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Gliederung
Die Anmeldeseite dient zur Identifikation des Benutzers. Für die Arbeit mit dem System ist es
erforderlich, dass sich jeder Benutzer ausweisen kann. Nur so wird sichergestellt, dass
nur berechtigte Benutzer Meldungen abgeben und Informationen abrufen dürfen.
Viele wichtige Informationen zum Programm sind hier unter "häufig gestellte Fragen" verfügbar.
Nachdem Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie auch mit der hier erreichbaren Volltextsuche ganzen Programm frei nach Text suchen.
Übersicht
 | Erste Abfragemöglichkeiten zu Betriebsstammdaten und Meldungen sind auf
der Menü-Seite verfügbar.
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 | Wenn Sie die Antwort "...meldung erfolgreich in der
Zentrale abgespeichert" erhalten haben, ist diese Meldung
abgeschlossen und kann nicht mehr geändert werden. Sollte die abgespeicherte Meldung
Fehler enthalten, kann sie, solange kein Rinderpass gedruckt bzw. die Daten endgültig
überprüft sind, storniert werden.
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 | Nach dem Einfügen der Meldung wird die Eingabemaske nicht mehr
automatisch geleert, sondern die Daten bleiben am Schirm erhalten. Die Daten können
dadurch nochmals kontrolliert und ggf. für eine andere Meldung, z.B. für einen Abgang
oder auch für eine Korrektur mittels Storno verwendet werden.
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 | Die Bildschirmdarstellung wurde für kleinere Bildschirme optimiert,
wenn Sie einen größeren Bildschirm mit hoher Auflösung haben, können Sie das im "Benutzer- und Programm-Profil" angeben.
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 | Wenn Sie sich ordentlich vom Programm abmelden und eine Statistik über
die letzte Sitzung haben wollen, wählen Sie "Abmelden".
.
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 | Zur schnelleren Eingabe von Zu- und Abgangsmeldungen gibt es eine neue
Eingabemaske in Tabellenform, siehe "Zu/Abgang kombiniert"
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 | Wenn Sie Mitbenutzer oder Mandantenanmeldung benötigen müssen Sie
zuerst die Anmeldeart im "Benutzer- und Programm-Profil"
umstellen.
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 | Sollte ein Fehler in der Meldung sein, z. B. die Ohrmarkennummer, das
Geburtsdatum oder die Rasse des Kalbes wurde falsch eingegeben, ist die Korrektur der
fehlerhaften Eingabe nur über ein Storno der gesamten Meldung möglich. Anschließend ist
die korrekte Meldung erneut vollständig einzugeben und abzuschicken.
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 | Ein direktes Ändern von Meldungen in der Zentrale ist nach wie vor nicht möglich, aber
durch Stornieren und Einfügen mit neuen Daten kann es
eine begrenzte Zeit nach Abgabe der Meldung noch vom Meldepflichtigen selbst durchgeführt
werden.
Begrenzte Zeit heißt:
 | Geburt und Importmarkierung bis sie zum Druck der Pässe abgeholt werden, also i.d.R.
nur am selben Tag |
 | Bewegungen, Tod, Schlachtung, Export/Verbringung bis endgültige Überprüfung in
Zentrale abgeschlossen. |
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Feldbeschreibungen
Die Betriebsnummer ( = Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung
) ist die 12stellige Nummer, die von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des
jeweiligen Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt wurde.
Betriebe, insbesondere in Bayern, die nur ihre 10stellige Betriebsnummer kennen,
müssen das Bundesland, also z.B. 09 für Bayern voranstellen.
Im Land Baden-Württemberg werden für interne Zwecke an die 12stellige HI-Tier-Betriebsnummer (Registriernummer nach VVVO) noch 2 Ziffern angehängt. Diese dürfen hier nicht mit angegeben werden!
Bundeslandschlüssel
Nr |
Land |
|
Nr |
Land |
01 |
Schleswig-Holstein |
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09 |
Bayern |
02 |
Hamburg |
|
10 |
Saarland |
03 |
Niedersachsen |
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11 |
Berlin |
04 |
Bremen |
|
12 |
Brandenburg |
05 |
Nordrhein-Westfalen |
|
13 |
Mecklenburg-Vorpommern |
06 |
Hessen |
|
14 |
Sachsen |
07 |
Rheinland-Pfalz |
|
15 |
Sachsen-Anhalt |
08 |
Baden-Württemberg |
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16 |
Thüringen |
Für die Länder 01 bis 07 sind die Plausibilitätsprüfungen schwächer
eingestellt.
Anzeige- und Meldekompetenz
Für jeden Betrieb wird ein sogenannter Betriebstyp vergeben, der über die
Zugangsrechte zur Datenbank entscheidet. So kann zum Beispiel ein Betrieb mit
Typ 1 (=Landwirt) nur seine eigenen Daten anzeigen und die Meldung einer
Schlachtung ist nur dem Betriebstyp 4 (=Schlachtbetrieb) vorbehalten.
Verwaltungsstellen wie die Veterinärbehörde besitzen im Rahmen der
Überwachung des Viehverkehrs und der Tierseuchenbekämpfung weit mehr
Datenzugriffsrechte (landesweit).
In der Testdatenbank definiert die letzte Ziffer der Betriebsnummer den
Betriebstyp, analog hierzu die zugehörige PIN.
Zum Testen von Masken, die nur für spezielle Benutzergruppen (z.B.
Veterinäre oder BSE-Labore) zur Verfügung stehen, ist für die Anmeldung die
entsprechende Betriebsnummer mit PIN zu auszuwählen.
Testbetriebe am Beispiel von Land 01 (Schleswig-Holstein)
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Betriebsnummer |
PIN |
Betriebstyp |
| 01 000 000 0001 |
900001 |
Landwirt |
| 01 000 000 0002 |
900002 |
sonstiger Tierhalter (z.B. Zuchtverband) |
| 01 000 000 0003 |
900003 |
Viehhändler |
| 01 000 000 0004 |
900004 |
Schlachtbetrieb |
| 01 000 000 0005 |
900005 |
Transporteur |
Spezielle Benutzergruppen
Anmeldung als Landwirtschaftsverwaltung |
| 01 000 000 0006 |
900006 |
Landwirtschaftsverwaltung |
| 01 000 000 0007 |
900007 |
Landwirtschaftsverwaltung (erweiterte Rechte) |
Anmeldung als Veterinärverwaltung |
| 01 000 000 0008 |
900008 |
Veterinärverwaltung |
Anmeldung als BSE-Labor |
| 01 000 000 0081 |
900081 |
BSE-Labor |
| 01 000 000 0082 |
900082 |
Landeslabor |
| 01 000 000 0084 |
900084 |
amtlicher Tierarzt (BSE) |
Ohrmarken zum Testen |
| DE 03 000 00001 |
DE 09 810 00000 |
| DE 03 000 00002 |
DE 09 810 00001 |
| DE 03 000 00003 |
DE 09 810 00002 |
| DE 03 000 00004 |
DE 09 810 00003 |
ggf. / Mitbenutzer
Behörden und sonstige Verwaltungsstellen die innerhalb einer Betriebsnummer
mehrere Mitbenutzerkennungen haben, geben diese i.d.R. im Feld "Mitbenutzer"
ein. Wenn dieses Feld nicht am Schirm erscheint, kann die Mitbenutzerkennung
auch durch einen Schrägstrich getrennt hinter der Betriebsnummer angegeben
werden, also z.B. : 09 123 456 7890 / 1234

Die bis zu 4 stellige Mitbenutzernummer dient dazu, mehrere Personen innerhalb des
selben Betriebes identifizieren und eine eigene PIN zuordnen zu können. Im Anmeldebild
wird das Feld zur Eingabe der Mitbenutzernummer nur angezeigt wenn im "Benutzer- und Programm-Profil" als Anmeldeart 1 oder 2
gewählt ist

Die Authentifizierung des Nutzers bei der Anmeldung erfolgt über die
12-stellige Betriebsnummer und die zugehörige Persönliche Identifizierungs-Nummer
(PIN). In einigen Ländern wurde für den InVeKoS-Bereich zusätzlich
eine Antragstellernummer mit separater PIN vergeben, die für den Zugang zur
InVeKoS Datenbank (ZID) zu verwenden ist.
PIN-Vergabe und Änderung
Die PIN ist der Schlüssel für den Online-Zugang zu den eigenen Daten in der
Datenbank. Die PIN, die auf Antrag von der dafür zuständigen Landesstelle
zugeteilt wird, berechtigt nur zur erstmaligen Anmeldung im System. Nach dem
Einloggen wird der User vom System aufgefordert, die PIN zu ändern. Damit ist
sichergestellt, dass nur noch er selbst die PIN kennt.
Zur Änderung der PIN wird der Anwender automatisch in die Maske <PIN
ändern> geleitet, siehe Anleitung zur
PIN-Änderung:

Betriebsinhaber mit Zahlungsansprüchen, die in der Zentralen InVeKoS
Datenbank (ZID) ihre ZA-Übertragungen online buchen oder das ZA-Konto abfragen,
werden vom System gezwungen ihre PIN nach 24 Monaten erneut zu ändern. Für reine
tierhaltende Unternehmen wie z.B. Viehhändler oder Schlachtbetriebe ist die
Nutzung der selben PIN unbefristet.
Grundsätzlich kann die PIN jederzeit vom Anwender geändert werden, dazu ist
auf der HI-Tier Menüseite unter den Allgemeinen Funktionen der Punkt "PIN
ändern" aufzurufen.

PIN vergessen
Falls die PIN vergessen wurde oder bei der PIN-Änderung Probleme
auftraten, ist bei der zuständigen Landesstelle eine neue PIN zu beantragen. Die
HIT- Datenbank vergibt keine PIN!
Der Anwender selber kann im Meldeprogramm unter dem Menüpunkt
<Betriebsdaten, erweiterte Übersicht> abfragen, wer
(Betriebsnummer) und wann die PIN geändert wurde.

In der Übersicht ist folgende Einstellungen vorzunehmen:
 | unter Auswahl: <PIN-Änderung> und <PIN-Fehlversuche>
markieren |
 | Anzeigeumfang: <fachliche Historie mit stornierten Daten>
auswählen |
 | Form: <Alles> |

Vorsicht bei der Weitergabe der PIN
Vor allem unter Tierhaltern ist es häufig noch üblich, dass Zu- und Abgänge
über Internet nicht selbst gemeldet werden. Einige Landwirte geben daher die
PIN, die sowohl für den Zugang zur die HIT- und die ZID-Datenbank berechtigt,
mit der Betriebsnummer an Dritte (z. B. Viehhändler, Schlachtbetriebe) weiter,
die dann für sie die Meldungen vornehmen.
Sofern die PIN mit der Betriebsnummer an einen Dritten weitergegeben wurde,
kann dieser das vorhandene ZA-Konto einschließlich aller dazu gespeicherten
Informationen einsehen und unbefugt auch ZA aus dem ZA-Konto abbuchen und damit
Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämie blockieren. Deshalb sollte die PIN
niemals an Dritte weitergegeben werden.
Soll ein Dienstleister zum Melden
beauftragt werden, ist stattdessen eine Vollmacht zu erteilen. Informationen zur
Vollmachtvergabe finden Sie hier. Der Vollmachtgeber
darf für die Ausübung der Vollmacht keinesfalls seine PIN aushändigen. Der
Bevollmächtigte benötigt zur Wahrnehmung seiner Vollmacht eine eigene
Registriernummer und eine PIN.
Sperren der PIN
Hat
ein Betrieb seine PIN an einen Dritten weitergegeben, kann er den Zugang für
diese Person jederzeit selbst sperren, indem er die PIN ändert Verfügt
der Betrieb nicht über einen Internetzugang, kann er schriftlich über die zuständige
Landesstelle die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für
den Dritten beantragen.
PIN in Browser gespeichert?
Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im
Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im
Programm ist möglich, aber der Browser selbst merkt diese Änderung nicht, so
dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im
Browser die alte PIN überschreiben. Sofern das betreffende Popup-Fenster mit
der PIN nicht mehr angezeigt wird, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen:
Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen, ob
Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren. Damit wird das
Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben.
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Wenn Sie hier als Unternehmen für eine ihrer Betriebsstätten oder als
Bevollmächtigter mit HIT-Gesamtvollmacht für einen ihrer Vollmachtgeber melden wollen,
müssen Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer und der eigenen PIN anmelden und im Feld Mandant
die Registriernummer des Betriebes angeben für den Sie jetzt melden wollen. Im
Anmeldebild wird das Feld zur Eingabe der Mandantennummer nur angezeigt wenn im "Benutzer- und Programm-Profil" als Anmeldeart 2 gewählt
ist.

Anmeldung
Die Anmeldung an die HIT-Datenbank erfolgt durch anklicken des Kästchens
"Anmeldung".
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