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Öffentlicher Bereich für Entwickler

 

Allgemein

Rechtliches

bulletDer Rinderhalter ist nach Abschnit 10 der ViehVerkV für die Meldungen im Rahmen der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern allein verantwortlich. Eine diesbezügliche Beauftragung eines Dritten ist insoweit nicht zulässig.
bulletDer Schaf/Ziegenhalter ist nach Abschnitt 11 der ViehVerkV für die Stichtagsmeldung und für die Meldung der Bestandsveränderungen von Schafen/Ziegen allein verantwortlich. Eine diesbezügliche Beauftragung eines Dritten ist insoweit nicht zulässig.
bulletDer Schweinehalter ist nach Abschnitt 12 der ViehVerkV für die Stichtagsmeldung und für die Meldung der Übernahme von Schweinen allein verantwortlich. Eine diesbezügliche Beauftragung eines Dritten ist insoweit nicht zulässig.
bulletEs ist jedoch zulässig, einen Dritten zu bevollmächtigen, Meldungen für den Tierhalter vorzunehmen. In diesem Fall bleibt der Tierhalter, der die Vollmacht erteilt, weiterhin verantwortlich für die Richtigkeit der übermittelten Daten. Sanktionen treffen den Tierhalter.
bulletDer Tierhalter (Vollmachtgeber) hat darauf hinzuweisen, dass fehlerhafte, falsche oder unterlassene Meldungen durch den Bevollmächtigten (Vollmachtnehmer) zu Lasten des Tierhalters gehen.

Nutzung

bulletDer Vollmachtgeber darf dem Bevollmächtigten sein Passwort nicht überlassen. Dies sollte er auf keinen Fall tun. Da der Bevollmächtigte ein eigenes Passwort hat, ist die Weitergabe des Passwortes des Vollmachtgebers an ihn überflüssig.
bulletBei den Meldeaktionen werden der meldende Betrieb (Tierhalter selbst oder der Bevollmächtigte) und seine Meldung gespeichert.
bulletDie Abfrageaktionen werden nicht einzeln protokolliert.
bulletEine Vollmacht kann entweder auf unserer Webseite vom Vollmachtgeber digital oder schriftlich bei der Regionalstelle bzw. Adressdatenstelle (unterschiedlich je nach Bundesland) erteilt werden, Details siehe unten.
bulletEine Vollmacht wird über eine Betriebszuordnung TYP_ZUO mit einem Gültigkeitszeitraum (DZUO_VON und DZUO_BIS) in der Adressdatenbank in BTR_Z gespeichert. Es gibt folgende Ausprägungen:
Variante HI-Tier ZI-Daten
Gesamtvollmacht TYP_ZUO 2=HGV TYP_ZUO 22=ZGV
Lesevollmacht TYP_ZUO 12=HLV TYP_ZUO 24=ZLV
bulletBei einer Gesamtvollmacht kann der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber nicht nur Meldungen tätigen, sondern auch Daten abfragen, wie z.B. das Bestandsregister für den Rinder haltenden Betrieb oder die Meldungsübersicht für den Schweine haltenden Betrieb ausdrucken oder sich die Daten herunterladen.
bulletDie Lesevollmacht beschränkt den Zugriff des Bevollmächtigten auf Abfrageaktionen. Meldungen tätigen ist damit nicht möglich.
bulletDa die Adressdatenbank in HI-Tier auch für ZI-Daten (InVeKoS-Datenbank) verwendet wird, werden Lese- und Gesamtvollmachten für beide Datenbanken separat gehandhabt. Wenn ein Betrieb z.B. sowohl im Bereich HI-Tier als auch bei ZI-Daten aktiv sein soll, dann müssen zwei Vollmachten (eine für HI-Tier, eine für ZI-Daten) vergeben werden.
bulletEs gab in den ersten Jahren der Datenbank die Möglichkeit, als Bevollmächtigter bei der Anmeldung einen Mandanten anzugeben. Im Zuge dessen wurde eine reine HI-Tier-Meldevollmacht (TYP_ZUO 1=HMV) bzw. reine ZI-Daten-Meldevollmacht (TYP_ZUO 23=ZMV) angeboten, doch diese kann nur mit speziellen Meldeentitäten verwendet werden. Seit der Umstellung auf den Mandantenwechsel (Bevollmächtigter meldet sich normal an und "wechselt" dann zum Vollmachtgeber) sind diese beiden Meldevollmachten daher nicht mehr zu verwenden!
bulletEs gibt einen Sonderfall der Betriebszuordnung, der keine Vollmacht benötigt, siehe nachfolgender erster Anwendungsfall.

Anwendungsfälle

Unternehmen vertritt seine Betriebsstätten

bulletEin Unternehmen (UN) ist automatisch berechtigt, für seine Betriebsstätten (BS) zu agieren und hat damit sehr weitreichende Vertretungsmöglichkeiten.
bulletDas UN kann sich mit der Betriebsnummer seiner BS und dem Passwort des UN anmelden.
bulletBei der Anmeldung erscheint der Hinweis "Das Mutterunternehmen hat sich für die Betriebsstätte erfolgreich angemeldet.".
bulletDas UN wird dabei als speichernde Stelle in als Meldebetriebsnummer MELD_BNR hinterlegt.
bulletDie Zuordnungen zwischen Unternehmen und Betriebsstätten werden in der Regel von den Adressdatenstellen vorgenommen, da diese Zuordnung im Rahmen von Betriebsprämienanträgen etc relevant ist. Es ist daher nicht möglich (und auch nicht nötig), eine Vollmacht für diese Zuordnung einrichten zu lassen.
bulletBei den HIT-Clients sind keine Besonderheiten zu beachten, der HitServer bietet diese Funktion automatisch.

Die Zuordnung wird in der Meldeentität Betriebszuordnungen BTR_Z mit der UN-Betriebsnummer als Parent/Mutter BNR15_P , mit der BS-Betriebsnummer als abhängiges Child/Kind BNR15_C und dem Typ der Zuordnung (TYP_ZUO) 1=Unternehmen / Betriebsstätte gespeichert.

Bevollmächtigung Dritter

Die in der obigen Tabelle erwähnten Vollmachtstypen betreffend:

auf hi-tier.de

bulletIn unserer Webanwendung kann sich der Vollmachtgeber anmelden und auf der Seite "Selbst-Verwaltung von Vollmachten" (HIT V1) bzw. "Vollmachten Selbst-Verwaltung" (HIT V3) seinen Vollmachtnehmer samt Vollmachtstyp neu anlegen, bearbeiten oder für ungültig erklären (stornieren). Die neue/geänderte Vollmacht ist dann sofort aktiv, wenn der angegebene Gültigkeitszeitraum jetzt aktiv ist.
bulletEine neue/geänderte Vollmacht ist anschließend als PDF-Dokument zu erstellen und auszudrucken.
bulletDie ausgedruckte Vollmacht ist vom Vollmachtgeber zu unterschreiben. Das Original der Vollmacht verbleibt beim Bevollmächtigten und der Vollmachtgeber erhält eine Durchschrift oder Kopie für dessen Unterlagen. Diese Vollmacht ist nicht an eine ADS/RS zu senden, da diese bereits in der Adressdatenbank hinterlegt ist.

schriftlich

bulletVollmacht-Formulare finden Sie hier im FAQ-Bereich. In einigen Bundesländern ist die Vollmacht kostenpflichtig, was zu berücksichtigen ist.
bulletVoraussetzung für die Bevollmächtigung eines Dritten ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht  bei der ADS / RS (je nach Land verschieden). In der Vollmacht sind 
bulletder Vollmachtgeber mit dessen Registriernummer xxx
bulletund der Bevollmächtigte mit Namen, Anschrift und Registriernummer yyy aufzuführen.
bulletZudem sind der Zweck der Vollmacht (z.B. Meldungen nach der VVVO durchzuführen)
bulletund die Art der Vollmacht (Gesamt- oder Lese-Vollmacht) anzugeben.
bulletDie Vollmacht ist vom Vollmachtgeber zu unterschreiben. Das Original der Vollmacht verbleibt beim Bevollmächtigten und der Vollmachtgeber und die ADS/RS erhalten eine Durchschrift oder Kopie für ihre Unterlagen.
bulletDie Zuordnung ist durch die Mitteilung einer Stornierung widerrufbar.

Die Zuordnung wird in der Meldeentität Betriebszuordnungen BTR_Z mit der Betriebsnummer des Bevollmächtigten als Parent/Mutter BNR15_P , mit der Betriebsnummer des Vollmachtgebers als abhängiges Child/Kind BNR15_C und dem Typ der Zuordnung (TYP_ZUO) gemäß obiger Tabelle gespeichert.

Nutzung der Vollmacht

bulletDie Anmeldung erfolgt mit der eigenen Betriebsnummer, ggf. Mitbenutzernummer und Passwort und zusätzlich der Angabe der Mandanten-Betriebsnummer
-oder-
Anmeldung erfolgt mit der eigenen Betriebsnummer, ggf. Mitbenutzernummer und Passwort, anschließend Mandantenwechsel mit eigener Betriebsnummer, ggf. Mitbenutzernummer und Mandanten-Betriebsnummer, aber mit Passwort 0 (analog Webanwendung Menüpunkt "Mandantenwechsel")
bulletNach Prüfung der Bevollmächtigung arbeitet der Bevollmächtigte automatisch unter der Betriebsnummer des Vollmachtgebers.
bulletEr kann damit alle für den Vollmachtgeber erlaubten Aktionen gemäß obiger Tabelle unter der Betriebsnummer des Vollmachtgebers ausführen.
bulletBei Meldungen wird die Betriebsnummer des Bevollmächtigten protokolliert. Details hierzu unten in den Spalten Melde-BNR/-MBN.
bulletEs gibt Besonderheiten bei den HIT-Clients:
bulletbei eigenen Clients muss in der Meldeentität LOGON das Feld BNR15_MAN angegeben werden oder der normale LOGON um einen zweiten LOGON für den Mandantenwechsel erweitert werden (siehe HIT-Protokollbefehle des Mandantenwechsels in den Webanwendungen)
bulletder HIT-Batch ab Version 7 kann eine Mandanten-Anmeldung

Möglichkeiten der Anmeldung

Begriffsunterscheidung

Durch die verschiedenen Formen der Vertretung und Bevollmächtigung muss begrifflich und im Programm unterschieden werden zwischen:

bulletAnmelde-Betriebsnummer / -Mitbenutzernummer
als Betriebsnummer und Mitbenutzernummer der Person unter dessen Kompetenz gerade gearbeitet wird
bulletMelde-Betriebsnummer / -Mitbenutzernummer
als Betriebsnummer und Mitbenutzernummer der Person, die sich aktuell angemeldet hat und die als Melder abgespeichert wird.

Übersicht

Variante Anmelde-Betrieb
BNR15
Anmelde-Betrieb & -Mitbenutzer
BNR15 & MBN/MBN_ID
gespeicherte
Melde-BNR
gespeicherte
Melde-MBN
normale Anmeldung
  mit eigener Betriebsnummer und eigenem Passwort mit eigener Betriebsnummer und zugehöriger eigener Mitbenutzer-Kennung (Nummer oder ID) und Passwort zur Mitbenutzernummer eigene BNR15 0 oder MBN
Unternehmen (UN) für seine Betriebsstätte (BS)
UN.1 mit Betriebsnummer der BS, Passwort des UN mit Betriebsnummer der BS, Mitbenutzerkennung und Passwort des UN UN-BNR15
(aus Zuordnung UN-BS)
0 oder UN-MBN
UN.2 mit UN-Betriebsnummer und UN-Passwort und Betriebsnummer der BS als Mandant mit UN-Betriebsnummer, UN-Mitbenutzerkennung und UN-Passwort und Betriebsnummer der BS als Mandant UN-BNR15 0 oder UN-MBN
UN.3 mit UN-Betriebsnummer und UN-Passwort mit UN-Betriebsnummer, UN-Mitbenutzerkennung und UN-Passwort explizit angegebene BS-BNR15 explizit angegebene BS-MBN
Bevollmächtigter für seinen Vollmachtgeber (VG)
VG.2 mit eigener Betriebsnummer und Passwort und Betriebsnummer des VG als Mandant mit eigener Betriebsnummer, Mitbenutzerkennung und Passwort und Betriebsnummer des VG als Mandant VG-BNR15 0
VG.3 mit eigener Betriebsnummer und Passwort mit eigener Betriebsnummer, Mitbenutzerkennung und Passwort explizit angegebene VG-BNR15 explizit angegebene VG-MBN

Die Varianten UN.3 und VG.3 sind nicht mehr zu empfehlen, funktionieren aber aus Gründen der Abwärtskompatibilität weiterhin.
(eine Variante VG.1 existiert nicht, weil man sich als Vollmachtnehmer nicht mit dem Passwort des Vollmachtgebers anmelden kann)

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