Benutzeranmeldung
AllgemeinDie Anmeldeseite dient zur Identifikation des Benutzers. Für die Arbeit mit dem System ist es erforderlich, dass sich jeder Benutzer ausweisen kann. Nur so wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen abgeben und Informationen abrufen dürfen.
FeldbeschreibungenBetriebsnummerDie Betriebsnummer ( = Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung ) ist die 12stellige Nummer, die von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des jeweiligen Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt wurde. Betriebe, insbesondere in Bayern, die nur ihre 10stellige Betriebsnummer kennen, müssen das Bundesland, also z.B. 09 für Bayern voranstellen. Im Land Baden-Württemberg werden für interne Zwecke an die 12stellige HI-Tier-Betriebsnummer (Registriernummer nach VVVO) noch 2 Ziffern angehängt. Diese dürfen hier nicht mit angegeben werden! Bundeslandschlüssel
Für die Länder 01 bis 07 sind die Plausibilitätsprüfungen schwächer eingestellt. Anzeige- und MeldekompetenzFür jeden Betrieb wird ein sogenannter Betriebstyp vergeben, der über die Zugangsrechte zur Datenbank entscheidet. So kann zum Beispiel ein Betrieb mit Typ 1 (=Landwirt) nur seine eigenen Daten anzeigen und die Meldung einer Schlachtung ist nur dem Betriebstyp 4 (=Schlachtbetrieb) vorbehalten. Verwaltungsstellen wie die Veterinärbehörde besitzen im Rahmen der Überwachung des Viehverkehrs und der Tierseuchenbekämpfung weit mehr Datenzugriffsrechte (landesweit). In der Testdatenbank definiert die letzte Ziffer der Betriebsnummer den
Betriebstyp, analog hierzu die zugehörige PIN. Testbetriebe am Beispiel von Land 01 (Schleswig-Holstein)
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| unter Auswahl: <PIN-Änderung> und <PIN-Fehlversuche> markieren | |
| Anzeigeumfang: <fachliche Historie mit stornierten Daten> auswählen | |
| Form: <Alles> |

Vorsicht bei der Weitergabe der PIN
Vor allem unter Tierhaltern ist es häufig noch üblich, dass Zu- und Abgänge über Internet nicht selbst gemeldet werden. Einige Landwirte geben daher die PIN, die sowohl für den Zugang zur die HIT- und die ZID-Datenbank berechtigt, mit der Betriebsnummer an Dritte (z. B. Viehhändler, Schlachtbetriebe) weiter, die dann für sie die Meldungen vornehmen.
Sofern die PIN mit der Betriebsnummer an einen Dritten weitergegeben wurde, kann dieser das vorhandene ZA-Konto einschließlich aller dazu gespeicherten Informationen einsehen und unbefugt auch ZA aus dem ZA-Konto abbuchen und damit Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämie blockieren. Deshalb sollte die PIN niemals an Dritte weitergegeben werden.
Soll ein Dienstleister zum Melden beauftragt werden, ist stattdessen eine Vollmacht zu erteilen. Informationen zur Vollmachtvergabe finden Sie hier. Der Vollmachtgeber darf für die Ausübung der Vollmacht keinesfalls seine PIN aushändigen. Der Bevollmächtigte benötigt zur Wahrnehmung seiner Vollmacht eine eigene Registriernummer und eine PIN.
Sperren der PIN
Hat ein Betrieb seine PIN an einen Dritten weitergegeben, kann er den Zugang für diese Person jederzeit selbst sperren, indem er die PIN ändert . Verfügt der Betrieb nicht über einen Internetzugang, kann er schriftlich über die zuständige Landesstelle die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für den Dritten beantragen.
PIN in Browser gespeichert?
Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich, aber der Browser selbst merkt diese Änderung nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. Sofern das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt wird, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/.
Nachfragen, ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren. Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben.
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Wenn Sie hier als Unternehmen für eine ihrer Betriebsstätten oder als Bevollmächtigter mit HIT-Gesamtvollmacht für einen ihrer Vollmachtgeber melden wollen, müssen Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer und der eigenen PIN anmelden und im Feld Mandant die Registriernummer des Betriebes angeben für den Sie jetzt melden wollen. Im Anmeldebild wird das Feld zur Eingabe der Mandantennummer nur angezeigt wenn im "Benutzer- und Programm-Profil" als Anmeldeart 2 gewählt ist.
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Standardmäßig wird der Benutzer nach 20 Minuten automatisch von der
Zentralen Datenbank (ZDB) abgemeldet. Die Abmeldung erfolgt, wenn innerhalb
dieser Zeitspanne in der ZDB keine Anfrage vom Browser eintrifft.
Arbeitet der Benutzer nur lokal auf einer Programmseite, kann er dort zwar Daten
eingeben, aber keine Schaltflächen bedienen oder über Links andere Seiten
aufrufen. Es werden keine Anfragen an die ZDB übermittelt.
Die Zeitspanne, bis der Benutzer automatisch abgemeldet wird, kann von 20 auf 40 bzw. 60 Minuten erhöht werden. Das kann sinnvoll sein, wenn der Benutzer länger als 20 Minuten auf einer Seite verweilt, dann aber weiter arbeiten möchte. Normalweise sollte der Standardwert von 20 Minuten jedoch beibehalten werden.
Nachteil: Wenn der Benutzer die Programmseite oder den
Browser schließt, ohne ausdrücklich im Programm Abmelden zu drücken,
besteht die Arbeitssitzung in der ZDB weiter. Möchte der Benutzer sich dann
erneut anmelden, erhält er eventuell den Hinweis "Sie sind bereits im
System angemeldet, zweite Anmeldung nicht möglich...". In diesem Fall
muss der Benutzer warten, bis die Zeit abgelaufen ist und die ZDB von sich aus
die Sitzung beendet.
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Die Anmeldung an die HIT-Datenbank erfolgt durch anklicken des Kästchens "Anmeldung".
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