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- Die einzelnen Länder, vertreten durch die beauftragten Regionalstellen sind
speichernde Stelle im Sinne der DSGVO.
- Sie sind damit gem. Art. 6 Nr. 1/2/3
rechtmäßig berechtigt zur Erhebung, Pflege und Änderung der Daten.
- Sie sind damit auch verpflichtet, in Abstimmung mit der ZDB die Einhaltung der relevanten Gesetze zur DSGVO gem. den Grundsätzen zur
Verarbeitung von personenbezogenen Daten, gem. Art. 5 DSGVO, des Bundes und des jeweiligen Landes sicherzustellen.
- Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF ? ext. Link) ist,
aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung der Länder und des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL ? ext. Link), mit der Erstellung und dem Betrieb
der Zentralen Datenbank, im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere beauftragt.
- Das StMELF ist damit als technischer Betreiber/Dienstleister, ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Art.
4 Nr. 8 DSGVO (? ext. Link ) für den Betrieb der Zentralen Datenbank verantwortlich.
- Seit 2016 ist HI-Tier und ZI-Daten, also die HIT-Datenbank und die ZID-Datenbank, als Teil des Informationsverbundes der bayrischen Zahlstellen nach ISO 27001 auf der Basis von
IT-Grundschutz auditiert: Zertifikat siehe Webseite des BSI.
- Seit Inkrafttreten der DSGVO unterliegt und erfüllt die HIT/ZID-Datenbank die entsprechenden Vorschriften, gem. Details siehe Datenschutz.
- Weiterführende Informationen siehe Impressum der HI-Tier.
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