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BHV1 - Bovines Herpes Virus

Ermittlung BHV1-Betriebsstatus

bulletAllgemeine Hinweise zur Ermittlung des BHV1-Betriebsstatus
bulletEinfügen  
bulletÄndern  
bulletStornierung 
bulletPrüfen
bulletHinweise zu den einzelnen Feldern
bulletBetriebsnummer
bulletVeterinäramt-Status
bulletBasisuntersuchung
bulletKontrolluntersuchung
bulletAbklärungsuntersuchung
bulletZugänge
bulletAnteil laktierender Kühe
bulletImpfbestand
bulletAlter Zuchtbulle
bulletOhrmarke
bulletBemerkung des Bearbeiters
bulletGesamt-Status
bulletHIT-Status
bulletBerechnungszeitpunkt
bulletHinweise zum Data Dictionary

Allgemein

Mit dieser Funktion kann die Veterinärverwaltung für einen Betrieb 

bulletden BHV1-Betriebsstatus von HIT ermitteln lassen  oder
bulletselber einen Status setzen - ohne oder mit zusätzlicher Berechnung/Prüfung in HIT zum Vergleich

Für die Ermittlung des BHV1-Betriebsstatus prüft die HIT-Datenbank, ob die Voraussetzungen vorliegen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1-Infektion gilt (gemäß Abschnitt I und II der Anlage 1 der geltenden BHV1-Verordnung).  

Verfahrensablauf

bulletEinstellen der zu berechnenden Betriebe
Das Land kann selbst die Betriebe einstellen oder beauftragt hierfür die HIT. Unabhängig davon können einzelne Betriebe jederzeit durch das Veterinäramt in die Berechnungstabelle eingestellt werden.
bulletFür die Ermittlung der Rinderhalter  werden von HIT Betriebe mit Geburten im aktuellen Jahr oder Vorjahr oder mit der Produktionsrichtung Fresser- oder Jungrinderaufzucht im aktuellen Jahr aus der Rinderstatistik abgefragt, um Mastbetriebe von der Berechnung auszuschließen. 
bulletAngabe von Berechnungsparametern

Das Land oder Veterinäramt kann bestimmte Parameter für den Berechnungsumfang festlegen.
bulletBasisuntersuchung: nicht berücksichtigen / berücksichtigen
bulletKontrolluntersuchung: nicht berücksichtigen / abgeschwächt prüfen (männliche Mastbullen werden als nicht untersuchungspflichtig eingestuft) / strikte Prüfung
bulletAbklärungsuntersuchungen: nicht berücksichtigen / berücksichtigen
bulletZugänge nicht berücksichtigen / abgeschwächt prüfen (...) / strikte Prüfung / sehr strikt (Zugänge aus BHV1-freien Gebieten)
bullet Milchviehstatus, Impfbestand und Zuchtbullen
bulletBeginn der Prüfung der Basisuntersuchung: ab 01.01.2009, wenn nicht manuell gesetzt

Betriebe mit mehr als 100.000 Tierumsätze können nicht berechnet werden. 

 
bullet

Berechnung des BHV1-Betriebsstatus

Zunächst wird vom 01.01.2009 bis heute ein Bestandsregister berechnet, um für jeden einzelnen Tag das Alter und Geschlecht der Rinder sowie den Kuhanteil zu ermitteln. Auf diese Weise wird geprüft, welches Tier untersuchungspflichtig ist und welche Untersuchungsart (Tankmilch/Blutuntersuchung) zulässig ist. Ein Rind wird als Kuh eingestuft, wenn Geburtsmeldungen vorhanden sind oder das Tier älter 24 Monate ist (mit fraglichen Kalbestatus, weil Aborte/Totgeburten nicht meldepflichtig sind). 

Als ein Untersuchungsdurchgang werden Proben zusammengefasst, die innerhalb von 21 Tagen gewonnen wurden. Basis für die Bestimmung des Alters eines Tieres ist das Datum der ersten Probenahme innerhalb eines Untersuchungsdurchgangs. 
Bei Tankmilchuntersuchungen kann nicht geprüft werden, welches laktierende Rind (Ohrmarke)  in der Tankmilchprobe sein muss. Es erfolgt auch kein Abgleich zwischen der im Tankmilchbefund gemeldeten Anzahl Tiere mit der Anzahl laktierender Kühe im Bestandsregister (laut BHV1-VO: max. 50 Tiere innerhalb einer TM).

Schritt 1 - Ermittlung der Prüfergebnisse durch strikte Plausibilisierung 
Strenge Plausibilisierung der Basis- Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie der ggf. fälligen Untersuchungen von Zugangstieren - unabhängig von den Vorgaben zur Statusermittlung (siehe Schritt 2)-, und Ausgabe als separate Prüfergebnisse. Wenn der Berechnungsbeginn nicht manuell festgelegt wird (Datumsfelder sind dann leer), startet die Prüfung der Basisuntersuchung ab 01.01.2009

Schritt 2 - Berücksichtigung des Berechnungsumfang
Die Vorgaben, ob bzw. wie streng die Basis- Kontroll- und Abklärungsuntersuchung bzw. die Zugänge berücksichtigt werden sollen, ist entscheidend für die Zusammenfassung der Prüfergebnisse zu einem Gesamt-Status. Beispielsweise  fehlt eine Abklärungsuntersuchung nach Feststellung eines Reagenten (Prüfergebnis E02); laut Vorgabe sollen die Abklärungsuntersuchungen bei der Ermittlung des Betriebsstatus nicht betrachtet werden. Gemäß der übrigen Prüfergebnisse und Vorgaben wird somit der Betrieb im Gesamt-Status als  "OK"  eingestuft. Der Berechnungsbeginn wurde hier manuell auf 01.10.2010 gesetzt. Wichtige Hinweise zum Berechnungsbeginn sind zu finden unter Basisuntersuchung / Kontrolluntersuchung / Abklärung / Zugänge!

Schritt 3 - Gesamt-Status ermitteln
Aus den ermittelten Ergebnissen in Schritt 1 und den Vorgaben des Landes bzw. der Veterinärverwaltung in Schritt 2 (ob / wie streng soll HIT prüfen) ergibt sich der Gesamt-Status (BHV1-Betriebsstatus); der HIT-Status liefert hierzu weitere Informationen. Der HIT-Status U5 "unverdächtig - nur einzelne Aspekte berücksichtigt" wird ausgewiesen, wenn von  insgesamt vier Kriterien maximal zwei  für die Status-Ermittlung berücksichtigt wurden; in diesem Beispiel erfolgte nur eine abgeschwächte Prüfung der Kontrolluntersuchungen und Zugänge.

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Einfügen eines Betriebs

Die erstmalige Ermittlung des Betriebsstatus oder Speicherung eines vom Veterinäramt gesetzten Betriebsstatus erfolgt mit der Schaltfläche EINFÜGEN.

Im Eingabefeld "Vet.Amt-Status" entscheidet die Verwaltung, ob der Status automatisch von HIT ermittelt werden soll- ohne einen eigenen Status zu setzen, oder ob der von ihr gelieferte Betriebsstatus im System gespeichert werden soll - mit oder ohne zusätzlicher Berechnung/Prüfung durch HIT. 

Der Ergebnis-Status ist der vom Veterinäramt gesetzte oder von HIT errechnete Status (wenn kein Status gesetzt wurde). 

Der HIT-Status wird ausgegeben, wenn der Status von HIT ermittelt wurde oder das Veterinäramt den Status selber gesetzt hat und zusätzlich die Berechnung durch HIT zum Vergleich wählte (siehe Veterinäramtsstatus).

Wenn kein individueller Zeitpunkt für den Beginn der Prüfung der Basisuntersuchung eingetragen wird, ist Beginn 01.01.2009. Soll die Plausibilisierung der Untersuchungen und/oder Zugänge zu einem späteren Zeitpunkt starten, ist das Datum entsprechend zu ändern.

Ändern  

Soll einer oder mehrere Parameter geändert werden, weil z.B. das Veterinäramt das Datum für den Beginn der Prüfungen neu setzen will oder eine strikte Plausibilisierung der Kontrolluntersuchung erfolgen soll, ist folgende Vorgehensweise zu beachten:

1. Schritt: Betrieb eingeben und zunächst mit der Funktion SUCHEN den alten Datensatz einlesen.

2. Schritt: Die betreffenden Daten anpassen und mit ÄNDERN die Aktion abschließen. Zugleich wird der Betriebsstatus aktuell berechnet. 

Stornierung  

Soll ein Betrieb von der Berechnung ausgeschlossen werden, ist dieser zu stornieren. Folgende Vorgehensweise ist zu beachten:

1. Schritt: Betrieb eingeben und zunächst mit der Funktion SUCHEN den aktuellen Betriebsstatus einlesen.

2. Schritt: Nachdem die Daten zum Status angezeigt werden, sind sie zu stornieren.

Prüfen

Mit der Funktion PRÜFEN kann ein in der Vergangenheit gesetzter oder ermittelter Betriebstatus neu berechnet werden, um ein aktuelles Ergebnis zu erhalten. Diese Funktion ist nur wirksam, wenn ein Veterinäramtsstatus mit Berechnungsmodus eingestellt ist (Vet.Amt-Status 0,11 oder 21). 

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Kompetenz

Nur die Veterinärverwaltung darf den BHV1-Betriebststatus bearbeiten und landesweit die Daten abrufen. 

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Hinweise zu den einzelnen Feldern

KEY - Schlüsselfelder

Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind in der jeweiligen Online-Meldemaske mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet; in den Datenstrukturen werden sie als PK-x (Primary Key, fortlaufende Nummer x=1) bezeichnet . Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. Die Speicherung zweier Meldungen mit identischen Key-Feldern ist nicht möglich!

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Betriebsnummer

Hier ist die 12-stellige Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) des Betriebs anzugeben, für die der BHV1-Betriebsstatus zu berechnen ist.

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Vet.Amt-Status

Die Veterinärverwaltung entscheidet, ob sie für einen Betrieb

bulletden BHV1-Betriebsstatus von HIT ermitteln lässt ("nicht speziell gesetzt, automatisch berechnen") oder
bulletden Betriebsstatus selber setzt, 
bulletohne  zusätzlicher Berechnung/Prüfung von HIT ("unverdächtig / nicht unverdächtig, vom Veterinäramt gesetzt (keine Berechnung in HIT)
bulletmit zusätzlicher Berechnung/Prüfung von HIT ("unverdächtig / nicht unverdächtig, vom Veterinäramt gesetzt (mit Berechnung in HIT zum Vergleich")

Der Veterinäramtsstatus kann jederzeit vom Amtstierarzt geändert werden.

Standardeinstellung ist  "nicht speziell gesetzt, automatisch berechnen", wenn das jeweilige Land die HIT mit der Berechnung der Betriebe beauftragt hat.

(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_STAV)

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Was, wie und ab wann soll geprüft werden?

Basisuntersuchung

Hat das Land die HIT-Datenbank mit der Berechnung der Betriebe beauftragt, muss es vorgeben, ob die Basisuntersuchung für die Ermittlung des Betriebsstatus geprüft werden soll. Unabhängig von der Einstellung, werden die Bedingungen der Basisuntersuchung geprüft und im Prüfergebnis zur Basisuntersuchung ausgewiesen. Dieses Prüfergebnis geht nur dann in die Berechnung des Gesamt -Betriebsstatus ein, wenn die Basisuntersuchung berücksichtigt werden soll.

Datum (Beginn der Prüfung)

Standard-Berechnungsbeginn ist der 01.01.2009; ab diesem Datum wird nach einer korrekt durchgeführten Basisuntersuchung gesucht; falls der vorgeschriebene Zeitraum zur Kontrolluntersuchung überschritten ist, wird zusätzlich nach einer Basisuntersuchung gesucht, die zeitlich näher an der nachfolgenden Kontrolluntersuchung liegt und damit die Untersuchungsfrist eingehalten ist. 

Achtung: Ein manuell gesetzter Berechnungsbeginn kann dazu führen, dass ein im Betrieb befindlicher Reagent nicht berücksichtigt wird (!) und daraus ein falscher Betriebsstatus resultiert. 

(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_ST1)

Basisuntersuchung (gem. Anlage  1, Abschnitt I der BHV1-VO)

Kuhanteil >30%
(Toleranzgrenze: 25%)

 

 

 

Impfungen

Frist-

Obergrenze

Regime

Welche Tiere

Wie oft

Untersuchungs-

abstand

Nein

Ja

 

Blut

alle weibl. und männl. Zuchtrinder* > 9 Monate

 

2x

5-7 Mon

Blut

Blut gE

B1

 

oder

 

 

 

 

 

alle weibl. und männl. Zuchtrinder*

2x

60 Tage

Blut

Blut gE

bis 70 Tage 

B2

Milch

laktierende Kühe

3x

mind. 3
Monate

 

15 Monate

B3

und

alle weiblichen nicht laktierenden und männliche Zuchtrinder* > 9 Monate

1x

 

Blut

 

B3v

(*Vet.Amt muss Zuchtbulle durch Angabe des Alters oder der Ohrmarke definieren)

Kuhanteil <30%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

alle 1x Blut Blut gE 12-15 Monate B4

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Kontrolluntersuchung

Hat das Land die HIT-Datenbank mit der Berechnung der Betriebe beauftragt, ist für alle Betriebe derselbe Prüfmodus eingestellt. Davon abweichende Einstellungen sind jederzeit  möglich.

Abgeschwächte Prüfung (Mastbullen ignorieren)
Aufgrund des Gefahrenpotentials, das  von adulten männlichen Rindern ausgeht, wird in der Praxis auf die Untersuchung älterer Masttiere verzichtet. Im Hinblick auf die Errechnung des BHV1-Betriebsstatus ist eine abgeschwächte Prüfung der Kontrolluntersuchung möglich, das bedeutet:

bulletDie männlichen Tiere werden als nicht untersuchungspflichtig eingestuft, weil in HIT die Nutzungsrichtung eines Rindes nicht vorliegt und damit eine Differenzierung zwischen  Mast- und Zuchttieren nicht möglich ist!
bulletUm die untersuchungspflichtigen zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder zu erkennen, ist zusätzlich das Alter in Monaten oder/und die Ohrmarke der betreffenden Tiere anzugeben. Fehlt die Angabe, folgt die Nachfrage Abgeschwächte Prüfung (Mastbullen ignorieren) und keine Angabe zu Zuchtbullen! Die Bestätigung der Nachfrage führt dazu, dass alle  männlichen Tiere im untersuchungspflichtigen Alter als nicht zu untersuchend eingestuft werden.

Unabhängig von der Einstellung (strikt / abgeschwächt), werden die Bedingungen der Kontrolluntersuchung streng geprüft und im Prüfergebnis zur Kontrolluntersuchung ausgewiesen. Dieses Prüfergebnis geht nur dann in die Berechnung des Gesamt -Betriebsstatus ein, wenn die Kontrolluntersuchung berücksichtigt werden soll.

Abweichend von den festgelegten Altersgrenzen zur Untersuchungspflicht ist auch eine individuelle Angabe der Altersgrenze für männliche Rinder möglich oder die Eingabe einer Ohrmarke, siehe Zuchtbulle).

Datum (Beginn der Prüfung)

Es wird empfohlen kein Datum anzugeben, um eine exakte Prüfung durchzuführen.

Ist eine korrekte Basisuntersuchung vorhanden, wird das ermittelte Datum für die Prüfung der 12-Monatsfrist der Kontrolluntersuchung verwendet. Kann keine korrekte Basisuntersuchung ermittelt werden, beginnt die Berechnung der Kontrolluntersuchung ab 01.01.2009. Ein davon abweichender Berechnungsstart, ist durch Setzen eines manuellen Datums möglich. 

Achtung: Ein manuell gesetzter Berechnungsbeginn kann dazu führen, dass ein im Betrieb befindlicher Reagent nicht berücksichtigt wird (!) und daraus ein falscher Betriebsstatus resultiert. 

(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_ST2)

Kontrolluntersuchung (gem. Anlage  1, Abschnitt II der BHV1-VO)

 Kuhanteil >30%

(Toleranzgrenze: 25%)

 

 

 

Impfungen

Frist-
Obergrenze

Regime

 

 

Welche Tiere

Wie oft

Untersuchungs-

abstand

Nein

Ja

 

Blut

alle Rinder > 24 Monate

regelmäßig

max. 12 Monate

Blut

Blut gE

K1

alle weibl. und männl. Zuchtrinder > 24 Monate K1light-abgeschwächte Prüfung der Kontrolluntersuchung 

Milch 

alle laktierenden Kühe

2x

mind. 3 Monate

Tankmilch* (zulässig, wenn mindestens  von 30 % der  Kühe des Bestandes regelmäßig Milch abgegeben wird)

 

13 Monate

K3

Kuhanteil < 30 %

 

 

 

 

 

 

 

Blut alle Rinder > 9 Monate regelmäßig max. 12 Monate Blut Blut gE K2
alle weibl. und männl. Zuchtrinder > 9 Monate regelmäßig max. 12 Monate Blut Blut gE K2light-abgeschwächte Prüfung der Kontrolluntersuchung 

 

 

vor Verbringung 1x

frühestens 14 Tage zuvor

Blut

Blut gE

*Eine Prüfung der Anforderungen an Bestandsmilchuntersuchungen ist nur dann möglich, wenn die Befunde in HIT dokumentiert sind. 

Innerhalb von 12 Monaten sind zwei Tankmilchproben erforderlich; Beispiel:
1. TM: 20.08.2012
2. TM: 11.02.2013
nächste Fälligkeit: 20.08.2013

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Abklärungsuntersuchung

Für den Fall, dass bei der Untersuchung Reagenten festgestellt werden, ruht der Status, bis durch eine frühestens 21 Tage nach Entfernung der Reagenten durchgeführt zweimalige blutserologische Untersuchung* aller über neun Monate alten Rinder im Abstand von mindestens 60 Tagen keine Reagenten festgestellt worden sind.

Datum (Beginn der Prüfung)

Ist eine korrekte Basisuntersuchung vorhanden, wird  die Abklärungsuntersuchung automatisch ab der Basisuntersuchung geprüft. Kann keine korrekte Basisuntersuchung ermittelt werden, beginnt die Berechnung der Abklärungsuntersuchung ab 01.01.2009. Ein davon abweichender Berechnungsstart ist durch Setzen eines manuellen Datums möglich. 

Achtung: Ein manuell gesetzter Berechnungsbeginn kann dazu führen, dass ein im Betrieb befindlicher Reagent nicht berücksichtigt wird (!) und daraus ein falscher Betriebsstatus resultiert.

(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_ST3

Abklärungsuntersuchung (Reagenten im Untersuchungsdurchgang (gem. Anlage  1, Abschnitt II, Abs. 3 der BHV1-VO) "Ruhender Status"

 

 

 

Impfungen

Frist-
Obergrenze

Regime

Welche Tiere

Wie oft

Untersuchungs-

abstand

Nein

Ja

 

frühestens 30 Tage* nach Reagenten-Entfernung alle Rinder > 9 Monate

 

2x

mind. 60 Tage

Blut

Blut gE

 bis 70 Tage 

 P1

2x

mind. 3 Monate

Tankmilch** (zulässig, wenn mindestens  von 30 % der  Kühe des Bestandes regelmäßig Milch abgegeben wird)

 

 max. 4 Monate

 P2

*Fristbeginn für Untersuchungen: Letztes (aktuellstes) Abgangsdatum des positiven Tieres; im Fall einer positiven Tankmilch beginnt die Frist ab dem letzten (aktuellsten) negativen Einzeltierbefunddatum nach der positiven Tankmilchuntersuchung. 

**Eine Prüfung der Anforderungen an Bestandsmilchuntersuchungen ist nur dann möglich, wenn die Befunde in HIT dokumentiert sind. 

Bei einer positiven Tankmilchprobe kann man das Untersuchungsergebnis auf "ignorieren" setzen, wenn z.B. ein Impftier die Ursache des positiven Befundes ist.

Hinweise zu Schlüsselcodes der Abklärungsuntersuchung  

Code  Beschreibung Hinweise 
98 Tiere mit positivem BHV1-Test (laut wöchentlicher Statistik) noch am Betrieb Tiere, die bereits mit einem positiven BHV1-Status (Codes 20-30,52-55,62) zugegangen sind; die Information zum Tierstatus stammt aus der Betriebs-Tier-Übersicht, die nur wöchentlich aktualisiert wird; ggf. ist das positive Tier aktuell nicht mehr im Bestand. 
99  Tiere mit positivem BHV1-Test noch am Betrieb Im Betrieb untersucht und positive Einzelbefunde (Blut, Einzelmilch) oder Tankmilchbefund festgestellt

Tierstatistik: Eine manuelle Neuberechnung der Statistik ist in der Maske "Einzeltierverfolgung " möglich; hierzu sind die Systemspalten zu aktivieren, um die Tierstatistik-Einträge (Auszug aus der allgemeinen Betriebs-Tier-Übersicht) anzuzeigen. So kann man die Daten zum Tier oder Betrieb, die in der allgemeinen Betriebs-Tier-Übersicht enthalten sind, neu rechnen und u.a. den BHV1-Tierstatus aktualisieren.  

 

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Zugänge (Zugang, EU-Einfuhr und Drittlandimporte)

Als BHV1-frei gilt ein Abgangsbetrieb (überwiegende Halter in den letzten 30 Tagen)
bulletin einem Artikel-10-Gebiet; mit der Einstellung "sehr strikt (BHV1 freies Gebiet nicht pauschal ok)" werden Zugänge auch von in Artikel-10-Gebiet befindlichen Betrieben geprüft.
bulletmit BHV1-Betriebsstatus "unverdächtig"

Zugangstiere, die nicht aus solchen Abgangsbetrieben kommen, unterliegen der Untersuchungspflicht gemäß Schema (bei strikter Prüfung). 

Im Fall einer abgeschwächten Plausibilisierung werden Zugänge aus Betrieben ohne bekannten BHV1-Betriebsstatus nicht geprüft, außer es handelt sich um zugegangene Reagenten.

Datum (Beginn der Prüfung)

Ist eine korrekte Basisuntersuchung vorhanden, werden die Zugänge automatisch ab der Basisuntersuchung geprüft. Kann keine korrekte Basisuntersuchung ermittelt werden, beginnt die Berechnung der Zugänge ab 01.01.2009. Ein davon abweichender Berechnungsstart, ist durch Setzen eines manuellen Datums möglich.

Achtung: Ein manuell gesetzter Berechnungsbeginn kann dazu führen, dass ein im Betrieb befindlicher Reagent nicht berücksichtigt wird (!) und sich in Folge daraus ein falscher Betriebsstatus ergibt. 

 

 Untersuchung zugegangener Rinder 

 

Impfungen

Frist-
Obergrenze

Welche Tiere

Wie oft

Untersuchungs-

abstand

Nein

Ja

Zugangstiere

 

2x

mind. 21 Tage

Blut

Blut gE

 bis 30 Tage 

(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_ST4)

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Anteil laktierender Kühe

Fehlende Informationen in der HIT, die aufgrund des Verordnungstextes für die Einstufung des Betriebes erforderlich sind, wie beispielweise der Anteil laktierender Kühe, können vom Veterinäramt geliefert werden.

Der Kuhanteil wird tagesaktuell auf Basis des Bestandsregisters errechnet. Allerdings lässt sich aus diesem Wert nicht automatisch auf den Anteil laktierender Kühe schließen, weil es sich auch um ein Mutterkuhbetrieb bzw. Milchvieh-/Mutterkuhbetrieb handeln könnte. 

Milchserologische Untersuchungen (Bestandmilchproben) können vorgenommen werden, sofern zumindest 30 % des Bestandes aus Kühen besteht, von denen regelmäßig Milch abgegeben wird. Auf Basis der Angabe vom Veterinäramt und des von HIT errechneten Kuhanteils wird geprüft, ob eine Tankmilchuntersuchung zulässig ist. Milchserologische Untersuchungsergebnisse werden für die Berechnung des Betriebsstatus nur berücksichtigt, 

bulletbei einer Basisuntersuchung, wenn der errechnete Kuhanteil über 30% beträgt und die Veterinärverwaltung den Anteil laktierender Kühe auf über 30% eingestuft hat. 
bulletbei einer Kontrolluntersuchung, wenn der errechnete Kuhanteil 30% überschritten ist. Die Angabe zum Anteil laktierender Kühe ist hier nicht zwingend erforderlich.

Tankmilchergebnisse werden für die Betriebsstatus-Berechnung ignoriert, wenn

bulletder errechnete Kuhanteil  von 25% unterschritten ist
bulletdas Veterinäramt den Anteil unter 30 % einstuft (Mutterkuhbetrieb oder Gemischtbetrieb)
bulletim Fall einer Basisuntersuchung die Information zum Anteil laktierender Kühe fehlt ("keine Angabe")

Liegen keine Informationen zu derartigen Sachverhalten in HIT vor, greift bei der Berechnung immer das strengere Berechnungsregime.

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Impfbestand

Die Angabe zum Impfbestand dient der Veterinärverwaltung nur zur Dokumentation; für die Berechnung des Betriebsstatus werden die in HIT einzeltierbezogen erfassten Impfungen herangezogen.

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Zuchtbullen 

Alter des Zuchtbullen 

Da in HIT die Nutzungsrichtung eines Rindes nicht vorliegt, ist eine Differenzierung zwischen  Mast- und Zuchttieren nicht möglich. Bei einer Basisuntersuchung in einem Bestand mit einem Kuhanteil über 30% (oder bei einer abgeschwächten Prüfung der Kontrolluntersuchung) sind die männlichen Masttiere  von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Um für die Berechnung des Betriebsstatus die untersuchungspflichtigen zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder zu erkennen, kann die Veterinärverwaltung entweder das Alter in Monaten oder/und die Ohrmarke der betreffenden Tiere angeben. Fehlt die Angabe, folgt im Fall einer abgeschwächten Kontrolluntersuchung eine Nachfrage vom System "Abgeschwächte Prüfung (Mastbullen ignorieren) und keine Angabe zu Zuchtbullen!". Die Bestätigung der Nachfrage führt dazu, dass alle  männlichen Tiere im untersuchungspflichtigen Alter als nicht zu untersuchend eingestuft werden.

Die Angabe des Monats ist als Ganzzahl einzugeben, z.B. 20, das bedeutet alle männlichen Tiere jünger 20 Monate sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Ein Zuchtbulle unter dieser definierten Altersgrenze, kann als nicht zu untersuchend gekennzeichnet werden, in dem zusätzlich die betreffende Ohrmarke im zugehörigen Eingabefeld angegeben wird.

Sind keine Angaben vorhanden, werden bei einer Basisuntersuchung sämtliche männlichen Rinder als zu untersuchend eingestuft.

Ohrmarke des Zuchtbullen 

Da in HIT die Nutzungsrichtung eines Rindes nicht vorliegt, ist eine Differenzierung zwischen  Mast- und Zuchttieren nicht möglich. Bei einer Basisuntersuchung in einem Bestand mit einem Kuhanteil über 30% sind die männlichen Masttiere  von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Um für die Berechnung des Betriebsstatus die untersuchungspflichtigen zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder zu erkennen, kann die Veterinärverwaltung entweder die Ohrmarke oder das Alter in Monaten der  Zuchtbullen angeben. Fehlt die Angabe, folgt im Fall einer abgeschwächten Kontrolluntersuchung eine Nachfrage vom System "Abgeschwächte Prüfung (Mastbullen ignorieren) und keine Angabe zu Zuchtbullen!". Die Bestätigung der Nachfrage führt dazu, dass alle  männlichen Tiere im untersuchungspflichtigen Alter als nicht zu untersuchend eingestuft werden.

Nur die mit Ohrmarken erfassten Zuchtbullen unterliegen dann der Untersuchungspflicht (bei einer Basisuntersuchung in einem Bestand mit einem Kuhanteil über 30%).  

Sind keine Angaben vorhanden, werden bei einer Basisuntersuchung sämtliche männlichen Rinder als zu untersuchend eingestuft.

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Bemerkung des Bearbeiters

Das Eingabefeld dient zur Dokumentation von Bearbeitungsvermerken.

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Gesamt-Status

Ist der Veterinäramtstatus auf "nicht speziell gesetzt, automatisch berechnen" eingestellt, wird als Ergebnis der Plausibilisierung der von HIT errechnete Gesamt-Status hier ausgegeben.

Aus den ermittelten Prüfergebnissen zur Basis-/Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie der Zugänge und der Berücksichtigung der Vorgaben (ob / wie streng geprüft) ergibt sich der Gesamt-Status (siehe Berechnung des BHV1-Betriebsstatus).

Hat das Veterinäramt einen eigenen Status gesetzt , ist der gesetzte Status im Ergebnis-Feld.  

(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_STA)

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HIT-Status

Nur wenn der Betriebsstatus von HIT ermittelt oder beim Veterinäramtsstatus "unverdächtig / nicht unverdächtig, vom Veterinäramt gesetzt (mit Berechnung in HIT zum Vergleich") gewählt wurde, ist hier ein Status mit Detailinformationen ausgewiesen. 

In Ergänzung zum Gesamt-Status liefert der HIT-Status zusätzlich Informationen zum Umfang und Schärfe der Plausibilisierung der Anforderungen an einem BHV1 freien Rinderbestand (Abschnitt I und II der Anlage 1 der BHV1-VO).

Code  Beschreibung Hinweise 
NO  nicht geprüft Veterinärverwaltung hat  Vet.-Amt-Status selbst gesetzt - ohne zusätzliche Berechnung durch HIT 
U1  unverdächtig - Basis-, Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie Zugänge strikt geprüft Sämtliche Kriterien (Basis-U/ Kontroll-U/ Abklärung und Zugänge) wurden für die Ermittlung des Betriebsstatus streng geprüft
U2  unverdächtig - Basis-, Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie Zugänge teilweise abgeschwächt geprüft Sämtliche Kriterien wurden für die Ermittlung des Betriebsstatus geprüft, davon einige nur abgeschwächt
U3  unverdächtig - Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie Zugänge strikt geprüft Keine Prüfung der Basisuntersuchung
U4  unverdächtig - Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie Zugänge teilweise abgeschwächt geprüft Keine Prüfung der Basisuntersuchung; teilweise abgeschwächte Prüfung der Kontroll- und Abklärungsuntersuchungen und Zugänge
U5 unverdächtig - nur einzelne Aspekte berücksichtigt Prüfung von maximal zwei Kriterien
... ... ...
V43 Betrieb geprüft, Zugänge strikt berücksichtigen - kleineres Problem bei Zugänge (abgeschwächt wäre möglich) Betrieb mit Gesamtstatus "nicht OK (bezüglich zu prüfender Kriterien)", dessen Kontroll- und Abklärungsuntersuchung korrekt sind, aber die Zugänge nicht die Anforderungen der BHV1-VO erfüllen. Im Fall einer abgeschwächten Plausibilisierung, bei der die Zugänge von Betrieben ohne bekannten BHV1-Betriebsstatus ignoriert würden, könnte dieser Betrieb den Status "unverdächtig" erlangen.

(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_STAH)

Hat das Veterinäramt selber einen Betriebsstatus gesetzt- ohne zusätzliche Berechnung, wird kein HIT-Status angezeigt. 

Berechnungszeitpunkt

Der Zeitpunkt der letzten Berechnung wird hier angezeigt- wie beispielsweise das Datum der Speicherung beim erstmaligen Einfügen des Status oder bei einer vom Amtstierarzt vorgenommenen Status-Änderung oder beim PRÜFEN. 

Da der Berechnungszeitpunkt nicht historisiert wird, ist eine Abfrage zu einem bestimmten Stand in der Vergangenheit nicht möglich.

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Hinweise zu den Schaltflächen

Suchen

Die Schaltfläche dient zum Suchen von bereits in der HIT gespeicherten BVD-Betriebsstatus.

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Einfügen

Die Schaltfläche dient zum Einfügen/Ermittlung des BHV1-Betriebsstatus.

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Stornieren

Die Schaltfläche dient zum Stornieren eines bereits in der HIT gespeicherten BHV1-Betriebsstatus.

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Ändern

Mit dieser Schaltfläche kann ein bereits gespeicherter BHV1-Betriebsstatus in der HIT geändert und zugleich neu gerechnet werden.

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Maske leeren

Die Schaltfläche dient zum Leeren aller Datenfelder in der Eingabemaske. 

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Hinweise zum HIT-Data-Dictionary 

Das HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.

bulletÜberblick über die Datenstrukturen erhalten Sie im Data-Dictionary
bulletErklärungen zu den einzelnen Meldungen finden Sie unter HIT-Meldungen
bulletSpeziell die Meldeentität BVD-Untersuchungsergebnisse, siehe BHV1BSTA 
bulletErklärungen zu den numerischen Schlüssel-Werten finden Sie in der zugehörigen Schlüsselliste.