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| Plausi |
Beschreibung |
Hinweise |
| 9596-BVD |
Tier mit persistent positiven BVD-Untersuchungsergebnis (ab 2011 nur BVD-Status Px)
Tiere mit BVD-Status P9 - P11, P35 und P99 lösen Veterinärvorgänge für das Veterinäramt,
 | in dessen Dienstgebiet der Geburtsbetrieb ist |
 | in dessen Dienstgebiet der Probenahmebetrieb bzw. aktuelle Halter ist, sofern es sich um denselben Betrieb handelt |
Ist der Probenahmebetrieb und der aktuelle Halter nicht
identisch, wird kein Vorgang generiert, wenn ein PI-Tier in den Betrieben
gemeldet ist. Es hat in diesem Fall eine Verbringung eines PI-Tieres
stattgefunden, die ohnehin zu einem Vorgang (9694/9695) führt. Diese
Vorgehensweise diente dazu, Mehrfachvorgänge zum selben Tier zu
vermeiden. Ab 01.01.2012 löst jedes PI-Tier - auch im Fall der
Verbringung- den Vorgang 9596 aus. Dies ermöglicht eine aktuelle
Auswertung nach PI-Tieren.
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Achtung:
P35 wird
an ein von einer PI-Mutter geborenes Kalb vergeben, das selbst nicht untersucht wurde bzw. kein
valides Ergebnis hat. Handelt es sich bei der Mutter um ein Tier mit
P10-Status (=>ohne Wiederholungsuntersuchung nach Ablauf von 60 Tagen), sollte ggf. vor der Tötungsanordnung des Kalbes, die Mutter
nachuntersucht werden und/oder die Untersuchung des Kalbes erfolgen -
insbesondere dann, wenn weitere Kälber dieser Mutter BVD-unverdächtig
sind.
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| 9598-BVD |
siehe unten |
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| 9686-BVD |
BVD-Impfung nicht (mehr) zulässig
(Vorgang ab 01.04.2022)
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| 9687-BVD |
Verbringung BVD-geimpfter Tiere in freies Gebiet nicht zulässig
(Vorgang zum aufnehmenden Betrieb ab 01.04.2022)
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| 9694-BVD |
PI-Tier
verbracht (Vorgang zum abgebenden Betrieb bei Verbringungen ab
01.01.2011)
Die
Abgangsmeldung eines Rindes mit Status P9 - P11,
P35 und P99 löst den Vorgang aus; das für den abgebenden Betrieb zuständige
Veterinäramt wird benachrichtigt
Hierbei werden nur Betriebe berücksichtigt, die das
Rind länger als drei Tage halten, um Händler auszuschließen.
Abweichend davon löst eine Verendung stets einen Vorgang aus, d.h. auch
bei einem Haltungszeitraum unter drei Tage.
Bei einem
direkt zur Schlachtung verbrachten Tier oder bei einer Hausschlachtung,
Tötung oder Ausfuhrmeldung wird kein Vorgang generiert.
Bei
der Vorgangsberechnung wird die zulässige Meldefrist von 7 Tagen
berücksichtigt.
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| 9695-BVD |
PI-Tier verbracht (Vorgang zum aufnehmenden
Betrieb bei Verbringungen ab 01.01.2011)
Bei der Verbringung von Rindern mit Status P9 - P11,
P35 und P99 wird der Vorgang erzeugt; das Veterinäramt, in dessen
Dienstgebiet der aufnehmende Betrieb liegt, erhält diesen Vorgang.
Hierbei werden nur Betriebe berücksichtigt, die das
Rind länger als drei Tage halten, um Händler auszuschließen. Wenn das
Tier innerhalb der 3-Tage-Frist im Zugangsbetrieb stirbt (verendete), führt dies zu
einem Vorgang.
Bei einem direkt zur Schlachtung verbrachten Tier
oder im Fall einer Hausschlachtung oder Tötung wird kein
Vorgang generiert.
Dauert
die Handelskette mehr als drei Tage (z.B. bei Verbringung über mehrere
Händler), hat dies auch einen Vorgang zur Folge.
Bei
der Vorgangsberechnung wird die zulässige Meldefrist von 7 Tagen
berücksichtigt.
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| 9696-BVD |
Tier mit virologisch positiven BVD-Untersuchungsergebnis (ab 2011 nur BVD-Status Ux)
Dieser Vorgang wird bei Tieren mit folgendem Status generiert:
 | U0
(BVDV infiziert (virologisch positiv nach Ohrstanze, ggf.
nachuntersuchen) |
 | U1
BVDV infiziert (virologisch positiv, ggf. nachuntersuchen) |
 | U2
BVDV infiziert (virologisch positiv, Nachuntersuchung unklar) |
 | U3
BVDV infiziert
(virologisch positiv, nach vorangegangenem vir. neg.) |
Ergibt
die Nachunteruntersuchung ein negatives BVD-Ergebnis (Tierstatus N13),
löst sich der Vorgang automatisch auf.
Der
Vorgang wird dem Betrieb zugeordnet, der das Tier zum Zeitpunkt der BVD-Probennahme gehalten hat.
Bis
2010 wurden auch PI-Tiere (Status P10-P11) unter Vorgang 9696 geführt. Um
diese Tiere separat filtern zu können, hat man eine eigene Plausi 9596
eingeführt, der bei PI-Tieren mit Probenahme in 2011 aufschlägt.
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Folgender
Bearbeitungsstatus kann vergeben werden:
 | Status
102: Tier zur Nachuntersuchung vorgeschlagen (zur
Wiedervorlage) |
 | Status
213: Tier gemerzt |
 | Status
214: Tier ausgeführt |
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| 9597-TBC |
Befunde
mit Probenahmedatum ab 01.01.2013
Zu
einem Rind liegt ein positiver Gamma-Interferon Test (IFN-y) vor.
Hierbei
wird ein Vorgang generiert, der das zuständige Veterinäramt für den
Herkunftsbetrieb informiert. Eine
zusätzliche Schlachtkörperuntersuchung oder ein Sektionsbefund mit einem
positiven oder grenzwertigen TBC-Untersuchungsergebnis führt zur
zusätzlichen Generierung des Vorgangs 9697.
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Das
Veterinäramt, das für den Herkunftsbetrieb zuständig ist, hat
unverzüglich alle Maßnahmen gemäß Tuberkulose-Verordnung zu
veranlassen (Bearbeitungsstatus: 262).
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| 9598-BVD |
Tier ohne BVD-Untersuchungsergebnis verbracht (NEU zum
26.10.2018; ab Januar 2018)
für die Verbringung von Tieren ohne negativen BVD-Status
 | für Tiere, die noch leben und |
 | in deren Dienstgebiet der letzte/aktuelle Zugang gemeldet ist |
Schlachtimporte (Meldung "Direktimprot zur Schlachtung") bleiben
unberücksichtigt
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Achtung:
NEU zum 26.10.2018; ab Januar 2018Um für die verspätete
Eintragung von Befundergebnissen bzw. um einen Zeitraum für den Eintrag
von Auslanduntersuchungen eine Kulanz einzuräumen wird dieser Vorgang
erst 14 Tage nach Bewegungsdatum generiert.
Bearbeitung:
Für die Bearbeitung wurden weitere Codes eingefügt:
215 Verbringung nicht rechtmäßig, Untersuchung eingeleitet
216 Verbringung nicht rechtmäßig, Untersuchung nicht (mehr) möglich
217 Verbringung rechtmäßig, Ausnahmegenehmigung liegt vor
WICHTIG:
Für ausländische Tiere, die aus einem anerkannt BVD-freien Land (z.B.
Österreich) kommen, ist ein BVD-Ergebnis einzutragen unter "vereinfachte
Daten zum BVD-Test" -> Untersuchungsmethode "A01 Nicht individuell
untersucht, stammt aus BVD-freiem Betrieb/Gebiet im Ausland" |
| 9697-TBC |
Zu
einem Rind liegt ein positives oder grenzwertiges TBC-Untersuchungsergebnis
(Schlachtkörperuntersuchung, Sektionsbefund) vor.
Hierbei
werden zwei Vorgänge generiert, die das zuständige Veterinäramt für
den Schlachthof und das für den Herkunftsbetrieb informieren.
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Das
Veterinäramt, das für den Schlachthof zuständig ist, hat die
ordnungsgemäße Beseitigung des betroffenen Schlachtkörpers als K 2 -
Material (ggf. K 1 - Material, falls SRM nicht entfernt worden ist) zu überwachen
(Bearbeitungsstatus: 260). |
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Das Veterinäramt, das für den Herkunftsbetrieb zuständig ist, hat unverzüglich alle
Maßnahmen gemäß Tuberkulose-Verordnung zu veranlassen (Bearbeitungsstatus: 261). |
| 9698-BVD |
Befunde
mit Probenahmedatum ab
01.01.2012:
BVD-Probenahme fand mehr als 14 Tage vor oder nach dem
Haltungszeitraum statt. Darunter fällt auch eine Probenahme nach dem Tod
oder einer Ausfuhrmeldung
Kein
Vorgang entsteht, wenn das Probenahmedatum bis 14 Tage vor oder
nach der Haltung liegt
Bei
der Vorgangsberechnung wird die zulässige Meldefrist von 7 Tagen
berücksichtigt.
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Der
Vorgang wird nicht generiert, wenn
 | nur
eine Ziffer in der Betriebsnummer falsch ist (Zahlendreher) und die
Ohrmarke dem Geburtsbetrieb zugeteilt ist. |
 | zum Probeneingangsdatum oder Untersuchungsdatum das
Tier auf dem Betrieb gemeldet ist. |
 | mehrere Befunde vorhanden sind und davon eine
Probenahme im Haltungszeitraum erfolgte |
 | mehrere Haltungszeiträume vorhanden sind und die
Probenahme in einer Haltungsperiode durchgeführt wurde |
 | keine VVVO-Meldung vorliegt (ggf. TBA-Meldung), aber
die Ohrmarke dem Betrieb zugeteilt ist. Vermutlich handelt es sich
hierbei um Totgeburten |
 | im Befund das Unternehmen eingetragen ist,
das Tier zum Zeitpunkt der Probenahme aber auf der Betriebsstätte
gemeldet war. |
 | eine Betriebsnachfolge stattgefunden hat und das Tier
beim Nachfolger gemeldet ist, aber im Befund der Vorgänger-Betrieb
eingetragen ist. |
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| 9699-BVD |
Befunde mit Probenahmedatum ab 01.01.2012/
Änderung 18.12.2020:
BVD-Probenahme fand vor der Geburt statt.
Der Vorgang wird generiert, wenn
 | bei Ohrstanzproben die
BVD-Probenahme mehr als 7 Tage (vorher 28 Tage) vor der Geburt erfolgte |
 | bei sämtlichen anderen Untersuchungsmethoden (Blut)
die Probenahme vor der Geburt stattfand - ohne Kulanzfristen |
 | im Befund ein Tierhalter eingetragen ist, der nie
Halter des Rindes war (Ausnahme sind Unternehmen mit Betriebsstätten,
deren Ohrmarkenserien unternehmensweit eingesetzt werden können). |
Bei
der Vorgangsberechnung wird die zulässige Meldefrist von 7 Tagen
berücksichtigt.
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Der
Vorgang wird nicht generiert, wenn
 | nur
eine Ziffer in der Betriebsnummer falsch ist (Zahlendreher) und die
Ohrmarke dem Geburtsbetrieb zugeteilt ist. |
 | zum Probeneingangsdatum oder Untersuchungsdatum das
Tier auf dem Betrieb gemeldet ist. |
 | mehrere Befunde vorhanden sind und davon eine
Probenahme passt |
 | eine Betriebsnachfolge stattgefunden hat und das Tier
beim Nachfolger gemeldet ist, aber im Befund der Vorgänger-Betrieb
eingetragen ist. |
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