Gliederung
Informationen zum HI-Tier- RinderdatenbankDas verbesserte Kennzeichnungs- und Registriersystems für Rinder auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 820/97 basiert auf folgenden Elementen:
Das Kennzeichnungs- und Registriersystem wird in Deutschland unter dem Namen Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) geführt und umfasst den Bereich der Rinder. In der elektronischen Datenbank sind alle Rinder in Deutschland einschließlich der Haltungsorte und -zeiträume sowie alle im Hoheitsgebiet ansässigen Rinderhalter mit Name und Anschrift zu speichern. Weitergehende Informationen siehe Informationsbroschüre zur Bewegungsmeldung und Bestandserfassung. Informationen zum HI-Tier- SchweinedatenbankMit der Änderung der Viehverkehrsverordnung ist jeder Schweinehalter verpflichtet die Übernahme von Schweinen und den Stichtagsbestand zum 01.01 eines Jahres an die zentrale Datenbank zu melden. Bewegungsmeldung Der übernehmende Betrieb meldet
Stichtagsmeldung Der Schweinehalter hat zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich Saugferkel sowie Mastschweinen zu melden. Weitergehende Informationen werden in einer Informationsbroschüre zur Schweinedatenbank im März zur Verfügung gestellt. Beauftragte Stellen (Regionalstellen)Adressen, Telefon und ggf. E-Mail der Regionalstellen finden Sie hier unter RS-Adressen.
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