BHV1 - Bovines Herpes VirusErmittlung BHV1-Betriebsstatus
AllgemeinMit dieser Funktion kann die Veterinärverwaltung für einen Betrieb
Für die Ermittlung des BHV1-Betriebsstatus prüft die HIT-Datenbank, ob die Voraussetzungen vorliegen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1-Infektion gilt (gemäß Abschnitt I und II der Anlage 1 der geltenden BHV1-Verordnung). Verfahrensablauf
Einfügen eines BetriebsDie erstmalige Ermittlung des Betriebsstatus oder Speicherung eines vom Veterinäramt gesetzten Betriebsstatus erfolgt mit der Schaltfläche EINFÜGEN. Im Eingabefeld "Vet.Amt-Status" entscheidet die Verwaltung, ob der Status automatisch von HIT ermittelt werden soll - ohne einen eigenen Status zu setzen, oder ob der von ihr gelieferte Betriebsstatus im System gespeichert werden soll - mit oder ohne zusätzlicher Berechnung/Prüfung durch HIT. Der Ergebnis-Status ist der vom Veterinäramt gesetzte oder von HIT errechnete Status (wenn kein Status gesetzt wurde). Der HIT-Status wird ausgegeben, wenn der Status von HIT ermittelt wurde oder das Veterinäramt den Status selber gesetzt hat und zusätzlich die Berechnung durch HIT zum Vergleich wählte (siehe Veterinäramtsstatus). Wenn kein individueller Zeitpunkt für den Beginn der Prüfung der Basisuntersuchung eingetragen wird, ist Beginn 01.01.2009. Soll die Plausibilisierung der Untersuchungen und/oder Zugänge zu einem späteren Zeitpunkt starten, ist das Datum entsprechend zu ändern. ÄndernSoll einer oder mehrere Parameter geändert werden, weil z.B. das Veterinäramt das Datum für den Beginn der Prüfungen neu setzen will oder eine strikte Plausibilisierung der Kontrolluntersuchung erfolgen soll, ist folgende Vorgehensweise zu beachten: 1. Schritt: Betrieb eingeben und zunächst mit der Funktion SUCHEN den alten Datensatz einlesen. 2. Schritt: Die betreffenden Daten anpassen und mit ÄNDERN die Aktion abschließen. Zugleich wird der Betriebsstatus aktuell berechnet. StornierungSoll ein Betrieb von der Berechnung ausgeschlossen werden, ist dieser zu stornieren. Folgende Vorgehensweise ist zu beachten: 1. Schritt: Betrieb eingeben und zunächst mit der Funktion SUCHEN den aktuellen Betriebsstatus einlesen. 2. Schritt: Nachdem die Daten zum Status angezeigt werden, sind sie zu stornieren. PrüfenMit der Funktion PRÜFEN kann ein in der Vergangenheit gesetzter oder ermittelter Betriebstatus neu berechnet werden, um ein aktuelles Ergebnis zu erhalten. Diese Funktion ist nur wirksam, wenn ein Veterinäramtsstatus mit Berechnungsmodus eingestellt ist (Vet.Amt-Status 0,11 oder 21).
KompetenzNur die Veterinärverwaltung darf den BHV1-Betriebststatus bearbeiten und landesweit die Daten abrufen.
Hinweise zu den einzelnen FeldernKEY - Schlüsselfelder
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| den BHV1-Betriebsstatus von HIT ermitteln lässt ("nicht speziell gesetzt, automatisch berechnen") oder | |||||
den Betriebsstatus selber setzt,
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Der Veterinäramtsstatus kann jederzeit vom Amtstierarzt geändert werden.
Standardeinstellung ist "nicht speziell gesetzt, automatisch berechnen", wenn das jeweilige Land die HIT mit der Berechnung der Betriebe beauftragt hat.
(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_STAV)
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Hat das Land die HIT-Datenbank mit der Berechnung der Betriebe beauftragt, muss es vorgeben, ob die Basisuntersuchung für die Ermittlung des Betriebsstatus geprüft werden soll. Unabhängig von der Einstellung, werden die Bedingungen der Basisuntersuchung geprüft und im Prüfergebnis zur Basisuntersuchung ausgewiesen. Dieses Prüfergebnis geht nur dann in die Berechnung des Gesamt-Betriebsstatus ein, wenn die Basisuntersuchung berücksichtigt werden soll.
Standard-Berechnungsbeginn ist der 01.01.2009 - ab diesem Datum wird nach einer korrekt durchgeführten Basisuntersuchung gesucht. Falls der vorgeschriebene Zeitraum zur Kontrolluntersuchung überschritten ist, wird zusätzlich nach einer Basisuntersuchung gesucht, die zeitlich näher an der nachfolgenden Kontrolluntersuchung liegt und damit die Untersuchungsfrist eingehalten ist.
Achtung: Ein manuell gesetzter Berechnungsbeginn kann dazu führen, dass ein im Betrieb befindlicher Reagent nicht berücksichtigt wird (!) und daraus ein falscher Betriebsstatus resultiert.
(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_ST1)
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Basisuntersuchung (gem. Anlage 1, Abschnitt I der BHV1-VO) |
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Kuhanteil
>30% |
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Impfungen |
Frist- Obergrenze |
Regime |
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Welche Tiere |
Wie oft |
Untersuchungs- abstand |
Nein |
Ja |
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Blut |
alle weibl. und männl. Zuchtrinder* > 9 Monate
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2x |
5-7 Mon |
Blut |
Blut gE |
B1 |
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oder |
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|
alle weibl. und männl. Zuchtrinder* |
2x |
60 Tage |
Blut |
Blut gE |
bis 70 Tage |
B2 |
|
Milch |
laktierende Kühe |
3x |
mind.
3 |
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15 Monate |
B3 |
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und |
alle weiblichen nicht laktierenden und männliche Zuchtrinder* > 9 Monate |
1x |
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Blut |
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B3v |
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| (*Vet.Amt muss Zuchtbulle durch Angabe des Alters oder der Ohrmarke definieren) | |||||||
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Kuhanteil <30% |
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| alle | 1x | Blut | Blut gE | 12-15 Monate | B4 | ||
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Hat das Land die HIT-Datenbank mit der Berechnung der Betriebe beauftragt, ist für alle Betriebe derselbe Prüfmodus eingestellt. Davon abweichende Einstellungen sind jederzeit möglich.
Abgeschwächte Prüfung (Mastbullen
ignorieren)
Aufgrund des Gefahrenpotentials, das von adulten
männlichen Rindern ausgeht, wird in der Praxis auf die Untersuchung älterer
Masttiere verzichtet. Im Hinblick auf die Errechnung des BHV1-Betriebsstatus ist
eine abgeschwächte Prüfung der Kontrolluntersuchung möglich, das bedeutet:
| Die männlichen Tiere werden als nicht untersuchungspflichtig eingestuft, weil in HIT die Nutzungsrichtung eines Rindes nicht vorliegt und damit eine Differenzierung zwischen Mast- und Zuchttieren nicht möglich ist! | |
| Um die untersuchungspflichtigen zur Zucht vorgesehenen
männlichen Rinder zu erkennen, ist zusätzlich das Alter in Monaten oder/und die Ohrmarke der betreffenden Tiere
anzugeben. Fehlt die Angabe, folgt die Nachfrage Abgeschwächte
Prüfung (Mastbullen ignorieren) und keine Angabe zu Zuchtbullen!
Die Bestätigung der Nachfrage führt dazu,
dass alle männlichen Tiere im untersuchungspflichtigen Alter als
nicht zu untersuchend eingestuft werden.
|
Unabhängig von der Einstellung (strikt / abgeschwächt), werden die Bedingungen der Kontrolluntersuchung streng geprüft und im Prüfergebnis zur Kontrolluntersuchung ausgewiesen. Dieses Prüfergebnis geht nur dann in die Berechnung des Gesamt -Betriebsstatus ein, wenn die Kontrolluntersuchung berücksichtigt werden soll.
Abweichend von den festgelegten Altersgrenzen zur Untersuchungspflicht ist auch eine individuelle Angabe der Altersgrenze für männliche Rinder möglich oder die Eingabe einer Ohrmarke, siehe Zuchtbulle).
Es wird empfohlen kein Datum anzugeben, um eine exakte Prüfung durchzuführen.
Ist eine korrekte Basisuntersuchung vorhanden, wird das ermittelte Datum für die Prüfung der 12-Monatsfrist der Kontrolluntersuchung verwendet. Kann keine korrekte Basisuntersuchung ermittelt werden, beginnt die Berechnung der Kontrolluntersuchung ab 01.01.2009. Ein davon abweichender Berechnungsstart, ist durch Setzen eines manuellen Datums möglich.
Achtung: Ein manuell gesetzter Berechnungsbeginn kann dazu führen, dass ein im Betrieb befindlicher Reagent nicht berücksichtigt wird (!) und daraus ein falscher Betriebsstatus resultiert.
(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_ST2)
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Kontrolluntersuchung (gem. Anlage 1, Abschnitt II der BHV1-VO) |
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Kuhanteil >30% (Toleranzgrenze: 25%) |
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Frist- |
Regime |
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Welche Tiere |
Wie oft |
Untersuchungs- abstand |
Nein |
Ja |
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Blut |
alle Rinder > 24 Monate |
regelmäßig |
max. 12 Monate |
Blut |
Blut gE |
K1 |
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| alle weibl. und männl. Zuchtrinder > 24 Monate | K1light-abgeschwächte Prüfung der Kontrolluntersuchung | ||||||
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Milch |
alle laktierenden Kühe |
2x |
mind. 3 Monate |
Tankmilch* (zulässig, wenn mindestens von 30 % der Kühe des Bestandes regelmäßig Milch abgegeben wird) |
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13 Monate |
K3 |
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Kuhanteil < 30 % |
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| Blut | alle Rinder > 9 Monate | regelmäßig | max. 12 Monate | Blut | Blut gE | K2 | |
| alle weibl. und männl. Zuchtrinder > 9 Monate | regelmäßig | max. 12 Monate | Blut | Blut gE | K2light-abgeschwächte Prüfung der Kontrolluntersuchung | ||
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vor Verbringung 1x |
frühestens 14 Tage zuvor |
Blut |
Blut gE |
||
*Eine Prüfung der Anforderungen an Bestandsmilchuntersuchungen ist nur dann möglich, wenn die Befunde in HIT dokumentiert sind.
Innerhalb von 12 Monaten sind zwei Tankmilchproben erforderlich; Beispiel:
1. TM: 20.08.2012
2. TM: 11.02.2013
nächste Fälligkeit: 20.08.2013
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Für den Fall, dass bei der Untersuchung Reagenten festgestellt werden, ruht der Status, bis durch eine frühestens 21 Tage nach Entfernung der Reagenten durchgeführt zweimalige blutserologische Untersuchung* aller über neun Monate alten Rinder im Abstand von mindestens 60 Tagen keine Reagenten festgestellt worden sind.
Ist eine korrekte Basisuntersuchung vorhanden, wird die Abklärungsuntersuchung automatisch ab der Basisuntersuchung geprüft. Kann keine korrekte Basisuntersuchung ermittelt werden, beginnt die Berechnung der Abklärungsuntersuchung ab 01.01.2009. Ein davon abweichender Berechnungsstart ist durch Setzen eines manuellen Datums möglich.
Achtung: Ein manuell gesetzter Berechnungsbeginn kann dazu führen, dass ein im Betrieb befindlicher Reagent nicht berücksichtigt wird (!) und daraus ein falscher Betriebsstatus resultiert.
(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_ST3)
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Abklärungsuntersuchung (Reagenten im Untersuchungsdurchgang (gem. Anlage 1, Abschnitt II, Abs. 3 der BHV1-VO) "Ruhender Status" |
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Impfungen |
Frist- |
Regime |
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Welche Tiere |
Wie oft |
Untersuchungs- abstand |
Nein |
Ja |
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frühestens 30 Tage* nach Reagenten-Entfernung alle Rinder > 9 Monate
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2x |
mind. 60 Tage |
Blut |
Blut gE |
bis 70 Tage |
P1 |
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2x |
mind. 3 Monate |
Tankmilch** (zulässig, wenn mindestens von 30 % der Kühe des Bestandes regelmäßig Milch abgegeben wird) |
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max. 4 Monate |
P2 |
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*Fristbeginn für Untersuchungen: Letztes (aktuellstes) Abgangsdatum des positiven Tieres; im Fall einer positiven Tankmilch beginnt die Frist ab dem letzten (aktuellsten) negativen Einzeltierbefunddatum nach der positiven Tankmilchuntersuchung.
**Eine Prüfung der Anforderungen an Bestandsmilchuntersuchungen ist nur dann möglich, wenn die Befunde in HIT dokumentiert sind.
Bei einer positiven Tankmilchprobe kann man das Untersuchungsergebnis auf "ignorieren" setzen, wenn z.B. ein Impftier die Ursache des positiven Befundes ist.
Hinweise zu Schlüsselcodes der Abklärungsuntersuchung
| Code | Beschreibung | Hinweise |
| 98 | Tiere mit positivem BHV1-Test (laut wöchentlicher Statistik) noch am Betrieb | Tiere, die bereits mit einem positiven BHV1-Status (Codes 20-30,52-55,62) zugegangen sind; die Information zum Tierstatus stammt aus der Betriebs-Tier-Übersicht, die nur wöchentlich aktualisiert wird; ggf. ist das positive Tier aktuell nicht mehr im Bestand. |
| 99 | Tiere mit positivem BHV1-Test noch am Betrieb | Im Betrieb untersucht und positive Einzelbefunde (Blut, Einzelmilch) oder Tankmilchbefund festgestellt |
Tierstatistik: Eine manuelle Neuberechnung der Statistik ist in der Maske "Einzeltierverfolgung " möglich; hierzu sind die Systemspalten zu aktivieren, um die Tierstatistik-Einträge (Auszug aus der allgemeinen Betriebs-Tier-Übersicht) anzuzeigen. So kann man die Daten zum Tier oder Betrieb, die in der allgemeinen Betriebs-Tier-Übersicht enthalten sind, neu rechnen und u.a. den BHV1-Tierstatus aktualisieren.
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| in einem Artikel-10-Gebiet; mit der Einstellung "sehr strikt (BHV1 freies Gebiet nicht pauschal ok)" werden Zugänge auch von in Artikel-10-Gebiet befindlichen Betrieben geprüft. | |
| mit BHV1-Betriebsstatus "unverdächtig" |
Zugangstiere, die nicht aus solchen Abgangsbetrieben kommen, unterliegen der Untersuchungspflicht gemäß Schema (bei strikter Prüfung).
Im Fall einer abgeschwächten Plausibilisierung werden Zugänge aus Betrieben ohne bekannten BHV1-Betriebsstatus nicht geprüft, außer es handelt sich um zugegangene Reagenten.
Ist eine korrekte Basisuntersuchung vorhanden, werden die Zugänge automatisch ab der Basisuntersuchung geprüft. Kann keine korrekte Basisuntersuchung ermittelt werden, beginnt die Berechnung der Zugänge ab 01.01.2009. Ein davon abweichender Berechnungsstart, ist durch Setzen eines manuellen Datums möglich.
Achtung: Ein manuell gesetzter Berechnungsbeginn kann dazu führen, dass ein im Betrieb befindlicher Reagent nicht berücksichtigt wird (!) und sich in Folge daraus ein falscher Betriebsstatus ergibt.
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Untersuchung zugegangener Rinder
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Impfungen |
Frist- |
|||
|
Welche Tiere |
Wie oft |
Untersuchungs- abstand |
Nein |
Ja |
|
|
Zugangstiere
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2x |
mind. 21 Tage |
Blut |
Blut gE |
bis 30 Tage |
(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_ST4)
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Fehlende Informationen in der HIT, die aufgrund des Verordnungstextes für die Einstufung des Betriebes erforderlich sind, wie beispielweise der Anteil laktierender Kühe, können vom Veterinäramt geliefert werden.
Der Kuhanteil wird tagesaktuell auf Basis des Bestandsregisters errechnet. Allerdings lässt sich aus diesem Wert nicht automatisch auf den Anteil laktierender Kühe schließen, weil es sich auch um ein Mutterkuhbetrieb bzw. Milchvieh-/Mutterkuhbetrieb handeln könnte.
Milchserologische Untersuchungen (Bestandmilchproben) können vorgenommen werden, sofern zumindest 30 % des Bestandes aus Kühen besteht, von denen regelmäßig Milch abgegeben wird. Auf Basis der Angabe vom Veterinäramt und des von HIT errechneten Kuhanteils wird geprüft, ob eine Tankmilchuntersuchung zulässig ist. Milchserologische Untersuchungsergebnisse werden für die Berechnung des Betriebsstatus nur berücksichtigt,
| bei einer Basisuntersuchung, wenn der errechnete Kuhanteil über 30% beträgt und die Veterinärverwaltung den Anteil laktierender Kühe auf über 30% eingestuft hat. | |
| bei einer Kontrolluntersuchung, wenn der errechnete Kuhanteil 30% überschritten ist. Die Angabe zum Anteil laktierender Kühe ist hier nicht zwingend erforderlich. |
Tankmilchergebnisse werden für die Betriebsstatus-Berechnung ignoriert, wenn
| der errechnete Kuhanteil von 25% unterschritten ist | |
| das Veterinäramt den Anteil unter 30 % einstuft (Mutterkuhbetrieb oder Gemischtbetrieb) | |
| im Fall einer Basisuntersuchung die Information zum Anteil laktierender Kühe fehlt ("keine Angabe") |
Liegen keine Informationen zu derartigen Sachverhalten in HIT vor, greift bei der Berechnung immer das strengere Berechnungsregime.
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Die Angabe zum Impfbestand dient der Veterinärverwaltung nur zur Dokumentation; für die Berechnung des Betriebsstatus werden die in HIT einzeltierbezogen erfassten Impfungen herangezogen.
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Da in HIT die Nutzungsrichtung eines Rindes nicht vorliegt, ist eine Differenzierung zwischen Mast- und Zuchttieren nicht möglich. Bei einer Basisuntersuchung in einem Bestand mit einem Kuhanteil über 30% (oder bei einer abgeschwächten Prüfung der Kontrolluntersuchung) sind die männlichen Masttiere von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Um für die Berechnung des Betriebsstatus die untersuchungspflichtigen zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder zu erkennen, kann die Veterinärverwaltung entweder das Alter in Monaten oder/und die Ohrmarke der betreffenden Tiere angeben. Fehlt die Angabe, folgt im Fall einer abgeschwächten Kontrolluntersuchung eine Nachfrage vom System "Abgeschwächte Prüfung (Mastbullen ignorieren) und keine Angabe zu Zuchtbullen!". Die Bestätigung der Nachfrage führt dazu, dass alle männlichen Tiere im untersuchungspflichtigen Alter als nicht zu untersuchend eingestuft werden.
Die Angabe des Monats ist als Ganzzahl einzugeben, z.B. 20, das bedeutet alle männlichen Tiere jünger 20 Monate sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Ein Zuchtbulle unter dieser definierten Altersgrenze, kann als nicht zu untersuchend gekennzeichnet werden, in dem zusätzlich die betreffende Ohrmarke im zugehörigen Eingabefeld angegeben wird.
Sind keine Angaben vorhanden, werden bei einer Basisuntersuchung sämtliche männlichen Rinder als zu untersuchend eingestuft.
Da in HIT die Nutzungsrichtung eines Rindes nicht vorliegt, ist eine Differenzierung zwischen Mast- und Zuchttieren nicht möglich. Bei einer Basisuntersuchung in einem Bestand mit einem Kuhanteil über 30% sind die männlichen Masttiere von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Um für die Berechnung des Betriebsstatus die untersuchungspflichtigen zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder zu erkennen, kann die Veterinärverwaltung entweder die Ohrmarke oder das Alter in Monaten der Zuchtbullen angeben. Fehlt die Angabe, folgt im Fall einer abgeschwächten Kontrolluntersuchung eine Nachfrage vom System "Abgeschwächte Prüfung (Mastbullen ignorieren) und keine Angabe zu Zuchtbullen!". Die Bestätigung der Nachfrage führt dazu, dass alle männlichen Tiere im untersuchungspflichtigen Alter als nicht zu untersuchend eingestuft werden.
Nur die mit Ohrmarken erfassten Zuchtbullen unterliegen dann der Untersuchungspflicht (bei einer Basisuntersuchung in einem Bestand mit einem Kuhanteil über 30%).
Sind keine Angaben vorhanden, werden bei einer Basisuntersuchung sämtliche männlichen Rinder als zu untersuchend eingestuft.
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Das Eingabefeld dient zur Dokumentation von Bearbeitungsvermerken.
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Ist der Veterinäramtstatus auf "nicht speziell gesetzt, automatisch berechnen" eingestellt, wird als Ergebnis der Plausibilisierung der von HIT errechnete Gesamt-Status hier ausgegeben.
Aus den ermittelten Prüfergebnissen zur Basis-/Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie der Zugänge und der Berücksichtigung der Vorgaben (ob / wie streng geprüft) ergibt sich der Gesamt-Status (siehe Berechnung des BHV1-Betriebsstatus).
Hat das Veterinäramt einen eigenen Status gesetzt , ist der gesetzte Status im Ergebnis-Feld.
(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_STA)
Nur wenn der Betriebsstatus von HIT ermittelt oder beim Veterinäramtsstatus "unverdächtig / nicht unverdächtig, vom Veterinäramt gesetzt (mit Berechnung in HIT zum Vergleich") gewählt wurde, ist hier ein Status mit Detailinformationen ausgewiesen.
In Ergänzung zum Gesamt-Status liefert der HIT-Status zusätzlich Informationen zum Umfang und Schärfe der Plausibilisierung der Anforderungen an einem BHV1 freien Rinderbestand (Abschnitt I und II der Anlage 1 der BHV1-VO).
| Code | Beschreibung | Hinweise |
| NO | nicht geprüft | Veterinärverwaltung hat Vet.-Amt-Status selbst gesetzt - ohne zusätzliche Berechnung durch HIT |
| U1 | unverdächtig - Basis-, Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie Zugänge strikt geprüft | Sämtliche Kriterien (Basis-U/ Kontroll-U/ Abklärung und Zugänge) wurden für die Ermittlung des Betriebsstatus streng geprüft |
| U2 | unverdächtig - Basis-, Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie Zugänge teilweise abgeschwächt geprüft | Sämtliche Kriterien wurden für die Ermittlung des Betriebsstatus geprüft, davon einige nur abgeschwächt |
| U3 | unverdächtig - Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie Zugänge strikt geprüft | Keine Prüfung der Basisuntersuchung |
| U4 | unverdächtig - Kontroll- und Abklärungsuntersuchung sowie Zugänge teilweise abgeschwächt geprüft | Keine Prüfung der Basisuntersuchung; teilweise abgeschwächte Prüfung der Kontroll- und Abklärungsuntersuchungen und Zugänge |
| U5 | unverdächtig - nur einzelne Aspekte berücksichtigt | Prüfung von maximal zwei Kriterien |
| ... | ... | ... |
| V43 | Betrieb geprüft, Zugänge strikt berücksichtigen - kleineres Problem bei Zugänge (abgeschwächt wäre möglich) | Betrieb mit Gesamtstatus "nicht OK (bezüglich zu prüfender Kriterien)", dessen Kontroll- und Abklärungsuntersuchung korrekt sind, aber die Zugänge nicht die Anforderungen der BHV1-VO erfüllen. Im Fall einer abgeschwächten Plausibilisierung, bei der die Zugänge von Betrieben ohne bekannten BHV1-Betriebsstatus ignoriert würden, könnte dieser Betrieb den Status "unverdächtig" erlangen. |
(Zugehörige Schlüsselliste BHV1B_STAH)
Hat das Veterinäramt selber einen Betriebsstatus gesetzt- ohne zusätzliche Berechnung, wird kein HIT-Status angezeigt.
Der Zeitpunkt der letzten Berechnung wird hier angezeigt- wie beispielsweise das Datum der Speicherung beim erstmaligen Einfügen des Status oder bei einer vom Amtstierarzt vorgenommenen Status-Änderung oder beim PRÜFEN.
Da der Berechnungszeitpunkt nicht historisiert wird, ist eine Abfrage zu einem bestimmten Stand in der Vergangenheit nicht möglich.
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Die Schaltfläche dient zum Suchen von bereits in der HIT gespeicherten BVD-Betriebsstatus.
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Die Schaltfläche dient zum Einfügen/Ermittlung des BHV1-Betriebsstatus.
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Die Schaltfläche dient zum Stornieren eines bereits in der HIT gespeicherten BHV1-Betriebsstatus.
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Mit dieser Schaltfläche kann ein bereits gespeicherter BHV1-Betriebsstatus in der HIT geändert und zugleich neu gerechnet werden.
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Die Schaltfläche dient zum Leeren aller Datenfelder in der Eingabemaske.
Das HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.
| Überblick über die Datenstrukturen erhalten Sie im Data-Dictionary | |
| Erklärungen zu den einzelnen Meldungen finden Sie unter HIT-Meldungen | |
| Speziell die Meldeentität BVD-Untersuchungsergebnisse, siehe BHV1BSTA | |
| Erklärungen zu den numerischen Schlüssel-Werten finden Sie in der zugehörigen Schlüsselliste. |
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