatisch auf.

Der Vorgang wird dem Betrieb zugeordnet, der das Tier zum Zeitpunkt der BVD-Probennahme gehalten hat.

Bis 2010 wurden auch PI-Tiere (Status P10-P11) unter Vorgang 9696 geführt. Um diese Tiere separat filtern zu können, hat man eine eigene Plausi 9596 eingeführt, der bei PI-Tieren mit Probenahme in 2011 aufschlägt. 

Folgender Bearbeitungsstatus kann vergeben werden:

bulletStatus 102: Tier zur Nachuntersuchung vorgeschlagen (zur Wiedervorlage)
bulletStatus 213: Tier gemerzt
bulletStatus 214: Tier ausgeführt

 

 

 

9597-TBC Befunde mit Probenahmedatum ab 01.01.2013

Zu einem Rind liegt ein positiver Gamma-Interferon Test (IFN-y) vor.

Hierbei wird ein Vorgang generiert, der das zuständige Veterinäramt für den Herkunftsbetrieb informiert.

Eine zusätzliche Schlachtkörperuntersuchung oder ein Sektionsbefund mit einem positiven oder grenzwertigen TBC-Untersuchungsergebnis führt zur zusätzlichen Generierung des Vorgangs 9697.

Das Veterinäramt, das für den Herkunftsbetrieb zuständig ist, hat unverzüglich alle Maßnahmen gemäß Tuberkulose-Verordnung zu veranlassen (Bearbeitungsstatus: 262).
9598-BVD Tier ohne BVD-Untersuchungsergebnis verbracht (NEU zum 26.10.2018; ab Januar 2018)

für die Verbringung von Tieren ohne negativen BVD-Status

bulletfür Tiere, die noch leben und
bulletin deren Dienstgebiet der letzte/aktuelle Zugang gemeldet ist

Schlachtimporte (Meldung "Direktimprot zur Schlachtung") bleiben unberücksichtigt

 

Achtung:
NEU zum 26.10.2018; ab Januar 2018

Um für die verspätete Eintragung von Befundergebnissen bzw. um einen Zeitraum für den Eintrag von Auslanduntersuchungen eine Kulanz einzuräumen wird dieser Vorgang erst 14 Tage nach Bewegungsdatum generiert.

Bearbeitung:
Für die Bearbeitung wurden weitere Codes eingefügt:
 215 Verbringung nicht rechtmäßig, Untersuchung eingeleitet
 216 Verbringung nicht rechtmäßig, Untersuchung nicht (mehr) möglich
 217 Verbringung rechtmäßig, Ausnahmegenehmigung liegt vor
 

WICHTIG:
Für ausländische Tiere, die aus einem anerkannt BVD-freien Land (z.B. Österreich) kommen, ist ein BVD-Ergebnis einzutragen unter "vereinfachte Daten zum BVD-Test" -> Untersuchungsmethode "A01 Nicht individuell untersucht, stammt aus BVD-freiem Betrieb/Gebiet im Ausland"

9697-TBC Zu einem Rind liegt ein positives oder grenzwertiges TBC-Untersuchungsergebnis (Schlachtkörperuntersuchung, Sektionsbefund) vor.

Hierbei werden zwei Vorgänge generiert, die das zuständige Veterinäramt für den Schlachthof und das für den Herkunftsbetrieb informieren.

 

Das Veterinäramt, das für den Schlachthof zuständig ist, hat die ordnungsgemäße Beseitigung des betroffenen Schlachtkörpers als K 2 - Material (ggf. K 1 - Material, falls SRM nicht entfernt worden ist) zu überwachen (Bearbeitungsstatus: 260).
Das Veterinäramt, das für den Herkunftsbetrieb zuständig ist, hat unverzüglich alle Maßnahmen gemäß Tuberkulose-Verordnung zu veranlassen (Bearbeitungsstatus: 261).
9698-BVD Befunde mit Probenahmedatum ab 01.01.2012:
BVD-Probenahme fand mehr als 14 Tage vor oder nach dem Haltungszeitraum statt. Darunter fällt auch eine Probenahme nach dem Tod oder einer Ausfuhrmeldung

Kein Vorgang entsteht, wenn das Probenahmedatum bis 14 Tage vor oder nach der Haltung liegt 

Bei der Vorgangsberechnung wird die zulässige Meldefrist von 7 Tagen berücksichtigt. 

Der Vorgang wird nicht generiert, wenn 

bulletnur eine Ziffer in der Betriebsnummer falsch ist (Zahlendreher) und die Ohrmarke dem Geburtsbetrieb zugeteilt ist.
bulletzum Probeneingangsdatum oder Untersuchungsdatum das Tier auf dem Betrieb gemeldet ist.
bulletmehrere Befunde vorhanden sind und davon eine Probenahme im Haltungszeitraum erfolgte
bulletmehrere Haltungszeiträume vorhanden sind und die Probenahme in einer Haltungsperiode durchgeführt wurde 
bulletkeine VVVO-Meldung vorliegt (ggf. TBA-Meldung), aber die Ohrmarke dem Betrieb zugeteilt ist. Vermutlich handelt es sich hierbei um Totgeburten
bulletim Befund das Unternehmen eingetragen ist, das Tier zum Zeitpunkt der Probenahme aber auf der Betriebsstätte gemeldet war.
bulleteine Betriebsnachfolge stattgefunden hat und das Tier beim Nachfolger gemeldet ist, aber im Befund der Vorgänger-Betrieb eingetragen ist.
9699-BVD Befunde mit Probenahmedatum ab 01.01.2012/ Änderung 18.12.2020:
BVD-Probenahme fand vor der Geburt statt.

Der Vorgang wird generiert, wenn

bulletbei Ohrstanzproben die BVD-Probenahme mehr als 7 Tage (vorher 28 Tage) vor der Geburt erfolgte 
bulletbei sämtlichen anderen Untersuchungsmethoden (Blut) die Probenahme vor der Geburt stattfand - ohne Kulanzfristen
bulletim Befund ein Tierhalter eingetragen ist, der nie Halter des Rindes war (Ausnahme sind Unternehmen mit Betriebsstätten, deren Ohrmarkenserien unternehmensweit eingesetzt werden können).

Bei der Vorgangsberechnung wird die zulässige Meldefrist von 7 Tagen berücksichtigt. 

Der Vorgang wird nicht generiert, wenn 

bulletnur eine Ziffer in der Betriebsnummer falsch ist (Zahlendreher) und die Ohrmarke dem Geburtsbetrieb zugeteilt ist.
bulletzum Probeneingangsdatum oder Untersuchungsdatum das Tier auf dem Betrieb gemeldet ist.
bulletmehrere Befunde vorhanden sind und davon eine Probenahme passt
bulleteine Betriebsnachfolge stattgefunden hat und das Tier beim Nachfolger gemeldet ist, aber im Befund der Vorgänger-Betrieb eingetragen ist. 
 

 

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