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Allgemein
Rechtliches
 | Der Rinderhalter ist nach Abschnit 10 der ViehVerkV für die Meldungen im Rahmen der
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern allein verantwortlich. Eine diesbezügliche
Beauftragung eines Dritten ist insoweit nicht zulässig. |
 | Der Schaf/Ziegenhalter ist nach Abschnitt 11 der ViehVerkV für die
Stichtagsmeldung und für die Meldung der Bestandsveränderungen von
Schafen/Ziegen allein verantwortlich. Eine diesbezügliche Beauftragung eines
Dritten ist insoweit nicht zulässig. |
 | Der Schweinehalter ist nach Abschnitt 12 der ViehVerkV für die
Stichtagsmeldung und für die Meldung der Übernahme von Schweinen allein
verantwortlich. Eine diesbezügliche Beauftragung eines Dritten ist insoweit
nicht zulässig. |
 | Es ist jedoch zulässig, einen Dritten zu bevollmächtigen, Meldungen für den
Tierhalter vorzunehmen. In diesem Fall bleibt der Tierhalter, der die Vollmacht
erteilt, weiterhin verantwortlich für die Richtigkeit der übermittelten Daten.
Sanktionen treffen den Tierhalter. |
 | Der Tierhalter (Vollmachtgeber) hat darauf hinzuweisen, dass fehlerhafte, falsche oder
unterlassene Meldungen durch den Bevollmächtigten (Vollmachtnehmer) zu Lasten des
Tierhalters gehen. |
Nutzung
 | Der Vollmachtgeber darf dem Bevollmächtigten
sein Passwort
nicht überlassen. Dies sollte er auf keinen Fall
tun. Da der Bevollmächtigte ein eigenes Passwort hat, ist die Weitergabe
des Passwortes des Vollmachtgebers an ihn überflüssig. |
 | Bei den Meldeaktionen werden der meldende Betrieb (Tierhalter selbst
oder der Bevollmächtigte) und
seine Meldung gespeichert. |
 | Die Abfrageaktionen werden nicht einzeln protokolliert. |
 | Eine Vollmacht kann entweder auf unserer Webseite vom Vollmachtgeber
digital oder schriftlich bei der Regionalstelle bzw. Adressdatenstelle
(unterschiedlich je nach Bundesland) erteilt werden, Details siehe
unten. |
 | Eine Vollmacht wird über eine Betriebszuordnung TYP_ZUO mit
einem Gültigkeitszeitraum (DZUO_VON und DZUO_BIS)
in der Adressdatenbank in BTR_Z gespeichert. Es gibt folgende Ausprägungen:
| Variante |
HI-Tier |
ZI-Daten |
| Gesamtvollmacht |
TYP_ZUO 2=HGV |
TYP_ZUO 22=ZGV |
| Lesevollmacht |
TYP_ZUO 12=HLV |
TYP_ZUO 24=ZLV |
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 | Bei einer Gesamtvollmacht kann der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber nicht
nur Meldungen tätigen, sondern auch Daten abfragen, wie z.B. das Bestandsregister
für den Rinder haltenden Betrieb oder die Meldungsübersicht für den Schweine
haltenden Betrieb ausdrucken oder sich die Daten herunterladen. |
 | Die Lesevollmacht beschränkt den Zugriff des Bevollmächtigten auf
Abfrageaktionen. Meldungen tätigen ist damit nicht möglich. |
 | Da die Adressdatenbank in HI-Tier auch für ZI-Daten (InVeKoS-Datenbank)
verwendet wird, werden Lese- und Gesamtvollmachten für beide Datenbanken
separat gehandhabt. Wenn ein Betrieb z.B. sowohl im Bereich HI-Tier als auch
bei ZI-Daten aktiv sein soll, dann müssen zwei Vollmachten (eine für
HI-Tier, eine für ZI-Daten) vergeben werden. |
 | Es gab in den ersten Jahren der Datenbank die Möglichkeit, als
Bevollmächtigter bei der Anmeldung einen Mandanten anzugeben. Im Zuge dessen
wurde eine reine HI-Tier-Meldevollmacht
(TYP_ZUO 1=HMV) bzw. reine ZI-Daten-Meldevollmacht (TYP_ZUO 23=ZMV)
angeboten, doch diese kann nur mit
speziellen Meldeentitäten
verwendet werden. Seit der Umstellung auf den Mandantenwechsel
(Bevollmächtigter meldet sich normal an und "wechselt" dann zum
Vollmachtgeber) sind diese beiden Meldevollmachten daher nicht mehr zu verwenden! |
 | Es gibt einen Sonderfall der Betriebszuordnung, der keine Vollmacht
benötigt, siehe nachfolgender erster Anwendungsfall. |
Anwendungsfälle
Unternehmen vertritt seine Betriebsstätten
 | Ein Unternehmen (UN) ist automatisch berechtigt, für seine Betriebsstätten
(BS) zu agieren und
hat damit sehr weitreichende Vertretungsmöglichkeiten. |
 | Das UN kann sich mit der Betriebsnummer seiner BS und
dem Passwort
des UN anmelden. |
 | Bei der Anmeldung erscheint der Hinweis "Das Mutterunternehmen hat sich
für die Betriebsstätte erfolgreich angemeldet.". |
 | Das UN wird dabei als speichernde Stelle in als Meldebetriebsnummer
MELD_BNR hinterlegt. |
 | Die Zuordnungen zwischen Unternehmen und Betriebsstätten werden in der Regel von den
Adressdatenstellen vorgenommen, da diese Zuordnung im Rahmen von
Betriebsprämienanträgen etc relevant ist. Es ist daher nicht möglich (und
auch nicht nötig), eine
Vollmacht für diese Zuordnung einrichten zu lassen. |
 | Bei den HIT-Clients sind keine Besonderheiten zu beachten, der HitServer
bietet diese Funktion automatisch. |
Die Zuordnung wird in der Meldeentität Betriebszuordnungen BTR_Z mit
der UN-Betriebsnummer als Parent/Mutter BNR15_P
, mit der BS-Betriebsnummer als abhängiges Child/Kind BNR15_C
und dem Typ der Zuordnung (TYP_ZUO) 1=Unternehmen / Betriebsstätte
gespeichert.
Bevollmächtigung Dritter
Die in der obigen Tabelle erwähnten Vollmachtstypen betreffend:
auf hi-tier.de
 | In unserer Webanwendung kann sich der
Vollmachtgeber anmelden und auf der Seite "Selbst-Verwaltung von
Vollmachten" (HIT V1) bzw. "Vollmachten Selbst-Verwaltung" (HIT V3)
seinen Vollmachtnehmer samt Vollmachtstyp neu anlegen, bearbeiten
oder für ungültig erklären (stornieren). Die neue/geänderte
Vollmacht ist dann sofort aktiv, wenn der angegebene
Gültigkeitszeitraum jetzt aktiv ist. |
 | Eine neue/geänderte Vollmacht ist anschließend als PDF-Dokument zu
erstellen und auszudrucken. |
 | Die ausgedruckte Vollmacht ist vom Vollmachtgeber zu unterschreiben. Das
Original der Vollmacht
verbleibt beim Bevollmächtigten und der Vollmachtgeber erhält eine
Durchschrift oder Kopie für dessen Unterlagen. Diese Vollmacht ist nicht
an eine ADS/RS zu senden, da diese bereits in der Adressdatenbank
hinterlegt ist. |
schriftlich
 | Vollmacht-Formulare finden Sie hier
im FAQ-Bereich. In einigen Bundesländern ist die Vollmacht kostenpflichtig,
was zu berücksichtigen ist. |
 | Voraussetzung für die Bevollmächtigung eines Dritten ist die Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht bei der ADS / RS (je nach Land verschieden). In der Vollmacht
sind
 | der Vollmachtgeber mit dessen Registriernummer xxx |
 | und der Bevollmächtigte mit Namen, Anschrift und
Registriernummer yyy aufzuführen. |
 | Zudem sind der Zweck der Vollmacht
(z.B. Meldungen nach
der VVVO durchzuführen) |
 | und die Art der Vollmacht (Gesamt- oder Lese-Vollmacht) anzugeben. |
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 | Die Vollmacht ist vom Vollmachtgeber zu unterschreiben. Das Original der Vollmacht
verbleibt beim Bevollmächtigten und der Vollmachtgeber und die ADS/RS erhalten eine
Durchschrift oder Kopie für ihre Unterlagen. |
 | Die Zuordnung ist durch die Mitteilung einer Stornierung widerrufbar. |
Die Zuordnung wird in der Meldeentität Betriebszuordnungen BTR_Z mit
der Betriebsnummer des Bevollmächtigten als Parent/Mutter BNR15_P
, mit der Betriebsnummer des Vollmachtgebers als abhängiges Child/Kind BNR15_C
und dem Typ der Zuordnung (TYP_ZUO) gemäß obiger Tabelle
gespeichert.
Nutzung der Vollmacht
 | Die Anmeldung erfolgt mit der eigenen Betriebsnummer, ggf.
Mitbenutzernummer und Passwort und
zusätzlich der Angabe der Mandanten-Betriebsnummer
-oder-
Anmeldung erfolgt mit der eigenen Betriebsnummer, ggf. Mitbenutzernummer und Passwort, anschließend
Mandantenwechsel mit eigener Betriebsnummer, ggf. Mitbenutzernummer und Mandanten-Betriebsnummer,
aber mit Passwort 0 (analog Webanwendung Menüpunkt
"Mandantenwechsel") |
 | Nach Prüfung der Bevollmächtigung arbeitet der Bevollmächtigte automatisch unter der
Betriebsnummer des Vollmachtgebers. |
 | Er kann damit alle für den Vollmachtgeber erlaubten Aktionen gemäß
obiger Tabelle unter der Betriebsnummer des
Vollmachtgebers ausführen. |
 | Bei Meldungen wird die Betriebsnummer des Bevollmächtigten protokolliert.
Details hierzu unten in den Spalten Melde-BNR/-MBN. |
 | Es gibt Besonderheiten bei den HIT-Clients:
 | bei eigenen Clients muss in der Meldeentität LOGON das Feld BNR15_MAN
angegeben werden oder der normale LOGON um einen zweiten LOGON für den
Mandantenwechsel erweitert werden (siehe HIT-Protokollbefehle des
Mandantenwechsels in den Webanwendungen) |
 | der HIT-Batch ab Version 7 kann eine Mandanten-Anmeldung |
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Möglichkeiten der Anmeldung
Durch die verschiedenen Formen der Vertretung und Bevollmächtigung muss begrifflich
und im Programm unterschieden werden zwischen:
 | Anmelde-Betriebsnummer / -Mitbenutzernummer
als Betriebsnummer
und Mitbenutzernummer der Person unter dessen
Kompetenz gerade gearbeitet wird |
 | Melde-Betriebsnummer / -Mitbenutzernummer
als Betriebsnummer und
Mitbenutzernummer der Person, die sich aktuell angemeldet hat und die als Melder abgespeichert wird. |
Übersicht
| Variante |
Anmelde-Betrieb
BNR15 |
Anmelde-Betrieb & -Mitbenutzer
BNR15 & MBN/MBN_ID |
gespeicherte
Melde-BNR |
gespeicherte
Melde-MBN |
| normale Anmeldung |
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mit eigener Betriebsnummer und eigenem Passwort |
mit eigener Betriebsnummer und zugehöriger eigener
Mitbenutzer-Kennung (Nummer oder ID) und Passwort zur
Mitbenutzernummer |
eigene BNR15 |
0 oder MBN |
| Unternehmen (UN) für seine Betriebsstätte (BS) |
| UN.1 |
mit Betriebsnummer der BS, Passwort des UN |
mit Betriebsnummer der BS, Mitbenutzerkennung und Passwort
des UN |
UN-BNR15
(aus Zuordnung UN-BS) |
0 oder UN-MBN |
| UN.2 |
mit UN-Betriebsnummer und UN-Passwort und Betriebsnummer der
BS als Mandant |
mit UN-Betriebsnummer, UN-Mitbenutzerkennung und UN-Passwort
und Betriebsnummer der BS als Mandant |
UN-BNR15 |
0 oder UN-MBN |
| UN.3 |
mit UN-Betriebsnummer und UN-Passwort |
mit UN-Betriebsnummer,
UN-Mitbenutzerkennung und UN-Passwort |
explizit angegebene BS-BNR15 |
explizit angegebene BS-MBN |
| Bevollmächtigter für seinen
Vollmachtgeber (VG) |
| VG.2 |
mit eigener Betriebsnummer und Passwort und Betriebsnummer des
VG als Mandant |
mit eigener Betriebsnummer, Mitbenutzerkennung und Passwort
und Betriebsnummer des VG als Mandant |
VG-BNR15 |
0 |
| VG.3 |
mit eigener Betriebsnummer und
Passwort |
mit eigener Betriebsnummer,
Mitbenutzerkennung und Passwort |
explizit angegebene VG-BNR15 |
explizit angegebene VG-MBN |
Die Varianten UN.3 und VG.3 sind nicht mehr zu empfehlen, funktionieren aber aus
Gründen der Abwärtskompatibilität weiterhin.
(eine Variante VG.1 existiert nicht, weil man sich als Vollmachtnehmer
nicht mit dem Passwort des Vollmachtgebers anmelden kann)
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